Hallo!
Ein Schützenkollege trat an mich mit folgender Frage an mich heran, und da ich sie ad hoc nicht beantworten konnte und die Behörde erst am Mo. wieder zu befragen ist, hier mal an euch, die ihr mit dem Rechtlichen auf der Höhe seid:
Er hat zwei alte Grüne WBKs, die eine ist voll mit Revolvern, und Pistolen, auf der anderen sind noch drei Eintraöfelder frei. Es ist dort u.a. ein UHR .357 und ansonsten nur Kurzwaffen eingetragen.
Eine alte Gelbe WBK besitzt er nicht und wundert sich, dass ihm das damals, also weit vor 2000 niemand gesagt hat, dass er diese als Sportschütze in einem DSB-Schützenverein auch hätte beantragen können.
Nun hat er Blut geleckt und möchte gern Trap schiessen, allerdings mit einer zu ihm passenden BDF, die Vereinswaffe passt ihm überhaupt nicht.
Im Verein wurde ihm gesagt, dass er eine solche Flinte ohne weiteres und ohne Voreintrag auf die alte Grüne kaufen kann, wenn er keine Gelbe hat.
Stimmt das so?
Ich weiss das nicht zu beantworten, dachte hingegen, dass in die Grüne, gleichgültig ob die einst nach dem alten Recht oder nach den neuen Regeln erteilt wurde, für jedes neue Gerät eine erneute Prüfung der Voraussetzugen und anschliessendem Antrag und Voreintrag von der Waffenbehörde erforderlich ist.
Dem wurde entgegnet, dass dieses nur für eine Erstausstellung einer grünen WBK gilt, wenn noch alle Voraussetzungen nachgewiesen werden müssen. Dann, einmal erteilt, muss nicht wieder alles erneut aufgerollt werden bei einer einschüssigen Langwaffe wie einer BDF.
Viele Grüsse
Mathi