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Zeb Carter

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  1. BGB § 227 Notwehr (1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. BGB § 229 Selbsthilfe Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde. BGB § 859 Selbsthilfe des Besitzers (1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren. (2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen. (3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen. (4) Die gleichen Rechte stehen dem Besitzer gegen denjenigen zu, welcher nach § 858 Abs. 2 die Fehlerhaftigkeit des Besitzes gegen sich gelten lassen muss. StGB § 32 Notwehr (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html http://dejure.org/dienste/hrr/StGB/32/1.html http://metalaw.de/cgi-bin/new/search.cgi?s...ue&suchart=ohne Notwehr und Verhältnismäßigkeit Hier gibt es immer wieder falsche Meinungen. Notwehr ist weder Sport, Spiel, Duell oder ein ritterliches Tunier, d.h. niemand ist verpflichtet einen unbewaffneten Angriff unbewaffnet abzuwehren, einen Messerangriff mit einem Messer abzuwehren und einen Schußwaffenangriff mit einer Schußwaffe abzuwehren. Keine Privatperson ist verpflichtet sich im Notwehrfall einer vermeidbaren Gefährdung auszusetzen (anders sieht es bei Polizei usw aus, aber diese Personengruppe wird dafür auch bezahlt) http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/01/1-435-01.php3 Lediglich wenn die Sache grob unverhälnismäßig wird sieht es etwas anders aus. Wenn mich z.B. einen 10-jährigen Rotzlöffel, der mich vor's Schienbein tritt, niederschieße, findet der Tatbestand vor Gericht wohl keine Zustimmung . Wo steht, daß ich Notwehr ankündigen muß? Wenn ich nachts aus meinem wohlverdienten Schlaf schrecke, weil ich jemand in der Wohnung höre, hat der Betreffende ein leichtes Problem (158 grain). Anderes Beispiel eine Teilnehmerin eines Selbstverteidigungskurses von mir hatte einem Mann die Nase und einen Arm gebrochen und übel zerbeult. Der Mann hatte ihr nachts im Parkhaus von hinten auf die Schulter getippt (wollte sich nach der Uhrzeit erkundigen). Der Richter fand auch, daß dies eine dumme Idee war, also Freispruch. Notwehr und Legalität Notwehr auch mit an sich illegalen Mitteln ist nicht strafbar. Konkreter Fall: Mann und Freundin werden von Ex-Lover bedroht. Mann kauft illegal Pistole. Ex-Lover bricht in Wohnung des Mannes ein und hat in Folge Löcher. Freispruch, keine Anklage wegen illegalem Waffenbesitz. Probleme gibt es erst, wenn der Mann die Pistole irgendwann gekauft hätte nach der Devise "Man weiß ja nie, ob man das Teil nicht einmal benötigt" Der flüchtende Einbrecher mit Raubgut Rechtswidrig: JA Gegenwärtig: JA Notwehrsituation: JA (.40 S&W ist schneller als ich, BUMM?, dies möge jeder selber entscheiden) Strafbar wird die Sache, wenn der Dieb die Beute aufgibt oder ich ihn eine Woche später in der Stadt wiedererkenne. In beiden Fällen ist keine Notwehrsituation mehr gegeben. Weiterhin ist bei geringfügigen Sachwerten eine Abwägung zu treffen. Wenn jemand in meinem Garten einen Obstbaum plündert, ist der Schußwaffeneinsatz unangemessen. Praxistips Wende keinem Angreifer, den du nicht ausgeschaltet hast den Rücken zu. Du kannst anderen nicht in die Taschen sehen! Schalte einen Angreifer sofort aus. Du weißt nicht, ob noch mehr da sind! Bei einem Warnschuß und einem gezielten Schuß ist es hinterher schwierig die Reihenfolge festzustellen. Mit einem Schuß genau zwischen die Augen magst du andere Schützen beeindrucken. Wenn das Magazin halb leer ist (du weißt nicht, ob der Angreifer alleine ist), wirkst du vor Gericht glaubwürdiger, wenn du behauptest, du hättest aus Schreck geschossen. Karate macht Spaß und Messer keinen Krach
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