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sinus

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Alle Inhalte von sinus

  1. Das habe ich auch gehört. Dass in manchen Bundesländern ein Ladengeschäft vorausgesetzt wird. Sonst kann die Händlerlizenz evtl. missbraucht werden
  2. Zu den Kosten der prüfung kann ich nichts sagen, aber zu der Selbständigkeit. Überlege dir das ganz genau! Wenn du das auf vollzeit machen willst, kommen auf dich sämtliche kosten zu. Ein Gewerbeschein ist das kleinste Problem. Ich bezahle zum Beispiel 411€ für die Krankenversicherung! Nur für mich alleine! Und die Liste ist seehhhr lang. Rentenversicherung, Steuerberater, Versicherungen, fixe Kosten und, und, und. Überschätze dich nicht und informiere dich ganz genau.
  3. Ganz genau! Hab das Thema neulich mit dem SB gehabt. Echt blöde, wenn man Anfänger ist..
  4. Ja, ok, das ist jetzt falsch rübergekommen, Sorry. Natürlich gehört ein Beamter genauso (wenn nicht stärker) bestraft und behandelt wie die anderen auch. Was ich meinte war, dass der Chor bei der Polizei gebrochen ist. Die haben kein Problem damit, sich gegenseitig anzuzeigen. Was vor 15-20 Jahren undenkbar war. Aber das gehört nicht zum Thema.
  5. Das ist krass... Bei uns im Verein sind ein paar Polizisten dabei. Einer ist ein hohes Tier bei der Kripo und trinkt sehr gerne und viel Bier. Wobei ich sagen muss, dass er irgendwie nicht besoffen wird ))) trotzdem, wenn er zuviel hat, lässt er sein Auto stehen und läuft nachts ein paar km durch den Wald Heim, oder wird von jem. mitgenommen. Hat auch so gut wie nie waffen dabei (nur am Sonntag, dann trinkt er nur Kaffee ), kommt unter der Woche halt wg dem Stammtisch. Respekt! Ich hab ihn mal gefragt, ob er sich mit seiner Marke durch eine Kontrolle durchwinken lassen kann. Er hat gemeint, vor 20 Jahren schon. Aber heutzutage ist immer ein "blondes, junges Miststück" dabei, die sich profilieren will und einen Kollegen ohne mit der Wimper zu zücken, bei der Dienstaufsicht meldet... Aber dass Bullen sich volllaufen lassen und dann Heim fahren, das ist echt der Hammer. Ich fange jetzt nicht mit "Vorbildfunktion" an. Aber wenn ein normalo erwischt wird, verliert er nur die Pappe. Aber wenn ein Bulle erwischt wird, verliert er doch alles!
  6. Also, manche Postings schockieren mich schon ein bisschen... Natürlich ist es schlimm und unverantwortlich, dass er mit 2 pM Auto führ - keine frage. Und wenn er unmittelbar nach der Tat eine WBK anstreben würde, würde ich als erster schreien "nein, auf keinen Fall!!! Alkohol und Waffen gehören nicht zusammen!" Aber der Mann hat MPU gemacht! Und da sitzen auch keine Amateure. Bei kleinstem Zweifel wird ein Gutachten verweigert! Aber der Mann hat MPU bestanden und bewiesen, dass er nicht alkoholkrank oder süchtig ist. Und im Gutachten steht am Ende, dass die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung sehr gering ist. Was wollt ihr noch von ihm?? Abschiebung nach Afganistan, wo er nach der Scharia verurteilt und gesteinigt werden sollte?! Warum muss er wegen einem Fehlverhalten lebenslang bekommen? LWB hat völlig recht, das ist widerlich. Und traurig zu gleich. Wenn er alle Auflagen der Behörde (evtl. erneute MPU) erfüllt, soll er die WBK bekommen!
  7. Ich würde einfach zum SB gehen, erklären was Sache ist und versuchen einen guten Eindruck zu hinterlassen. Zeigen, dass man die Geschichte aufgearbeitet hat. Einen gewissen Spielraum hat die Behörde und das kann vielleicht entscheidend sein. Und KWS beantragen. Ich denke, damit sind alle Fragen des Thread-Erstellers beantwortet. Viel Glück und bleib sauber ;-)
  8. Der Mann hat einen Fehler gemacht. Wurde erwischt und der Führerschein wurde eingezogen. Die Führerscheinstelle hat an seiner Eignung gezweifelt und MPU angeordnet. Der Mann hat sich damit auseinander gesetzt, das Problem aufgearbeitet und dem Psychologen bewiesen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung sehr gering ist. Der Psychologe hat das mit dem Gutachten bestätigt. Was willst du eigentlich?? Sollte man ihm die Hände abhaken, dass er nie wieder ein Lenkrad halten kann?? Wenn er KWS beantragt und bekommt, sieht es nicht schlecht für ihn aus. Egal was wir hier alle von ihm halten. Punkt.
  9. Wenn's Spaß macht, bitte. Mit einem Schlag aufs Maul werden die Frage vom Thread-Ersteller aber nicht beantwortet.
  10. Zum Glück hast du das nicht zu entscheiden! Das ist die typische Einstellung: "ich hab meine WBK und die anderen können mir gestohlen bleiben, weil die alle unzuverlässig sind" Bist du so ein "Saubermann"? Noch nie falsch geparkt, oder vergessen ein Hängeschloss am Gewehrkoffer anzubringen? Tust du nach jedem Bier sein Alkohol-Pegel testen? Da ich kein Alk trinke, kann ich das nicht beurteilen, wie man so feststellen kann, wann man "genug" hat und noch fahren darf. Bleib locker und mach dich nicht lächerlich. Und vergiss nicht, dass wir hier im Forum nur die Meinungen austauschen. Kein Grund jem. gleich anzugreifen, wenn er anderer Meinung ist als du.
  11. Das kann man pauschal nicht sagen. Mir sind 2 Fälle bekannt: im ersten hat eine Frau, trotz Führerscheinentzug vor 8 Jahren (wg. Drogenmissbrauch), beide WBK's bekommen. Im zweiten Fall, hat ein schützenkollege nach einer Promille-Fahrt die WBK's abgeben und die Waffen verkaufen müssen. Ich habe noch ein paar Fragen. Ab 1,6 Promille bekommt man MPU angeordnet. Hast du die gemacht und bestanden? Wurde dein Führerschein damals entzogen, oder hast du den freiwillig abgegeben? Letzteres währe von Vorteil für dich, da du "eingesehen hast, sich damit auseinander gesetzt und aufgearbeitet hast, bla, bla..". Das wird der SB alles lesen und sich ein Bild von dir machen. Ein bisschen Spielraum haben die und im Zweifelsfall könnte es dir helfen. Du kannst auch ein "Test" machen und "kleinen Waffenschein" (KWS) beantragen. Das sind die selben Abfragen und wenn du den bekommst, kriegst du auch die WBK. P. S.: ich finde nicht, dass jemand, der vor lange Zeit ein Fehler begangen hat, für immer verbannt werden muss! Jeder macht mal Fehler und hat ein paar Leichen im Keller. Und einen Menschen für immer als unzuverlässig abzustempeln, nur weil er vor vielen Jahren nicht aufgepasst hat - ist einfach nicht richtig!
  12. Entspannt euch Jungs! Hier ist auch ein RA nötig. Das ist die übliche Vorgehensweise. Wenn eine SSW mit einem Polizeieinsatz verbunden war, wird die erst mal einkassiert. Aber nicht deswegen, weil die Polizei gegen den Besitzer was hat, sondern um zu überprüfen, ob die gestohlen, manipuliert oder sonst noch was ist. In ein paar Tagen wirst du angerufen und kannst die Waffe wieder abholen. So war es bei mir wenigstens
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