50AE
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Beiträge von 50AE
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Werter Herr Sachbearbeiter,
du bist dir in dieser Aussage vollkommen sicher?
Gruß 50AE
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Hallo,
zu deinen Fragen folgendes:
1. Wenn die Person seinen Wohnsitz wieder in Deutschland hat, ist seine Gefährdung hinfällig. Nur Personen des öffentlichen Lebens z.B. Politiker und Personen mit viel Euronen sind in diesem Staate gefährdet.
2. Der Europäische Feuerwaffenpass gibt nichts her für ein Bedürfnis und ist eigentlich sein Geld nicht wert.
3. Sollte die Waffe in den Geltungsbereich von Deutschland bereits verbracht worden sein.
4. Man kann die Besitzstandwahrung geltend machen, allerdings sollte man dies vorab tun, bevor man die Waffe nach Deutschland verbringt.
Fragen?
Gruß 50AE
Wechselsytem und besonders die Muntion betreffend!
in Waffenrecht
Geschrieben
Hallo Knight,
zu deinen Ausführungen muß man nichts mehr hinzufügen!
Gruß 50AE