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EkelAlfred

WO Silber
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Beiträge von EkelAlfred

  1. vor 14 Stunden schrieb karlyman:

     

    Genau so erging es doch mal einem Jäger im auch hier verbreiteten Fall, der bei einer Polizeikontrolle auf dem Rückweg 0,5 Promille "intus", und gleichzeitig ein kurz zuvor erlegtes Stück Reh in der Wildwanne hinten hatte.

    Die Polizeibeamten teilten ihm wohl mit, er habe da nichts zu befürchten; der Bericht ging aber an die Waffenbehörde.

    Am Ende war er die WBK los... Die Behörde legte ihm verwaltungsrechtlich zur Last, unter Alkoholeinfluss jagdlich seine Waffe abgefeuert zu haben... Zuverlässigkeit weg. 

     

     


    Wieviel ist 0,5 Promille, also was hat er da vorher weg gekippt?

  2. Moinsen,

     

    ich habe noch

     

    500 Fiocchi Vollmantel Kegelspitz mit 123 Grains und

     

    mindestens 4000 Remington Hollowpoint 124 Grains 

     

    beides für 9x19, 357 Sig oder ähnlich.

     

    Ich lade nicht mehr so viel in der Kalibergruppe, vor allem in 9x19 kaufe ich einfach Patronen.

     

    Hat jemand Interesse an Kauf oder Tausch?

     

     

  3. vor 2 Stunden schrieb steven:

    Hallo P22

    der Nachweis ist das Problem.

    Du kaufst auf Rote Waffen, der Besitzer meldet sie ab.

    Du schickst die Erwerbsanzeige dem SB. der macht nichts.

    Bei eiern Kontrolle auf dem Schießstand Samstag Abend hast du dann einige Waffen, die nicht auf dich angemeldet sind. Auf der Waffenbehörde ist niemand zu erreichen. Was machen die kontrollierenden Polizisten? Du hast nur eine Kopie deiner WBK und im günstigsten Fall eine Kopie der Erwerbsanzeige.

     

    Steven

     

     

     

    Du bist mit dem Problem nicht allein.

     

    Ich habe inzwischen mein Verfahren so gestaltet, dass ich den Erwerb vorab per Fax anzeige und darauf hinweise, dass ich die Anzeige im Original mit der Original-WBK in den Hausbriefkasten einwerfe.

     

    Damit habe ich einen gerichtsfesten Nachweis, dass ich fristgerecht angezeigt habe - in aktuellen Urteilen wird das Fax-Sendeprotokoll immer noch anerkannt - und danach heisst es warten.

     

    Meiner Ansicht nach kann man nach drei Monaten ohne Reaktion Untätigkeitsklage erheben - das kostet dann halt immer Geld .....  bisher ging es noch ohne ...

  4. vor 32 Minuten schrieb markus.thaddaeus:

     

    Ich bin der Meinung, dass man den "Dritten Weg" als Partei verbieten müsste, wenn es klare Merkmale für eine verfassungsfeindliche Einstellung gibt.

    Wenn es die gibt, warum traut man sich dann nicht, diesen Weg zu gehen?

    Die "indirekte Bekämpfung" über Benachteiligungen von Parteimitgliedern entspricht meiner Meinung nach nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz von Parteien.

     

    Viele Grüsse,

    Markus

    Das geht nicht, wie das NPD Verbotsverfahren gezeigt hat:

     

    Sie sind schon verfassungsfeindlich, aber stellen angeblich keine Gefahr dar, weil sie keine Chance hätten, ihre Ziele zu erreichen.

     

    Ich habe nix gegen ein Verbot, ich zweifle nur, das ein Verfahren erfolgreich sein kann. 

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