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Selbst wenn man sich dieser Sichtweise anschließt, bedarf es aber einer eindeutigen Festlegung, wie groß ein „ angegliederter Teilverband „ eines anerkannten Sportschützenverbandes sein muss, um solche Bedürfnisbescheinigungen auch nach der verschärften Notwendigkeit des §14 Abs.3 WaffG seriös erteilen zu können.
die verfasser der schrift sind also der meinung, das man nur seriös bescheinigungen erteilen kann, wenn der landesverband, und darum get es hier, groß genug ist !!!!!
die vergangenen jahre waren als nicht seriös
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Landesverbände, unabhängig von ihrer größe, werden grundsätzlich „ oberhalb der Vereinsebene angesiedelt „ sein und gegenüber diesen auch objektiv und kompetent. Fraglich ist aber, ob dies bedeuten kann, dass praktisch jeder Landesverband eines anerkannten Sportschützenverbandes, unabhängig von seiner Größe, als befugt gelten soll, die o.g. Bedürfnisbescheinigungen auszustellen. Es bedarf der Festlegung, ob insofern
- überhaupt keine Mindestgröße erfüllt werden muss,
- die Mindestgröße von §15 Abs.1 Nr.2 WaffG ( mindestens 10.000 Sportschützen ) erreicht werden muss oder ob
-mindestens die Größenordnung des §15 Abs.2 letzter Satz WaffG ( mindestens 2000 Sportschützen ) erreicht sein muss.
da steht es schon wieder!!! oder sind nur präsidiumsmitglieder seriös genug um waffenrechtliche bedürfnisbescheinigungen auszustellen ?
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Es sollte eine Festlegung in Punkt 14.2.2 des Entwurfes dahingehend erfolgen, dass ein „ angegliederter Teilverband „ i.S. §14 Abs.2 WaffG nur dann vorliegt, wenn die Voraussetzung des §15 Abs.1 Nr.2 WaffG ( 10.000 Mitglieder ) erfüllt ist.
der vorschlag der verfasser soll bewirken, das in die verwaltungsvorschrift aufgenommen wird " kein Teilverband unter 10.000 mitglieder.
aber warum nur ?
jedem dürfte klar sein, das der bdmp mit seinen ca. 26.000 bis 28.000 mitgliedern die kurve gerade so genommen hat. wer ist den der bdmp e.v. ?
die mitglieder in den ländern natürlich, also alle mitglieder. was ist wenn einige länder sich eigenständig machen ? wenn bayern,niedersachsen,baden württemberg und hessen wie im bds selber e.v. werden ?
kommt der bdmp e.v . als dachverband nicht mehr auf die zumindest theoretisch möglichen 10.000 mitglieder.
beim bds als auch beim dsb sind die länder schon lange eigenständig, warum auch nicht.
der bdmp hängt seit jahren hinter her, und seine führungsriege will es auch nicht, so steht es oben zu lesen, da machtverlust zu erwarten ist.
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Diese Sichtweise geht davon aus, dass ein angegliederter Teilverband selbst zumindest theoretisch von seiner Größe her gem. §15 Abs.2 WaffG genehmigungsfähig sein muß, um ( wie ein anerkannter Verband ) seriös Bedürfnisbescheinigungen ausstellen zu können.
nochmal, die größe entscheidet ob seriös oder nicht
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Sollten bestimmte, hinreichend große Teilverbände sich neben ihrem „ Dachverband „ gem. 15 Abs.3 WaffG anerkennen lassen, so sollte für diese Fälle in der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz klargestellt werden, dass der betroffene Verband dann gleichwohl nur einmal, nicht etwa mehrfach, im gem. §15 Abs.7 WaffG gebildeten Fachbeirat für waffenrechtliche Fragen vertreten sein kann.
ja der machtverlust, auch hier die angst den platz mit anderen zu teilen. warum eine meinugsvielfalt, es sind ja nur die eigenen mitglieder
na dann frohes fest !
dobermann