Ich bin 2006 mit meinem EU-Feuerwaffenpass in Nord Finnland zur Polizeistation gefahren und habe dort alle meine Waffen (Repetiergewehre,Repetierflinte und Revolver ) angemeldet (Begründung Schießtraining im Urlaub ) , da ich meinen zweit Wohnsitz in Finnisch Lappland habe war es kein Problem ,es hat nicht mal etwas gekostet. Mir wurde nur gesagt das ich die Waffen auf dem Weg zum Schießstand in einen Waffenkoffer packen müsste (wie in Deutschland)
gleichzeitig wurde mir gesagt das ich im Wald eine Kurzwaffe mit nehmen dürfte,wegen der Braunbären, ich war sehr erstaunt darüber, zumal ich keinen Jagdschein habe. Langwaffen darf ich aber nicht in den Wald mitnehmen, da es ein Nationalpark ist und dort normalerweise nicht gejagd wird. 2007 bin ich noch einmal von der Polizei angeschrieben worden, das man als Tourist wenn man eine Waffe mit nach Finnland nehmen will jetzt auch eine Einladung zur Jagd oder zu einem Wettkampf vorweisen müsste, der Antrag ist drei Monate vor dem Urlaub bei der Finnischen Polizei zu stellen und gilt ebenfalls drei Monate. Bei meinem nächsten Besuch in Finnland habe ich noch einmal die Polizei aufgesucht weil ich dachte ich müsste jetzt auch so einen Antrag stellen, es wurde mir aber gesagt das mich das nicht betreffen würde da ich einen Wohnsitz dort hätte. Es wurde mir dann nur gesagt das man es gärne sehen würde wenn ich Mitglied in einem Finnischen Schießsportclub oder Jagdverein werden würde. Ein Deutscher Nachbar von mir der sich immer im Winter in Finnland aufhält hat in Finnland einen Antrag auf Erwerb eines Großkaliber Repetiergewehres gestellt (Deutsche Waffensachkunde vorhanden) nach einer Woche wurde die Waffe genemigt. Seit dem habe ich nichts mehr von der Polizei dort gehört. Ich habe wohl gehört das der Erwerb von Kurzwaffen schwieriger geworden ist. Bei meinem nächsten Besuch in Finnland werde ich mich aber mal erkundigen was sich geändert hat, ich muß dann die Polizei wieder aufsuchen da ich einen neuen EU - Feuerwaffenpass habe.
Bis bald Wolfgang