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donparasol

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  1. Ich weiß nicht, warum ihr euch alle so aufregt. Für Ottonormalo erlischt die Zuverlässigkeit, wenn er eine geladene Waffe zu Hause im Schrank hat, ja. Bei einem Polizeibeamten eben nicht! Und das hat nichts mit "einige sind gleicher..." zu tun, sondern es steht einfach so im Gesetz. Wer sich mal den § 55 WaffG anschaut, versteht auch, warum. Das WaffG gilt nämlich nicht für PVB's und andere, dort aufgeführte, Personengruppen. Aus! Lediglich der Dienstherr kann Regelungen erlassen, wie und ob die Dienstwaffe zu Hause aufbewahrt werden darf. Und im Land Berlin heißt es, "gegen unbefugten Zugriff und gegen Wegnahme gesichert" aufbewahren. Im Urlaub oder bei längerer Krankheit hat die Waffe auf der Dienststelle hinterlegt zu werden. Das Führen in der Freizeit ist dem PVB im Land Berlin per Erlass des PolPräs aus 2017?, kann auch schon 2016 gewesen sein, per se verboten. Führen nur noch auf dem Wege vom und zum Dienst. Ausnahmen müssen beantragt und natürlich genehmigt werden. Damit, meine ich, bedarf es keiner Diskussion, ob die Behörde dem einzelnen Beamten einen privaten Tresor bezahlen soll/muss/darf/kann/könnte....
  2. Super geworden. Selber gemacht oder machen lassen? Wenn selber gemacht, wo hast du das Cerakote her? Alex
  3. Wer sagt, dass cerakote für den Lauf nicht geeignet ist? Eigne Erfahrungen? Wer einen goldenen Lauf möchte, kann ihn ja nitrieten lassen. Ansonsten kann man grundsätzlich alle Waffenteile mit cerakote beschichten lassen. Selbst einen Verschlusskopf eines AR15 habe ich beschichtet gesehen. Mag sein, dass es mit der Zeit zu Abriebspuren kommt, aber bei welcher Beschichtung passiert das nicht? Bei cerakote dauert es nur deutlich länger;-) Alex
  4. Hat jemand evtl. eine Bezugsadresse, wo man Cerakote direkt (möglichst in Deutschland) bestellen kann? Also die Farbe, nicht das Ausführen einer Beschichtung. Pulver-Nord hat zwar 'n Onlineshop, aber da kommen noch Überseefrachtkosten hinzu, das ist mir dann doch etwas zu teuer. Allerdings verstehe ich diese Taktik auch nicht, da die Fa. ja in Quickborn sitzt und ich das Zeug dort und nicht in Übersee bestelle. Und hat jemand schon mal etwas selbst mit Cerakote beschichtet und kann über seine Erfahrungen berichten? Alex
  5. Da hab ich ja was losgetreten. Hab mal meinen SB angerufen und der sagt auch, dass es nicht geht. A müsste eine neue Überlassung für D ausfertigen und C wäre vom Spielbrett. Das ist der einige Weg. Alex
  6. Frage: Ist eine zeitweilige Überlassung der Überlassung zulässig? Um die Verwirrung perfekt zu machen, folgendes Szenario: A möchte seinen Revolver verkaufen. B würde ihn gern kaufen, darf aber erst in vier Wochen, weil noch keine WBK vorhanden. Damit B aber trotzdem schon mit seinem zukünftigem Revolver über kann, hat A den Revolver C überlassen. C ist in diesem Falle der Schießstandbetreiber. Bis dahin alles korrekt. Nun möchte B an einem Wettkampf an einem anderen Ort teilnehmen und würde hierbei auch gern sein Revolverchen nutzen. C hat aber keine Lust, mit dem Revolver auch dahin zu fahren. Nun die Frage: Ist es zulässig, dass C jetzt den Revolver D überlässt? Wohl gemerkt, D ist auch ein Berechtigter. Wenn ja, wie wird das Ganze dann schriftlich formuliert? Ich behaupte, das wäre zulässig, weil sowohl C als auch D berechtigte sind und D die Waffe vom Besitzer C überlassen bekommt. Merke: Besitzer nicht gleich Eigentümer, sondern Ausübender der Tatsächlichen Gewalt. C meint es wäre nicht zulässig, weil es dann eine Überlassung der Überlassung wäre. Natürlich wäre der sauberste Weg der, das A nun die Waffe gleich an D überlässt und C ist komplett raus. Klappt aber nicht, weil A im Moment nicht erreichbar ist. Hoffe genug verwirrt zu haben, Alex
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