Highpower
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Auch der BDS (Bundesverband) hat es jetzt 8! Tage vor Ablauf der Zeichnungsfrist über sich gebracht auf die Petition hinzuweisen! Zitat FB Post: "Auf vielfachen Wunsch, bitte teilen! Beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages läuft aktuell eine Petition gegen die Verschärfung des Waffenrechts. Die Mitzeichnungsfrist endet am 12. Dezember 2019 und benötigt ein Quorum von 50.000 Zeichnungen, bisher sind (Stand heute) 37500 Unterzeichner dabei. Viele BDS-Landesverbände haben den Hinweis auf die Petition auch bereits auf ihren Websites veröffentlicht. Es ist eine Registrierung erforderlich, weil es sich um den offiziellen ePetitions-Server des Bundestags handelt." https://www.bdsnet.de/aktuelles/nachrichten.html Donnerwetter! Fast so viel Feuer wie in der Erklärung von ProLegal drin. Da hat ja der Post über die Änderung der Altersklassen mehr Schwung
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"Auf vielfachen Wunsch...." Nach ProLegal hat es jetzt auch der BDS (Bundesverband) über sich gebracht auf die Petition hinzuweisen! Zitat FB Post: "Auf vielfachen Wunsch, bitte teilen! Beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages läuft aktuell eine Petition gegen die Verschärfung des Waffenrechts. Die Mitzeichnungsfrist endet am 12. Dezember 2019 und benötigt ein Quorum von 50.000 Zeichnungen, bisher sind (Stand heute) 37500 Unterzeichner dabei. Viele BDS-Landesverbände haben den Hinweis auf die Petition auch bereits auf ihren Websites veröffentlicht. Es ist eine Registrierung erforderlich, weil es sich um den offiziellen ePetitions-Server des Bundestags handelt." https://www.bdsnet.de/aktuelles/nachrichten.html Mailing Aktion oder ähnliches? Nö, DAS dürfen die Trigger Buller mal schön selbst unters Volk bringen.
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BSSB/DSB und BDS Verein! Da dürften dann die Magazine auch Thema sein. Schauen wir mal...nur leider 1 Tag nach Ende der Petition https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_11/_02/Petition_100913.nc.html Unterschriftenliste-zur-Petition-100913-2.pdf
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Wow! Ob sich der BDMP, der BDS, der VdRBw und die Kyffhäuser jetzt auch noch einbringen möchten? Der DSB hat sich ja schon am 20.11.2019 geoutet. Die können ganz schön "progressiv" und fix sein😉
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@HangMan69 dito. Vielleicht ein paar Stimmen mehr. Nur Last-Man-Standing sollten nicht schon vor dem Ende zum Retreat blasen 😉 Stand Petition 03.12.2019 10:00 36575 12:00 36675 => +100 14:00 36776 => +101 14:30 36798 => +22 Jede 15 Minuten +12/13, jede halbe Stunde +23 - +28. Na, ob da einer auf der Leitung steht oder den Durchlass drosselt nach dem es am Montag +1300 Stimmen waren? So nach dem Motto "Das macht doch nix, das merkt schon keiner" Dafür gibt es ja die Offline Liste. Jetzt auch in Model 2.0. Immer weiter verteilen, unterzeichnen lassen und bis 10.12. an den Petenten schicken: Thomas Reinecke Elsa-Brandström-Str. 20 01917 Kamenz Unterschriftenliste-zur-Petition-100913-2.pdf
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Die Offline Unterschriftenliste gibt es jetzt in Variante 2.0 Unterschriftenliste-zur-Petition-100913-2.pdf
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Und was hast du dafür getan das es >50TSD werden?
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Aber irgendwie haben die FFT in Frankreich, die Leute in Österreich und östlich der Oder/südlich des Erzgebirges das besser hinbekommen. Nur mal so als Anmerkung.
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Vom Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) am Montag auf FB veröffentlicht: (ja die Luftpumpler und Löchlestanzer vom DSB, nicht BDS, BDMP, Vd-what-ever machen der Politik Druck und holen für ihren Interessenbereich Zusagen) "Mit Nachdruck gegen Waffenrechtsverschärfung – Stellvertretender Landesschützenmeister Dieter Vierlbeck setzte sich zusammen mit MdL a. D. Heinrich Traublinger und Vertretern des BJV in einer Gesprächsrunde mit der Vorsitzenden des Innenausschusses, Andrea Lindholz, MdB, erneut gegen die drohende Verschärfung des Waffenrechts ein. Die Zwischenbilanz lautet: -Beibehaltung des Privilegs für Armbrust und Vorderlader, -Ende des Bedürfnisnachweises nach zehn Jahren bezogen auf den Schützen, nicht auf die jeweilige Waffe. Es bleibt zu hoffen, dass diese wesentlichen Eckpunkte auch von den Abgeordneten des Koalitionspartners SPD mitgetragen werden. Für die weiteren Themen (Magazine, Verfassungsschutzabfrage, Kennzeichnung Waffenteile) ist noch intensive Informationsarbeit notwendig." Fettdruck, Unterstrich und Formatierung hab ich etwas angepasst.
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Ich frage jetzt mal wieder was ist der Bezug zur Drucksache 19/13839 des Deutschen Bundestages? Heute den Tachostand gecheckt? https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_11/_02/Petition_100913.nc.html Da fehlen 13.5 TSD Stimmen und es bleiben UNS mit heute 9 Tage Restlaufzeit! Wenn die Mitzeichnung nicht auf dem Smartphone funktioniert (siehe Post weiter oben) => auf PC und Mac gehts! Informiert die Leute darüber! Wenn nix mehr weiter hilft (oder Anhang) verbreiten: http://www.schuetzengesellschaft-kamenz.de/wp-content/uploads/2019/11/Unterschriftenliste-zur-Petition-100913.pdf Ist nicht sexy, macht Arbeit und Mühe. Aber es geht um UNSERE Rechte und UNSEREN Sport/Hobby/Job. Petition 100913_Mitzeichnerliste.pdf
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Nein, bist du nicht. (Siehe Foto aus dem Netz) Den Link nicht nur anklicken sondern => "Bitte achten Sie darauf, dass Sie die URL VOLLSTÄNDIG kopieren..." in die Adresszeile Ihres Browsers einfügen und mit "Enter" bestätigen. Gerüchteweise soll bei mobilen Endgeräten nicht "$$$" in der URL stehen sondern "///" Wenn /// gegen $$$ ausgetauscht wird funktioniert es. Das kann ich selber nicht bestätigen weil => mit Mac erfolgreich für die Familie (und deren div. .web/.gmx/.online Mail Accounts) gelöst
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Na klasse, jetzt sind wir beim Konsum div. Mittel zwecks "Erweiterung" des Bewusstseins, der AFD und von Guidos (in memoriam) liberaler Resterampe. Was ist jetzt der Bezug zur Drucksache 19/13839 des Deutschen Bundestages? Schon mal den Tachostand gecheckt? https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_11/_02/Petition_100913.nc.html
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Leute, ist ja alles ganz nett so über "Liberalisierung" in Merkelstan zu fantasieren. Wie wäre es denn erst einmal +50TSD Mitzeichner für diese Petition https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_11/_02/Petition_100913.nc.html Oder wenigstens Offline die Unterschriftenlisten voll zu bekommen! Wir haben noch 10 Tage für 15TSD Mitzeichner! Petition 100913_Mitzeichnerliste.pdf
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@cartridgemaster Ich bin das nicht gewesen, ehrlich! Das war der Wende-Horst and his Merry men aus dem BMI die den §58 Absatz 17(4) Magazine spezielles/besonderes und div. mit dem §40 (4) verbunden haben. Zitat aus dem Gesetzentwurf Drucksache 19/13839: "....das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt." Und weil sie dann so schön in Fahrt waren, haben sie dann auch noch - scheinbar mit Bezug auf den Erlass der EU-Verordnung - den Termin 13.Juni 2017 als Stichtag mit aufgenommen. Davor alles gut (für alle, auch neunjährige und ihre Oma) danach alles Pfui für ALLE (Bis auf die üblichen Verdächtigen und die die einen Antrag beim BKA stellen). BTW ob das BKA dann seine Gebührenordnung wieder anlassbezogen optimiert? 🤔
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Dann geht es ab in den Vermittlungsausschuss und spätestens da werden wir bzw. unsere nach dem Erlass der EU-Verordnung erworbenen Magazine für das "Große Ganze / Kampf gegen "RÄCHTS" geopfert. Abschließend wird der "Kompromiss", mit kleinen Placebos für die Senioren-/Schützenbund-/>10 Jahre letzte Waffe gekauft-Fraktion versehen, beschlossen. Der Horst und die Verbände sagen: "Wir haben alles für euch getan.....aber wegen dem "Großen Ganzen / Kampf gegen "RÄCHTS" musstet ihr jetzt einen für das Team einstecken, sorry." Wetten?
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....das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. Waffengesetz (WaffG) § 40 Verbotene Waffen (1) Das Verbot des Umgangs umfasst auch das Verbot, zur Herstellung der in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.4 bezeichneten Gegenstände anzuleiten oder aufzufordern. (2) Das Verbot des Umgangs mit Waffen oder Munition ist nicht anzuwenden, soweit jemand auf Grund eines gerichtlichen oder behördlichen Auftrags tätig wird. (3) Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis und Angehörige von Leder oder Pelz verarbeitenden Berufen dürfen abweichend von § 2 Abs. 3 Umgang mit Faustmessern nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.2 haben, sofern sie diese Messer zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen. Inhaber sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse (§§ 7 und 27 des Sprengstoffgesetzes) und Befähigungsscheine (§ 20 des Sprengstoffgesetzes) sowie Teilnehmer staatlicher oder staatlich anerkannter Lehrgänge dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder Gegenständen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.4 haben, soweit die durch die Erlaubnis oder den Befähigungsschein gestattete Tätigkeit oder die Ausbildung hierfür dies erfordern. Dies gilt insbesondere für Sprengarbeiten sowie Tätigkeiten im Katastrophenschutz oder im Rahmen von Theatern, vergleichbaren Einrichtungen, Film- und Fernsehproduktionsstätten sowie die Ausbildung für derartige Tätigkeiten. (4) Das Bundeskriminalamt kann auf Antrag von den Verboten der Anlage 2 Abschnitt 1 allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Interessen des Antragstellers auf Grund besonderer Umstände das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots überwiegen. Dies kann insbesondere angenommen werden, wenn die in der Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten Waffen oder Munition zum Verbringen aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes, für wissenschaftliche oder Forschungszwecke oder zur Erweiterung einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung bestimmt sind und eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. (5) Wer eine in Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichnete Waffe als Erbe, Finder oder in ähnlicher Weise in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen oder Munition sicherstellen oder anordnen, dass innerhalb einer angemessenen Frist die Waffen oder Munition unbrauchbar gemacht, von Verbotsmerkmalen befreit oder einem nach diesem Gesetz Berechtigten überlassen werden, oder dass der Erwerber einen Antrag nach Absatz 4 stellt. Das Verbot des Umgangs mit Waffen oder Munition wird nicht wirksam, solange die Frist läuft oder eine ablehnende Entscheidung nach Absatz 4 dem Antragsteller noch nicht bekannt gegeben worden ist. Na dann wünsche ich ja schon mal viel Erfolg beim Kuscheln (oder wie du sonst auch immer den Sachbearbeiter vom BKA fristgerecht überzeugen möchtest) mit dem Bundeskriminalamt. Tapfer bleiben!
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Also bei mir fragen Behörden immer nach Belegen für Zeitpunkte des Erwerbs, des in den Verkehr bringen, der Inbetriebnahme usw. (nicht nur beim Thema WaffG). Warum sollte das jetzt bei dem Punkt nicht so sein? Beweislast liegt immer beim Besitzer oder kennst du das anders beim Thema Waffen? Und hast du so richtig beim Magazin Madness, Black Friday bei 20er und 30er Magazinen zugeschlagen? Was steht da eigentlich in den AGB der div. Händler wegen Verlängerung von Wiederrufsfristen bei Änderung der gesetzlichen Lage? Stichwort: ".....nach dem 13.6.2017 erworben...." Manche Leute spielen auch Lotto und kaufen Lose. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
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Brownells ist doof! Der Mecker- und Wunsch-Thread
Highpower antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Und hoffentlich beim Magazin Madness auch richtig bei 20er und 30er Magazinen zugeschlagen, oder?😉 Was steht da eigentlich in den AGB wegen Verlängerung von Wiederrufsfristen bei Änderung der gesetzlichen Lage? Stichwort: 3. Änderung WaffG Para 58 Absatz 17 ".....nach dem 13.6.2017 erworben...." Frage für einen Freund -
Aber nur wenn du sie vor dem 13.6.2017 erworben hast und das auch belegen kannst. Sonst darfst du sie der Obrigkeit übergeben Oder einem Berechtigtem zwecks Entsorgung überlassen. Natürlich gegen einen gewissen Obolus wie zu vermuten ist. Die entsprechenden Händler habe ja ihre Verkaufsdaten für entsprechende Serienanschreiben zur Hand. Na, habt ihr auch alle beim Magazin Madness so richtig schön zugeschlagen?
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Das ist doch das besonders nette an der Sache. Aber nur wenn NACH dem 13.06.2017 erworben. Tolle Sachen denkt sich der Schützenfreund und Bundesminister für Heimat und Sport Wende-Horst Drehhofer so beim Spielen mit seiner Eisenbahn im Keller aus.
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Das ist nicht das Problem der Obrigkeit sondern deins. Denn die Nachweise hast du zu erbringen und wie du das gesetzeskonform hinbekommst ist dein Problem. Ist das nicht toll? Ein kleiner Bürokrat im BMI schreibt ein paar Zeilen und alle Schützen-Fraggels laufen aufgelöst durch die Gegend auf der Suche nach "passenden" Schießbüchern.... *Kopf-Tischplatte 🤪
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Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 19/13839 vom 09.10.2019 „§ 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften“. (17) Hat jemand am 13. Juni 2017 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am ... [Datum des ersten Tages des zwölften auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] bei der zuständigen Behörde anzeigt oder das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt. Hat jemand am oder nach dem 13. Juni 2017, aber vor dem ... [einsetzen: Datum des ersten auf die Verkündung folgenden Tages] ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.6 oder 1.2.7 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das das er am oder nach dem 13. Juni 2017 erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er bis zum ... [einsetzen: Datum des ersten Tages des zwölften auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Ab- satz 4 stellt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet in den Fällen der Sätze 1 und 2 entsprechend Anwendung. Du darfst deine am Black Friday oder davor bei Firma B. gekauften 20er und 30er PMAGS somit der Polizei gerne schenken und bist dann wieder ein GUTER 🙂
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Die DPA Meldung ist nur Flurfunk und Hörensagen! Oder ist da eine belastbare Quelle genannt? Und vom immer wieder neu posten wird sie auch nicht wahrer. Lasst euch davon nicht einwickeln! Das Magazinverbot >10 bei LW / >20 bei KW und das mit rückwirkendem Verbot ab 30.06.2017 sowie die Abfrage beim Verfassungsschutz ist demnach scheinbar unstrittig. Das Bedürfnis soll nicht pro Waffe sondern pro Waffengruppe (LW/KW/Flinte???) erfüllt werden. Aber wie werden die Gruppen eingeteilt? EL-Büchse; SL-Büchse; Rep. Büchse?? Und wer nimmt dann die Einteilung vor? Nur so als Hinweis: Das ganze 18x pro Waffe ist ein Projekt aus Hessen. Da gibt es bereits entsprechende Urteile bis hoch zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Noch mal: Das Gesetz muss zum Abschluss durch den Bundesrat. Da haben die Grünen und die SPD ein mächtiges Wort mitzubestimmen. Dazu kommt die Vorreiterrolle von Hessen (CDU/Die Grünen) bei den Verschärfungen. Die haben am 20. September auch dafür gesorgt das Bayern (auch nicht mehr Stimmen im Bundesrat als Hessen) abgeblitzt ist. Und nicht vergessen: Schwarz/Grün ist DAS neue sexy in der Politik! So, jetzt könnt ihr alle den Aussagen eines Hinterbänklers vertrauen, oder euch auch mit Hilfe der Petition https://epetitionen.bundestag.de/.../Petition_100913.nc.html dagegen aussprechen. Offline Unterschriften zur Epetition 100913 gibt es auch als PDF: http://www.schuetzengesellschaft-kamenz.de/wp-content/uploads/2019/11/Unterschriftenliste-zur-Petition-100913.pdf
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Also alles ist wieder gut, jetzt seid brav und macht keinen Ärger/Arbeit mehr? Oder https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_11/_02/Petition_100913.nc.html unterzeichnen und damit ein Statement für sein Hobby und wie man es ausüben möchte abgeben. Wenn es online nicht funktioniert, dann geht es auch so: Petition 100913_Mitzeichnerliste.pdf
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Damit die Leute auch wissen welches Waschmaschinenfabrikat sie damit bestellen. Kleiner Tipp: Folieren! Dann kann sie länger begriffelt werden. Petition_100913.pdf