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EL Heat

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  1. Lage unverändert.... Es wurde inzwischen auch eine Dienstaufsichts- und Fachaufsichtsbeschwerde wegen der Maßnahmen gegen die SB beim Landrat eingereicht (von der geschädigten Familie). BG EL Heat
  2. Kurzes Update, mein/unser Anwalt hat uns mit einer Rundmail informiert: Die Behörde wird nun prüfen ob Sie Bescheide hins. der Rücknahme der WBK erlässt. Bis dato heißt es warten und dann ggf juristisch Vorgehen. Viel Energie für die Betroffenen! BG EL Heat
  3. Bzgl der SK, da muss ich tatsächlich passen. Ich kenne tatsächlich auch nicht das Schriftstück welches die Behörde verfasst hat =/ Ich meine aber dass "Alle" SK die vom Verein durchgeführt wurden, aberkannt wurden. BG EL Heat
  4. Das super kameradschaftlich!!! Vielen vielen Dank!
  5. Bin ich ganz bei dir! Bis Abschluss läuft die Kommunikation ausschließlich über den Anwalt. BG EL Heat
  6. Guten Tag, eine Klage steht aktuell nicht im Orbit. Die Behörde wurde in dem Schreiben zur Rückgabe aufgefordert, weil es für die Einbehaltung keine rechtliche Grundlage gibt. Ich persönlich bin enttäuscht, weil ich am Telefon mehrfach angelogen wurde und mir gesagt wurde, die WBK wird in den kommenden Tagen bearbeitet und zurückgeschickt (anno Mai-Juli). Und dann kam urplötzlich das Schreiben weswegen der Thread existiert..... Wie hoch die Chancen stehen, das lässt sich aktuell noch nicht absehen. Vermutungen helfen da auch nicht weiter. Bei allen Mitgliedern, welche dort (in dem Verein) ihre SK abgelegt haben, wurde diese aberkannt, dass wiederum ist ein eigener Vorgang (nicht davon betroffen). BG EL Heat
  7. Guten Abend, ein Teil der Schützenkameraden hat sich entschieden den Forderungen der Behörden Folge zu leisten, ein anderer Teil hat von seinen, durch die Verfassung geschützten Rechten Gebrauch gemacht und juristischen Beistand eingeholt. Mein Anwalt hat am 29.09. ein mehrdeitiges Schreiben aufgesetzt und dem LRA übersandt. Aktueller Stand: Meine WBK liegt immernoch auf dem Amt, das ist Willkür...Ich/wir warten auf die Anwtwort vom LRA. In der Zwischenzeit schieße ich weiter fleißig und habe meinen 1. Wettkampf absolviert =) Danke an der Stelle auch an die DSU, die unterstützend bei Seite steht. BG EL Heat
  8. Aktueller Stand und soweit endgültig: Wohnsitz in DEU bleibt erhalten, bleibe auch weiter hier gemeldet da ich "regelmäßig" zurückkehre und auch hier mein Bedürfnis erfülle (Schießen im Verein). Somit bleiben meine Lieblinge auch hier im Tresor verschlossen. Situation ähnlich zu meiner jetzigen: Pendeln zwischen Arbeit (Bayern) und Hauptwohnsitz (Sachsen), nur das es dann eben von LTU aus nach Hause geht. Wohnung in LTU zum Leben unter der Woche habe ich gefunden (melderechtlich werde ich dort NICHT erfasst aufgrund geltendem NATO Truppenstatut). BG EL Heat
  9. Ich fühle absolut mit dir....liegt seit 5 Monaten aufm Amt....jetzt noch der Ärger wegen angeblich nicht ausreichender Satzung im Verein... --> Eine Klage ist aufgrund der Dauer (Kosten - Nutzen) leider nicht die A- Lösung....vor allem wegen den Konsequenzen. Ich würde mich anschließen und dir zum aussitzen raten, aber aufhören mit dem Hobby wäre aus meiner Sicht nichts anderes als sich der "Willkür" einer Behörde zu beugen. (Meine Meinung). BG EL Heat
  10. Als ich einen HA in .223rem haben wollte, wollte ich definitiv kein AR 15 - weil es jeder hat.... Für Mehrdistanz/Fallplatte macht das Ding sehr viel Spaß! Auch ist die Reinigung simpel, genauso wie die Wartung. Aber.... Für Präzisionsschießen auf 100m...hmmm... Die Waffe schießt besser als ich, keine Frage aber ein AR 15 (z.B. MR 223) liegt mir deutlich besser. Hat mich 900€ gekostet, tut auch nicht weh, aber für den Ersten HA in .223rem würde ich aus heutiger Sicht zu einem AR 15 greifen. Wäre tatsächlich die Waffe, von der ich mich am ehesten trennen würde. BG EL Heat
  11. Korrekt. Genauer Zastava M2010 =) BG EL Heat
  12. John Wick.....und TT.....am Ende ist es die Glock 34 Gen 5 MOS geworden.😊
  13. Ich würde sagen ich bereue das nicht auf die Ratschläge der Alten gehört habe. Als ich meine Glock 34 Gen 5 MOS gekauft habe, hatte ich die Möglichkeit eine gute SIG P210 zu kaufen. Aber John Wick Wick und Toni Tuning waren ausschlaggebend. Ich mag meine Glock sehr weil sie schießt und so aussieht wie ich sie haben wollte❤ Aber auf 25m sollte ich sie lieber werfen an manchen Tagen 😅 Einen russ. HA in .223rem würde ich mir heute nicht nochmal holen...aber das war günstiges Lehrgeld. BG EL Heat
  14. Ja selber gelesen und im 4er KEINEN Hinweis gefunden das ich nach 3j weiterhin 12/18x schießen muss😅 Der Text kam von einem Kameraden der in Bayern schießt. Frage ist für mich beantwortet, danke!
  15. Zwischenfrage: Innerhalb der ersten 3 Jahre muss ich nach Erteilung WBK (bei mir 25.07.2022) weiterhin neben Zuverlässigkeit und Eignung das Bedürfnis nachweisen. Dazu mindestens 1x pro Monat oder 18x im Jahr in einem Verein Schießen gehen. - Das MUSS jedes Mal mit ALLEN Waffen erfüllt sein? 12/18x Glock, Zastava, Fabarm, OA M9 oder reicht da wiederum 12/18x allgemein mit erlaubnisspflichtigen Waffen? 4/6er Regel quasi dann erst ab dem 5.Jahr? Habe hier unterschiedliche Meinungen gefunden. Vgl.: 1. Zeitraum: 3 Jahre nach Erteilung der ersten WBK (Fortgesetzte Bedürfnisprüfung I) Gem. §§ 4 III, 14 III WaffG hat die Behörde spätestens 3 Jahre nach Erteilung der ersten WBK erneut auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu überprüfen. Es muss anhand eines Schießbuches vom Schützen glaubhaft gemacht werden, dass regelmäßig einmal pro Monat (also 12 Mal pro Jahr), oder 18 Mal pro Kalenderjahr (wenn das Monatlichkeitskriterium nicht erfüllt werden kann) Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrieben wurde. 2. Zeitraum: 5 Jahre nach Eintragung einer ersten erlaubnispflichtigen Schusswaffe (Fortgesetzte Bedürfnisprüfung II) "Künftig wird alle fünf Jahre durch die Waffenbehörde überprüft, ob das Bedürfnis für den Besitz von Schusswaffen noch fortbesteht. Dabei wird der Bedürfnisnachweis für Sportschützen erleichtert: Schießnachweise müssen künftig nur noch für die ersten beiden Wiederholungsprüfungen des Bedürfnisses – also nach fünf bzw. zehn Jahren –erbracht werden. Zudem wird bei den Schießnachweisen nicht mehr auf jede einzelne Waffe, sondern nur noch auf die Waffenkategorie (Kurz- oder Langwaffe) abgestellt. Darüber hinaus sind pro Waffenkategorie in den 24 Monaten vor der Überprüfung nur noch ein Schießtermin pro Quartal oder sechs Schießtermine pro 12-Monats-Zeitraum nachzuweisen. Da derzeit in Behördenpraxis und Rechtsprechung zum Teil bis zu 18 Schießtermine pro Waffe und Jahr gefordert werden, bedeutet dies eine erhebliche Entlastung der Schützen." Quelle: Schützenverein in Bayern (Hersbruck) Ich weis Bayern ist nicht Sachsen aber 4 III und 14 III WaffG sollten überall gleich sein?
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