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Ja, Iggy, vielleicht sollte ich den Punkt nochmal erklären: ich habe 2 Revolver Kaliber .357 Magnum, beider wurden für Wettkämpfe und Training des Verbandes DSB beantragt + bewilligt. Einer davon ist nun ca. 30 Jahre alt, den nehme ich nur noch für .38 Spezial Munition. Für diese Munition ist dieser eingeschossen. (Anmerkung: man kann aus einem .357 Mag. Revolver auch .38 Spez. Munition verschießen. Die .38 Spec Patrone ist etwas kürzer als die .357 Mag und hat einen geringeren Rückschlag - damit ist auch die Trefferlage anders -> eine andere Visiereinstellung ist notwendig.) Den 2. .357 Mag. Revolver verwende ich ausschließlich für die DSB-Disziplin Großkaliber-Revolver Kal. .357 Magnum. (Der Griff, das Abzugsgewicht und der Schoßgang wurden gemäß DSB-Sportordnung optimiert). ---------- bis hierhin alles für DSB -------------------- Ab hier kommt die neu beantragte Pistole für den Verband BDS: Nun habe ich eine neue Pistole Kaliber .38 Super Auto für die BDS-Disziplin IPSC-Open Pistole beantragt. Diese Pistole wird nun also einen Kompensator (vermindert den Rück- bzw Hochstoß der Waffe) und eine optische Visierung haben. Zusammenfassung: .357 Magnum und .38 Spezial sind üblicherweise für Revolver gedacht, .38 SuperAuto wird für Pistolen verwendet. Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt nun deutlich machen. Nachtrag: Jetzt kommt noch die Zugabe: Der DSB bietet nur folgende Kurzwaffen-Disziplinen für Patronen an: .22 lfB .32 bis .38 (Einschränkung: Keinen Kompensator, nur Kimme/Korn Visierung) 9mm Luger Pistole .45 ACP Pistole .357 Magnum Revolver .44 Magnum Revolver Meine beiden, für den BDS beantragten Pistolen (.38 SA mit Kompensator + optischer Visierung und die .40S&W) dürfen in keiner DSB-Disziplin verwendet werden.
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Danke, das ist ja wirklich nett, daß Du daran gedacht hast...
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Hallo radio, ich staune über Deine Argumentation! 1. Punkt: Die beiden Revolver .357 Mag. habe ich doch bereits in der Vergangenheit erfolgreich begründet und deshalb auch bewilligt bekommen. Alle meine bisherigen Waffen sind für den DSB begründet und bewilligt worden. 2. Punkt: Die beiden neu beantragten Pistolen .38 SA und .40 S&W sind ausschließlich für den BDS zulässig!!! Es gibt im DSB keine Disziplin für eine .38 SA Pistole, die einen Kompensator und eine optische Visirung hat. Es gibt im DSB auch keine Disziplin für eine Pistole .40 S&W. 3. Punkt: Das neue Waffengesetz sieht für die im Bedürfnis Bewertung den entsprechenden Verband vor - nur dort sitzt der "Sachverstand" - dieses hat mein SB ja auch durch seine Begründung belegt (siehe Punkt 2)! Was er dort geschrieben hat ist schlicht falsch! 4. Punkt: durch meine Teilnahme an Vereins-, Kreis- und Landesmeisterschaften habe ich die weitere Verwendung aller vorhanden Waffen belegt. (also offensichtlich doch kein Waffensammler???) 5. Punkt: Ich bin Sportschütze und KEIN Arschkriecher Nachtrag: Offensichtlich kann ein SB erstmal alles behaupten und ev. auch ablehnen. Ev. ist in dem Fall ein devoteres Verhalten angebracht. Ich schieße nun schon seit über 30 Jahren mit großkalibrigen Waffen (daher auch die entsprechende Anzahl) und bin inzwischen nicht mehr bereit, in gebückter Haltung meinem SB die Füße zu küssen! Wenn aufgrund meiner aufrechten Haltung ein Gerichtsverfahren not tut - dann soll es wohl so sein!
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Danke, das kann ich wirklich gebrauchen...
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Hallo BeastyBoy, natürlich bleibe ich bei der Sache. Die Annahmen des SB stimmen nicht und das muß ihm wohl klar gesagt werden....
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Na wenn Du meinst! Schaue doch mal unter http://www.Ballerkalle.de und dann unter " (un-)rechtliches: Anträge, Erfahrungen, Gesetze" Ok, ok, ich bin sehr aktiv und schieße für den DSB und den BDS und habe auch schon einige Waffen aber... FWR + Örag
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Hallo Freunde des Schießsports und des Waffenrechts.... Der Herr Sachbearbeiter plant nun erneut meine beiden Anträge abzulehnen! Näheres (kompletter Schriftverkehr) unter: http://www.Ballerkalle.de und dann unter: "(un-)rechtliches: Anträge, Erfahrungen, Gesetze" Die Begründung für die Ablehnung ist schon abenteuerlich.
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Aus eigener Erfahrung: Es lohnt sich!!! Wenn Du ein aktiver Schütze bist - oder werden möchtest, hast Du so viel mit Behörden zu tun, daß eine Rechtsberatung schnell sinnvoll wird. In der Vergangenheit bin ich zwar rund 30 Jahre ohne Örag ausgekommen, aber hatte darfür sehr oft persönliche Gespräche mit dem SB und dem SB-Chef. Die Welt wird jedenfalls nicht besser und die Gesetze nicht einfacher!
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Vielleicht noch ein Tip: Beim Kauf eines Tresores bitte auf die Formulierung "frei Aufstellort" achten! Ist 'ne Verhandlungssache! Sonst stellen sie Dir die Kiste abends vor die Haustür. Meinen Tresor haben 2 kräftige Männer mit einer kleinen Transportraupe die Treppen raufgefahren. War mächtig spannend - ich möchte den Trümmer nicht transportieren müssen. Und der kleine A-Tresor (150 Kg) haben die beiden mit einer speziellen Sackkarre raufgewuppt. Das sah allerdings nicht gerade "leicht" und "einfach" aus.
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Na ja, wenn das ohne großen Aufwand geht ist es doch Spitze oder? Vielleicht läßt Du den Aufwand lieber wech und überläßt die Arbeit einem BÜMA.
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Hallo Freunde, etwas aus der realen Welt (mein Vorschlag): Kaufe einen A-Klasse Tresor mit Schlüssel. Einen B-Klasse Tresor mit elektonischen Schloß incl. Hilfsschlüssel. Einen einfachen, großen, stabilen Blechschrank mit einfachem Kippriegelschloß. 1. In den Blechschrank kommt die Munition (Munition hat man später mehr als geplant!) 2. In den A-Klasse Tresor für die Langwaffen (5 Waffen geplant - kaufe einen für 7!) 3. In den B-Klasse Tresor kommen die Kurzwaffen und die Schlüssel von 1 + 2. Den Ersatzschlüssel des B-Klasse Tresores kannst Du an geheimer Stelle einmauern. Die Batterie vom Schloß hält bei mir schon 4 Jahre, ich kann sie von außen wechseln. Das Schloß zeigt "Aufbruchversuche" beim nächsten öffnen durch Blinkzeichen an. Ich bin wirklich zufrieden mit dieser Tresor-Kombination. Die Aufbewahrungs-Vorschriften sind mit das Beste am neuen Waffengesetz!
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Ausleihen einer KW vom Händler nach § 12 Waffg?
ballerkalle antwortete auf nr.5's Thema in Waffenrecht
Hallo Esteban, ein WBK-Besitzer darf sich WBK-pflichtige Waffen kurzfristig (z.B. für einen Standbesuch) ausleihen - unabhängig vom Kaliber und Verwandschaftsverhältnis. Eine Kopie der zur geliehenen Waffe passenden WBK (vielleicht mit Vermerk "Ausgeliehen zum Schießen am... + Unterschrift des Inhabers" reicht als Legitimation. -
Ausleihen einer KW vom Händler nach § 12 Waffg?
ballerkalle antwortete auf nr.5's Thema in Waffenrecht
Hallo Nobody, wir sprechen aber doch von einer Person mit einer gültigen (günen) WBK - oder? Dann verstehe ich Deine Vorbehalte nicht. Oder hast Du schon mal Probleme mit WBK-Inhabern gehabt??? Meistens kommt doch auch noch eine persönliche Bekanntschaft hinzu. Also bei meinem großen Waffenhändler in Hannover spricht mich das Personal persönlich mit Namen an!!! (Ich muß vielleicht auch erwähnen, daß ich dort ein Großteil meines Geldes lasse ) -
Hallo nr.5 ich zitiere aus dem Ablehnungsbescheid vom 20.01.2005: ... "Nach dem Gebührenverzeichnis zur WaffKostV ist für die Ablehnung der Erlaubnisse eine Gebühr bis zu 75 vom Hundert des Betrages festzusetzen, der als Gebühr für die beantragte Amtshandlung vorgesehen ist. Für die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnisse wäre nach der aktuellen WaffKostV jeweils eine Verwaltungsgebühr nach Abschnitt II Nr. 1 (56,24 €) und 12 (25,56 €) des Kostentarifs zu erheben, also insgesamt 163,60 €." ... Abschnitt II Nr. 1 (56,24 €) >>> Kosten für WBK-Antrag Abschnitt II Nr. 12 (25,56 €) >>> Kosten für Munitionserwerb Zusammen: 81,80 € mal 2 Anträge = 163,60 € --> davon 75% >>>>> 122,70 € Wenn das nun keine Abzocke ist - was dann???
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Hallo Olav, ich bin bei der Veröffentlichung von fehlerfrei ausgefüllten, korrekten Formblättern ausgegangen. Die Fehler sind leider erst später (also NACH der erfolgten Ablehnung durch den zuständigen Sachbearbeiter (SB) bekannt geworden. Zu seinen Fehlern muß man aber auch stehen! Darum habe ich die Seiten im Web gelassen! Und aufgrund dieser gemachten Fehler wurden: a.) neue Formblätter entwickelt b.) wurde ein speziell für mich geschriebenes BDS-Schreiben beigelegt c.) wurde mein neuer Antrag (JA - es gibt einen neuen Antrag ) nun VOR der Einreichung bei der Behörde von einem Rechtsanwalt, dem Landes- und dem Bundesverband geprüft Seit heute liegt dieser Antrag der Behörde vor. Nachzulesen bei http://www.Ballerkalle.de Auswahl: "(un)rechtliches, Anträge, Gesetzte...." und dann unter: "2 neue WBK-Anträge..." So, und nun bitte wieder Daumendrücken...
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Na ganz toll! Der Verband kann Dir (z.Z. jedenfalls) alles bescheinigen! Am Ende trabst Du damit (Antrag, Bescheinigungen vom Verein, verbrieftes Bedürfnis vom Verband) zu Deinem SB! Und der hustet auf Deine Bescheinigungen und verlangt, as er meint noch bekommen zu müssen! Oder er sagt einfach: Sie schießen schon soo viele Disziplinen, das reicht jetzt erst mal! In Abwägung zur öffentlichen Sicherheit genehmige ich Ihnen keine weitere Waffe! Lassen Sie einfach einige Disziplinen weg, verkaufen die entsprechenden Waffen und kommen dann wieder! Dann kannst Du verkaufen oder verklagen (beides ist unangenehm). (Und kommt mir jetzt BITTE NICHT wieder mit dem Spruch: das steht so nicht im Gesetz) Ich habe mir jedenfalls vorgenommen, meine Anträge erneut zu stellen (nun mit korrekten Bescheinigungen) und keine Waffen aufgrund irgendwelcher Eingebungen meines SBs zu verkaufen!
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Dann hat sich das mit dem neuen Waffengesetz wohl verbessert! Als ich meine .45 ACP Pistole beantragt hatte, verlangte mein SB ich müsse regelmäßig mit einer .45 ACP Pistole trainiert haben. Damals hatte ich bereits seit Jahren einen .357 Mag. Revolver, das Training zählte nicht - ebensowenig das Training mit 9mm Para Pistole. (Von KK-Pistolen garnicht zu reden!!!) Erst ein persönliches Gespräch (wie soll es gehen, wenn keiner im Verein so eine Pistole hat?) konnte ich Ihn überzeugen (was war eher da - Huhn oder Ei?): Ich habe meinen WBK-Voreintrag bekommen, nachdem ich schriftlich versichert hatte, daß ich auch Vereinskollegen mit meiner neuen .45ACP Pistole trainieren lasse (damit sie dann für einen eigenen Antrag Trainingstage mit einer .45er vorweisen könen) >>> oder es lag (und liegt immer noch) an dem jeweiligen SB????
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Hallo Olav, na ja, ich will den SB ja nicht heiraten - und wir (der SB und ich) kennen uns nun auch schon einige Jahre... Mein erneuter Antrag ist nun wieder beim BDS zur Durchsicht und Bescheinigung.... Danke für Deine Anteilnahme. Ich melde mich, wenn das Daumendrücken wieder losgeht
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Hallo Olav, es lief nicht alles so gut - aber verarschen wollten wir damit niemanden. Na ja, jetzt sind aufgrund dieser Erfahrungen neue Formulare mit den vom meinem SB geforderten "Normsätzen" erstellt worden. Übrigends, am Schießbuch sollte es nicht gelegen haben: Ich habe in den letzten 12 Monaten 14 Urkunden gesammelt, an 31 Vereinsmeisterschaften, 11 Rundenwettkämpfen, 4 Kreismeisterschaften und 6 Landesmeisterschaften teilgenommen! (Zusätzlich kommt dann noch das regelmäßige Training in zwei Vereinen) Ich bin ja nur mal gespannt, ob ich damit genug geschossen habe, um meine neuen Anträge durchzubekommen.
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Doch, doch, der Arme würde da immer noch kreisen, wenn Du ihm nicht geholfen hätte! Hat er sich wenigstens bei Dir bedankt???
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Brauchst Du den Verteiler für Penisverlängerungen, für Viagra-Pillen oder den für 30-Millionen Dollar aus Nigeria weil eine komplette Familie bei einem tragischen Autounfall verunglückte und die Dussel mit dem Geld nichts anfangen können???
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Hallo WO-Freunde, es gibt einen neuen Status zu meinen WBK-Anträgen auf meiner Webseite. http://www.Ballerkalle.de Auswahl: "(un-)rechtliches: Anträge, Erfahrungen, Gesetze" Es ist aber nicht viel zu lesen....... (Die Hoffnung stirbt als letztes )
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Mouche, Du hast mich (mit meinen oben geäußerten Träumen) vielleicht nicht ganz verstanden: Ich möchte keine Gesetze und Vorschriften umbiegen. Ich will die Gesetze ja auch einhalten (mache ich ja nun schon über 35 Jahre -schießtechnisch)! Ich bin der Meinung, die Anträge sind gesetzeskonform - es geht wohl nur noch dieses dem Staat bekannt zu machen. >>> Und dafür wünsche ich mir halt einen SB, der mich wie o.a. unterstützt und behandelt. So - und nun gehts zum Training (will mir ja nicht nachsagenlassen ich tu nichts...)
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Warum kann ein Beamter mich nicht beraten! Er könnte versuchen, mit mir zusammen die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen. In meinem speziellen Fall hatte ich sogar die Telefonnummer und e-Mail Adresse vom Präsidenten des Landesverbandes angegeben (der mir seine Unterstützung angeboten hat), damit der SB mein Bedürfnis durch Rückfragen bestätigen kann - dieses hat der SB aber wohl nicht für notwendig erachtet. Ich glaube, die Beamten werden sich in diese Richtung bewegen müssen. Als ich meinen Reisepaß verlängern lassen musste habe ich diese neue Denkensweise bereits erfahren: nett, freundlich (dazu noch bessere Servicezeiten).