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Beiträge von alzi
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Man KÖNNTE ja aber auch einfach mal nachsehen in der SpO des DSB (wenn Landesverband WSV) ob bei der Disziplin Standardpistole (oder alternativ Olypische Schnellfeuerpistole) überhaupt ein Revolver zugelassen ist.
...immer Probleme konstruieren wo überhaupt keine sind...
...wer die SpO kennt ist klar im Vorteil!
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vor 8 Stunden schrieb Harry2207:
Ich Jungjäger.
.... dann sollten die Sachkundekenntnisse ja noch taufrisch, aktuell und PRÄSENT sein.....
und dann solche Fragen hier..... Aufbewahrung, Erwerb, WBK.....
für mich unbegreiflich, oder sind schon wieder ferien?
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vor 43 Minuten schrieb KaiBoc:
Gibt es bei Vereins-WBKs generelle Obergrenzen wie viele Waffen der Verein haben darf .......?
Nennt sich "Bedürfnis"! Lernt man in der Sachkunde.
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vor 2 Stunden schrieb PetMan:
Dabei ist es im Bedürfnis begründet, das je Person auch mehrere Erwerbsvoraussetzungen vorhanden sein können. Da unterschiedliche Erwerbs Berechtigungen.
So formuliert dürfte es verständlicher sein:
Eine Person kann mehrere Bedürfnisse haben.
Daher auch unterschiedliche (und damit mehrere) Erwerbsberechtigungen.
....wie Sal-Peter auch schon schrieb.
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vor einer Stunde schrieb CZM52:
Nein, an deinem Bedürfnis!
Und 2/6 nur bei Sportschützen, und als Sportschütze hast du NEU ERWORBEN!
Das Bedürfnis liegt in der Person begründet.
Und da er besagte Waffe schon als Erbe erworben hatte und weiterhin besitzt, kann er diese Waffe garnicht von sich selbst als Sportschütze erwerben.
Also greift hier auch kein 2/6, da dieses ausschließlich auf den Erwerb abzielt!
Ein hier vormals sehr sehr aktiver Anwalt für großer Kenntnis im Waffenrecht hatte mal ausgeführt, dass niemand von sich selbst leihen kann. (Es ging da um den §12 und Übertragung dieser Logik auf andere Teilbereiche des WaffG.)
Der selben Logik (er hat das mal recht fundiert begründet, versteht aber im Detail wohl nur ein studierter Jurist) folgend, kann man nicht von sich selbst erwerben, oder sich selbst überlassen!
Erwerb und Besitz sind eindeutig waffenrechtlich definiert, Erwerb beim "umschrieben" findet also keinesfalls Anwendung. Somit auch kein 2/6.
Insofern würde ich Dir sogar zustimmen, dass die Kenntnisse des/der SB unzureichend sind, so wie die mancher Inhaber einer WHL (in gewissen Bereichen) auch.
Dass der TE hier (hinsichtlich Auswanderung und Rückkehr) mit dem Erbwaffenstatus natürlich fahrlässig umgegangen ist, ist offensichtlich.
Erbwaffen sind an kein Befürfnis gebunden.
Auf MEB alleine abgezielt - zumal wenn ich das recht verstanden habe, eine 2. KW in 9Para vorhanden war - wäre/war hier auch der falsche Weg.
Sportliche Nutzung von Erbwaffen wurde unzählige Male thematisiert und muss an der Stelle nicht nochmals aufgerollt werden.
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vor 4 Minuten schrieb Klaus_08:
Laut SACHKUNDE erwirbst Du eine Waffe, wenn Du die tatsächliche Gewalt darüber
ausübst.... erlangst!
ausüben ist Besitz.
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beim "umschreiben" findet doch kein Erwerb statt, also darf das auch nicht auf 2/6 zählen.
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vor 3 Minuten schrieb Asgard:
und auf der Rückseite die SSW die du führen darfst.
idR ist das nicht der Fall, es gibt aber besonders "fürsorgliche" Behörden!
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vor 4 Stunden schrieb Stryker84:
Auch zum sportlichen schießen ist sie nicht zulässig.
vor 4 Stunden schrieb Stryker84:weil sie unter keine Sportordnung fällt (außer beim BDMP)
ähm, ja?
1+1=?
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Dein Gastgeber/Veranstalter kann Dir die Munition nicht stellen/besorgen oder Dir diese Frage beantworten?
KÖNNTE ja durchaus sein, dass dort die Frage schon öfter .......
....warum einfach, wenns auch kompliziert geht....
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Schießen ab 18
Erwerb sportlich idR erst später. (mit Jägerprüfung von wegen "besonders toller sachkunde" auch schon früher, steht doch irgendwo so angemerkt)
aber geht hier ja nur ums schießen und wettbewerbe.... wo ist da jetzt das problem?
was hab ich übersehen?
welche info wurde bislang vorenthalten?
welche frage wurde noch nicht gestellt?
befähigung jugendaufsicht hat damit jetzt was zu tun?
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"eine Frau" verbieten!
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sprich.......so wie es die jeweilige Sportordnung vorschreibt.....
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vor 18 Minuten schrieb WOF:
so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt.
kann, nicht MUSS!
Absender, als Vertragspartner von dhl, soll das gefälligst machen!
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seit wann ist paketversand im waffenrecht geregelt?
das ist doch auch nur n klotz irgendwie geformtes holz. und der verkäufer ist vertragspartner von dhl.
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wer hat den versand beauftragt?
wer ist vertragspartner von dhl?
wer kann also nur ansprüche geltend machen bei vermeindlichem transportschaden?
lass das mal schön den verkäufer machen..... auch wenn der das "privat" geHANDELT hat.
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vor 1 Stunde schrieb JägermitHut:
@NO357Ja, ist sie. Du schießt erst beispielsweise aus 25 Meter und gehst dann auf 10 Meter oder 15 Meter auf die Scheibe ran (und wieder zurück). Da musst du sie mitnehmen. Geöffnet liegen lassen, ist weniger sinnvoll.
Bei euch holstert ihr die Waffe und macht mehrere Judorollen in Richtung Scheibe. Interessanter Verein.
Im DSB seit ihr nicht
2.50.5 SicherheitDas Tragen von Waffen in Holstern ist verboten.
was nu?
DSB oder Distanzwechsel? musst Dich schon entscheiden!
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Die Praxis ist genau dort beschrieben!
Und das ist deshalb wichtig, weil u.A. genau das - zumindest sehe ich das so - Grundlagen der Sachkunde sind.
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vor 5 Minuten schrieb Eklavya:
Nun möchte ich
.... §12 des WaffG konsultieren.
Sorry, aber.... Sachkunde seit wann?
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vor 3 Stunden schrieb heletz:
1. Was geht das den ORH an?
na, personal bekommen für die zusätzlichen tätigkeiten, diese dann aber nicht ausgeführt.
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und auch ein Vermächtnis bedarf der Schriftform IIRC
hängen an den Knarren nicht irgendwelche Zettel mit nem Namen drauf?
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vor 1 Minute schrieb BlackBull:
Nix gesehen oder gehört.
versuchs nochmal, ohne das Video zu starten
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vor 59 Minuten schrieb BlackBull:
Naja, also mit rrrrechts kommt da nun überhaupt nix vor.
gugg nochmal genau hin!
(kleiner Tip: Waffengewalt/Bedrohung kommt doch immer von rechts. nie von links, weil was nicht sein darf, kann auch nicht sein........wie man sieht)
wenns nicht so peinlich wäre, dass für son Dilettantismus auch noch Gebühren eingezogen werden........
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und wie man sieht......alle rechts
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Hat jemand einen Tip für dritte Kurzwaffe beantragen?
in Waffenrecht
Geschrieben
Hab extra noch nachgesehen.....Problem gelöst