Nur wenn der Verein, durch IPSC Veranstaltungen Geld verdient wird es problematisch.
Ich zitiere die Geschäftsstelle meines Landesverbandes:
Das Problem liegt in der Formulierung "ausübt". D.h. ein Verein darf das IPSC nicht mehr ausüben und diesen Teil aus dem gemeinnützigen Bereich finanzieren (z.B. Standmieten). .... Und in der Satzung darf es auf jeden Fall nicht stehen, denn damit ist ja der Vereinszweck schon "IPSC Schiessen". Keine Auswirkung hat das alles auf Versicherung, Befürwortungen (ausser dass MwSt. auf die Bearbeitungsgebühr kommt) und darauf, dass IPSC eine vom Bundesverwaltungsamt anerkannte Schießsportart ist. Auswirkungen hätte es für den Verein, wenn dieser z.B. IPSC Wettkämpfe veranstalten würdet. Diese müssten dann dem wirtschaftlichen Betrieb zugeordnet werden und sich finanziell selbst tragen - ohne Unterstützung aus dem gemeinnützigen Bereich.
Aber warum fragt ihr hier im Forum? es gibt die Bundesgeschäfststelle und dort einen Auszug:
http://www.sendcockpit.com/appl/ce/software/code/ext/_ns.php?&uid=d9693e7a7af95aef7198f79a0266f6b0
dort der sechste Artikel, soviel zum Verein.
Horst ich habe verstanden, eventuell erfahren wir alle am WE mehr Details von Fritz Gepperth, komme ja aus dem selben LV wie Du.