Zum Inhalt springen

Bettina Fischer

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    468
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Bettina Fischer

  1. Kenne ich auch einen Fall persönlich.

    Sachkunde anno sonstwann gemacht und zug Jahre Sportschütze gewesen.

    Dann alle Waffen verkauft weil kein Bock mehr gehabt.

    Nach ca 5 Jahren doch wieder im Verein gemeldet, weil zwischenzeitlich Rentner geworden und nun viel Zeit.

    Musste Sachkunde tatsächlich neu machen.

    • Wichtig 1
  2. Letztlich bekommt man jeden Schrank mit einem Messer auf, wenn man auf den Besitzer wartet.

    Das Langwaffen für den Schwarzmarkt uninteressant sind, mag für Opas Drilling gelten.

    Für AR-15, MKE 94, AK-Clone und leichte Repetierer gelten andere Regeln.

    Insbesondere in Verbindung mit einem SD.

    Da ist jegliche Norm etc völlig uninteressant.

    Der Schrank verhindert eben den Zugriff unbefugter Familienmitglieder, die kein Messer nutzen wollen.

    Und damit sind wir wieder beim Bedürfnis Selbstschutz angelangt.

    Schrank allein bringt im Zweifel nix.

     

    • Gefällt mir 2
  3. Ja funktioniert recht gut, habe ich auch schon gemacht.

    Wäre toll, wenn das auch in die andere Richtung gehen würde, also beim Verkauf eine Waffe an Frankonia.

    Obwohl das in den Filialen auch recht gut funktioniert.

  4. Waffe mit großem Wechselmagazin unterliegt als Kat A allerdings nicht dem Verbot nach Anlg. 2.

    Dort sind nur die Waffen mit fest eingebautem Magazin aufgeführt.

    Mit großem Wechselmagazin wird meine Kat. B dann zwar tatsächlich zur Kat A, was aber egal ist.

    Ferner spielen die ganzen Kategorien im Inland keine Rolle.

    Wird nur bei Mitnahme bzw Verbringung ins EU-Ausland benötigt.

     

    • Wichtig 1
  5. Wenn Dir was komisch vorkommt, dann nimm Kontakt zu DEINER örtlichen Polizeidienststelle auf und schildere den Sachverhalt.

    Man wird Dir definitiv weiterhelfen.

    Habe vor Jahren auch ne Waffe bei eGun angeboten und bekam eine Mail, ob wir das nicht auch ohne WBK lösen können.

    Der Typ hatte dan recht kurzfristig einen behördlichen Hausbesuch.

    • Gefällt mir 6
  6. Das einfachste dürfte die Abgabe zur Vernichtung bei der Waffenbehörde sein.

    Einfach dort mal tel. melden und den Vorgang besprechen.

    Der Wert der Waffe dürfte gegen Null gehen und den mit einem evtl. Verkauf der Waffe verbundenen Aufwand deutlich übersteigen.

     

  7. Grds. erfolgt eine Meldung an den VS, dass man jetzt erstmalig eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt hat.

    Dann erfolgt m.E. einmalig eine Rückmeldung, ob relevante Erkenntnisse vorliegen oder nicht.

    Danach hat der VS eine sog. Nachberichtspflicht.

    Wenn man also relevant beim VS auffällig wird, erfolgt unverzüglich eine Meldung an die Waffenbehörde.

    Zu diesem Zweck werden Daten der LWB beim VS gespeichert.

    So habe ich das Verfahren verstanden.

    • Gefällt mir 1
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.