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Webster

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  1. Im BKA-Bescheid zur OA15 steht drinne das es sich um keine Kriegswaffe handelt. Da steht nichts davon ob oder ob sie nicht den Anschein einer Kriegswaffe erweckt. Wat nu?
  2. Gehe ich recht in der Annahme, dass die Mitteilung der Behörde eine Waffe innerhalb einer bestimmten Zeit einem berechtigten zu überlassen (z.B. weil Halbautomaten in dieser Optik für die schießsportliche Verwendung verboten werden) einen neuen Verwaltungsakt darstellt?
  3. Soweit ich weiß hat das Schmeisser 9mm aber keinen positiven Feststellungsbescheid erhalten eher das Gegenteil.
  4. Ich möchte Dir in der Sache an sich nicht wiedersprechen. Allerdings ist die Einfuhrumsatzsteuer für jeden Waffenhändler, der eine Umsatzsteuer-Regelbesteuerung durchführ kein Kostenfaktor. Die zieht er von seiner zu zahlenden Umsatzsteuer als Vorsteuer ab. Das nur zur Info.
  5. Keine Ahnung was 13.1 AWAffV damit zu tun hat.
  6. Mal eine Zwischenfrage. Den Bescheid für die USC gibt es ja leider in keinem Archiv, weiß vielleicht jemand wann der im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist? Den hätte ich im Zweifel da.
  7. Hab mir mal das KWKG angeschaut. Im Angang steht vor dem 02. September 1945, hab ich das was falsch verstanden oder gibts irgendwo nen anderen Passus? Ist für die UMP eh egal, aber es interessiert mich.
  8. Das habe ich nicht vor. Bringt mir ja nix, ich persönlich finde die Waffe so gut wie sie ist, der Schafft passt und die Lauflänge finde ich so in Ordnung. Ich werde mir warscheinlich sogar die häßliche Blaue kaufen weil sie 200 Euro billiger ist
  9. Das verstehe ich. Vielen Dank für Deine idiotengerechte Ausführung. Jetzt ist mir alles klar.
  10. Brauchst Du nicht. Deswegen schrieb ich ja: "Wenn Du damit etwas anderes meins, dann kläre mich bitte auf. Ich lerne gerne dazu." Aber wenns nur darum geht kurze, für mich, kryptische Kommentare abzugeben dann ist ok, damit muss ich dann leben.
  11. Danke Mutter, das war mir bewusst. Ich hatte nur in Kurz "Anscheinswaffe" geschrieben weil ich etwas kurz angebunden war und darauf gehofft, dass das Thema des Threads an sich dazu beiträgt das richtig zu verstehen. Ich gelobe Besserung.
  12. Entweder verstehe ich Dich falsch oder ich habe mir nur falsch ausgedrückt, dann tut es mir leid. Ich meinte damit, dass die USC den Anschein einer vollautoamtischen Kriegswaffe im Sinne des §6 AWaffV erfüllt. Ich dachte meine Kurzform würde wäre dem Leser aus den Kontext des Threads heraus klar. Wenn Du damit etwas anderes meins, dann kläre mich bitte auf. Ich lerne gerne dazu.
  13. Es ging nur darum, dass ein Beamter der Waffenbehörde richtigerweise die USC als Anscheinswaffe identifiziert hat und vor dem Eintrag sicher sein möchte, dass es einen positiven BKA Bescheid gibt. Er hatte den Bescheid auch nirgends gefunden, eigentlich wollte ich beim Eintragen der Waffe den Bescheid vorlegen aber ich denke mal mit dem Aktenzeichen kann er sich bei den Bundeskollegen erkundigen.
  14. Ich danke Dir vielmals, das Aktenzeichen reicht mir im Zweifel schon, soll der Beamte sich das beim BKA holen.
  15. Danke erst einmal für die hilfreichen Antworten. Der genannte Bericht war mir bekannt und auch der Grund dafür, dass ich mir sicher war, dass es einen BKA Bescheid zur USC gibt. Ich habe bei HK mal nachgefragt, die Dame konnte mir leider keinen Bescheid geben, hat mich aber an jemanden weiterverwiesen der es wissen müsste. Ich warte nun auf Email Antwort.
  16. Werte Forumsgemeinde, ich weiß, dass es einen positiven BKA Bescheid vom 09.10.2003 bezüglich der Nutzbarkeit der Heckler & Koch USC in .45 ACP als Sportgerät gibt. Allerdings ist der Bescheid auf der BKA Seite nicht abgebildet, nur Bescheide neueren Datums finde ich dort. Kennt jemand einen Link zu dem Bescheid oder kann mir ein Exemplar als File zusenden? Bin für jede Hilde dankbar. Edit: Wieder mal zu schnell getippt, kann ein Mod bitte den Titel in Koch abändern, danke.
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