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MarcusGoebel

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Beiträge von MarcusGoebel

  1. Am 27.8.2020 um 09:44 schrieb Sal-Peter:

    Die sind in der nächsten Welle dran. Darauf kannst du einen ...

    .....kurz vorher werden dann die ganzen gelben WBK leer geräumt und man hat wieder 10 neue Plätze. Bei mir nur 9, da ein Schwarzpulverrevolver da ist.

    Bis bald

    Marcus

  2. Hallo, bei FB kam die Diskussion auf, was der Standbetreiber alles überprüfen darf.

    WBK waren sich schnell alle einig.

    Aber wie sieht es mit dem Beschuss aus ? Wenn einer mit einem Weltkriegskarabiner kommt, den er 1970 legalisiert hat, der aber keinen gültigen zivilen Beschuss hat und es kommt zu Personenschäden ? ISt nur der Schütze dafür verantwortlich oder auch der Standbetreiber, oder Standaufsicht ?

    Bis bald

    Marcus

  3. Hallo, das ist ja spannend.Dann ist ja auch der Besitz von solcher Munition nicht an einen vorhandenen Eintrag gebunden ? Ich will meinen .357 verkaufen und die Munition behalten, weil ich mir irgendwann wieder einen kaufen mag. Dachte schon, ich müsste mir einen Fangschussgeber in .357 kaufen.

    Bis bald

    Marcus

  4. Hallo, der Jägerschrank schon wieder, darf ich im A Fach Munition lagern, die für die Waffe im B Innenfach bestimmt ist ? Ist ja auch überkreuz und für eine Kurzwaffe mit Munition zu bekommen, muss ein A Schrank und ein B Innenfach überwunden werden.

    Der große Munschrank steht im Keller, ist halt bequemer kleinere Mengen in der nähe von der Waffe zu lagern

    Danke für eure Antworten

    Bis bald

    Marcus

  5. Am 5.6.2020 um 10:56 schrieb karlyman:

    sondern waren vor Anfang der 1970er Jahre noch bedürfnisfrei erworben

    Hallo, bei mir ähnlich, ich bin jetzt schon Erbe in der 2. Generation K98, P38 und irgendwann vor 1970 gekauftes 6mm Flobert. Ist bis jetzt noch nichts passiert damit. Obwohl der 98er Jahrzehnte auf dem Speicher mit dem Bajonett in der Mittelfette gewohnt hat. Obendran hing der Brotbeutel mit der Mun...... Ohne die Grünen war früher alles besser :O)

    Bis bald

    Marcus

  6. vor 5 Stunden schrieb knight:

    Mir sagten sie, ich solle die Waffen, die über JS erworben wurden, kennzeichnen. Die zählen dann nicht mit.

    das haben die mir nicht gesagt, sicherheitshalber hat es aber nur Waffen gegeben, die in der DSU nicht zugelassen sind. Was nicht so einfach ist. Dann habe ich noch eine unbeschossene P.38 AC 42 auf Erben WBK, dass habe ich dann auch extra angegeben, die haben sich sicher kaputt gelecht :o).

    Bis bald

    Marcus

  7. vor 8 Stunden schrieb Klaas:

    aber ich wüßte nicht, dass eine Behörde eine Verbandsbescheinigung ungeprüft übernehmen MUSS.

    Sicherlich haben die ein Mitspracherecht, sonst könnte ja der Verband direkt den Voreintrag machen. Ich meine aber, in der grauen Vorzeit, hat die Behörde alles genau geprüft, welche Disziplin, hat er schon eine Waffe dafür usw. Heute haben die diese Arbeit auf den Verband abgewälzt.

     

    vor 16 Stunden schrieb MT80:

    aus Albesitz, Amnestie..."

    da ist wieder der Knaller, wenn man einen Munerwerb für die Waffen hat dann nicht. Beim Jagdschein habe ich ja auch Mun erwerb.

     

    Bis bald

    Marcus

  8. vor 15 Stunden schrieb MT80:

    Nein. Im RSB werden Kurzwaffen, die auf Jagdschein erworben wurden, nicht berücksichtigt. Dürfte bei den anderen Verbänden nicht anders sein.

    Hallo, die DSU, will ALLE Waffenrechtlichen Dokumete sehen.  Wie das im Ernstfall gehandhabt wird, weiß ich nicht. Der RSB rechnet laut HP nur die Erbenwaffen ohne Munerwerb nicht an. Wie es mit Jagdwaffen aussieht weiß ich nicht. Also immer schön Jagdwaffen kaufen die sportlich nicht zugelassen sind, was beim DSB das kleiner Problem ist und bei der DSU meist nur über Lauflänge und Kompensator zu realisieren ist.

    Bis bald

    Marcus

  9. Hallo, habe letztes Jahr einen Revolver verkauft. Der Händler hat mir eine Kopie von der Waffenhandelslizens geschickt. Habe die Behörde in Hannover angerufen, ob das alles so rechtens ist, ich habe noch nie so eine Lizens gesehen. Der Sachbearbeiter wehrte direkt ab und meinte er dürfe mir keine Auskunft geben, bis ich das mit er Waffenhandelslizens und Händler gesagt habe. Das sei gewerblich und er dürfte mir Auskunft geben, sei alles i.O.

    Wie wäre das jetzt mit Max Mustermann abgelaufen, der mir eine Kopie von einem Voreintrag von .357mag geschickt hätte und mir die Behörde keine Auskunft gegeben hätte. Mit Photoshop kann man ja die tollsten Dinge basteln. Ist das bei allen Behörden mittlerweile so ?

    Bis bald

    Marcus

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  10. Hallo, mal ganz ehrlich, sind Karteileichen denn so schlimm für einen Verein ? Die machen nichts kaput und bezahlen brav ihren Beitrag. Im Prinzip bezahlen sie den Aktiven ihren Sport.

    Bis bald Marcus der jetzt über 20 Jahre dabei ist, davon aber 3-4 Jahre gar nicht geschossen hat

    • Gefällt mir 5
  11. Hallo, es hat einer den Revolver gekauft, nun hat er eine Waffenhandelserlaubnis ist so etwas gleich Händler ? Werde morgen mal auf deiner Behörde anrufen ob alles  mit der Waffenhandelslizenz i.O ist.

    Er schreibt das ginge, er hat aber keinen Laden oder so.

    Bis bald

    Marcus

  12. Hallo, stimmt es das Waffen mit der Normalen Post an Händler verschickt werden können ? Habe einen defekten Revolver und ein Händler will mir 20 € geben mit Verdsnd, ich könne den Revolver mit der Normalen Post schicken...... kommt mir komisch vor.

    Bis bald

    Marcus

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