Zum Inhalt springen

botack

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.631
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von botack

  1. Bin zwar kein SSV, aber die Platte macht für mein simples physikalisches Verständnis durchaus Sinn:

    Wenn sich die 1,5m Sand direkt aus den 1500J ableiten (wovon ich ausgehe, wie Du geschrieben hast), dann überleg` mal, mit wieviel J Du noch auf den Fang schießen dürftest, wenn die Geschoße in zB der oberen Hälfte des Sandes einschlagen (<750J, bei gleichmäßiger Verteilung).

    Wenn die Geschoße zum Beispiel ganz oben auftreffen, hast Du ansonesten nur noch vielleicht 10-30cm Sandbedeckung, und dahinter gleich (nur noch) den Kalksandstein. Für mein Verständnis macht da eine Stahlplatte als "hard stop" durchaus Sinn. Höchstens daß man sich die im unteren Drittel oder der unteren Hälfte sparen könnte, da dort ja "ausreichend" Sandbedeckung besteht.

    Das Ganze gilt natürlich vor dem Hintergrund, daß der dahinter befindliche Erdwall quasi "bleifrei" oder geschoßrestefrei bleiben soll(te?).

    Aber vielleicht liege ich auch falsch.

  2. ... Im Übrigen würde ich sagen, dass mich die aktuelle Rechtsprechung bestätigt.

    Nicht besonders, aber ich merke mir halt Leute, die permanent dummes oder falsches Zeug von sich geben.

    Dein "das ist aber verboten"-Wahn ist ja fast schon chronisch, auf jeden Fall aber unterhaltsam. Vielleicht kannst ja doch noch ein paar SBs ihre widerrechtlichen Einträge nachweisen (grün ging gerade nicht vom iPad aus).

    Weißt Du, botack, mir war schon klar, woran Du dich gestört hast,

    - jaja, schon klar; das wäre schön für dich, wenn es so wäre. Allerdings waren so einige deiner "Aussagen" hier im Forum bisher eher sagen wir mal, intellektuell "unaufdringlich", so daß es mAn eher unwahrscheinlich ist, dir diese Erkenntnis zuzutrauen oder zuzumuten.

    ... Blafasel...wie lange Du diesmal brauchst, mir zu beweisen, was für ein rechtskundiger, verständnisvoller und eloquenter Mensch Du doch bist.

    Nun, es stört einfach die Hygiene im Forum, wie ich finde, wenn Faktenallergiker hier Halbwissen oder Dummfug verbreiten oder durch großzügige "Vereinfachungen" ihre kontroverse Weltsicht als Tatsache hinstellen. Ich denke, daß deine weltmännischen Darstellungen hier noch für Unterhaltung sorgen werden.

  3. Einen Schießstand in eine Wohnung zu bauen und zu betreiben, solange nur die Geschosse den befriedeten Besitz nicht verlassen, ist also keine OWi? Interessant, was denn dann?

    Mein Gott, bitte schmeiß Hirn vom Himmel und triff`! :help:

    Ist dir wieder mal danach irgendetwas als nicht zulässig oder widerrechtlich, oder diesmal "nur" als OWi zu verdammen, was gar nicht stimmt ?

    So wie damals dein unsäglicher Unsinn bezüglich der Widerrechtlichkeit einer MEB, die in eine rote WBK eingetragen ist?

    (Falls Du dich nicht erinnern kannst:

    http://forum.waffen-online.de/topic/425859-mit-roter-wbk-sportliches-schiessen/page-5 :gaga: )

    Du scheinst echt Spaß dran zu haben, irgendetwas, von dem Du keine Ahnung hast, als verboten oder nicht zulässig zu bezeichnen, wie ?

    ...

    Du kannst Dir natürlich auch einen Schießstand bauen, aber das wäre dann trotzdem eine OWi.

    ...

    Nochmal langsam zu Mitschreiben (und, obwohl ich wenig Hoffnung hege) hoffentlich verstehen:

    Du kannst dir in deiner Wohnung/Haus/Insel/Wohnklo bauen, was Du willst (baurechtliche und -technische, mietrecchtliche und evtl. weitere relevante Beschränkungen beachtend): einen Schießstand, eine Kletterwand, ein Dominastudio, einen Pool, usw.

    Außer vermutlich immensen Kosten stellt das GAR NIX WEITER dar, keine OWi, Straftat, Gottesvergehen - NIX !

    So, und darüber hinaus kannst Du denselben (hier: den Schießstand) sogar auch noch betreiben.

    Und damit es dir leichter fällt, das auch zu kapieren und sogar zu akzeptieren (die Hoffnung stirbt zuletzt...), denk mal über die folgenden Begriffe nach:

    - Schießstandsachverständige

    - Schießstand- oder Schießstättenzulassung

    - §27 WaffG :rtfm:

    Jaaaaaa, stell`dir vor - der Gesetzgeber sieht das sogar explizit vor !

    (Ich befürchte jetzt bricht jemandes Weltbild in sich zusammen) :s84:

  4. Schon klar, daß ein ausgebildeter Kämpfer in Nahdistanz es auch mit einer Pistole aufnehmen kann.

    Sieht in dem gegebenen Video aber nicht gerade nach so einem aus; zumal sich eine Machete (und das, obwohl ich kein solcher SuperMesserFighter bin) eher weniger als Wurfmesser eignet...

    ...und wenn der Eindringling Chuck Norris gewesen wäre, wäre das Opfer mit der Pistole schon beim ersten bösen Blick tot umgefallen.

    ... und wenn...schnarrrch...

  5. Wiegesagt: Das Geld sollte da sein und sofort (wie mehr, oder weniger bei so vielem Anderem, außer Immobilien & co) vollständig abgeschrieben werden können.

    ...

    Eigentlich im Prinzip genauso wie bei jedem anderen Hobby (außer vielleicht Alte-Meister-sammeln, Gold(münzen oder -barren) sammeln, ...) auch, also genauso wie bei neuen Fußballschuhen, Tennisschlägern, Fahrrädern, Modellflugzeugen, usw.

  6. Wenn ich von Anfang an derartige Bedenken gehabt hätte oder sie aktuell hege, würde ich mich eher früher als später von dem Hobby verabschieden und Bieretiketten sammeln...

    Sieh's positiv und mache weiter mit Spaß an der Sache, oder orientiere dich um, besser gleich als morgen.

    Und eine Kristallkugel hat hier keiner...

  7. ... Ich finde widersprüchliche Angaben bzw. Aussagen in Prüfungsunterlagen, von Händlern und in der AWaffV. Diese möchte ich für mich gern ausräumen BEVOR ich mit meinem SB spreche. ...

    Na, dann überlege doch mal scharf, welche der genannten Quellen am ehesten Rechtswirksamkeit hat (kleiner Tipp: Ich habe mir erlaubt diese FETT zu setzen).

    Ich kann Deine Aufregung nicht ganz verstehen. ...Womit hast Du ein Problem?

    Daß in deiner Eingangsfrage erst NUR von Verankerungs-/Gewichtsbeschränkung für B`er versus 0`er Schränke die Rede ist, und der Punkt war im anderen Fred längst schon hinreichend geklärt.

    Zitat:

    "...

    Wenn ich mir § 13 AWaffV so durchlese, kann ich das nicht nachvollziehen, sondern lese ziemlich unmissverständlich, daß die 200kg auch für Schränke des Widerstandsgrades 0 gelten (wenn man darin bis 10 KW aufbewahren will). Ich habe mal alles Überflüssige rausgekürzt:

    In einem Sicherheitsbehältnis, das [...] Widerstandsgrad 0 [...] oder der Sicherheitsstufe B [...] entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen [...] aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf.

    So auch die Aussage meines SB.

    Interpretiere ich § 13 AWaffV richtig oder ist an dem, was der Händler sagt, etwas dran? Würde mir eine Menge Arbeit ersparen, aber für eine Diskussion mit dem SB sehe ich ersteinmal keine Grundlage.

    ..."

    Im Übrigen hat alzi den Rest gerade trefflich beschrieben.

  8. Ja, und genau so fiktiv ist es auch, dass eine Behörde ihre Mitarbeiter mit so etwas ausstattet. Ganz offensichtlich traut kein Ausstatter dem Zeug als Einsatzmittel.

    Genauso "witzig" fand ich in Skyfall übrigens, dass überhaupt eine Dienstwaffe so geringer Mag.-Kapazität im eher schwachen Kaliber 9mm kurz ausgegeben wird... Kintopp-Fantasie. Bzw., dem Umstand geschuldet, dass krampfhaft und ständig Reminiszenzen an den Ur-Bond gemacht wurden (Bentley, Moneypenny etc..). Wohl wegen des 50-Jahr-Jubiläums der Bond-Reihe zu dem Zeitpunkt.

    Genauso isses ! "Back to the roots" !

  9. Oh Mann, watt denn nu?

    In der Eingangsfrage fragst Du nach Unterschieden in der Verankerungsnummer zwischen Stufen B und 0 (wobei deine danach vermerkte Lesart die richtige sein dürfte), und in Beitrag 5 ist dann nach 1 gefragt.

    Gesetzlich ist es mEn nicht eindeutig geregelt, ob überhaupt oder ab wievielen KWs ein 1er Tresor gewichts-/verankert sein muß.

    Wenn du soviele KWs dein eigen nennst (herzlichen Glückwunsch) ist es doch das Einfachste, das mit deinem SB zu klären und sich bestätigen zu lassen, dann bist Du clean.

  10. Und John Wayne hatte Revolver, bei denen mit 1 Schuß gleich 3 böse Gangster oder Indianer tot vom Pferd fielen...

    Und Arnold Schwarzenegger hat eine DE, die die Getroffenen 3m nach hinten schleudert...

    Und Bruce Willis hat eine Beretta mit nicht herausstehendem Magazin, aus dem er locker 50 Schuß ballern kann ohne nachzuladen...

    Und Gary Oldman hat im "5. Element" ein Gewehr, dessen Kugeln um die Ecke fliegen (wenn jetzt ein Vollpfosten meint, das sei ja aber auch ein SciFi-Film, dann gibt's einen virtuellen Tritt in den Allerwertesten)

    Usw usw usw...

    (grün geht vom iPad irgendwie nicht)

  11. Schau dir mal den Rapid Launcher von Röhm an, der wird dir gefallen.

    Allerdings werden die mWn nicht mehr gebaut und sind gebraucht schweineteuer. Da es nicht als Waffe gilt, kannst das Dingen mit dir so rumtragen.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.