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pattyl_de

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  1. Hallo zusammen, im Moment gibt es noch so einige "Annahmen" wie das kommende Waffengesetz und deren Reglungen in der Praxis umgesetzt werden. Gestern ergab sich bei uns im Verein aber eine Diskussion zum Thema Waffenaufbewahrung, die ich so noch nicht einordnen kann. Das neue Gesetz unterscheidet zwischen dem Bedürfnis zum Besitz und dem Bedürfnis zum Erwerb. Dies bedeutet für mich (WBK Erstausstellung >10 Jahre) keinerlei Probleme für meine vorhandenen A/B Schränke und den dort verbrachten Waffen. Die Frage die sich mir nun stellt ist, wie verhält es sich bei Neuerwerb einer Waffe? Bislang gab es dabei mit meinen vorhandenen Schränken keine Probleme, aber gelten hier dann auch die neuen Richtlinien zur Waffenaufbewahrung, also Schränke der Widerstandsklasse 0 und 1?
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