Besteht die Möglichkeit eine Private Waffenherstellungslizenz (für bestimmte Arbeiten im klar abgegrenzten Bereich) bei der zuständigen Behörde zu beantragen???????
Ich bin gelernter Werkzeugmacher und besitze so die nötigen Fertigkeiten und Maschinen um Fachgerechte Arbeiten auszuführen.
Es soll an meiner Glock am Schlitten eine Ausfräsung zur Befestigung eines Docter Sights ausgefräst werden und an meinem K98 an der Hülsenbrücke Löcher für eine Befestigung eines Zielfernrohres angebracht werden.
Im Anschluss erfolgt natürlich ein Neubeschuss durch das Beschußamt.
Natürlich könnte ich die Arbeiten bei einem Büchsenmacher beauftragen, dieses möchte ich aber nicht weil ich Spaß dran hätte es selber zu machen.
Bei der zuständigen Behörde wurde schon mal angeklingelt, aber da meinte man es geht nur für Gewerbliche und auch nur wenn man als Büchsenmacher in die Handwerksrolle eingetragen ist.
Ich habe aber schon des Öfteren gehört das sich auch Waffenhändler eine gewerbsmäßige Waffenherstellungslizenz beantragt und auch bekommen haben diese dann begrenzt war auf kleine Bohr und Fräsarbeiten.
Für die Bearbeitung Wesentlicher Waffenteile ist nun mal eine Herstellungslizenz erforderlich, es muss doch möglich sein diese auf bestimmte Bereiche zu begrenzen und diese als gelernter Werkzeugmacher zu bekommen auch ohne Büchsenmacher der in die Handwerksrolle eingetragen ist (also Büchsenmachermeister) zu sein.
Dann wäre es ja auch als normaler Büchsenmacher (ohne Meister) theoretisch dann auch nicht möglich.