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botack

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Beiträge von botack

  1. Ohne den Teufel an die Wand malen zu wollen, aber aus der Sicht der "Unaussprechlichen" müsste mal wieder was schlimmes passieren.

    Das deren Lobby wieder richtig vom Leder ziehen kann, die Sicherheit pur anpreist und fleißig Geld reinkommt.

    Hör`bloß auf...

    ...

    Der Unfähige "Mittäter" mit Wortfindungsstörungen aus BW bekommt ja jetzt einen neuen Job, wo er weiterhin mit Unfähigkeit glänzen kann.

    ...

    Wo wie was ???

    Mehr Details ?!?

    Ich nehme an Du meinst den selbsternannten "Steve Jobs of the gun-world"... :help::peinlich:

    (http://www.thefirearmblog.com/blog/2014/08/08/armatixs-ernst-mauch-self-proclaimed-steve-jobs-gun-world/#)

  2. Ihr seid echt lustig.

    Ist nicht der Hexenkönig dieses bösen Reiches vor einiger Zeit ausgewechselt worden?

    Der mit den Locken, der einst auf der IWA so übel Gift und Galle gespuckt hat???

    Der ist so ziemlich genau vor einem Jahr gegangen (hatte was von der Story von den Nagetieren auf dem Schiff, welches gen Meeresgrund steuert).

    Ok, daß der Laden als Abschreibungs- oder Steuerminimierungsobjekt für die Mama agiert, würde wirtschaftlich ja noch einen gewissen Sinn machen.

  3. Hat von denen irgendwer mal wieder was gehört ?

    Seltsam ruhig...

    Mein letzter Stand war, daß sie (immer noch?) krampfhaft versuchen, in den USA ihre "SmartGun" zu positionieren und unter die Leuts zu bringen; aber offenbar sind sie damit ziemlich vor die Wand gedonnert (Weigerungen von Händlern, keine Nachfrage, usw.)

    Weiß wer, was die (noch) treiben ?

    Irgendwann sollte doch mal die Kohle alle sein, denke ich mir (es sei denn man hat wieder einen ahnungslosen Investor aufgerissen).

  4. Eine derartige Begrenzung wäre mir (auch) neu.

    Letztlich ist es wohl grundsätzlich so, dass die alte Regel "Dosis facit venenum" (frei: Auf die Menge koommt es an) gilt.

    Vielleicht gibt es hier und da irgendwelche geiernden Finanzamtsköppe, die hinter Allem gleich gewerbliche Absichten sehen, aber wie weit die "durchkommen" ist eine andere Frage.

    Auch ich "leere" hin und wieder mal meine "Grabbelkisten" von Zeugs, das sich so über Jahre ansammelt, und das man eigentlich doch nicht braucht; da kamen in eGun von mir auf einen Haufen schon mal 10-12 Artikel zusammen - aber eben nur MAL.

    Wenn nun ein Jäger/Sammler oder Ähnlicher sich dauerhaft von seinen Beständen trennen will, so denke ich, ist das nix besonderes, da er/sie die Teile ja nur 1x verkaufen kann.

    Kurz gesagt: Bin zwar kein Jurist, aber wenn es im Gesamtbild sich als einmalige Aktion zeigt, dürfte das (vom gewerblichen Aspekt gesehen) irrelevant sein.

    Nur meine unmaßgebliche Meinung...

  5. Stimmt, der Koitalzapfen fehlt. Liegt daran, daß der ja nur bei plasmaenergetischer Orbitalinsuffizienz der kopulativen Trilitiumlubrikatoren zum Einsatz kommt.

    Und das ist, wie wir ja alle wissen, im Falle invertierter Implosionsreaktoren normalerweise ablativ.

  6. Genau, dasjenige Teil, welches die subordinativen Quarxströme radial anommt, damit sie die temporale Zwischendimension aufbaut, um damit das geometrische Flux-Energiefeld kompensativ ozial zu stabilisieren.

    Also quasi Physikstunde, 8. Klasse...

  7. Sollte der Onkel eigene Kinder haben werden die erben und nicht der Neffe.

    ...

    Ähem, räusper, kleiner unmaßgeblicher Einwand:

    Wo bitte steht das???

    Wenn der Onkel für die besagte(n) Waffe(n) im Testament den Neffen bedenkt, erbt ER die Waffe(n). Wo soll geschrieben stehen, daß nur Kinder oder sonstige vorrangige Erben Waffen in der normalen Erbfoge erben dürfen (es sei denn natürlich, der Onkel würde das verpeilen)

    Er kann seine Waffen auch der Putzfrau vererben, wenn er will..

    Und wenn der Cousin keine waffenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, muß dieser verkaufen/blockieren/vernichten. Da ist dann Essig mit ausleihen...

  8. Morgen zsammen,

    Für einen guten Freund frage ich hier mal:

    Er wohnt in Belgien, grenznah zu Luxemburg, und interssiert sich fürs Schießen, insbesondere GK KW (ich hatte ihn "angefixt", hehehe...).

    Nun möchte er sich über gesetzliche Modalitäten informieren.

    Sein Problem ist, dass in seiner näheren Umgebung in B nur 2 Vereine sind, die bloss LG schiessen (soll nicht abwertend sein, aber im haben es eben die dickeren Sachen angetan).

    Im direkt angrenzenden LUX gibt es aber wohl einen Verein mit Stand, die auch GK anbieten, und der mit nur 6km Entfernung zu erreichen ist.

    Nun will er nicht bei einem nächstgelegenen B-Verein (34km entfernt) ständig rumfragen, weil der ihm ohnehin zu weit entfernt ist, und mich gebeten hier mal nachzufragen, ob man ihm da etwas Erleuchtung geben kann.

    Nun fragt er sich, wie das bei denen rechtlich aussieht mit dem möglichen Erwerb?

    Zählt LUX-Schießpraxis für belgische Behörden ?

    Muß er überhaupt für seine belgisvhe Behörde irgendwas nachweisen?

    Oder kann er auf Luxemburgisch "machen" und evtl dort erwerben ?

  9. Vielleicht habe ich was überlesen (ich entschuldige mch mal prophylaktisch dafür), aber was ist eigentlich das Hauptziel?

    - Arbeit ausgeführt und Plempe zurück? Dann gibts hier ja ausreichend Tipps.

    - wenn es aber nur um Plempe plus zur Vetfügung gestellte Teile zurück geht (wonach es verständlicherweise für mich aussieht), warum dann nicht einfach selbst hinfahren, Herausgabe der Teile & Plempe verlangen (ggf noch Rückerstattung der Anzahlung), eigenes Geraffel einpacken und Adios forever!

    Im zeifelsfalle, wenn die Anzahlung nicht zu hoch war, als Abschreibung auf dumme Ideen ausbuchen und gut isses; mir wäre es wichtiger, mein Zeugs wieder beisammen zu haben.

    Aber ist nur meine subjektive Meinung...

  10. eigentlich auch nicht ganz korrekt, denn erworben hast Du als Erbe (in Erbfolge nach §20) und nicht als Sportschütze (nach §14), folglich kein 2/6.

    hättest Du erst auf eine Erben-WBK eintragen lassen und später in eine gelbe umtragen lassen, wäre 2/6 ja auch nicht anzuwenden, Du erwirbst ja nicht mehr neu als Sportschütze.

    Ohne der Behörde das Wort zu reden: Ich würde sagen JAIN.

    Ich hätte diese Erbwaffen ja auch alle auf eine eigene (grüne) WBK eintragen lassen können, dann hätte es auch kein 2/6 gegeben.

    Da ich sie aber auf Gelb nahm (wg. MunErwerb in diesen Kalibern; diese hatte ich noch nicht anderweitig) war es (lt. Socht der Behörde, und insgesamt sind die dort recht kulant) wie ein "normaler" Erwerb; ob die Eisen aus einer Erbschaft kamen oder von egun, war dabei egal, denn ich erwarb sie ja auf Gelb im Rahmen meines sportschützenbedürfnisses. Und da ich in dem Moment auch keine anderen Anschaffungen plante, war's mir auch egal.

  11. Fortsetzung wg Problemen mit iPad:

    2 davon ließ ich auf meine Altgelbe eintragen, weil ich sie sportlich nutzen wollte (und nutze). Die anderen kamen auf eine eigene neue grüne WBK, wie gehabt ohne MErwerb.

    Allerdings war ich danach für 6 Monate "dicht" wegen 2/6-Regel ich hatte ja 2 Waffen für mich als Sportschütze erworben.

    Die anderen Waffen aus dem Erbe zählten hier nicht dazu.

  12. Zwar ist mir das Ziel deiner Fragestellung nicht ganz transparent, aber hier dennoch ein paar Anmerkungen und Erfahrungen dazu:

    - wie bereits festgestellt existiert kein "priviligierter Erbe". Gelegentlich (so habe ich es erlebt) wird der "Erwerb in folge Erbfall" manchmal als privilegierter Erwerb bezeichnet, weil nix Bedürfnis und nix Sachkunde erforderlich. Nur müssen manch Erben eben blockieren (wenn verfügbar) und manche nicht.

    - so wie ich es sehe (mag sicherlich subjektiv sein, drängt sich der Lesart nach aber auf) liegt deinem "super privilegierten Erben" ein Lesefehler zugrunde:

    "... Infoge eines Erbfalles..." bezieht sich mitnichten auf das Bedürfnis, sondern auf den Erwerber.

    Mit anderen Worten:

    Derjenige Erwerber, der die Waffe(n) infolge eines Erbfalles erworben hat, kann ein Bedürfnis gem. Paragraphen xxx geltend machen, wobei dann die Vorschriften gem. Paragraphen yyy anzuwenden sind.

    Meine eigenen Erfahrungen damit:

    - ich hatte (bereits zu Sportschützenzeiten) eine Waffe geerbt. Ich habe mir diese auf eine eigene grüne WBK eintragen lassen, aber ohne MErwerb (für das Kaliber hatte ich wg andere Waffe ohnehin schon die Genehmigung).

    - einige Jahre später habe ich wieder Waffen geerbt, aus anderer "Quelle".

  13. Hallo

    lest euch mal rein, aus welchen Gründen die Grünen gegründet wurden. vor allem die unsäglichen Aussagen des Conen Bandit oder wie dieser Kinde..icker heißt. Der Vogel soll froh sein, dass ich nicht ein Vater eines Kindes bin, das ihm den Hosenstall aufgemacht hat. Und wenn dann ein Parteimitglied dieser Partei noch die Fahne hochhält, ist er der gleichen Gesinnung.

    Steven

    Zu zumindest einem ganz bestimmten "Herkunftszeig" des grünen Gesockses hat ein alter oder ehemaliger Foristo mal einen sehr aufschussreichen Fred gemacht: Da ging es um die br**nen Wurzeln des Vereins.

    Wer diesen Ahnenzweigen, die dort genannt sind nachgeht, dem wird wahrscheinlich einiges im Verhalten und der Strategie des Gemüsegesockses klar werden. Schaut's Euch mal an.

  14. 2Anmerkungen

    - wirst auch nirgendwo etwas finden über das Thema "Waffenschrank und Munitionsschrank im selben Raum", weil es kein Thema ist. Es wird nur immer mal wieder versicht zu thematisieren.

    Genauso wirst Du nirgendwo ein Gesetz finden, welches Dir erlaubt, im Schwimmbad eine pinke Badehose zu tragen...

    - und natürlich kann ich sowohl Waffenschrank als auch Munitionsschrank (stell dir vor: sogar beides zusammen!!!) im Flur aufstellen (eventuelle innenarchitektonische Implikationen oder die Frage, ob man damit den Jahrespreis in "Schöner Wohnen" gewinnt, lassen wir mal aussen vor). Nämlich wenn es DEIN Flur ist.

    Ich danke euch für eure Antworten.

    Naja es ist so, bevor ich in einen Schützenverein eintrete und eine WBK beantrage, muss ich ja erstmal klären, wie und wo ich dann die Waffe und Munition aufbewahren kann, daher meine Frage. Nicht das mir hinterher der Platz dafür fehlt.

    Das mit dem Munition im Innenfach eines Waffenschranks entsprechender Sicherheitsstufe habe ich schon im WaffenG gelesen, aber gerade beim Aufstellen des Munitionsschrank (Stahlbehältnis mit Schloss) zusammen mit dem Waffenschrank in einem Raum habe ich noch nichts darüber gefunden.

    Auch klar ist, dass ich den Munitionsschrank nicht im Heizraum oder Flur aufstellen darf, wenn ich mich richtig erinnere oder stand das jetzt im SprengG für die § 27 Erlaubnis, da müsste ich wohl gleich nochmal nachsehen? ;)

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