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Josef Maier

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Beiträge von Josef Maier

  1. vor 14 Stunden schrieb Harry Callahan:

    Aber dafür muss man doch ein Event haben - oder? 

    Das ist auch mein Kenntnisstand. Die Jungs waren damals auf einer WM mit KW. Von da auch die Information daß KW als Jagdgast dort nicht ginge. Und bei Sport die Südafrikaner bei der Einreise darauf bestanden hätten, daß man sofort noch bei ihnen am Flughafen lädt und holstert um keine Begehrlichkeiten auf das Gepäck zu wecken.

  2. vor 6 Stunden schrieb Harry Callahan:

    Deine Gastfamilie kann nicht zufällig eine Jagdeinladung aussprechen? 

    Meine Berichte von Reisenden sind einige Jahre alt, aber damals war afair eine Schießsporteinladung zum Kurzwaffenschießen die bessere Einladung. Dressed for peace, ...

    vor 6 Stunden schrieb BergKrähe:

    Also demnach innerhalb der Mauern Safe! Nur wird der nicht tauglich mit uns draußen sein.

    Siehe oben.

  3. vor 4 Minuten schrieb CZM52:

    ..... die Behörde hängt sich am HERSTELLER des LOwers auf, nicht am Aussehen

    Ich hatte diesen Satz von @Ostro4 dem SB zugeschrieben: 

    Zitat

    Es ginge um das Gesamtbild und das sei durch das BKA geprüft worden.

    Und das hätte ich sogar verstehen können; aber wenn es dem SB nur um den Hersteller des waffenrechtlich relevanten Teils des lowers geht, dann hast Du Recht.

  4. Eine andere kurzfristige billige Lösung ist mir heute morgen beim Frühstücksei noch eingefallen: Gebrauchter A2 Schaft und der lower vom M5FL ist plötzlich anscheinsfrei?

     

    Oder Erwerbsanzeige des WS per Post o.ä. mit Zugangsnachweis, neue zusätzliche WBK fordern auch wenn die mehr kosten sollte und der schwarze Peter (darf man das noch sagen) liegt bei der Behörde. Gerade bei Waffensachen habe ich die Erfahrung gemacht, daß mündlich alles mögliche abgewimmelt wird und wenn der Antrag da liegt klappt es plötzlich. 

  5. Wenn Herren Schumacher und Hoff Dir das schreiben würden - das wäre doch schon mal ein Anfang? Das sind immerhin afaik die Einzigen, die das Thema Anschein bei KK AR WS - erfolgreich :yes:- vor Gericht getragen haben.

     

    Die kleine Keule auspacken und prüfen ob die Rechtsschutzversicherung Deckung gibt/geben wird? Die nächst größere Keule auspacken und um Ablehnung bitten? 

     

    Königsweg: WS an den Büma, Komplettwaffe beantragen, mit dem vom Regierungsobersekretär gewünschten lower receiver bauen lassen und nach dem Eintrag eine Flasche vom  ganz Guten köpfen? :s75: Weil möglichst wenig Waffen im Volk!

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  6. vor 32 Minuten schrieb frosch:

    Feld/Zug Kaliber sind bei der 223 Rem grösser

    Geschosskaliber ist bei der 22 lfB grösser

    Im Waffengesetz ist nicht definiert auf welches Kaliber man sich bezieht.

    Also müssen für den erlaubnisfreien Erwerb alle Kaliber kleiner oder gleich sein

    Wie kommst Du auf die Idee, daß der schlimme Bürger von sich aus die für ihn ungünstigste Interpretation anwenden soll? Unnötiger kollektiver Masochismus oder gibt es dafür eine belastbare Fundstelle? 

     

    Aber die untere Waffenrechtsbehörde des Threadstarters hebt doch eh auf den lower ab, also: Thema verfehlt, Sitzen! 6!

     

    @Ostro4 Nur mal so ins Unreine gedacht: Der Verkäufer (Händler ??) kann und möchte nicht bestätigen, daß er vor der Überlassung unter Berücksichtigung der vorhandenen Grundwaffe die Anscheinsfreiheit geprüft hätte? Oder Schumacher? Mir fiele auch noch die Prüfung auf Anschein nur anhand von Fotos durch das BKA ein, aber afair wurde da übelst an der Gebührenschraube gedreht, das müßte die Suchfunktion ergeben.

     

    • Gefällt mir 1
  7. Ich habe in gleicher Situation dem SB mitgeteilt, daß ich davon so viel verstünde wie der örtliche Händler (und dies mit meiner Akte, die in seinem Büro liege, auch beweisen könne). Und daß wir nicht willens seien, den örtlichen Büma für die Arbeit der unteren Verwaltungsbehörde zusätzlich zu bezahlen. Parallel die PTB angeschrieben mit der Bitte um Bestätigung, da der Herr N.N. seine eigenen Gesetze nicht kenne. Die haben das dann auch bestätigt. Ob der SB noch mit mir in den Urlaub fahren würde weiß ich jetzt aber nicht mehr.

  8. vor 23 Stunden schrieb CZM52:

     Erlaubnis durch Behörde--> Verbot NICHT Wirksam

    Klugscheißmodus: Also ICH habe von "meiner" unteren Waffenrechtsbehörde keine Erlaubnis bekommen sondern eine Anmeldebestätigung. Und die Nicht - Wirksamkeit des Verbotes für mich ergibt sich nicht aus einer Erlaubnis der Behörde sondern direkt aus dem Gesetzestext. 

     

    Ob das jetzt gut oder schlecht ist weiß ich aber auch nicht, das zeigt sich dann bei einer der nächsten Evaluierungen :021: unseres wAffenrechts Waffenrechts.  Ich ändere das mal lieber wieder, nicht daß ich wegen Deligitimierung und Zersetzung meine letzten paar Jahre eingesperrt werde.

  9. vor 20 Stunden schrieb Friedrich Gepperth:

    Kamerateam vom SWR in Philippsburg.

    Das waren doch die netten Herren, die ausdrücklich erklärt hatten, daß nur nach Anfrage und ausdrücklicher Zustimmung gefilmt würde? War gelogen, es wurde dauernd gefilmt und alles nach Belieben gesendet.

     

    Wenn die Typen betont gelangweilt rumhängen und die Kamera sinnlos in die Landschaft gerichtet scheint, dann ist Vorsicht angesagt! Hatte ich auch schon mal im Eingangsbereich (aber schon innen) der IWA während eines Gesprächs dort mit einem Hersteller. Den Gedanken, den Herren vom Zwangsgebührenfernsehen  aufzuhalten und nach der Polizei zu telefonieren haben wir als sinnlos (in diesem Land) verworfen und eben eine Standortveränderung durchgeführt.

    • Gefällt mir 1
  10. vor 13 Stunden schrieb JPLafitte:

    Sei froh das du dich nicht beschwert hast du hättest dir sonst noch eine Anzeige wegen Störung des Brauchtums einhandeln können.

    Das mußt Du nicht in grün schreiben: Freund von mir hat den Freund und Helfer aufgefordert, für Recht, Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen, just aus solchem Anlaß. Dann haben sie ihn erst mal schikaniert, noch länger den Tag gestohlen und angezeigt. Blöderweise hat der einen passenden Beruf so daß sie sich nicht getraut haben, sich an dem festzubeißen. Stadt Ludwigburg in Baden - Württemberg.

  11. vor 10 Minuten schrieb Balrog76:

    Die gehen über die Sportodnungen: Abschaffung aller GK-Disziplinen und schwupps haste kein Bedürfnis mehr…

    Und das imho ganz einfach ohne Bundestag und Bundesrat per Order vom Innenminister. Edit: Aber man darf danach großzügiger Weise verkaufen, wie bei den .22 Hornet Revolvern, PSM, diversen Messern u. a. m. 

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  12. Am 14.10.2022 um 11:49 schrieb Sachbearbeiter:

    Munitionsklau für Gäste auf dem Schießstand darf natürlich unter keinen Umständen passieren. Da sind die Standaufsichten gefordert, dies zu vermeiden.

    "Man" könnte sich ja Personalausweis, Paß, den Diplomatenpaß eines Ungewählten usw. als Sicherheit hinterlegen lassen und eine digitale und eine papierne Sicherheitskopie erstellen. Oder abfummeln der Gäste beim Abschied ? Ach, das verbietet der Gesetzgeber? Na dann ...

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