Hallo Gleichgesinnte,
ich besitze einen S&W M10 in .38 Special. Nun möchte ich die Waffe jemandem überlassen, jedoch hat dieser unter Munitionsart/Kaliber in seiner Grünen nur die Erwerbsberechtigung ".357 Magn." drin stehen. Ist dies mittlerweile üblich, dass man darauf auch einen Revolver in reinem .38 Special erwerben kann? Ich hatte seinerzeit (2009) explizit einen .38er Special beim Verband angegeben und hierfür später seitens des Verbandes eine Bedürfnisbescheinigung Kombi ".357 Magnum/.38 Special" erhalten, auf der ich den .38er erwarb. Info dazu: Man mache dies immer so bei Revolver dieser Kaliberklasse. Der Tenor war, dass sich manche später beim Kauf anstatt einen .357er doch noch für einen reinen .38er entscheiden (PC1500/Service Revolver etc.), wenn es um klassischen Dienstrevolver geht.
Jetzt stehe ich da und würde den reinen .38 Special einem Interessenten mit Eintrag .357 Magnum überlassen? Macht man das heute so? Vielleicht war ja jemand in ebensolcher Situation oder kennt sich aus.