Wie immer ist die Datenbasis für solche Zahlen zumindest schwammig. Meist ist eine Differenzierung eh nicht möglich. "Verloren" kann ja alle Mögliche bedeuten. Da ist z.B. Opas KK der nach seinem Ableben zum Erbe gehören würde hat nicht mehr auffindbar.
Zur validität der daten aus dem NRW hier mal ein kleines Beispiel:
Auszug aus Drucksache Deutscher Bundestag 19/992:
Wie hat sich die Zahl der Waffenbesitzkarten (WBK) in Bezug auf die ein-zelnen Inhabergruppen im Zeitraum von 2013 bis 2017 entwickelt (bitte nach
Jahresscheiben und den verschiedenen Inhabergruppen gemäß Waffengesetz
(WaffG) nach Bundesländern aufgeteilt aufschlüsseln):
Eine Zuordnung der nach § 4 Absatz 1 Nummer 7 NWRG gespeicherten Bedürfnisangaben im Sinne des Waffengesetzes zu den im NWR erfassten Erlaubnisinhabern für statistische Auswertungen ist erst seit 2017 möglich, d. h. Vergleichswerte für den Zeitraum vor 2017 liegen nicht vor.
Bei der nachfolgenden Übersicht der im NWR erfassten Bedürfnisse ist zu berücksichtigen, dass mögliche Kombinationen nicht abgebildet werden, z. B. wird ein Sportschütze, der auch mindestens eine erlaubnispflichtige Schusswaffe bzw.ein Waffenteil als Jäger besitzt, sowohl als Sportschütze als auch als Jäger gezählt.
Wir haben in Deutschland ja demnächst auch wieder Vollbeschäftigung wenn man den Zahlen glauben darf. Kam auch in der Tagesschau - und dann muss es ja stimmen, oder?