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Beiträge von Cascadeur
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Eigentlich ist jetzt alles bekannt und das Thema kann geschlossen werden.
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Handel treiben? 🙄
Nee im Ernst, durch eine solche Spende soll das böse AR15 (in jeglicher Konfiguration) in den Augen der schlafenden Menschen als böses Kriegsgerät gebrandmarkt werden.
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Sie wollen also die AR15 an die Ukraine spenden?
Mit dem Effekt das aus jetzt jagdlich registrierten AR15 irgendwann unregistrierte AR15 für die migrantischen Jugendgangs in Stockholm werden. Bravo.
Frei nach Habeck: die AR15 sind nicht weg, sie gehören jetzt nur jemand anderen.-
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vor 10 Stunden schrieb Schwarzseher:
…, bis hoffentlich diese schwachsinnige Regelung vom Gesetzgeber aufgehoben wird.
Dein Wort in Gottes Ohr. Schön wär’s wir könnten zu dem Modus wieder zurückkommen den wir jahrzehntelang praktiziert haben.
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Er kann sich ja mal vorab unverbindlich informieren:
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Ist das der Fall mit den hunderten 98zigern?
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Auf welche Entfernungen?
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Wer sagt denn dass der Verschluss im Moment der Explosion geschlossen war?
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vor 8 Stunden schrieb karlyman:
Auf der anderen Seite sind es aber auch genau die, die uns im Angesicht der Faeser'schen Verbotspläne den Hintern gerettet haben bei HA-Verboten …
Noch. Das HA Verbot kommt, der erste Step war das Verbot bzw. die prophylaktische Erfassung großer Magazine.-
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Die Kriegswaffeneigenschaft des Laufes lebt durch das Anbringen des Mündungsfeuerdämpfers wieder auf.
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Andersrum ist es richtig, wenngleich es auch zum selben Ergebnis führt.
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In der Fragestellung geht es um eine Schmeisser AR 15 Dynamic L.
Anschein JA. Ausschlusskriterien NEIN. -
haben sich schon vergeblich abgemüht.
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Sorry, du hast den Paragraf 6 mal überhaupt nicht verstanden. 🤪
Ist keines der Kriterien erfüllt, darf die Waffe trotz Anschein sportlich genutzt werden. Und dies auch ohne Feststellungsbescheid.
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vor 6 Stunden schrieb Sachbearbeiter:
Wer weiß Bescheid ?
Auf welcher Grundlage soll das oben genannte Modell vom Schießsport ausgeschlossen sein? Es erfüllt keines der Kriterien.
Der Bescheid bringt bestenfalls Sicherheit bei den sogenannten neumodischen Sportmodellen mit Lauflängen unter 40 cm.
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BW steht für Baden-Württemberg, nicht Bundeswehr.
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Die MP7 als Ersatz für die MP5 in BW war eine krasse Fehlentscheidung meiner Meinung nach.
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Am 17.11.2024 um 17:37 schrieb joker_ch:
PS: 9mm durchschlägt 2 Autotüren und den Kinderwagen danach.
Das tut sie nicht. Eine 9 mm wird beim ersten Penetrieren meistens durch Einbauten ordentlich abgelenkt und unter schrägem Auftreffwinkel ist die Durchschlagskraft für die zweite Türe dahin. Und jeder Winkel bei der Schussabgabe wirkt sich sowieso entsprechend aus.
Für die .223 kann man aber die Aussage noch eher unterschreiben. -
Der deutsche Durchschnittspolizist ist also gleichzusetzen mit seinem französischen Kollegen aus einer Spezialeinheit. Interessante These. 🤔
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Sehe ich nicht so. Der normale Polizist ist kein Waffenspezialist, daher macht eine rückstoßärmere Waffe im Vergleich zu 300 BLK schon Sinn.
Und die Überlegenheit der .223 gegenüber 9 mm wurde bereits Ende der 80er nach dem Gladbeck-Drama von S. Hübner dargelegt. -
So wie in den USA? 🙄
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Ich kann nicht verstehen dass jede Landespolizei hier ihr eigenes Süppchen kocht und man sich nicht zu einer „Sammelbestellung“ einfindet.
Hessen hat meiner Ansicht nach die bessere Wahl getroffen, sowohl was Waffe aber auch Optik angeht.
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vor einer Stunde schrieb chief wiggum:
Ich denke einfach mal Mitteldistanzwaffen sind halt einfach dem geschuldet, dass man in Zukunft vermehrt mit Bataclan- oder Mumbai-Szenarien rechnen muss.
"Passe-moi ton Famas !"
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„Schalldämpfer überreguliert?„
Was ist in unserem WaffG nicht überreguliert?
Paragraf 6, sportliche Nutzung… Große Magazine… Mengenbegrenzung gelbe WBK… Schlüsselthema Tresore…
Mir fällt noch viel mehr ein, wo soll man da anfangen? 🤷🏻♂️
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möglicherweise legale Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff???
in Waffenrecht
Geschrieben
Repetierpistole im Kal. 12/76?