5 m sind eine Vorgabe aus den SRL für halboffene Anlagen unter Punkt 4.6: "Die Schießbahnsohle ist so zu gestalten, dass bis zu einer Entfernung von mindestens 5 m ab der Feuerlinie unver- brannte TLP-Reste aufgenommen werden können."
Für geschlossenen Anlagen sind es schon 10 m, sh. unter Punkt 5.1.1.1: "... Bei der Gestaltung der Schießbahnsohle ist der Beseitigung der sich vor den Schützenpositionen ansammelnden TLP- Reste besondere Beachtung zu schenken, denn bei jedem Schuss treten aus der Waffenmündung je nach Art der Waffen, des Kalibers und der Munition unterschiedliche Mengen unverbrannten Pulvers aus. Deswegen ist es erforderlich, die Schießbahn je nach Nutzung bis 10 m vor den Schützenpositionen so zu gestalten, dass sie leicht gereinigt werden kann. Sand o. Ä., Teppich oder sonstige textile Materialien sind nicht zulässig. Bestehende Sandflächen sind mit Folien oder gleichwertigem, schwerentflammbarem und geschlossenporigem Material abzudecken, damit TLP-Reste aufgenommen werden können."
Bei Mehrdistanz also die gesamte Sohle und wie schon genannt, sammeln sich hier auch Treibladungsrückstände im Geschossfang.
Zur Frage "Was tun in Brandfall":
Wenn SRL eingehalten ist, ist normalerweise keine Gefahr gegeben:
- es sind keine Brandlasten vorhanden, da alle Einbauten mind. schwer entflammbar sind und auf Dauer bleiben sollten ...
- die Sohle ist leicht zu reinigen
- bei Einhaltung der Reinigungsintervalle können Brände auf der Schießbahnsohle also nicht entstehen (das sollte sich inzwischen weitgehend eingebürgert haben ... wenn da noch Teppiche liegen, würde ich nicht auf diesem Stand schießen)
Falls es doch brennt - Rettungsweg vom Brandherd abgewandt nutzen. Vorher orientieren, wo ein solcher ist.
- Brände im Bereich Geschossfang (nur bekannt bei Nutzung unzulässiger Geschosse - Hartkern/Leuchtspur/Pyro) können mit Verpuffung starten, Brenndauer ist abhängig von Menge der Reste aus Scheiben/Scheibenträgersplittern, generell aber nur kurzer Abbrand (bei Gefahr Entzündung Fangdachkonstruktion o.ä. Löschmaßnahmen beginnen falls ohne Eigengefährdung möglich )
Bei offenen / teilgedeckten Anlage und Brand bei Schießen aus vorderster Position bei Mehrdistanz: Rettungsweg nutzen, Alarmierung, Löschversuche.
Bei geschlossenen Anlagen (RSA): Rettungsweg nutzen, Alarmierung.
Hier wird ein Brand auf Grund der geringen Brandlast durch Lüftung selbst durch Abbrennen verlöschen, die Rauchgase gehen in die Abluftanlage (die Lüftungsanlage schaltet im Optimalfall autom. in den Entrauchungsmodus hoch und schließt die Brandschklappen zu nicht betroffenen Abschnitten). Hier ist die Pulverbelastung der Abluftfilter allerdings ein kritischer Punkt, wenn die regelmäßige Reinigung nicht erfolgt!
Wenn die Lüftungsanlage auf Hochleistung geht, kann die Türöffnung extrem erschwert sein - sollte man wissen.
In der Gefährdungsbeurteilung zur Standzulassung kann das abweichend festgelegt sein.
Das im Startpost genannte Beispiel Östringen ist unklar - wenn wirklich die Dachdämmung "wie Zunder" brannte, war im Einzelfall etwas falsch. Da hilft ausschließlich Wegrennen.
Häufigere Ursache ist leider Teppich auf der Sohle: Teppich. Wobei auch Teppich auf den Ablagen am Schützenstand kritisch zu sehen ist.
Zur Menge überhaupt der anfallenden Treibladungsreste hier mehr Infos bei Interesse:
Anforderungen an die Beseitigung von Kehricht aus Raumschießanlagen, Bayr. Landesamt für Umwelt 2017-10 (pdf)
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