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lukas-h

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Beiträge von lukas-h

  1. Nur Idioten unter den Einbrechen würden das Risiko eingehen sich eine Kugel einzufangen.. und nur Idioten unter den Haus/Wohnungsbesitzern würden das Risiko eingehen eine Schießerei mit einem Einbrecher anzufangen.. das Risiko sich dabei eine Kugel einzufangen war deswegen für einen auch nur halbwegs intelligenten Einbrecher noch nie besonders groß!

    Das mag für Deutschland zutreffen, hier in Belgien war es gang und gebe das in den meisten Haushalten auf dem Lande auch Waffen vorhanden waren.

    Das hat sich leider geändert als eine Soze 2006 das Waffengesetz verschärfte (natürlich anlaßbedingt)

    Ebenso war es ganz normal etwas in der Zeitung von verhinderten Einbrüchen zu lesen weil der Hausbesitzer eine Schußwaffe hatte.

    Als meine Nachbarin 86jährig starb verkaufte ihr Neffe (mein Vermieter) deren Waffen. Die Frau hätte sich nicht gescheut damit auf einen Einbrecher zu schießen.

    Es ist also eine rein deutsche "Tugend" sich nicht zu wehren und sich als Opfer dann noch zu bedanken.

    Ich würde mir bei einem Einbruch jedenfalls keine Sorgen wegen einer Schießerei mit einem Einbrecher machen. Und ob Einbrecher intelligent oder nur dreist sind bleibt offen.

    Auch zur Erlangung der Schützenlizenz ist es unabdingbar die Notwehrparagraphen zu kennen, und die sind unmißverständlich.

    Artikel 416

    Weder ein Verbrechen noch ein Vergehen liegt vor, wenn die Tötung, die Zufügung von Wunden und die Schläge durch die gegenwärtige Notwendigkeit der rechtmäßigen Verteidigung des Handelnden selbst oder eines anderen geboten waren.

    Artikel 417

    Zu den Fällen der gegenwärtigen Notwendigkeit der Verteidigung gehören folgende zwei Fälle:

    wenn die Tötung begangen wird, die Wunden zugefügt, die Schläge ausgeführt werden, um während der Nacht das Übersteigen oder Aufbrechen der Einfriedigungen, Mauern oder Eingänge eines Hauses oder einer bewohnten Wohnung oder von dazu gehörenden Grundstücksteilen abzuwehren, sofern nicht festgestellt wird, daß der Handelnde nicht an einen Anschlag gegen die Person als unmittelbares Ziel desjenigen, der einzudringen oder einzubrechen versucht, oder als Folge des Widerstands gegen dessen Absichten glauben konnte;

    wenn die Tat zur Verteidigung gegen den Täter eines Diebstahls oder einer Plünderung, die mit Gewalt gegen die Person ausgeführt wird, begangen wird.

    Wenn ein Einbrecher auf Anruf also nicht ganz schnell das Weite sucht hat er sich die Folgen selber zuzuschreiben.

  2. Die Artikel bei der 2. Serie waren:

    1 amerik. Frei-Sprech Telefon 10,00

    1 Buch 5,00

    1 Buch 11,87

    1 VisierSpezial Heft 5,00

    1 Buch 8,00

    1 weiteres Visier Spezial Heft 3,50

    Und dafür will egun eine Rechnung über 21 Euro.

    Wie gesagt: Nichts auf Startseite, und die Klein-Klein Kosten vorher angesagt, wie beschrieben.

    Vielleicht geht es ja bei EGUN nicht nach deinen "Serien", sondern noch Stichtagen für die Rechnungslegung. Möglicherweise sind in der Rechnung ja Beträge aus deiner "ersten Serie" (was immer das ist).

    Am besten du vergisst mal deine "Serien", machst eine Liste aller Artikel und aller Gebühren, dann erhältst du eventuell einen Überblick.

    So schreibst du z.B.:

    1. 5009622 15.07.2014 Verkaufsprovision (61,50 EUR) 2,46 EUR ????? Wurde nie erzielt, war auch kein Artikel, kam nie vor

    Unter dieser Artikelnummer ist bei EGUN ein "Neuwertiges HAKKO Redpoint Vario-dot, 4 mal 11 Einstellungen" versteigert von JagdGlueck3001 zum Preis von 61,50 EUR versteigert worden.

    Da scheint also nicht bei EGUN sondern bei dir etwas falsch zu laufen!

    PS

    Ich lese gerade deine Nachträge zu der Artikelbeschreibung:

    Am 12.07.2014 um 19:03:39 Uhr fügte der Verkäufer folgende Ergänzung hinzu:

    Versandspesen müssten erhöht werden auf 6,99= 7 Euro. Da ich jetzt Pech hatte mit einer Sendung (eine Art solides kleines Päckchen als Brief, kam dort bisher nicht an, vielleicht kommt sie ab 14. Juli noch an). Am Besten wäre dann - wie ich annehme - die Sendung als Paket, mit Einsicht in den Sendungsverlauf, dessen Nummer ich dem Käufer dann maile. Dass ich dies dann versichere, müsste ich auf meine Kosten tragen. Die Erhöhung von 4,90 auf 7 wäre ein Klacks, da das HAKKO-Redpoint VARI so gut wie neuwertig ist. Es kostete mal ca. 225 DM, wenn ich richtig erinnere.

    Ergänzung am 14.07.2014 um 02:26:58: Uhr

    Das Vorlegen bei der Post werde ich jetzt übrigens noch fotografieren; der Ärger über die eine PäckchenSendung, die vielleicht beim Käufer noch ankommt, ist da. Und dann wird es als Paket geschickt.

    Ergänzung am 14.07.2014 um 19:54:51: Uhr

    Das besagte "Päckchen" kam jetzt doch an, brauchte eine Woche. Vielleicht laufe ich jetzt doch nicht mit dem Fotoapp zur Post, und der Sendungsverlauf des "Paketes" genügt.

    Du hast also eindeutig nicht nur die Regeln bei einer Onlineversteigerung nicht begriffen, sondern auch die mit dem Post/DHL Versand nicht.

    PPS

    Ein Packet mit DHL kostet bei Online-Paketschein 4,99€ einschließlich Versicherung!!

    Du hattest als Versandkosten: 4,90 EUR angegeben.

    Und wegen den 0,09€ so ein Geschisse?

    Du solltest das wirklich lassen mit EGUN, sonst wird der Ärger für dich noch überhand nehmen.

  3. Seit 45 Jahren Shooter`s Choice, und anschließend Ballistol. Da ich bisher bei 100ten Waffen im Laufe der Zeit keine schlechten Erfahrungen gemacht habe bleibt das so.

    (Und natürlich ein Patch Catcher, früher selber gebaut, jetzt von MTM, weil ich die umliegende Gegend sauber halte)

    Einziger Nachteil bei Ballistol: Messing läuft davon an.

  4. Ich hab mir eben nochmal die Verwaltungsvorschriften sowie §21 und §26 des Waffengesetzes durchgelesen.

    Das die Mindestvorraussetzung Büchsenmachermeister ist für die gewerbliche Waffenherstellung ist steht da aber explizit nicht.

    Und was da nicht steht kann ja auch nicht verlangt werden.

    Oder??

    Es gibt außer dem Waffengesetz ja noch einige andere Gesetzesbereiche und Verordnungen, zum Beispiel die Handwerksordnung.

    Wenn ein Handwerk welches der Handwerksordnung unterliegt gewerblich ausgeübt wird muß der Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen sein.

    Büchsenmacher ist ein Beruf der Anlage A, zulassungspflichtige Handwerke. Für Berufe die in der Anlage A gelistet sind wird zur Selbständigkeit der Meisterbrief verlangt.

  5. Wenn Du in der Suche Oldkaeptn und Aufkleber eingegen hättest, anstatt unnötig das "u" deiner Tastatur zu quälen, dann hättest Du es sicher gefunden... :good:

    Spaß beiseite, darum geht es..

    http://forum.waffen-online.de/index.php?/topic/417098-aufkleberdruck-police/#entry1736893

    Wäre aber doch hilfreich gewesen diese Abbildung nochmals im ersten Beitrag zu zeigen.

    Zumindest den Teil der Diskussion der sich um ein Urheberrecht dreht hätte man sich dann ja sparen können. Immerhin ist die Schaffenshöhe an diesem Sticker so gering das gar keín Urheberrecht entsteht.

  6. DU hast mit diesem Beitrag jetzt für DICH unerlaubte Werbung gemacht -

    so wird da ein Schuh daraus !

    Der Hinweis auf Angebote anderer Anbieter ist immer noch regelkonform,

    der Hinweis auf EIGENE Tätigkeit eben gerade nicht - auch wenn er indirekt rüberkommt !

    Also würde ich mich an Deiner Stelle nicht über Andere aufregen, sondern lieber froh darüber sein, somit kostenlose Eigenwerbung

    ohne Sanktion gehabt zu haben (Fettdruck von mir !).

    Leben und leben lassen :gutidee:

    G.T.

    Sei mir mal nicht böse, aber auf Werbung in diesem Forum sch...e ich.

    Ich sehe auch nicht wo ich hier Eigenwerbung betrieben habe. Ich wünsche mir nur im geschäftlichen Wettbewerb gleiche Bedingungen.

    Wer mit mir Geschäfte machen möchte kann das sowieso nur über den freien Markt (oder Internet) nicht über dieses Forum.

    PS

    Die im Profil verlinkte Website ist eine private Website ohne Erwerbsziel. Ich bin seit einigen Jahren in Rente und habe mein Gewerbe übergeben.

    Nach der Logik von Fyodor könnte ich also "Hinweise auf ein günstiges Angebot" auf das übergebenen Gewerbe hier reinsetzen weil es nicht mehr meines ist? Und auch Hinweise auf günstige Angebote weiterer Bekannter? Das Geschrei möchte ich in diesem "durchzensierten" Vetternforum dann hören!

  7. Das ist doch keine Werbung, sondern Hinweis auf ein günstiges Angebot. DAS muß nun doch noch erlaubt sein. Es steht Dir ja offen, hier echte Werbung zu schalten, und ein Gegenangebot zu machen.

    Ja nee, ist klar!

    Mal davon abgesehen das ich vor einiger Zeit mal wegen Bannerwerbung angefragt hatte und keine Antwort mehr bekommen habe - wie käme ich dazu kostenpflichtige Werbung hier zu schalten um damit gegen Schleichwerbung anzustinken?

  8. Ich finds absolut genial. Man stelle dich die ersten Copyshops mit 3D-Druckern vor.

    Rein, Muster in die Maschine, Tag drauf wieder abholen und schwups Waffenbeitzer... :gutidee:

    Träume mal schön weiter.

    Ich habe selber mal mit dem Gedanken gespielt mir einen 3D Printer zuzulegen, bin aber aus praktischen Gründen davon abgekommen.

    Bezahlbar sind nur Printer die ABS drucken, da benötigt der 3DTouch 3D Printer für einen Flimmerbandhalter wie auf der Abbildung bei einer Layerdicke von 0,25mm etwa 1,5 Stunden. Bei einer besseren Oberfläche (Layerdicke 0,125mm) naturgemäß die doppelte Zeit.

    Und was man erhält ist ein billiges Plastikteil.

    Das gleiche stelle ich auf meiner CNC-Fräse aus Aluminium in etwas 1 Stunde her.

    Man kann sich leicht ausrechnen was dann ein "Mülleimer für's Bad" kosten würde bei der Maschinenzeit. Wobei ein Printer mit diesem Bauraum kaum zu bezahlen ist.

    Für unseren Bereich (Waffen) wäre da nur ein 3D Metalprinter (SLS Lasersintern) interessant. Leider kosten die aber zwischen 100.000 und 200.000€

    Wobei die Teile wahrscheinlich ein Gefüge wie Gußstahl haben und sicher keinen Druck aushalten.

    flimmerbandhalter.jpg

    Ich beobachte den Fortschritt bei 3D Printer jetzt seit 10 Jahren. Ich denke auch in 30 Jahren werden "Mülleimer für's Bad" immer noch im Spritzguss hergestellt weil sich das auch dann noch nicht auf 3D Printern lohnt.

    Wobei man das was in die Printer reinkommt (STL-File) ja auch erst mal haben muß. Und bis man das hat ist auch einiges an Software und können nötig.

  9. War nicht vor Kurzem etwas von wegen Präzisionsdruck extrem harter Keramik?

    Angeblich gibts Drucker im Prototypenstadium...

    Das ganze ist doch wieder eine Sommerloch-Antiwaffen-Nachricht!

    Seit Jahrhunderten werden Waffen von Handwerkern gebaut, ohne 3d-Drucker, STL-Files oder so etwas.

    Handwerker brauchen nur ihre Hände, ein wenig Werkzeug und Zeit.

    Natürlich kann man auch Handwerker verbieten, oder ihnen die Hände abhacken (Scharia), oder gewisse Materialien (Stahl, Holz etc.) nur gegen Vorlage des Waffenscheins verkaufen.

    Aber dann wird es mit dem Mund geklopfte Faustkeile geben.

    Warum wird immer so getan als wären uns Waffen von einer außerirdischen Macht verliehen worden?

    Wenn ich eine Waffe haben will und keine bekomme baue ich mir eine. Es geht nur immer um das Verhältnis Aufwand/Erfolg.

  10. oh man, und ich hab gedacht die eu vereinfacht den handel unter den partnerstaaten! ich denke fast, das es mit der ganzen fahrerei und formulargedöhns nicht billiger sein kann die waffe in belgien zu kaufen!

    Selbst wenn es dann billiger wäre, und alles klappen würde dauert es sicher Jahre ehe du alle Papiere hast.

    Nach der Änderung Waffengesetz 2006 habe ich im Dezember 2006 alle Waffen angemeldet, die Besitzkarten habe ich dann im Mai 2009 bekommen. Sicherheitshalber bin ich diese Zeit dann nicht auf dem Schießstand gewesen, da man beim Transport und einer Kontrolle die Besitzkarte vorlegen muß.

    Zur Zeit will ich einen S&W Mod. 27 beantragen, ist sicher kein Problem wenn nur irgendeiner wüsste wie es genau geht.

    Das einzige was ich definitiv weiß das es sicher ein halbes Jahr dauern kann mit der Genehmigung. In den Antrag müssen die Daten des Verkäufers und die Seriennummer der Waffe. Sicher lässt kein Verkäufer eine Waffe ein halbes Jahr liegen bis der Antrag endlich durch ist.

    Einige Infos sind hier zu finden:

    http://www.eifelpolizei.be/index_f.htm

    http://www.juridat.be/cgi_loi/loi_N.pl?cn=2006060830

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