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maxeb

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Beiträge von maxeb

  1. vor 15 Stunden schrieb Dispatcher:

    les mal hier unter "Aufbewahrung von Waffen:

    http://www.berlin.de/polizei/service/waffenbehoerde/

     

    Da es gesetzmäßig nicht von Nöten war LG`S in A Schränken zu verwahren( vor 6/17)... greift der Bestand Schutz nicht, das es sich bei LG`s  (in der Regel)  nicht um erlaubnispflichtige Waffen handelt(e).

    Nach altem Gesetz mussten auch Luftgewehre schon soweit gesichert werden, dass nicht Dritte einfach Zugang dazu haben. Meiner Meinung nach müsste auch für solche Nutzer der Bestandsschutz gelten, wenn man streng am Gesetz bleibt. Bin mir aber auch nicht 100% sicher...

  2. Ein Schütze bewahrt sein Luftgewehr seit 2 Jahren in einem A-Schrank auf.  2018 möchte er eine WBK beantragen.  Kann der Schrank dann für seine neue KK-Büchse verwendet werden? 

     

    In der Bestandschutz-Regelung steht nicht,  dass Bestandschutz nur bei erlaubnispflichtigen Waffen gilt. Könnt ihr mir eine rechtliche Einschätzung geben ?

     

    Danke 

  3. vor 2 Stunden schrieb P22:

    Dass die Möglichkeit hierfür besteht hab ich nicht bezweifelt - mir gings um das explizit "kostenlose" Handeln der Behörden :)

    Ich war bisher 3x beim Zollfahndungsamt, 1x beim Zollamt und 3x beim Amtsgericht wegen Beglaubigungen - von Geld hat da nie einer was gesagt. Die haben mir sogar den Ausweis selbst kopiert und dann die Kopie beglaubigt. Der Urkundenbeamte im Amtsgericht meinte, dass Beglaubigungen grundsätzlich kostenlos wären.

  4. vor 12 Stunden schrieb P22:

    Woraus ergibt sich das?

    Jedes Zollamt und jedes Gericht hat einen Urkundenbeamten da, der Beglaubigungen durchführen kann. Wo jetzt die Rechtsgrundlage ist.... Keine Ahnung, müsste ich erst nachschauen.

    Hab ich aber schon oft so gemacht, und die Beamten waren immer sehr freundlich. Der Ton macht die Musik, wenn man freundlich anfragt, wird man da wohl nicht zurückgewiesen.

  5. vor einer Stunde schrieb Nakota:

     

    Ganz oben aller Abfragen steht ein Auszug vom BZR. Der muss auch beantragt werden. Diesen sieht nämlich auch der SB. Auch das LKA muss irgendwann tilgen. Machen sie das nicht, Anwalt einschalten. Auf der verlinkten Seite gibt es Tipps dazu.

    Geb dir vollkommen Recht.  Nur sieht man in dem BZR als Privatperson nur Straftaten ab 90 Tagessätzen / oder bei 2 Einträgen unabhängig von den Tagessätzen.  So wie ich den Ersteller verstanden habe,  ist er nie mit Tagessätzen bestraft worden - sein BZR müsste somit leer sein. 

    Für WBK Besitzer ist die Datenabfrage bei der Polizei auch interessant. Man sieht, wann die letzte Regelüberprüfung zwecks Zuverlässigkeit war

  6.  

    Am 18.6.2017 um 21:15 schrieb HangMan69:

    zoll bei einem paket von d nach ö?!?

    Beim Verbringen in ein anderes EU Land von Dual Use Gütern kann dieses genehmigungspflichtig sein. Schau mal nach in: Art 22(1) Dual Use VO ivm Anhang IV       und Paragraph 11(2-5) AWV

     

    Ergänzung: Habe nachgeschaut.  Verbringen von D nach Ö ist aus deutscher Sicht erlaubt

  7. vor 21 Stunden schrieb Marder:

     

     

    Hessen sollte eine Warnung für alle sein die die CDU immer noch für das kleinere übel halten.

    Wer CDU wählt bekommt genauso grünen Verbots und gängelungswahn wie der der SPD wählt.

    Für Legalwaffenbesitzer führt kein Weg an der AfD vorbei.

    Das ist doch Blödsinn. Im Bund gibt es eine realistische Möglichkeit für Schwarz-Gelb. AFD-Wähler verhindern zwar Rot-Rot-Grün, sorgen aber dafür, dass Schwarz-Gelb keine Mehrheit bekommt und zwangsweise Jamaika oder Ampel oder GroKo kommen muss. Die AFD will zudem in die Opposition, von daher hat sie keinen Einfluss auf Regierungshandeln (außer als Oppositionspartei, aber das interessiert niemanden sonst)

  8. Wenn jemand so schlau ist und einen freiwilligen Alkoholtest macht und auch noch angibt, er hat vor der Jagd getrunken,  dann ist das wirklich sehr klug.  Hätte er mal die Klappe gehalten und einen Rechtsanwalt machen lassen, hätte ihm niemand nachweisen können, dass er nicht erst nach der Jagd etwas getrunken hätte. Dann wäre nichts passiert.  Aber sobald der Deutsche einen Uniformierten sieht, fängt er sich an um Kopf und Kragen zu reden

  9. vor 5 Stunden schrieb inst200:

    Bei einer kürzlichen waffenrechtlichen Angelegenheit konnte der Sachbearbeiter die Frage nach der Aufbewarung noch im Gespräch, nach einem kurzen Blick auf seinen Bildschirm, selber beantworten.

    Ergo ist mein erbrachter Nachweis dort gespeichert.

     

    Wer es genau wissen möchte, was für Daten zu seiner/ihrer Person bei der Behörde gespeichert sind, der kann die entsprechende Behörde ja um Auskunft bitten.

    Gern auch detaliert zu bestimmten Bereichen, z.B. Waffenrecht. Ansprechpartner ist der jewailige Datenschutzbeauftragte.

     

    § 19 BDSG oder  § 19 NWRG   hilft hier weiter.   

     

    Es wird in der Regel jedoch nur die angeschriebene Behörde antworten, also z.B. die Kreispolizeibehörde des Heimatortes oder die Behörde die das NWRG führt.

    Evtl. vorhandene Daten aus anderen Behörden, Landkreisen oder Bundesländern, die aber von der angeschiebenen Behörde einsehbar sind, werden oft nicht angegeben da sie ja nicht bei der auskunftserteilenden Behörde gespeichert sind.

     

    Inst

     

     

    Auf Datenschmutz.de bzw auf der Homepage des Bundesverwaltungsamt kann man sich Vordrucke erstellen, mit denen man einfach Selbstauskunft erhält zwecks NWR oder Polizei

  10. Wissenschaftliche Mitarbeiter im Bereich Psychologie haben es schon nicht leicht. Meistens gibt es nur befristete Stellen und sie müssen mit irgendwelchen Untersuchungen das Fortbestehen ihres Dienstposten rechtfertigen. Oft sind diese Leute im linksalternativen Milieu unterwegs, und wollen andere Mitbürger bevormunden. Hatte zumindest diesen Eindruck an meiner alten Uni... 

  11. @uwewittenburg

    Grenznaher Raum sind die 30km von Landesgrenze ins Land hinein (Ausnahme beim Zoll sind Seegrenzen, da bis zu 50km). Dann darf bei einem Grenzbezug kontrolliert werden, dazu muß es aber Anhaltspunkte geben, dass ein Grenzbezug vorliegt. Wenn du in Frankfurt Oder wohnst und dann mit deinem PKW 5km entfernt eine Freundin besuchst, dann dürfte z.B. keine Durchsuchung des PKW einfach so angeordenet werden können. Ich will jetzt auch gar keine Grundsatzdiskussion führen, sondern nur auf folgendes aufmerksam machen: Polizist: Wo kommen sie her? Schütze: Vom Schießstand Polizist: Aber hier ist gar kein Schießstand Schütze: Ich war noch kurz beim Rewe und fahre jetzt aber heim ..... bäämm: man hat ein Problem. Hätte man dagegen sich nicht auf ein Gespräch eingelassen, hätte man kein Problem. ... Natürlich soll man immer freundlich sein, aber im Rechtsstaat haben der Polizist und ich als Bürger Spielregeln zu beachten. Polizist: Er darf seine Kontrollrechte mir gegenüber ausüben, und ich habe diese zu erdulden - Ich: Ich muss nicht an Aktionen mitwirken, die durch keine Gesetzesgrundlage gedeckt sind. - Aber letztlich muß jeder selbst wissen wie er sich verhält. Wir sind alle erwachsene Menschen.

  12. @Lanzelot50

     

    Kontrollen dienen dazu, um zu überprüfen ob Gesetzesverstöße vorliegen. Wo diese per Gesetz verpflichtend sind arbeite ich jederzeit mit, aber ich muss nicht durch eigenes zutun mich einer möglichen Strafverfolgung aussetzen. Viele kennen ihre Rechte nicht und machen bereitwillig bei ihrer Selbstüberführung mit. Freundlich im Ton, verbindlich in der Sache.  

  13. vor 11 Stunden schrieb cartridgemaster:

    Letztgenannte ist eine Verwaltungsvorschrift.

    Sie gilt für die Verwaltung und entfaltet keine rechtliche Bindung für den Waffenbesitzer.

     

    CM

    Es gibt jedoch eine Möglichkeit selbst von der Verwaltungsvorschrift zu profitieren. Wenn die Behörde ein Ermessen hat ("kann"-Vorschriften) und durch die Vorschrift das Gesetz nach einer bestimmten Art und Weise auslegen soll kann man als Betroffener auf die sog. "Selbstbindung der Verwaltung"  verweisen. Wenn die Behörde "schon immer so" gehandelt hat (ist anzunehmen, weil sie durch die Vorschrift dazu verpflichtet wird) darf man darauf vertrauen, dass auch im eigenen Fall so gehandelt wird wie üblich. Hier greift der Gleichheitsgrundsatz.

  14. vor 31 Minuten schrieb kulli:

    Dann darf man aber auch Verbandskasten und geodreieck nicht im Kofferraum haben.....

     

    Richtig - oder man gibt an, dass man das nicht dabei hat und bezahlt dann die 15€ Strafe. Ein eigenständiges suchen im Auto durch die Polizei ist nämlich nicht erlaubt. Will auch keine Anleitung zur Konfliktherbeiführung geben, sondern nur ausdrücken, dass schon mancher seine WBK verloren hat weil er sich selbst in Bedrängnis geredet hat. Das man im Umgang mit Polizisten immer höflich sein soll ist selbstverständlich.

  15. vor 10 Stunden schrieb cartridgemaster:

     

    Diese Annahme ist falsch, Stichwort "Anfangsverdacht".

     

    CM

    Da muß ich massiv widersprechen. Ein Anfangsverdacht kann nicht einfach herbeigezaubert werden ohne Anlass. Es muß zureichende tatsächliche Anhaltspunkte geben (Haschischgeruch im Auto, Patronenhülsen auf der Rücksitzbank usw.) . Sollte ein Polizist ohne Anfangsverdacht die Öffnung des Kofferraums anordnen, würde ich dir raten dringend zum Anwalt zu gehen. In der Praxis schaut das so aus: Der Polizist führt ein informelles Gespräch bei einer Kontrolle und befragt dich. Ab genau diesem Zeitpunkt sollte man sagen, dass man keine Angaben machen möchte - da die meisten Leute das nicht machen sondern spontan das reden anfangen, machen sie sich erst Probleme die sie ohne das gar nicht erst hätten. Konkreter Fall: Ich war noch schnell beim Aldi, aber jetzt fahre ich zum Schießstand ---> Man hat ein Problem. Alternative: Ich mache keine Angaben zum Sachverhalt ---> man hat kein Problem. Nur der Zoll hat weiterrreichende Rechte, die Polizei ist aber zwingend an den Anfangsverdacht gebunden - ohne Ausnahme

  16. Generell sollte man gegenüber Polizisten bei Kontrollen Fragen niemals  beantworten und höflich sagen, dass man keine Angaben zum Sachverhalt macht.  Die meisten Leute reden sich in Probleme rein, aus denen diese nicht mehr rauskommen.  Da die Polizei auch nicht in den verschlossenen Kofferraum reinschauen darf habt ihr Problem, die ich mir erst gar nicht mache ;)

  17. Am 10.3.2017 um 17:53 schrieb Redfox333:

    Gerade im VT gefunden

     

    20170310_174851.jpg

    Das hängt meiner Meinung ehr mit den Kleinen Waffenscheinen zusammen. Hunderttausende haben den 2016 beantragt, wenn dann ein paar Leute z.B. mit Drogen davor schon einmal aufgefallen sind, wird ein amtsärztliches Gutachten verlangt. Wird das nicht vorgelegt, weil der Antragssteller dann keine Lust mehr drauf hat, wird seitens der Behörde ein Waffenverbot ausgesprochen. War bei einem Freund von mir so.

  18. Ich würde die Bundesrats-Initiativen jetzt nicht überbewerten. Die aktuelle Bundesregierung wird keine drastische Verschärfung durchführen. Nächstes Jahr ist in Bayern Landtagswahl, die CSU kämpft dort hart um ihre Mehrheit im Landtag. In Bayern gibt es mehrere hunderttausend Schützen und Jäger, da wird die CSU nicht ihre treuesten Wählergruppen vor den Kopf stoßen. Sollte aber Schulz mit Grünen und der SED-Nachfolgepartei an die Macht kommen, wird es schwierig

     

    PS: Wenn ihr bei Gesprächen eure Bekannten dazu bringen wollte nicht RotGrün zu wählen, erwähnt lieber, dass RRG Tempo 120 auf der Autobahn einführen möchte. Waffen sind den meisten eher egal. Funktioniert zumindest in meinem Bekanntenkreis am besten. Wenn man seien Audi nicht mehr bei freier Autobahn ausfahren kann, fühlen die meisten sich mehr bedrängt, als wenn irgendwelche AR-Variaten verboten werden sollen.

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