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alzi

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Beiträge von alzi

  1. vor 8 Stunden schrieb Harry2207:

    Ich Jungjäger.

    .... dann sollten die Sachkundekenntnisse ja noch taufrisch, aktuell und PRÄSENT sein.....

     

    und dann solche Fragen hier..... Aufbewahrung, Erwerb, WBK.....

     

     

    für mich unbegreiflich, oder sind schon wieder ferien?

    • Gefällt mir 7
  2. vor 2 Stunden schrieb PetMan:

    Dabei ist es im Bedürfnis begründet, das je Person auch mehrere Erwerbsvoraussetzungen vorhanden sein können. Da unterschiedliche  Erwerbs Berechtigungen.

    So formuliert dürfte es verständlicher sein:

    Eine Person kann mehrere Bedürfnisse haben.

    Daher auch unterschiedliche (und damit mehrere) Erwerbsberechtigungen.

     

     

     

     

    ....wie Sal-Peter auch schon schrieb.

  3. vor einer Stunde schrieb CZM52:

    Nein, an deinem Bedürfnis!

    Und 2/6 nur bei Sportschützen, und als Sportschütze hast du NEU ERWORBEN!

    Das Bedürfnis liegt in der Person begründet.

     

    Und da er besagte Waffe schon als Erbe erworben hatte und weiterhin besitzt, kann er diese Waffe garnicht von sich selbst als Sportschütze erwerben.

    Also greift hier auch kein 2/6, da dieses ausschließlich auf den Erwerb abzielt!

     

    Ein hier vormals sehr sehr aktiver Anwalt für großer Kenntnis im Waffenrecht hatte mal ausgeführt, dass niemand von sich selbst leihen kann. (Es ging da um den §12 und Übertragung dieser Logik auf andere Teilbereiche des WaffG.)

    Der selben Logik (er hat das mal recht fundiert begründet, versteht aber im Detail wohl nur ein studierter Jurist) folgend, kann man nicht von sich selbst erwerben, oder sich selbst überlassen!

     

    Erwerb und Besitz sind eindeutig waffenrechtlich definiert, Erwerb beim "umschrieben" findet also keinesfalls Anwendung. Somit auch kein 2/6.

     

    Insofern würde ich Dir sogar zustimmen, dass die Kenntnisse des/der SB unzureichend sind, so wie die mancher Inhaber einer WHL (in gewissen Bereichen) auch.

     

     

    Dass der TE hier (hinsichtlich Auswanderung und Rückkehr) mit dem Erbwaffenstatus natürlich fahrlässig umgegangen ist, ist offensichtlich.

    Erbwaffen sind an kein Befürfnis gebunden.

    Auf MEB alleine abgezielt - zumal wenn ich das recht verstanden habe, eine 2. KW in 9Para vorhanden war - wäre/war hier auch der falsche Weg.

    Sportliche Nutzung von Erbwaffen wurde unzählige Male thematisiert und muss an der Stelle nicht nochmals aufgerollt werden.

     

    • Gefällt mir 1
  4. vor 4 Stunden schrieb Stryker84:

    Auch zum sportlichen schießen ist sie nicht zulässig.

     

    vor 4 Stunden schrieb Stryker84:

    weil sie unter keine Sportordnung fällt (außer beim BDMP)

     

    ähm, ja?

     

    1+1=?

    • Gefällt mir 2
  5. Schießen ab 18

    Erwerb sportlich idR erst später. (mit Jägerprüfung von wegen "besonders toller sachkunde" auch schon früher, steht doch irgendwo so angemerkt)

     

     

    aber geht hier ja nur ums schießen und wettbewerbe.... wo ist da jetzt das problem?

    was hab ich übersehen?

    welche info wurde bislang vorenthalten?

    welche frage wurde noch nicht gestellt?

    befähigung jugendaufsicht hat damit jetzt was zu tun?

    • Gefällt mir 1
  6. vor 1 Stunde schrieb JägermitHut:

    @NO357Ja, ist sie. Du schießt erst beispielsweise aus 25 Meter und gehst dann auf 10 Meter oder 15 Meter auf die Scheibe ran (und wieder zurück). Da musst du sie mitnehmen. Geöffnet liegen lassen, ist weniger sinnvoll.

     

    Bei euch holstert ihr die Waffe und macht mehrere Judorollen in Richtung Scheibe. Interessanter Verein.

     

    Im DSB seit ihr nicht

      DSB SpO schrieb: 
    2.50.5  Sicherheit

    Das Tragen von Waffen in Holstern ist verboten.

     

    was nu?

     

    DSB oder Distanzwechsel? musst Dich schon entscheiden!

    • Gefällt mir 2
    • Wichtig 3
  7. vor 59 Minuten schrieb BlackBull:

    Naja, also mit rrrrechts kommt da nun überhaupt nix vor.

    gugg nochmal genau hin!

     

    (kleiner Tip: Waffengewalt/Bedrohung kommt doch immer von rechts. nie von links, weil was nicht sein darf, kann auch nicht sein........wie man sieht)

     

    wenns nicht so peinlich wäre, dass für son Dilettantismus auch noch Gebühren eingezogen werden........

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