

JoergS
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Also bei den Pfeilabschussgeräten hat niemand nach den Kundendaten gefragt und HDs hat es auch keine gegeben. Dito bei den Lasermodulen für Armbrüste, die einer "Umentscheidung" beim BKA zum Opfer gefallen sind. Der einzige bekannte Fall von HDs bei Exportventilen (Waffen Naunin) bezog sich auf Kunden, die explizit ein Exportventil bestellt hatten. Solche Kunden gibt es keine bei uns, die Exportkits liegen IMMER dabei - ob der Kunde sie nun will oder nicht. So eine Waffe zu kaufen begründet keinen ausreichenden Anfangsverdacht. Da müsste sich schon jemand im Internet damit brüsten, die Waffe umbauen zu wollen oder sie bereits umgebaut zu haben.
Was die Möglichkeit einer 0,5 Joule Version (die KEINE PTB erfordert) betrifft: Ich KÖNNTE das machen. Im Moment habe ich keine solchen Absichten. Technisch und juristisch ist es aber möglich.
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29 minutes ago, Hunter375 said:
Die Lücke mit den Umbau-Kit's wird man halt dann auch schließen. Bild wird dafür sorgen.
Ich sage ja: Ich könnte das provozieren. Es steht in meiner Macht. Seltsames Gefühl.
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Nein. Die EU liegt bei 0,08 Joule. Die 0,5 Joule sind eine rein deutsche Regel.
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Mit dem Springen hat es schon vor 50 Jahren bei den Bundesjugendspielen bei mir nicht recht geklappt. Kugelstoßen liegt mir mehr.
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Ich bin wählerisch bezüglich meiner Badegewohnheiten, was die Gesellschaft anderer Personen betrifft.
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Dann engagiere Dich doch beim VDB mit Rat und Tat.
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Soll ich mal eine ECHTE Gesetzesänderung provozieren? Kann ich machen. Ich lasse den SixNeedler auf unter 0,5 Joule drosseln und lege Nerf Darts bei. Plus 11 Joule Kit und Stahlnadeln. Dann kann mich die PTB mal. Muster gehen vorab an BILD und NIUS.
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2 hours ago, Andor said:
Ja, F-Druckluftwaffen können bauartbedingt die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Sollen aber ausdrücklich keine schweren Verletzungen hervorrufen können.
Wo bitte steht das „ausdrücklich“ im Gesetz? Ich lese da nur eine Joule-Grenze.
Es gibt eben KEINE ausdrückliche Gefährlichkeitsgrenze im Gesetz. Diese soll laut PTB in das Gesetz „hineinzulesen“ sein.
Wenn das so einfach ist, warum dann nicht einfach EIN Satz: „Alles, womit man jemanden verletzen kannn, ist verboten“. Den Rest kann dann jede Behörde, jeder Richter und jeder „Bulle“ hineinlesen. Ist doch super.
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Diese unsäglichen Razzien im ÖPNV machen auch ohne VDB-Kampagnen die Runde und viele Menschen reagieren mit Ablehnung darauf. Der VDB ist ein Branchenverband und betreibt aus dieser Position heraus Lobbyarbeit. Ordentlich gewachsen und nicht ohne Einfluss, aber für wirklich breite Öffentlichkeitsarbeit fehlt es an Geld und Personal. Da müsste sich schon DEUTLICH was bewegen. Deshalb trommele ich unaufhörlich für die Fördermitgliedschaft. Unsere "Bubble" ist eigentlich groß genug, aber leider durchsetzt von Miesepetern, Stänkerern und Meckerern.
Der VDB gibt nicht auf und ich tue das auch nicht.
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Also der VDB - meine Helden - hat natürlich reagiert.
https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/akuelle/10072025_berliner_senat_beschliesst_ausweitung_der_waffen-_und_messerverbote_im_oeffentlichen_nahver.html
QuoteZuvor hatte bereits das Land Hessen ähnliche Maßnahmen für den ÖPNV eingeführt. Seit Februar 2025 gilt dort ein landesweites Verbot für das Mitführen von Waffen und Messern – und treibt seltsame Blüten: Medienberichten zufolge werden Darmstädter Straßenbahnen gestoppt und sämtliche Fahrgäste durchsucht. Selbst minderjährige Schulkinder bleiben nicht verschont. So berichtete die Frankfurter Rundschau, ein zwölfjähriger Schüler sei gefragt worden, ob er eine Bastelschere im Schulranzen habe. Laut einer Augenzeugin habe der Junge „sehr verunsichert“ gewirkt. Das wirft Fragen zur Verhältnismäßigkeit und auch zur Umsetzbarkeit solcher Einsätze auf. Die Aktion sei von „20 bis 30“ Beamten durchgeführt worden. Bei insgesamt sechs Einsätzen dieser Art wurden in Darmstadt rund 900 Personen überprüft – und gerade einmal 16 Messer sichergestellt.
Angesichts solcher Zahlen scheint die Nachfrage von Frank Teichert, stellvertretender Landesvorsitzender der Deutsche Polizeigewerkschaft Berlin, mehr als berechtigt: „Butter bei die Fische, liebes Abgeordnetenhaus. Was sollen wir dafür liegen lassen, wenn wir uns konsequent um die Umsetzung dieses Verbotes kümmern sollen?“
Zwar sieht die Berliner Verordnung Ausnahmeregelungen vor, etwa für gastronomische Betriebe, deren Kundschaft sowie für Einsatz- und Rettungskräfte, diese dürften die Situation aber wohl kaum verbessern. Der Gedanke, berechtigte Interessen zu schützen, ist grundsätzlich begrüßenswert, doch die Realität zeigt: Die Vielzahl an Einzelfallregelungen führt in der Praxis häufig zu Unsicherheit, willkürlicher Auslegung und nicht selten zur rechtswidrigen Beschlagnahmung eigentlich legal mitgeführter Gegenstände. Selbst Messer, die gemäß § 42 Abs. 5 Nr. 1 lit. b WaffG nicht-zugriffsbereit transportiert und demnach erlaubt wären, werden im Zweifel einbehalten und ein Bußgeld erteilt, wie das Video von den Kontrollen auf dem Weihnachtsmarkt aus dem letzten Jahr eindrucksvoll zeigte.
Die schiere Anzahl an Ausnahmefällen macht deutlich, wie stark Menschen im beruflichen und privaten Alltag auf Werkzeuge, einschließlich Messer, angewiesen sind. Ein generelles Verbot solcher Gegenstände im Nahverkehr ist daher nicht nur praxisfern, sondern widerspricht auch grundlegenden Anforderungen an eine differenzierte und rechtsstaatlich tragfähige Sicherheitspolitik. Stattdessen bindet die Durchsetzung des Verbots wertvolle Personalressourcen der Polizei, die andernorts dringend benötigt würden, etwa zur Bekämpfung tatsächlicher Gewalttaten. Die erhoffte Steigerung der Sicherheit im öffentlichen Raum bleibt unter diesen Voraussetzungen illusorisch. Stattdessen entsteht vor allem eines: Symbolpolitik auf dem Rücken von Bürgern, Handwerkern, Berufspendlern und der Polizei.
Der VDB hat bereits in seiner Stellungnahme zum sogenannten „Sicherheitspaket“ und im Zusammenhang mit entsprechenden Verordnungen auf Landesebene betont, dass Waffenverbotszonen und pauschale Mitführverbote weder wirksam noch praktikabel sind. In unserer Stellungnahme zum Korrekturgesetz des Sicherheitspaketes haben wir ebenfalls auf klarstellende Regelungen zu den Ausnahmen gedrängt. Auch gegenüber dem Land Hessen und der Hansestadt Hamburg haben wir vor der Umsetzung derartiger Maßnahmen gewarnt. Nicht zuletzt haben wir erst heute eine Stellungnahme zu einer Subdelegationsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern abgegeben, in der wir ebenfalls vor einem undurchsichtigen Flickenteppich an Regelungen warnen. Unsere Forderung bleibt daher klar: Die ersatzlose Streichung des § 42 Abs. 4a sowie Abs. 5 bis 7 WaffG. Nur mit rechtlich klaren, durchsetzbaren und evidenzbasierten Regeln lässt sich echte Sicherheit schaffen.-
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56 minutes ago, ph4 said:lieber Joerg, in meinen Augen bist du kein Waffenhändler, sondern Möchtegern Waffenhändler. Und in der Natur der Waffe mit Fünfeck liegt es nicht, tödlich gegen Menschen wirken zu können, sondern zu Hause im Keller etwas Spass haben zu dürfen, der höchstens gefährlich ist, falls mal was direkt ins Auge geht.
Also für einen „Möchtegern“ Händler bin ich mit Umsatz und Gewinn sehr zufrieden.
Welche „Natur“ bestimmte Waffen haben ist für mich irrelevant. Mich interessiert, was die Kunden nachfragen. Diese Nachfrage bediene ich in dem Rahmen, der mir durch das Gesetz offensteht.
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11 minutes ago, Oneshot said:
Ich sehe ziemlich deutlich wo die Reise hingeht. Nämlich dem Totalverbot freier Waffen, w
Danach sieht es ja nun gerade nicht aus. Die Gesetzesänderung war "chirurgisch" und NUR gegen den SixNeedler gerichtet. Selbst Waffen wie die Umarex HDS68, die ebenfalls Nadeln verschießen kann, wurde ausgeklammert.
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Ein wenig Sarkasmus hat noch niemandem geschadet.
Anderes Thema: Auf der BMI-Seite sind ja jetzt alle Stellungnahmen der Verbände sichtbar. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/KM5/waffenrecht.html Sehr interessant sind die Ausführungen der "Deutschen Polizeigewerkschaft". Die mögen mich so gar nicht, bezeichnen mich als "Geschäftemacher", vor dem die Öffentlichkeit geschützt werden muss.
Noch besser wird es dann hier:
QuoteDer Konstrukteur/Importeur preist seine Waffe euphorisch-höhnisch mit dem Hinweis an, dass diese gezielt entwickelt wurde, um unter Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen gezielt und tödlich gegen Menschen zu wirken.
Also zuerst mal habe ich diese Waffe nicht "unter Umgehung" der gesetzlichen Bestimmungen entwickelt, sondern "unter Einhaltung" der gesetzlichen Bestimmungen. Das ist ein feiner Unterschied, den ein Polizeibeamter durchaus kennen sollte.
Zweitens sollte sich der gute Mann (oder die gute Frau) mal mit der Definition einer "Waffe" laut Gesetz befassen. Wir finden diese gleich in §1 WaffG.
QuoteWaffen sind... Gegenstände, die... dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen
Ich bin Waffenentwickler und Waffenhändler. Es liegt in der Natur der Ware, mit der ich mich beschäftige, dass diese tödlich gegen Menschen wirken kann. Ich bin doch etwas erstaunt über die Empörung der Gewerkschaft. Sollen deutsche Waffenhändler jetzt nur noch Nerf-Pistolen anbieten?
Naja.-
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Händler, die solche Waffen als besonders gefährlich anpreisen? Glaube ich nicht. Dazu sind deutsche Händler nicht schlau genug. Man könnte ja echte Nachfrage wecken, wo kämen wir da hin.
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In der Tat war das unsere Waffe - die wir der PTB zum Zweck der Zulassung überlassen haben. Nicht für öffentliche Vorführungen. Frecherweise haben sie eigens vorher noch weitere Nadeln angefordert, für „Tests“. Auf unsere Kosten natürlich.
Wir bereiten nun die 29mm Version vor und sind wirklich gespannt, welche haarsträubenden Gründe das BMI/PTB Gespann des Jahres diesmal erfindet um uns die Zulassung zu verweigern. Denn ich glaube nicht, dass Herr Dobrindt in der Bild lesen will: „Reichsbürger Revolver legal - Klatsche für den Minister“.
Aber ob er sich traut, alle drei Wochen ein neues „GoGun Gesetz“ im Schweinsgalopp durch die Instanzen zu prügeln?
Wir werden sehen. Für mich hat das hauptsächlich Unterhaltungswert, alle 15.000 Waffen sind verkauft.
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Nach der Schlacht werden die Toten gezählt. Wenn alles gutgeht werde ich durch diese kostenlose PR Aktion seitens des BMI am Ende wesentlich MEHR verdienen.
In meinem Geschäft ist Reichweite alles. Und ich gedenke jedes QUENTCHEN an Effekt aus dieser Aktion herauszuquetschen.
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Fairerweise müsste man aber die abzugsfähige Einfuhrumsatzsteuer berücksichtigen.
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Ich weiß gar nicht was diese Diskussion soll.
In Deutschland haben wir ein kodifiziertes Gesetzessystem. Die "Absicht des Gesetzgebers" ist eine rechtsphilosophische Frage, die ein Bürger, Unternehmer oder Polizeibeamter nicht beantworten kann und auch nicht beantworten soll. Sonst könnte das gesamte Strafgesetzbuch ja auch lauten:
"§1 Baut keinen Mist, sonst gibt's Stress."Die Behörden legen das Gesetz WÖRTLICH gegen die Bürger aus, egal ob das nun dem "Geist des Gesetzes" entspricht oder nicht. Findet jemand beim Ausräumen der Wohnung eines verstorbenen Onkels ein Butterfly-Messer und ruft sofort die Polizei, dann wird SOFORT ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Weil er nunmal gegen das Gesetz verstoßen hat, egal ob das nun seine Schuld war oder nicht. Aber andersherum soll jetzt die PTB etwas in ein Gesetz "hineinlesen" dürfen, das da gar nicht steht? Das ist doch aberwitzig.
Als der Gesetzgeber 1972 das Waffengesetz einführte und damit auch die 7,5 Joule Grenze, da waren Druckluftwaffen zu 99% einschüssige "Knicker". Im Laufe der Zeit wurden diese Waffen besser und auch gefährlicher. Es war Umarex, nicht Jörg Sprave, die die "Büchse der Pandora" geöffnet hat und Druckluftwaffen zur Verteidigung entwickelte. Ist eine HDR50 "gefährlicher" als eine alte Knicklaufplempe? Ja sicher, vor allem mit den "Tuningkits" und "Wuchtgeschossen", die es dafür gibt.
Ist der "Six Needler" gefährlicher als ein HDR50? Ja wahrscheinlich. Ist er so gefährlich wie ein .22lr Revolver? Nein, natürlich nicht. Er ist nichtmal mit einem "NAA Mini Revolver" im Kaliber .22 short vergleichbar. Ohne diese "Vorführung" im Ministerium, die dem Six Needler nun "amtlich" bescheinigt, super tödlich zu sein, würdet Ihr hier nicht darüber diskutieren, warum ich nun der Antichrist bin, weil ich eine Waffe konzipiert habe, die das Ende der Welt einläutet - sondern mir vorhalten, dass ich eine im Prinzip wirkungsarme Waffe anpreise als ob man damit allein den Untergang des Abendlandes aufhalten könnte.
Ob "der ewige Gesetzgeber" (den es gar nicht gibt in einer Demokratie mit Legislaturperioden) den Six Needler nun gewollt hätte oder nicht, das werden wir nicht erfahren. Niemand weiß das. WAS wir wissen: Der aktuelle Gesetzgeber will ihn nicht und hat deshalb das Gesetz geändert. So ist das und als Waffenentwickler muss ich mit dieser Gefahr immer leben. Das mache ich auch und passe mein Sortiment entsprechend an. Jetzt, da die Nadeln von einem unfassbaren Mythos umgeben sind, eröffnen sich ganz neue Produkte - die ohne diese "Causa" nicht marktfähig gewesen wären.
Wollte ich den "Geist des Gesetzes" einhalten, als Waffenentwickler, dann müsste ich wohl einfach zumachen. Denn was der "Gesetzgeber" wirklich will ist: KEINE WAFFEN IN DEN HÄNDEN DER BÜRGER. Das Motto des Waffengesetzes ist nachlesbar, in den Texten der damaligen Koalition: "Wir müssen dem Bürger verwehren, sich zu bewehren". So einfach ist das.
Ausnahmen werden widerwillig und unter maximalen Misstrauen gemacht. Jäger, Sportschützen, okay - aber diesen Leuten darf man nicht trauen, sie müssen super eng kontrolliert und laufend überprüft werden. Selbstverteidigung? Das geht gar nicht. Gut, theoretisch gibt es den "Waffenschein" für besonders gefährdete Personen, aber in der Praxis bekommt man den höchstens posthum verliehen.
Der Gesetzgeber will den wehrlosen Bürger, so ist das. Ich sehe das anders und versuche, entsprechende Produkte auf den Markt zu bringen. Dass es dafür eine rege und wachsende Nachfrage gibt ist offensichtlich.
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6 minutes ago, heinzaushh said:
Na ja, nicht jeder kann in der richtigen Liga mitspielen.
Ein Milliardär wird nicht mehr aus mir, was schon OK ist. Aber mein Großvater, der noch auf Minister Stein eingefahren ist, wäre sicher stolz auf mich.
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2 hours ago, JFry said:
Volle Zustimmung! Von der Intention Ekelhaft und vom Prinzip her nicht mal Ansatzweise auf das Fallgeschehen übertragbar!
Aber wenn es ein Vergleich zum besseren Verständnis sein soll, dann vielleicht folgender:Bei einer großen Party(Egal ob Privat, öffentlich, in der Schule etc.) hat es in der Vergangenheit immer wieder Ärger, schlechte Laune und sogar Auseinandersetzungen mit Verletzten gegeben, deren Auslöser offensive politische Mottos – inklusive Beleidigungen – waren, die auf T-Shirts von Gästen gedruckt waren.
Um das künftig zu vermeiden, hat der Veranstalter öffentlich und für alle Eingeladenen verkündet, dass er auf seinen Partys keine „Mottokleidung“ mehr wünsche und daher ab sofort die Regel gelte, dass niemand mit Mottokleidung über seine Haustürschwelle treten dürfe.
Nun kommt ein fiktiver Gast, J. Superschlau,
Das ist mir zu abgespaced, "verstehe ich nicht" (Homer Simpson).
Ich habe eine Waffe konzipiert, die gesetzeskonform ist und sich super verkauft hätte. Der Gesetzgeber hat panisch reagiert und mir einen Strich durch die Rechnung gemacht, mit dem ich gerechnet habe. Ich freue mich nicht darüber, mache aber nun das Beste daraus. Es gibt ja auch positive Seiten dieser Sache.Was das nun mit Parties und Mottokleidung zu tun hat kapiere ich nicht. Dafür reicht mein IQ wohl nicht aus. Ich bin ein einfacher Geschäftsmann. Geiles Produkt, virales Marketing = Scheffel scheffel. Wenn es klappt. Was nicht immer der Fall ist.
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2 hours ago, heinzaushh said:
Im unteren oder oberen Bereich? Ist ja nahezu Robert Speech, er machts aber noch überzeugender. Da geht noch was!
Im unteren Bereich. Ich habe mit 100.000 abgesetzten Waffen gerechnet, inklusive Zubehör wären das ca. 20 Mio. € Umsatz gewesen. Bei einer durchschnittlichen Handelsspanne von ca. 60% (an den Fachhandels-Bestellungen verdienen wir etwas weniger) wären das etwa 12 Mio. € gewesen.
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Ich finde den Vergleich auch nicht so passend.
Ich vergleiche das lieber mit Roulette. Manche Spieler setzen auf "Schwarz" oder "Rot" und gewinnen recht oft. Ich dagegen habe auf "Zahl" gesetzt - ich bin ein hohes Risiko eingegangen (Verbot vor Markteinführung), hätte aber auch ein Wahnsinnsgeld verdient, wenn der Needler zumindest ein Jahr lang frei verkäuflich gewesen wäre. Wir reden hier von zweistelligen Millionengewinnen. -
1 hour ago, Traugott said:
Warum um alles in der Welt diskutierst Du mit Tauben, die Dir auf den Kopf scheissen und einfach nicht damit aufhören, egal wie freundlich und ausführlich Du auch mit Ihnen sprichst?
Ist irgendwie kurzweilig. So ein wenig wie eine Katze, die mit einer gefangenen Maus spielt. Sie gibt der Maus immer so viel Freiraum, dass die Maus meint, sie könnte vielleicht DOCH noch entkommen...-
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Inwiefern "spiele" ich denn mit den Leuten hier?
Ich versuche hier nichts zu verkaufen und ich verlinke nicht mal meine Videos. Ich will auch niemanden bekehren. Ich nehme Stellung zu meinen Motiven, Handlungsweisen und Zukunftsplänen - weil ich angegriffen werde und solche Anwürfe nicht stehen lassen möchte.
Das effing EINZIGE, um das ich hier je gebeten habe, ist, in den VDB einzutreten. Wenn DAS "Schachspielen mit Menschen" ist, dann sei es so.
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Bevorstehende Änderung WaffG?
in Waffenlobby
Geschrieben
Ich könnte den Behörden noch ganz andere Vorlagen liefern. Wenn ich wollte.
Man wirft mir vor, meine Produktideen würden "das Waffengesetz unterlaufen", obwohl sie genau das NICHT tun - im Gegenteil, sie befolgen das Waffengesetz und das gibt sogar das BMI zu ("ohne die Gesetzesänderung wäre der Six Needler frei verkäuflich"). Was damit aber gemeint ist: Ich befolge NICHT den "Geist des Waffengesetzes", und der lautet - wie man in den Unterlagen der damaligen Kommission zum WaffG 1972 nachlesen kann:
Entwaffnung des Volkes. "Wir müssen den Bürgern verwehren, sich zu bewehren".
Machen wir uns nichts vor. Sehr viele LWBs - und damit meine ich AUCH die Besitzer erlaubnisfreier Waffen - verstoßen gegen diesen "Geist des Gesetzes", weil sie Waffen haben MÖCHTEN - aber eigentlich nicht BRAUCHEN. Denn nur für Bürger, die wirklich eine Waffe BRAUCHEN, sollten Ausnahmen gemacht werden, so wollten es die "Väter" des Waffengesetzes.
Jäger, natürlich - aber eigentlich NUR die Jäger, die auch wirklich aktiv und regelmäßig zur Jagd gehen. Nicht die vielen, vielen Jagdscheininhaber. die EIGENTLICH nur an den Waffen interessiert sind.
Sportschützen, auch - aber eigentlich NUR diejenigen, die den Sport auch wirklich um seiner selbst ausüben. Nicht diejenigen, die eine Nachweispflicht über regelmäßiges Training als Zumutung empfinden, weil sie EIGENTLICH nur an den Waffen interessiert sind und nicht am Sport.
Sammler, okay - aber eigentlich NUR diejenigen, die eine WIRKLICH kulturhistorische Sammlung aufbauen und diese der Öffentlichkeit auch präsentieren wollen. Nicht diejenigen, die sich extrem viel Gedanken darüber machen, wie sie denn glaubhaft ein Sammelgebiet definieren können, das ihnen Zugang zu genau den Waffen geben soll, die sie gern besitzen möchten.
Es wäre für den Gesetzgeber ein leichtes, die Regeln für Jäger, Schützen und Sammler so zu verschärfen, dass NUR ein Kern an Waffenbesitzern übrig bleibt, der Waffen wirklich braucht. Das sollten wir alle nicht vergessen. Wir leben hier von geliehenen Privilegien, die man uns jederzeit entziehen kann und die nicht nur von der Politik, sondern auch von der Mehrheit der Gesellschaft sehr argwöhnisch beäugt werden. Denn sehr viele - möglicherweise die meisten - der derzeitigen WBK-Besitzer BRAUCHEN ihre Waffen nicht wirklich, jedenfalls nicht dem "Geist des Waffengesetzes" nach.
Bei den freien Waffen ist es nicht anders. Ja, man hat damals ein paar Ausnahmen gemacht, die im Laufe der Zeit durchaus eingeschränkt wurden. Aber haben moderne PCP-Druckluftwaffen mit großen Magazinen, Halbautomatik, per Exportkit erreichbaren Energiewerten auf dem Niveau von Großkaliber-Handfeuerwaffen und dem Aussehen von militärischen Sturmgewehren wirklich noch etwas gemein mit den 1972 üblichen Knicklauf-Waffen und Kirmesgewehren? Denn NUR DIE waren gemeint mit der Erlaubnisfreiheit. Haben die 1972 erhältlichen Armbrüste - Wilhelm-Tell-Nachbauten - WIRKLICH etwas gemein mit heutigen Jagdarmbrüsten, die elektrisch gespannt werden und über 300 Joule Energie erreichen, oder 18schüssigen Repetier-Pistolenarmbrüsten, die Nachladezeiten von unter einer Sekunde erreichen? Wohl kaum.
Sehen wir es wie es ist: Wir ALLE arrangieren uns mit dem Waffengesetz, weil wir im Rahmen der genauen Auslegung des Wortlauts versuchen, unseren Wunsch nach Waffen zu befriedigen - obwohl das in vielen Fällen dem "Geist des Waffengesetzes" zuwiderläuft.
Ja, ich konzipiere freie Waffen, die gegen den "Geist des Waffengesetzes" verstoßen - weil sie wirksam sind und genau das wollten die Väter des Waffengesetzes nicht. Aber jeder Jagdscheininhaber, der nicht oder nicht mehr zur Jagd geht, macht dasselbe. Jeder Schütze, der eigentlich am Sportschießen wenig interessiert ist, macht dasselbe. Jeder Sammler, dem die "kulturhistorische Bedeutung" seiner Waffen eigentlich egal ist und der sich einfach nur an den Waffen erfreut, macht dasselbe.
Ich fühle mich durchaus in der Lage, dem Gesetzgeber sehr genaue "Vorlagen" zu liefern, die mit Sicherheit mindestens zu einer Halbierung der Zahl erteilter WBKs führen würden und die dem "Geist des Waffengesetzes" sehr viel mehr Geltung verschaffen würden. Ich kenne das Waffengesetz ziemlich gut, besser als die allermeisten Politiker und BMI-Juristen. Wenn ich wollte (was nicht der Fall ist), dann könnte ich ein Waffengesetz konzipieren, das Schluss macht mit all den Schlupflöchern, die viele von uns jeden Tag ausnutzen.
Ich lehne das Waffengesetz in der heutigen Form ab, eben WEIL ich mit dem "Geist des Waffengesetzes" nicht einverstanden bin. Wir brauchen ein Waffengesetz, das einem ANDEREN Geist folgt - nämlich gegen die TÄTER vorgeht, nicht gegen die Waffen. Zuverlässige und gesetzestreue Bürger müssen nicht entwaffnet werden, nur damit Kriminelle weniger einfachen Zugang zu Waffen bekommen. Waffendelikte muss man anders bekämpfen, wie die Vergangenheit zeigt. Ein kompletter Paradigmenwechsel ist erforderlich. Dafür trete ich ein und dafür kämpfe ich. Sowohl als Waffenentwickler/Händler als auch als Privatmann.
Denkt mal darüber nach, anstelle mich hier unentwegt anzugreifen und mich als den Antichristen der LWB-Szene hinzustellen.