Zum Inhalt springen

EkelAlfred

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    26.699
  • Benutzer seit

Beiträge von EkelAlfred

  1. vor 16 Minuten schrieb Merkava3:

    Eine Polizeiliche Aufforderung zur Beschuldigtenvernehmung MUSS man wahrnehmen.

    Sprich: Man muss aufkreuzen.

    Man muss bei der Vernehmung aber nur Angaben zur Person machen, NICHT zur Sache.

    Die Angaben zur Sache lässt man einen Anwalt machen.

    Der wird als erstes Akteneinsicht beantragen und erst dann eine Stellungnahme zum

    Tatvorwurf und zum tatsächlichen Sachverhalt abgeben.

     

    Ansonsten hat Alfred alle notwendigen Ratschläge bestens gegeben!

     

    oswald


    Du musst nicht hin. Du kannst auch schreiben, dass Du die Aussage verweigerst.

     

     

     

    • Gefällt mir 4
    • Wichtig 1
  2. Ruhe bewahren.

     

    Gibt es außer den Jagdschülern noch Zeugen? Notiere Dir gleich alle Namen und ermittle die Kontaktdaten.

     

    Auch alle sonstigen Personen, die dabei waren, möglichst namentlich festhalten, alles aufschreiben, auch die genauen Uhrzeiten.

     

    Hast Du eine eigene Rechtsschutzversicherung (ich habe das nicht ganz verstanden)?

    Dann lasse einen Rechtsanwalt eine Gegenanzeige erstatten; ein beliebtes Spiel. Mach es nicht selbst.

     

    Ansonsten: Sprich mit dem Vereinsvorstand und sorge dafür, dass der Betroffene ein lebenslanges Hausverbot erhält.

     

    Wenn die Polizei Dir eine Beschuldigtenvorladung zustellt, dann gehe auf keinen Fall hin und nimm Dir sofort einen Anwalt.

     

    Du redest Dich oder die reden Dich sonst nur noch zusätzlich rein.

     

     

    • Gefällt mir 11
    • Wichtig 20
  3. vor 15 Stunden schrieb P22:

    Woraus ergibt sich das?
    Melderecht ist doch Bundesrecht.

     

    Keine Ahnung, ich hab es nur in RLP gebraucht und da stand das auf der Auskunft drauf.

     

    So bin ich endlich den eingelagerten Krempel meiner Ex nach 20 Jahren doch noch los geworden, ohne das als Müll entsorgen zu müssen und immer ein schlechtes Gewissen zu haben.

    • Gefällt mir 1
  4. Falls das relevant ist, kann man eine Adresse relativ leicht über ein Auskunftsersuchen beim Einwohnermeldeamt erfahren.


    Das kostet ein bisschen Geld und man hat verschiedene Pflichten, bei deren Nichtbeachtung man richtig Ärger bekommen kann - in RLP muss man der Person, über die man Auskunft erhalten hat, dies binnen 8 Werktagen nachweisbar mitteilen.

     

    Bei Bedarf gerne per PM anfragen.

  5. Auch Deine Deutschkenntnisse und Deine Rechtschreibung sind ein klarer Beleg für (D)eine gescheiterte Integration.

     

    Schreib Dich nicht ab, gib Deinem Leben ein bisschen Sinn und kämpfe für das EINZIGARTIGE * Grossrussische Reich.

     

    * In keinem anderen Land der Welt hält man es für einen Teil der Kultur, wenn jemand stockbesoffen in die Ecke kotzt!

  6. Sei ruhig und kämpfe weiter für Deinen Führer.


    Sobald Du gefallen bist den glorreichen Heldentod für Frührer, Vodka, Sowjetunion und Pädo-Putin gestorben bist, rede ich nur noch gut über Dich.

     

    Bis dahin: Mein Klopapier ist alle .... Du weisst schon ....

    • Gefällt mir 2
  7. Ich habe keine Ahnung!

     

    Woher weißt Du, das es einen Ausverkauf gibt?

     

    Wohnst Du dort? 
     

    Da ich für die Webseite noch Hausverbot habe, kann ich nicht gucken.

     

    Die Preise sind dort aber immer reduziert. Einfach den normalen Preis verdoppeln, rot durchstreichen und dann die Hälfte als Sonderangebot dran schreiben.

    • Gefällt mir 1
  8. Wir waren mal auf einer „langen Bahn“ bei einem privaten Schiessevent.

     

    Er hatte einen ziemlichen kurzläufigen Repetierer in .308 Winchester.

     

    Dann hat er auf Strelok rum gedrückt und auf 1000 Meter mit dem ersten Schuss getroffen.

     

    Ich glaube, mit Barnes Matchburner. Pulver habe ich vergessen. 
     

    PS: Ich glaube Hogdon Cfe 223 und Barnes Matchburner 175 Grains.

    • Gefällt mir 6
    • Wichtig 1
  9. Ich lagere aus alter Gewohnheit meine Waffen von der passenden Munition getrennt, d.h. wenn da Schrotpartronen drin liegen, ist keine Schrotflinte drin.

     

    Insofern habe ich da kein Problem und ich gewöhne mich wegen vieler alter Bestandschutz Tresore auch gar nicht um, damit mir da nichts durchrutscht.


    Nur:

    Steht wirklich irgendwo, dass die Puste im O Tresor nicht geladen sein darf?

  10. vor 7 Stunden schrieb HeavyGauss:

    Was hat es mit dem Gunvlog Rüüüülps auf sich? Gern auch per PN...


    Der Creator rüüülllps des Vlogs rülpste auch gerne mal in die Kamera. Als „Doppelbüchse mit Glas“ stellt er dann zwei Bierdosen mit Schnapsglas und Klebeband drum hin. 

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 2
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.