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Jack Weaver

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Beiträge von Jack Weaver

  1. Am 3.5.2024 um 09:49 schrieb Proud NRA Member:

     

    Oder grundsätzlicher, dass da die Antwort auf die gestellte Frage gar nicht drinsteht. 

     

    Im konkreten Fall soll ein Schrank für die Anforderungen des WaffG ja eine Zertifizierung einer akkreditierten Stelle haben, eben über Grad 0. Selbst wenn in der Norm Stand des Herstellungsjahrs drinstünde, dass VdS N voraussetzt, dass 1143-1 Grad 0 eingehalten wird, und selbst wenn der Tresor einwandfrei dieser Norm entspricht, dann bringt einem das ja immer noch keine Zertifizierung einer akkreditierten Stelle oder einen Nachweis über diese ein.

    @Proud NRA Member, Geschrieben Gestern um 09:49

     

    Am 3.5.2024 um 09:11 schrieb grizzly45:
     

    "Dagegen spricht das Du als “Normalo” sehr wahrscheinlich die Norm nicht korrekt interpretiert bekommst."


    Wer (WER?) sollte verpflichtet sein dem "Normale" die Norm zu interpretieren und wozu? Wie in diesem Forum immer wieder eindrucksvoll demonstriert wird ist das ein völlig sinnloses Unterfangen, da die "Interpretation" durch einen Fachmann ja immer nur solange akzeptiert wird als sie den eigenen Interpretationen und vor allem Wünschen und Erwartungen entspricht, ansonsten wird sie sofort als falsch und Unsinn abgelehnt, Stichwort: Verankerung.


    "Oder grundsätzlicher, dass da die Antwort auf die gestellte Frage gar nicht drinsteht."

     

    Völlig korrekt, denn einen "Widerstandsgrad "N" gibt es in der ganzen  Norm "DIN EN 1143-1" nirgends, denn "N" = Null, ist eine rein deutsche Marotte nachgeordneter Bestimmungen und Gesetze.
     
    "Im konkreten Fall soll ein Schrank für die Anforderungen des WaffG ja eine Zertifizierung einer akkreditierten Stelle haben, eben über Grad 0. Selbst wenn in der Norm Stand des Herstellungsjahrs drinstünde, dass VdS N voraussetzt, dass 1143-1 Grad 0 eingehalten wird, und selbst wenn der Tresor einwandfrei dieser Norm entspricht, dann bringt einem das ja immer noch keine Zertifizierung einer akkreditierten Stelle oder einen Nachweis über diese ein."


    Das ist Unsinn, denn in der NORM "DIN EN 1143-1" selbst ist ganz klar festgelegt:


    13 Prüfbericht
    13.1 Dem Prüfbericht ist eine einmalig zu vergebende Identifikationsnummer zuzuordnen.
    13.2 Wurde keine Sprengprüfung (EX) und kein Angriff mit Gas durchgeführt, sind folgende Angaben erforderlich:
    a) Name des Herstellers, Ort und Jahr der Herstellung;
    b) Technische Dokumentation, die nach Abschnitt 5 eingereicht wurde; ...
    ....
    f) Datum und Ort der Typprüfung;
    g) Zusammensetzung des Prüfungsteams mit namentlicher Nennung des Leiters des Prüfungsteams, des Protokollführers und der Prüfer; weiterhin die Namen gegebenenfalls hinzugezogener externer Fachleute;
    ....

     

    14 Kennzeichnung
    Jedes Produkt, das mit einem Widerstandsgrad unter Bezugnahme auf die Klassifizierung nach dieser Europäischen Norm bezeichnet wird, ist zu kennzeichnen.
    Die Kennzeichnung (Metallschild) darf nicht zu entfernen sein und ist auf einem an der Innenseite der Tür, im Riegelwerksraum oder auf der Vorderseite eines vorgefertigten Elements für einen Wertschutzraum anzubringen.


    Die Kennzeichnung enthält folgende Angaben:
    a) Name oder Identifizierungscode des Herstellers;
    b) Bezeichnung der Norm und des Widerstandsgrades;

    ....
    g) Herstellungsjahr;
    h) Produkttyp
    Folgende Zusatzangaben sind möglich:
    i) Typ, Modellnummer, Bezeichnung oder Größe;
    j) Seriennummer.


    Jack

     

  2. Das Urteil gibt es, das ist korrekt, "Urt. v. 05.03.2024, Az. C-588/21 P", was aber letztlich kaum dazu führen wird daß jemand die kostenlose Herausgabe durch einen Verleger (BEUTH-Verlag), oder auch alle Nachfolger) erzwingen (erKLAGEN) können wird. Allenfalls eine KLAGE gegen die Normungsorganisation wäre möglich - viel Spaß dabei, und das Forum kann ja schon mal einen Spendentopf für denjenigen einrichten der dann einen RA beauftragt und klagt.

     

    Das Urteil kann der geneigte Forist ja nachlesen - es ist ein dummer Pyrrhussieg, denn den europäischen Normungsunternehmen wird damit die Geschäftsgrundlage entzogen, sie werden sich in Europa aus dem Geschäft zurückziehen (müssen), und sie werden durch "Nicht Europäische Standards" aus dem Rest der Welt, vor allem den USA und CHINA, ersetzt werden - und DIE werden ganz bestimmt NICHTS kostenlos zur Verfügung stellen, und Klagen (auch von Foristen hier?) freundlich lächelnd zu Kenntnis nehmen.

    Umgekehrt läuft das übrigens genauso, denn wenn du in den USA oder China, oder, oder, oder, ein Produkt verkaufen willst, dann MUSS es den dortigen Normen und Standards entsprechen, und die gibt es nicht umsonst, zumindest nicht die wichtigen.

     

    Außerdem hat das EuGh hier nur GRUNDSÄTZLICH entschieden, denn die Frage ob HTN womöglich (trotzdem) urheberrechtlich geschütz sind wurde ausdrücklich (bewusst!) offen gelassen, denn nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung über den Zugang zu den Dokumenten darf der öffentliche Zugriff auf ein EU-Dokument durchaus verweigert werden.

    Negativ, ich gebe hier keine weitern Lektionen in EU-Recht, fragt einfach die die hier so fleisige "Schwarmintelligenz".

     

    Wie aber auch immer, die hier angezogen Norm "DIN EN 1143-1" ist derezit, trotz Urteil, nicht kostenlos.

     

    Der Verweis diverser "Schwarmintelligenz" auf UNI-Bibliotheken ist Unsinn, denn erstens hat nicht jeder eine UNI vor Ort, geschweige denn einen Nutzerausweis, auch hat keineswegs jede UNI (nicht mal jede große UNI!) eine Nutzerlizenz für die Normendatenbank, die Normen können also keineswegs in jeder UNI-Bib aufgerufen und eingesehen werden. Nein, Fernleihe ist in disem Falle ausgeschlossen.

     

    Selbst wenn die UNI-Bib vor Ort eine Lizenz haben sollte, so ist zwar die Einsicht möglich, der Ausdruck auf Papier oder als Datei aber entweder verboten oder gleich unmöglich gemacht, eine Weitergabe ist eh untersagt.

     

    Eine Klage gewisser "Besserwisser" auf "Herausgabe"gegen eine UNI wird vom Gericht gar nicht erst angenommen werden, da für die UNI der Nutzervertrag der notwendigen Datenbank-Software gilt, und nicht die seltsamen Rechtsvorstellungen von "es muss alles kostenlos sein" diverser Foristen.

     

    Davon abgesehen ist die Frage nach "N" und "0" keine Frage der Norm "DIN EN 1143-1", den "N" kommt auf den 58 Seiten der Norm überhaupt nicht vor.

     

    Jack

     

  3. tissi

    "Und über meinen Wissenstand solltest du nicht urteilen."

     

    Tue ich hier aber, und zwar um andere Foristen vor möglichen Klagen und dem möglichen teuren Schwachsinn zu bewahren dem du hier mit deiner klar rechtswidrigen "Einschätzung" Vorschub leistest. Ob das juristisch bereits "Anstiftung" (auch fahrlässig) ist sei mal dahingestellt.

     

    Jack

  4. "HangMan69"

    Ach weist du, ist Perlen vor die Säue,

    und wenn du meine Meinung unterstützt, zumindest in dieser Sache, so ist das bei der Schwarmintelligenz HIER IM FORUM nicht unbedingt förderlich für für dich und deinen Ruf.

     

    Ob es sinnvoll ist daß Normen nicht einfach so kopiert, veröffentlicht oder vervielfältigt werden dürfen, das steht hier ursprünglich gar nicht zur Diskussion, aber bestimmte Blockheads sehen das eben als "Was ich nicht kapiere, nicht gut finde, daß kann und darf nicht sein", Punkt.

     

    Aber dann kommen so "Fragen" wie vom äußerst sachkundigen "Handgunner", keine Ahnung, aber grosses M ......

     

    Am Ende ist dann eben immer nur der "engstirnige" SB schuld, jedenfalls keinesfalls der LWB selbst, der sich schlicht nicht an die Gesetze und Vorgaben hält, vor allem deswegen nicht weil er selbst zu dumm und/oder zu faul ist selbst SACHKUNDIG zu recherchieren, oder ihm aber die "Schwarm-Intellingenz" in einem Forum was anderes erzählt, bzw. eben das was er lesen will.

     

    Postiv, Verwaltungsgerichte legen am Ende jedes Wort auf die Goldwaage, vor allem bei Waffenbesitzern wie "stef86", und der Unternehmer "Tresorverkäufer" würde die Quittung durch Klage durch den Verlag bekommen, und die lobende Erwähnung und das Geschwafel von "stef86" nützt ihm dann nen Scheiß.

     

    "tissi"
    Positv, dein Wissen ist begrenzt! SEHR begrenzt! - aber warum must du das unbedingt öffentlich machen?

     

    Jack

  5. @Handgunner


    Oh, ich hätte dir mehr zugetraut, aber deine Frage ist ja wohl auch nicht wirlich ernst gemeint, mehr so rethorisch, um mich anzupinckeln.

     

    Oder meinst du im Ernst es wäre legal eine urheberrechtlich geschütze Schrift (NORM) als Person A oder Firma B anzukaufen und dann einfach so an Partei C weiter zu geben (...." Ich bekomme die DIN Normen von einem Tresorhändler...." ?

     

    Wohl gemerkt, "ICH bekomme ..!", nicht etwa ".... könnte bekommen", ".... könnte eventuell bekommen ..!", oder "Ich könnnte Einsicht nehmen ..!".

     

    Da fehlt nicht viel zu:

     

    "Ich hab zwar keine Erlaubnis zum Erwerb und/oder Besitz von ....., aber ich bekomme von einem Wa...händler....... War ein gutes Gespräch und er war sehr hilfsbereit."

     

    Es geht um sprachliche Feinheiten, um Vergangenheit "habe bekommem" oder Erwartungen "werde bekommen", nicht um erfüllte Tatsachen, zumindest nicht eindeutig, deswegen sind die NORMEN aber trotzdem, so oder so, nicht zu Weitergabe authorisiert. Sie sind, laut Vertrag, nur dem zugänglich und bekannt zu machen der sie rechtmässig erworben hat, also vom Lizenznehmer, im Spezialfall einem "Tresorhändler".

     

    Ob dies im Sinne des Gesetztes, hier besonders für Wertschutzbehältnisse, und hier besonders in Verbindung mit Waffengesetzen, sinnvoll ist, das spielt für den Rechtschutz der Dokumente hier keine Rolle.

     

    Aber nur weiter so, und außerdem ändert das an der Ausgangsfrage gar nichts, aber nur weiter verschleiern und vernebeln und versuchen Nebenkriegsschauplätz zu eröffnen.

     

    Außerdem, einen willigen Informanten auf diese Weise, oder aber ÜBERHAUPT, gefragt ? oder ungefragt? zu "outen", ist UNTER ALLER SAU.

     

    Jack

  6. @steven

     

    "Ich bekomme die DIN Normen von einem Tresorhändler. War ein gutes Gespräch und er war sehr hilfsbereit.

    (Wolfgang Gümpel Tresorbau)

     

    Steven"

     

    Und du findest es wirklich angebracht und toll deinen gutmütigen Informaten, der sich strafbar macht!, in dieser Art und Weise an´s Messer zu liefern? Nur um prahlen und protzen zum können "ICH hab jemanden von dem ich die Norm (rechtswidrig!) bekomme!"

     

    Pfui Teufel

     

    Jack

  7. "steven", DER "steven"!?!, DER mit seiner langjährigen Erfahrung stellt eine solche Frage? Dies kann ich nur als Alibifrage oder Ablenkung verstehen, erzähl mir keiner das DER das googeln muss - but anyway.

     

    Nach "DIN EN 1143-1", postiv, die liegt mir in aktueller Fassung vor, gibt es (Punkt 4.1, Seite 10 => Tabelle 1, Seite 13) folgendende Widerstandsklassen:

     

    Siehe PDF Seite 13

     

    Nach DIESER Norm gibt es keinen Widerstandsgrad "N", obwohl er in DEUTSCHLAND so verwendet wird. Die Sache ist aber ganz einfach zu erklären, auch wenn ich jetzt nicht alle Quellen anfüge, denn für DEUTSCHLAND hat der Gesetzgeber, der den Widerstandsgrad fordert, entschieden daß die "0" (Ziffer) nicht eindeutig genug ist, das Zeichen könnte mit einem "O" (Buchstabe) verwechselt werden, eventuell auch "absichtlich", deswegen die Kennzeichnung N (für Null).

    N ist in Deutschland also gleich zu setzen mit 0 (Null).

     

    Nach "DIN EN 1143-1", postiv, die liegt mir in aktueller Fassung vor, gibt es (Punkt 14, Kennzeichnung, Seite 39) die Vorschrift:

    14 Kennzeichnung
    Jedes Produkt, das mit einem Widerstandsgrad unter Bezugnahme auf die Klassifizierung nach dieser Europäischen Norm bezeichnet wird, ist zu kennzeichnen.
    Die Kennzeichnung (Metallschild) darf nicht zu entfernen sein und ist auf einem an der Innenseite der Tür, im Riegelwerksraum oder auf der Vorderseite eines vorgefertigten Elements für einen Wertschutzraum anzubringen.
    Die Kennzeichnung enthält folgende Angaben:
    a) Name oder Identifizierungscode des Herstellers;
    b) Bezeichnung der Norm und des Widerstandsgrades;
    c) gegebenenfalls Kennzeichnung T2;
    d) gegebenenfalls Kennzeichnung EX;
    e) gegebenenfalls Kennzeichnung GAS;
    f) gegebenenfalls Kennzeichnung CD;
    g) Herstellungsjahr;
    h) Produkttyp (siehe 5.2).
    Folgende Zusatzangaben sind möglich:
    i) Typ, Modellnummer, Bezeichnung oder Größe;

     

    "Ist zu kennzeichnen" ist eine MUSS-Bestimmung, kein KANN oder SOLLTE!

     

    Sind die angegebenen Kennzeichungen nicht vorhanden (auf einem nicht zu entfernenden Metallschild!) kann der SB das Behältnis anerkennen (schriftlich bestätigen lassen!), er MUSS aber nicht.

     

    "Ob N gleich 0 ist, werden die weder wissen noch recherchieren."

    Müssen die auch nicht, die Nachweispflicht obliegt dem Antragsteller!

     

    Die Norm selbst ist kostenpflichtig (BEUTH Verlag, ca. 140 EUR), die VdS 2535 nicht.

    "wo bekomme ich diese Norm und steht es da zweifelsfrei drin?
    Die 140 Euro würde ich springen lassen. Und jedem hier zur Verfügung stellen."

    Die Norm bekommst du im BEUTH Verlag, und NEGATIV, das steht da nichts drin, denn "N" kommt in der NORM (in der NORM!) nicht vor.

     

    Seite 13 01.pdfAuch würde ich davon absehen sie zu erwerben UND DANN ALLEGEMEIN ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN, denn damit handelst du dir mit Sicherheit eine weitere Klage ein.  

     

    @ALBA

    Das ist Unsinn, es gibt in der "DIN EN 1143-1" keine Widerstandsklasse "N", die existiert dort gar nicht, "N" ist ein deutscher Alleingang.

     

    @Elo
    "Letztlich diskutieren wir in etlichen Fäden immer wieder die Aufbewahrung, aber offenbar haben die wenigsten hier die im Gesetz genannte Norm tatsächlich schon mal gelesen oder in der Hand gehabt."

    Seite 13 01.pdfSeite 13 01.pdfSeite 13 01.pdfSeite 13 01.pdfDa spricht du die Wahrheit gelassen aus, denn die allermeisten Foristen hier haben zwar, gerade bei diesem Thema, immer viel Meinung kund zu tun, haben aber die Normen noch nie in der Hand gehabt oder gelesen - postiv, mir liegt sie vor und ich kenne sie seit Jahren von vorne bis hinten so gut wie auswendig - was ja auch die Forumsdiskussion zum Thema hier immer so "schwer" und irgendwie "unbefriedigend" macht.

     

    Jack

    • Gefällt mir 1
  8. vor 33 Minuten schrieb Last_Bullet:

    Viele dürften sich das Teil eher als Schlüsseltresor zugelegt haben. Für derbes Gerät würde ich etwas anderes bevorzugen.

    Da gebe ich "Last_Bullet" zu 100% recht, auch unter Berücksictigung vieler anderer Gesichtspumkke heraus, aber danach war vom Fragesteller nicht gefragt (Fragestellung!!), und aus bösen Erfahrungen hier im Forum heraus klüger geworden (?), versuche ich eine Antwort strikt auf die Frage (Waffentye, Lauflänge und KWT-800) bezogen.

     

    Jack Weaver

  9. Worüber beschwert ihr euch?

     

    Jeder, absolut jeder, der an einer solchen Internetseite gemeldet ist, teilnimmt, oder diese sogar zu Ankauf oder Verkauf nutzt, hat mehrere Adressen, mehrere jeweils für An- und Verkauf, zumindest wenn er einigermaßen bei Verstand ist.

     

    Dies gilt ebenso für Foren deren Zweck eigentlich nicht dem Ver- oder Ankauf, sondern primär dem Informationsaustausch dienen sollten, so wie z.B auch "Waffen-Foren", so wie z.B. auch "Waffen-On...", du switched ganz einfach von "Snoopy to "Linus".

    So gehen dir nämlich auch die ab und an fälligen Mahnungen und Sperrungen der "Forums-Götter" am A..... vorbei.

     

    Was EGun betrifft, kennt jeder, sollte jeder, die Namen und vor allem die eingschlägigen Adressen kennen die Ungemach nicht nur versprechen sondern sozusagen garantieren - wer da auch nur anfragt oder antwortet ist selbst schuld. Aber Gier kennt halt keine Grenzen, weder im Verkauf noch im Ankauf.

     

    Was den Umgang von EGun mit seiner Kundschaft angeht gibt es absolut sicher große Mängel, die aber jeder Kunde kennt (lesen hilft ungemein, auch der Bedingungen, ALLER Bedingungen!), und jeder der dort teilnimmt hat sie akzeptiert oder lässt es halt bleiben - damit aber halt auch seine Teilnahme.

    So einfach ist das.

     

    Für all die die alles besser wissen und alles besser können (würden), so man sie denn lassen würde, bietet es sich an selbst so ne Plattform zu eröffnen - auf geht´s.

    Es gab und gibt etliche solcher Plattformen "like EGun", keine war bisher ein doller Erfolg, aber sollen die Bessermacher und Besserwisser mal machen - wir warten - auch ich.

     

    Daß Egun so "Kunden" wie unseren "Polen", der schon seit SEHR vielen Jahren aktiv ist, und dies keineseswegs nur auf EGun sondern in vielen Ländern und Auktionsplattformen in aller Welt, auch EBay, dort ÜBERALL auch als Betrüger bekannt ist, gewähren lässt, das ist kein Zufall, denn solange die Gebühren "rein kommen", was schert es EGun?

     

    Pawel Tomasz Nowak
    Ul. Sukiennicza 9
    91-855 Lodz
    Polen

    BANK IS
    ING Bank Slaski
    UL. Sokolska 3
    40-086 Katowice
    Poland

    Mobile Number is 0048 889676950

     

    So, was macht ihr jetzt mit der Info ??

     

    Natürlich gibt es auch andere Kontoverbindungen bei anderen Banken,

     

    Ist aber doch alles nix neues. Der ist seit vielen Jahren auf fast allen Auktionsplattformen dieser Welt unterwegs, bevorzugt aber in Europa, mit allem möglichen Schrott, aber zumeist mit "irgendwelcher Militaria".

    Oft in USA (denn die sind immer noch ganz wild auf ....), Österreich, England, Belgien und Niederlande, aber auch überall sonst, und überall wird vor ihm gewarnt - aber, "Die dümmsten (gierigsten ) Kälber, wählen ihre Schlächter selber!" -auch in EGun.

    In anderen betroffen Ländern und in deren "Sammlerkreisen" hat man es aber nicht soooo mit dem Datenschutz wie in Germany, und da sind dann auch alle Infos über ihn, mit Bild und allem Drum und Dran, auch ganz einfach ins Netz eingestellt und abrufbar.

    Wobei man da natürlich vorsichtig sein muss, denn auch da weiß man natürlich nicht, wie übrigens auch in EGun, wer da "Unsinn" verbreitet und wer da von wem abgeschrieben hat.

     

    Beispiele:

    Deutschland:
    <https://www.militaria-fundforum.de/forum/index.php?thread/1012669-top-vorkriegsradompistole-mit-polnischem-holster/&postID=5381549#post5381549> Militaria,

    <https://www.forum-der-wehrmacht.de/index.php?thread/2503-mail/> Wehrmacht,

    <https://www.tapatalk.com/groups/budoforum/warnung-vor-angebot-t2261.html>  Budoforum,

    <https://www.warrelics.eu/forum/discussions/pawel-nowak-how-protect-yourself-scam-238101/> On Pawel NOwak,

    <https://www.warrelics.eu/forum/ss-metal-cap-insignia-forum/ss-rzm-m1-52-totenkopf-deschler-sohn-475155-2/>

    Belgien:
    <http://forum.bajonet.be/viewtopic.php?f=16&t=1053&view=previous> Militaria, Blankwaffen,

    England:
    <http://www.thirdreichmedals.com/pictures/pawel.html> Militaria,

    Ungarn:
    <https://www.roncskutatas.com/node/1444> Militaria,

    Südafrika:
    <https://www.militaria.co.za/nmb/topic/8697-scam-emails-sent/> Militaria,

    Japan:
    <https://jref.com/threads/the-baiting-of-con-artist-p-nowak-long-long-thread.7412/> Japan Swords,

    usw, usw, usw.

     

    Mich betrifft es nicht denn ich habe mit "dem Thema" nichts zu tun, ich lese immer nur darüber und kann nur ungläubig den Kopf schütteln, darüber wie dumm doch wohl ein guter Teil aller Foristen (nicht nur in EGun) sein muß´um sich von DEM betrügen zu lassen, und darüber wie viel Zeit euch sowohl der Betrüger als die gerechten Opfer wert sind, denn:

     

    "Die dümmsten (gierigsten ) Kälber, wählen ihre Schlächter selber!"

     

    Aber noch mal:

     

    Für all die die alles besser wissen und alles besser können (würden), so man sie denn lassen würde, bietet es sich an selbst so ne Plattform zu eröffnen - auf geht´s.

     

    Jack Weaver

  10. Meine 686 mit 6", 325mm, incl. Berücksichtigung von Korn und Grip.

     

    Mein GP 100 mit 6", 320mm, incl. Berücksichtigung von Korn und Grip.

     

    Dies hängt aber ganz wesentlich von dem von dir verwendeten Korn (und seiner Höhe), sowie den Griffschalen (Hersteller, Abmessungen) und ihrem Überstand auf der Griffunterseite und dort vor allem auch der Rückseite (unten) ab.

     

    Die Platzierung die "wilmes" IM KWT 800 vorschlägt KANN also funktionieren, muss aber nicht, denn die Rückwand hat nur ne Diagonale von 323.6mm, es hängt also von den Randbedingungen ab.

     

    Die "Räumliche Diagonale", z.B. "rechts oben hinten" zu "links unten vorne", hat allerdings 361.8mm, sollte also auf alle Fälle ausreichen.

     

    Jack

    Zitat

     

     

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  11. Versteh ich schon, es ging hier aber, zumindest vordergründig, nicht um eine bestimmte Waffe, sondern um eine "angeblich" grundsätzliche Frage zu der uns der Fragesteller die Hintergründe verschweigt.

     

    Bei solchen Fragen frage ich mich allerdings IMMER was wohl der vom Frager nicht mitgeteilte Hintergrund sein mag, denn so eine Frage kommt ja nun regelmässig NICHT AUS DEM NICHTS ??

     

    Jack

     

  12. @Silverstar
    Wie definierst du, technisch und juriststisch (nach deutschem WaffG) korrekt, die WaffenHERSTELLUNG, hier von Schusswaffen?

     

    Eine "gewerbliche", nach §21 WaffG ist es nicht, höchststens §26 WaffG (nichtgewerbsmässig) käme in View, trotzdem bleibt die Frage was bezüglich dem wechseitigen Tausch von Teilen (auch wesentlichen) eine "HERSTELLUNG" sein sollte?

     

    Ich lass mich belehren, ECHT!, aber die mir bekannte und übliche Definition ist:

     

    Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe, es sei denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen sowie Wechselsystemen auseinandergenommen wird. Nach der Definition in A1 A2 Nr. 8.1 liegt ein Herstellen im Sinn des Waffenrechts schon dann vor, wenn aus Rohteilen oder Materialien wesentliche Teile eines Endprodukts erzeugt werden.

     

    I can´t see, kann hier nicht erkennen,  wo hier (bei TGB11), bei einem Verschlußkopf, eine der Bedingungen VOLL UMFÄNGLICH erfüllt wäre.

     

    @TGB11
    Ich besitze von mehreren meiner Waffen (KW) jeweils "mehrere" baugleiche Modelle, so z.B. (a Classic) 1911érn, Desert Eagle oder auch GLOCK, aber auch bei Revolvers.

     

    Welches deutsche Gesetz sollte mich daran hindern wesentliche Teile meiner 1911ér (Griffstücke, Schlitten, Läufe) gegeneinander zun tauschen, auch z.B. auch Single- and Doublestack? Das gleiche gilt für Rahmen, Schlitten und Verschlußköpfe meiner Desert Eagle´s und auch bezüglich meiner Rahmen, Schlitten und Läufe für die GLOCK´s, natürlich nur wo technisch möglich?

     

    Unabhängig davon wüsste ich nicht, mir ist kein Fall bekannt!?, daß bei einer Kontrolle die "Zusammengehörigkeit" der Teile irdendwie überprüft worden wäre, außer natürlich es gibt das so einen Verdacht bei mir .... ?

     

    Aber, selbst bei einer 1911ér wäre das schwierig, denn nicht immer ist der Lauf so nummeriert (wenn denn überhaupt!) daß die Nummer sichtbar wäre, bei einer DE ist die Nummer (so vorhanden) des Verschlußkopfes nicht sichtbar.

     

    Rein theoretisch ist die auch bei Revolvern möglich, wegen der Tolerances und dem Alignment von Lauf und Trommel aber nicht zu empfehlen (auch wenn es meist funktioniert!).

    Bei keinem meiner zahlreichen Revolver ist die Trommel numbered, eine Zuordnung also gar nicht möglich, und bei z.B. meinen FA´s ist die Trommel ja gar schwenkbar, die müssten also "zerlegt" werden um eine "Nummer" erkennen zu können, und dann ..?

     

    Bei solchen Fragen frage ich mich allerdings IMMER was wohl der vom Frager nicht mitgeteilte Hintergrund sein mag, denn so eine Frage kommt ja nun regelmässig NICHT AUS DEM NICHTS ??

    Und da kommt mir so ein Verdacht .....?

     

    Es gab da mal ne Zeit in Germany da wurden Dekowaffen verkauft bei denen eben das eine oder das andere (wesentliche) Waffenteil unbrauchbar gemacht wurde, aber duchaus nicht immer alle wesentlichen Waffenteile!?!

     

    Jack

  13. Ich versteh wieder mal nicht wo euer eigentliches Problem liegt, und damit euer Problerm mit eurer Behörde (amt).

     

    Als diese "Stammdatenblätter" damals erfunden wurden und fertig waren, hat die Behörde (Office) das für mich zuständig ist, mir die "Blätter" als Druck mit Post komplett zugeschickt (ca. 30 Seiten) und bei mir gefragt ob das alles so in Ordnung ist!?! Ich hab NICHT danach gefragt!

     

    Ich versteh euch nicht. Seid ihr alle im Krieg mit dem Amt?

     

    Jack Weaver

     

  14. Positiv, das System von Engels für die 9x19mm war aus zwei (2) normalen 1911´er Schlitten "put together", welcher Lauf (Maker und Specification) weis ich nicht mehr.

     

    Grundsätzlich hätte aber wohl auch ein 9 x XYmm Systewm von LAR mit einem Insert to reduce the lenght funktionieren müssen (sollen).

     

    RECK ist mir im Detail nicht mehr bekannt und kenne ich auch nur von Pictures.

     

    Jack Weaver

    • Gefällt mir 1
  15. Naja, das sind all die Verbände und "Schützen", die aus einem alten "Überlebenswettbewerb", als Revolver noch der Stand waren, UND TAKTISCH

    VORGEGANGEN WERDEN MUSSTE, "DU kennt die zwei (drei?) Szenen in "Dirty Harry?", unbedingt einen sportlichen Wettkampf basteln wollten, oder aber (aber eher weniger) MUSSTEN.

     

    Heute ist das, schon aus der Magazinkapazität her, eher weniger gefragt, "Wir schießn bis wir leer sind und dann kommt das nächste Magazin und selbstverständlich die Verstärkung!".

     

    Jack Weaver

  16. Glückwunsch.

     

    Perry hat mir vor Jahren geschrieben, daß er damals AUCH ein System für die "9mm Luger" entwickelt hätte und dieses auch, unter seiner License, von LAR für die MK I und MK II für eine SEHR KURZE ZEIT angeboten wurde.

     

    Hans Heigel, leider schon verstorben, hat das "ENGELS System" damals, 1996, für IWM "getestet", nachdem ENGELS unabhängig von LAR ein System 9x19mm gebaut hatte. Hans hat mir vor ein paar Jahren, da saß er schon lange im Rollstuhl, auf der IWA davon erzählt.

     

    Den Testbericht von Heigel kann ich hier leider nicht anhängen, das PDF (2 Seiten) hat 2.5M und das mag das System nicht.

     

    Entweder hast du also eines der wenigen LAR SYsteme oder ein "Muster" von der ENGELS Entwicklung, das aber nach meiner "Knowledge" aus License-Gründen auch nie auf den deutschen Markt kamen. Oder es mag eines der Prototypen Systeme für 9x21mm oder gar 9x23mm sein, die mir in Germany aber ebenfalls nicht bekant sind.  

     

    Es gab auch ein System von RECK (BJ ca. 2008) das vor rund 10 Jahren von Österreich nach Germany rück-verkauft wurde, das kenne ich aber nur von Fotos, verwendet wurde hier aber ein normal großer Schlitten einer 1911 - sieht scheußlich aus. RECK wurde später von BüMa Blume übernommen, und nach dessen Tod zu Sauer Custom.

     

    Jack Weaver

    LAR Grizzly.jpg

    • Wichtig 1
  17. Vielleicht als Infos etwa spät, aber ich schau hier nur noch selten rein, und Antworten vermeide ich.

     

    Die "Extended Base Plates" wurden zu prehistoric times von einem der zwei Hauptimporteure für die LAR Grizzly für Deutschland angefertigt, nämlich Felix Mogdans, Vaihingen. Er war auch der "Expert" und "Main Tuner"für diese Waffe, zumindest in Germany, während der zweite größere Importeur, Engels in Frankfurt, sich schnell mehr darauf verlegt hat "to sell".

    Das ist allerdings so nicht ganz correct, denn Engels, bzw. der von Engels beauftragte "Gunsmith", habe um 1996 versucht für die LAR Grizzly eine "Conversion Unit" für das in Germany vergötterte Caliber 9x19mm zu entwicklen, was auch so weit entwickelt wurde daß ein Prototype von einem "German Gunmagazine" getestet wurde, dann aber doch nie serienreif wurde.

     

    Back to the Base Plate.

     

    Sie sind aus eloxiertem Aluminum, auf der INNENseite mit dem Schriftzug MOGDANS, und wurden in verschiedenen Farben eloxiert, Schwarz (Dark and Matt Black), Grau (Alu), Grün, Rot, Blau (Dark Blue and Light Blue), Gelb und Grün, um auf einen Blick die Caliber unterscheiden zu können, da außen unbeschriftet.

     

    Jack Weaver

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  18. Hallo.

     

    Zu Anfang meiner "Karriere", vor deutlich mehr als 20 Jahren, war ich der festen Meinung ich müsste es "Harry", du kennst ihn?, "Make my Day!", gleich tun, und bin mit nem M29 und voller Ladung (.44 Mag) gestartet, sehr zur Gaudi, aber auch dem Respekt, aller Anwesenden.

    Das hab ich aber nur kurz durchgehalten, denn ich wurde zwar nie "Letzter", dazu bin ich (war ich) einfach zu gut, ich hab aber eben auch nie gewonnen - aber die Show war geil und meist haben alle geklatscht.

     

    Aus dieser Erfahrung heraus, auch mit etlichen anderen S&W in anderen Kalibern und Lauflängen, aber auch z.B. Ruger in .357 Mag, aber NIE in 9x19mm aus nem Revolver, denn das ist ..., ich mag es gar nicht in Worte fassen, kann ich dir sagen:

     

    Speedloader und Clips kannst du gar nicht genug haben, wobei der Platz am Rig halt nun "begrenzt" ist. Ich wüsste aber nicht das ein zweiter Gürtel, oder ein anderer "Platz", an der Jacke?, für Halter und Speedloader verboten wäre? Auch der Speedloader in der Hosentasche nicht. Außerdem gibt es auch "Doppel-Pack-Loader", also zwei Loader "in Reihe". Sinnvoll? Keine Ahnung.

     

    Wenn du aber mehr als für den Stage eigentlich nötig benötigst, dann musst du dir eh keine großen Gedanken machen, die Frage ist dann eher, was soll ich auf dem Wettbewerb, was fällt dir bei ziehen und nachladen aus der Hand, wo ess ich auf dem Heimweg einen Burger?

     

    Die heute üblichen Stages sind aber eh nicht mit "vor 20 Jahren" zu vergleichen, sind eh nur noch "abladen von Mun von festen Postionen", was soll da schief gehen?

     

    Zum Holster kann dir NIEMAND was endgültiges sagen, denn das hängt von deiner Statur, deiner Tragweise, dem Gürtel, der Postion, der Lauflänge, und und und ab.

    Früher war es aber mal "wichtig" keinen Sicherungsriemen am Holster zu haben, die waren aber eigentlich üblich, denn, WENN VORHANDEN, musste der bein Start auch GESCHLOSSEN sein, also erst geöffnet werden.

    Nachteil? Na ja, Übung und Gewöhnung.  

     

    Vorladen?

    Soviel wie irgend möglich, und waffenrechtlich zulässig, der Transport zum Wettbewerbsort!, wird zu Hause vorbereitet! Da mag der Veranstalter dir "Vorbereitungszeit" bis zum abwinken versprochen haben, don´t trust it.

     

    You are called, you must go, simple as that.

     

    Wenn DU (DU) mit Handschuhen sicher agieren kannst, sie vom Dienst her eh gewohnt bist, sie beim Dienst vorgeschrieben sind, sind sie vorzuziehen, ansonsten eben besser nicht. Wobei du HEUTE im Dienst sicher keinen Revolver führst!?, also auch die Erfahrung mit Revolvern und Speedloadern und Handschuhen fehlt?

     

    Jack Weaver

     

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  19. Ach was wär das schön wenn durchaus ernst zu nehmende und renommierte Foristen mal beispielhaft voran gehen und besser durchdachte Fragen stellen würden.

     

    Von der Sorte, "Stand bis 4000J" gibt es etliche, aber du erwartest doch ja jetzt wohl nicht ernsthaft ne Liste aller Stände in allen Bundesländern?

    Und die Info daß es sich um Slugs handeln soll, und das 3500J ja auch reichen "SOLLTEN", die werden dann so zufällig hinterher geschoben.

    Was ist "SOLLTEN"?  Reichen 3500J nun, sind sie GEFORDERT, oder reichen sie nicht?

     

    Frank Reiche und Thomas Otto wären da NORMALERWEISE so Kandidaten die ich dir zur grundsätzlichen Anfrage empfehlen würde, denn die beiden wissen wo die Teilnehmer des FA Shoot herkommen und, zwangsläufig, auch trainieren, allerdings nicht für Slugs, denn wir schießen KW mit bis zu, na ja, zum Teil deutlich über 4000J.

     

    Aber, genau das ist "Callahan44er" ja sehr wohl durchaus bekannt.

     

    Außerdem, ist es nun ein offenens Dach oder nicht?

    Und bei nem normalen geschlossenen Dach braucht es auch keine Zwischendecke mit Stahleinlagen. Bei meinem (unserem) 50m 7000J (SIEBENTAUSEND JOULE!) Stand ist kein Stahl in der Zwischendecke und direkt darüber ist unser 50m Bogenstand (Breite ca. 30m), respektive der Kinderhort, wenn keine Bogenschützen da sind.

     

    Wo lebt, oder haust?, ihr nur alle?

     

    Jack Weaver

     


  20. "Die 15 Zeilen unnötigen Bullshit drumrum, mit dem Du sie ausgeschmückt hast."

     

    Positiv, ja ?? Welche der 15 Zeilen in welcher meiner 2 Zuschrift zum Thema denn nun - aber, ich will dich ja intellektuell nicht überfordern mit dem zählen und der Mathematik.

    1

    2

    Trotz deines "Gott sei Dank" nur 1-zeiligen Busllshits ist deiner Zeile nirgends zu entnehmen wo ich denn nun falsch gelegen haben soll?

    Fehlen die Argumente bzw. die intellektuellen Kapazitäten?

    Na, dann kannst du deine in den fehlenden Zeilen und Argumenten ja noch ein bischen "ausschmücken".

    Du darfst auch Anleihen bei mir nehmen.

     

    Jack Weaver

     

  21. Postiv, "seufz", denn irgend einer ist immer dabei, einer der nicht etwa über sich selbst "seufzt", über seine eigenen Fehler, sondern über diejenigen die ihm (auch in deutlicher Schrift) kritisch seine Fehler vorhalten, und für diese dummen Fehler auch wenig Verständnis zeigen, für Fehler die letztlich aber auch noch ALLE anderen Waffenbesitzer belasten.

     

    Im übrigen bin ich ja froh daß mir von dem einzig und allein Schuldigen (RainerE) "diverse Beleidigungen" nachgesehen werden, und dies ohne daß von ihm auch nur einziger Punkt angegeben worden wäre wo ich falsch gelegen hätte.

     

    Im übringen ist es naiv anzunehmen daß einem in einem Internet-Forum eine zuverlässige Rechteberatung angediehen werden könnte, noch dazu in einem Fall in dem der Schuldige für alle Rechtsgeschäft persönlich haftbar ist - was übrigens in Folge dann auch die eigene waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen könnte.

     

    Die einzig SINNVOLLE Möglichkeit ist die sachkundige Beratung durch einem Fachanwalt für vereins- und/oder Waffenrecht - was an dieser meiner Ansage ist falsch?

    Selbst wenn in Fettschrift, in roter Schrift, unterstrichen und/oder in Versaillien?

     

    Jack Weaver

     

  22. Die Frage ist absolut gar nicht ob ein "nicht e.V." Vereinswaffen besitzen darf, sondern die Frage ist welches Selbstverständnis und Know How ein solcher Verein (nicht ein e.V.!) hat, und erst recht welches Selbstverständnis und welches Know How vom "Verein" und vom Vereins- und vom  Waffenrecht, und von allem anderen was den Verein betrifft, ein "Mitglied?" hat, daß sich dort zum 2teV erwählen (ermächtigen) lässt, um dann "festzustellen", daß das gar kein "e.V." ist - Überraschung. Kaum ist er 2teV stellt er erstaunt fest welche Rechtsform der Verein hat!

     

    Er ist gem. § 54 Abs. 2 BGB für ALLE Rechtsgeschäfte die er (für den Verein) eingeht, und wenn er nur Klopapier bestellt, persönlich haftbar, eben weil der Verein auch weiterhin keine juristische Person aka Rechtspersönlichkeit ist!

     

    Wie beschränkt muss man eigentlich sein um in diesem Land .... na ja, Hauptsache es reicht um zum 2teV "ermächtigt" zu werden.

     

    Und dann wählt dieser neue 2teV auch noch den dümmsten Weg den man in einenm solchen Fall gehen kann und macht das alles öffentlich, anstatt sich bei einem Fachmann (einem Fachanwalt für vereins- und/oder Waffenrecht) sachkundigen Rat zu holen - aber das könnte ja was kosten, so wie ein e.V. eben auch.

     

    Solche Leute, solche Fachkundigen, bestimmen dann mit das Bild der Schützenvereine und der Waffenbesitzer in Deutschland - danke.

     

    Dann kommt der "2teV" sogar zu der Erkenntnis "irgendwie absurd der ganze Zustand", was ihn aber nicht daran hindert das im Internet öffentlich zu machen.

     

    "Der damalige 1teV lebt nicht mehr. Ist aber auch egal, ich muss die Kuh irgendwie vom Eis bekommen."

     

    Echt jetzt? WER ist denn jetzt (AKTUELL!) der 1teV? Warum MUSS der 2teV die Kuh vom Eis bekommen?   

     

    Das ist alles von vorn bis hinten unlogisch und wenig glaubhaft, ebensowenig daß der LV und/oder die zuständige Behörde dies nie bemerkt haben soll, und auch nun beim Wechsel (wegen

    Todesfall des 1tenV?) nichts bemerkt haben soll.

     

    Soooo unprofessionell, unfähig und NAIV, könne die unmöglich alle sein.

     

    Jack Weaver

  23. vor 6 Stunden schrieb Elo:

     

    Gab zu dem System einen Bericht auf americanrifleman vom Februar 2017:

     

    https://www.americanrifleman.org/content/tested-mech-tech-carbine-conversion-unit/

     

    Die GLOCK, und auch die Springfield XP40, gleich welchen Kalibers, sind moderne "Plastikpistolen" und das uralt MechTech System (CCU) ist aus Stahl mit Edelstahl Lauf und Verschluss, nix Plastik. Das spricht nicht unbedingt die gleichen Käufer an, schon gar nicht den NorLite USK-G Käufer.

     

    Das Design der MechTech CCU ist (war) genial (für DAMALS), ganz simpel und einfach. Wenn jemand das Griffstück (s)einer 1911er verwendet dann dann hatte er einen Abzug "wie immer", mit 700g bis 800g Abzugsgewicht und die Magazinwechsel klappen wohl schneller als bei jeder anderen ähnlichen Plattform, die Magazingröße beim "KW-Karabiner" war eben alles was die Technik und das Gesetz hergab, früher sogar mit 50er-Trommelmagazin, für den der sowas unbedingt "brauchte", und wenn die eine 1911er (das Griffstück) aus welchen Gründen auch immer ausfällt, dann kommt eben ein anderes 1911er Griffstück in das MechTech System, schließlich fahre ich ja nicht ohne "BackUp" zu einem Wettbewerb.

     

    Das gleiche gilt für die meisten GLOCK Rahmen, denn das gleiche Spiel auch bei der GLOCk, ein Wechsel ist in 1 Minute erledigt.

     

    Ich habe derzeit noch 5 von diesen Systemen, für verschiedene Waffenplattformen und Kaliber, und es ist das beste und zuverlässigste was ich in dieser Richtung je genutzt habe, wobei ich zugeben muss die NorLite Entwicklung über die Jahre sehr interessiert verfolgt zu haben, aber, wer MechTech hat, der brauch den für viele Käufer so angesagten und kaufentscheidenten "stylischen MIL-Look" nicht als Wechselgrund, und schon gar nicht die weit überteuerten Plastikhüllen wie z.B. von HERA im "Rambo Look".

     

    Die Hülse für die .460 Rowland (1911er) ist ein klein bischen länger, braucht ne stabilere Geschoßhülle und bringt den Druck dann auf etwa 2650 bar und entsprechende V0 aus dem 16" Lauf - es macht Spaß aus dem längeren "MechTech Pistol-Carbine", passt auch in die .45ACP Magazine. Gibt es aber von NorLite gar nicht, oder doch?

     

    Tests gab es in "Visier" und anderen Blättern, auch im Vergleich zu anderen echten CCu´s und diversen "Möchtegern CCu´s", wie den üblichen Plastikhüllen wie z.B HERA.    

     

    Bezugsquellen? Na ja, die üblichen Händler eben und natürlich die diversen Auktionsplattformen.

     

    Jack

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