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Ch. aus S.

WO Silber
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Beiträge von Ch. aus S.

  1. Am 17.10.2019 um 22:03 schrieb Gunsmoke Joe:

    So, so. Dann hätte es ja die weltweite Umstellung auf bleifreie Kraftstoffe überhaupt nicht gebraucht? 🤔

    Warum sagst du uns das denn nicht früher? 🙄

    Das Blei in Kraftstoffen lag eben gerade nicht in Form makroskopische Klumpen vor, die von einer chemisch relativ unreaktiven Schicht von Bleioxiden umgeben sind.

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  2. vor 9 Stunden schrieb huhnelli:

    Gibt es auch ein übergeordnetes Bundesgesetz? Welche Behörden sind im einzelnen zuständig?

    Auf Bundesebene ist das bureau of alcohol, tobacco, firearms and explosives (ATF) zuständig. Es gibt auch Bundesgesetzgebung, aber das klare Prinzip "Bundesrecht bricht Staaten/-Landesrecht" gibt es dort drüben wohl nicht. Der Bund muss die Staaten anders dazu motivieren, ihre Gesetze an das Bundesrecht anzupassen (z.B. über den Entzug von Förderungen auf dem Bundeshaushalt). Das funktioniert manchmal richtig gut (Alkohol ist überall ab 21, obwohl die Staaten das auch anders regeln könnten), manchmal gar weniger gut.

  3. vor 37 Minuten schrieb Papermaker:

    Wie sieht es mit Nachverbrennungsluft aus?

    Das Problem bei dem Prinzip ist, dass die Nachverbrennungsluft kalt ist, während die durch den Ofen strömende Luft von der ersten Verbrennung angewärmt ist.

     

    Der Luftstrom enthält schon genug Sauerstoff zur Verbrennung von Holz + Holzgas, aber wenn man die Temperatur zu weit absenkt, wird die Verbrennung wieder unvollständig. Es gilt die alte Gleichung Feuer = Brennstoff + Sauerstoff + Wärme ... nimmt man eines weg, läuft die Verbrennung nicht mehr richtig, oder gar nicht.

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  4. vor 2 Stunden schrieb Vince-TJ:

    Allerdings ist dann die Frage, warum benötigt man es so heiß? 

    Beim Braten und schmoren wird die Hitze dann vielleicht zu viel. 

    Eine hohe Verbrennungstemperatur bedeutet nicht automatisch, dass der Ofen besonders viel Hitze abgibt. Die Wärmeproduktion wird (wie bei jedem Holzofen) über die Brennstoffzufuhr geregelt. Aber bei hoher Temperatur wird der Brennstoff besser umgesetzt.

     

    Und ein Ventilator macht das geniale Prinzip des Raketenofens kaputt, der durch den Kamineffekt selbstständig den nötigen Luftzug erzeugt. Das widerstrebt meinem inneren Inschenjör.

     

    vor einer Stunde schrieb Asgard:

    Von daher wären Erfahrungen mit Raketenöfen wie die Dinger geregelt werden (Brennstoff/ Luftzufuhr) ganz sinnvoll.

    Holz soll immer mit Luftüberschuss verbrannt werden, daher erfolgt die Regelung über die Brennstoffzufuhr.

     

    vor 18 Minuten schrieb Papermaker:

     Einfach Kupferschlange rein und dann das Prinzip der Kaffemaschine mit Rückschlagventil...

    Ganz so einfach ist das nicht, da man irgendwie verhindern muss, dass sich (auch im Fehlerfall) zuviel Druck in dem Wärmetauscher bildet. Ansonsten droht die Schmalspurvariante eines Kesselzerknalls.

  5. vor 1 Stunde schrieb Vince-TJ:

    Wer benutzt noch so einen, oder ähnliche Öfen?

     

    Ich habe so einen komischen Grillanzündkamin als Holzfeuerstelle verwendet.

     

    Supereffizient. Man braucht halt kleine Holzstücke und keine Riesenscheite, aber am Ende bleiben keine Brocken oder Holzkohle übrig, sondern nur feinste Asche.

     

     

    Wenn der Raketenofen auf die selbe Weise funktioniert, aber besser (weil extra dafür entwickelt), muss er ziemlich gut abgehen.

     

     

    Verbesserungsmöglichkeit ... hm, das Ding auf dem Foto sieht so aus, als ob es sehr viel Wärme verliert (Metall). Der Ofen funktioniert besser, wenn die Brennkammer isoliert ist. Dadurch werden höhere Verbrennungstemperaturen und eine vollständigere Umsetzung erreicht.

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  6. vor 2 Stunden schrieb Steelworker:

    Hallo Freunde!

    Habe mir einen Western Revolverkarabiner (Single Action) im Kaliber .357 gekauft. Wollte den gestern auf gelbe WBK eintragen lassen. Nach Angaben meines Sachbearbeiters in Nürnberg ist das in Bayern laut ministerieller Anordnung nicht mehr möglich. Begründung: zu schnelle Schussfolge. Bei einer Repetierwaffe müsse ein manueller Ladevorgang stattfinden.

    Muss das Stück nun wieder zum Händler tragen.

    Servus Emil.

    Hm, hast du eine Rechtschutzversicherung, die auch Verwaltungsrecht abdeckt?

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  7. Am 13.8.2019 um 00:45 schrieb Schwarzseher:

     (scheinbar) schwachsinnige Details im Waffenrecht.

    Man könnte mal mit den schwachsinnigsten Details anfangen, z.b. dass beim Einkauf von Küchenutensilien die Möglichkeit besteht, mit dem Waffenrecht in Konflikt zu kommen (wenn das Brotmesser länger als x cm ist und beim Verlassen des Geschäfts nicht in einem akzeptablen Behältnis verstaut ist).

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  8. vor 13 Stunden schrieb MarcusGoebel:

    Hallo, ein türkischer Arbeitskollege hat auf einer Hochzeit mit einer Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein geschossen. Nun hat es eine Anzeige gegeben. Was könnte auf ihn zukommen ?

    Unerlaubtes Führen und unerlaubtes Schießen.

     

    Aber die Staatsanwaltschaft könnte auch großzügig von einer Verfolgung absehen, wegen mangelndem öffentlichem Interesse. Schließlich sind die Gerichte sowieso überlastet und es gibt wesentlich einfacher zu knackende Fälle.

  9. vor 6 Stunden schrieb erbsenzähler:

     Da ist die erste Frage, ob das schon als Waffe zu werten ist. 
     

    Hat so ein Ding einen Lauf i.S.d. WaffG? " der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, "

     

    Es gibt lustige Dinge, die laut WaffG "Spielzeug" sind.

     

    https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/150325FbZ263FXVerminatorMkIIExtreme.pdf;jsessionid=1A72511AB418470339DECA3A6BC52C2E.live0601?__blob=publicationFile&v=1

  10. vor 2 Stunden schrieb ~Axel~:

    Woher erkannt man vorher das eine "ordentliche Sachkundeschulung" werden wird, und was ist unter "ordentlich" zu verstehen? Wo sollten die Schwerpunkte sein?

    Schwerpunkte sollten Sachen wie das komplette WaffG in der aktuellen Fassung sein, zum Beispiel.

     

    Dort findet man nämlich in einem Anhang die Definition:

     

    Zitat

    Einzelladerwaffen; dies sind Schusswaffen ohne Magazin mit einem oder mehreren Läufen, die vor jedem Schuss aus demselben Lauf von Hand geladen werden.

     

    Kenntnis des WaffG ist notwendige (aber nicht hinreichende) Voraussetzung für Sachkunde.

     

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  11. vor 3 Minuten schrieb callahan44er:

    Oder kaperst ein Kriegsschiff, die haben in der Regel eine Entsalzungsanlage an Bord. Zusätzlich hast du noch viele Lebensmittel und eine solide Verteidigungsgrundlage.

    Das Problem bei den ganzen Hightechlösungen sind die Verbrauchsmaterialien, Ersatzteile und die Reparaturen. Wenn man von längeren Selbstversorgungszeiträumen ausgeht, dann muss man auch damit rechnen, dass sämtliches technisches Zeugs auch kaputtgehen kann.

     

    Abkochen ist eine absolute Lowtechlösung, die funktioniert, solange man einen Behälter und eine Wärmequelle hat. Mit der richtigen Technik kann man sich vielleicht sogar den Behälter sparen, aber dann steigt der Wärmebedarf beträchtlich.

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  12. vor 1 Stunde schrieb 50_Reichsmark:

    Das selbe zur Selbstverteidigung,dort finde ich es ebenfalls eher kontraproduktiv wenn man gleich vorne einen Bolzen sieht.
     

    Wie stellst du dir Selbstverteidigung vor? Du plusterst dich auf, fuchtelst vor dem Angreifer mit dem Ding rum und kriegt Angst und verzieht sich?

     

    In einer realen Verteidigungssituation sollte der Gegner keine Zeit haben, die SSW in Augenschein zu nehmen. Weil man mit Pfeffer/CS im Gesicht schlecht sieht. Und wenn der Gegner Pfeffer/CS im Gesicht hat, dann weiß er sowieso, dass das keine richtige Bleispritze war.

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