Zum Inhalt springen

SC

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    6.660
  • Benutzer seit

Beiträge von SC

  1.  

    Zitat

    Zitat von Seite 19 : „Wissen müsse der Jäger auch, dass bleifreie Geschosse meist ein geringe- res Gewicht aufweisen, aber dafür mit höherer Geschwindigkeit und einer flacheren Flugbahn zum Ziel gelangen. Durch das veränderte Flugverhalten der Kugel seien ohne Anpassung des Schießverhaltens beispielsweise beim Kaliber 30-06 bei einem Abstand von 50 Metern Abweichungen zwischen 20 und 40 Zentimeter denkbar.“

     

    Vermutlich kein Allgemeinwissen bzw wurde nicht geprüft : Neue Munition = Jeweils Neu Ein- und oder Probeschießen :acute::ridiculous:

    • Gefällt mir 2
  2. vor 7 Minuten schrieb Fyodor:

    Die Norm ist der Erwerb mittels EWB, um diese zu bekommen muss man ein Bedürfnis nachweisen.

    Wäre es allgemein gesehen die Norm , dann würde sie auch allgemein verwendet . So wie es in der Mathematik die Regel und deren Ausnahmen von der Seligen gibt , müsste es auch eine zeitgemäße angepasste allgemeingültig Vorgehensweise im Zusammenhang Jagdschein und (Jagd)Munition für (Jagd)Langwaffen geben -> aber leider ist das nicht nicht der Fall <- inwieweit der DJV sich auch dieser Angelegenheit zukünftig erfolgreich annimmt , daß steht in den Sternen geschrieben .

  3. vor 17 Minuten schrieb lemmi:

    Genauso sehe ich das auch und wurde bisher von verschiedenen Mitarbeitern der Behörde auch so gehandhabt! 

    Es ist völlig uninteressant was alles in der Vergangenheit gemacht wurde , was zählt die Gegenwart und da hilft es nicht auf alte Vorgänge zu verweisen , insbesondere wenn man Argumente in Form einer aktuell noch gültigen Rechtsgrundlage nicht griffbereit hat .

     

    Zitat

    MUN-Besitz - Der WB-Inhaber ist, auch bei vorübergehendem Wegfall des Jäger-Bedürfnisses, zum Besitz von Langwaffenmunition für die in dieser WBK mit jagdlichern Bedürfniss eingetragenen Langwaffen berechtigt

     

    Es wäre interessant zu wissen , inwieweit dieser Eintrag allgemein im gesamten Bundesgebiet zukünftig Verwendung findet ?

  4. vor 3 Minuten schrieb lemmi:

     

    Toll, was ist daran die Lösung? Ich habe bereits für alle Waffen den Mun-Erwerb nachtragen lassen! Bei der Fomulierung darf ich zwar die Mun besitzen, aber keine erwerben, oder?

     

    vor einer Stunde schrieb lemmi:

    MUN-Besitz - Der WB-Inhaber ist, auch bei vorübergehendem Wegfall des Jäger-Bedürfnisses, zum Besitz von Langwaffenmunition für die in dieser WBK mit jagdlichern Bedürfniss eingetragenen Langwaffen berechtigt.

     

    Der Jagdschein (JS) ist Deine Erlaubnis bezüglich der (Jagd)Munition für die (Jagd)Langwaffen , in der Zeit wo dieser (der JS) temporär noch nicht verlängert ist , kommt jetzt dieser Eintrag zum tragen , zB (Waffen)Kontrolle am 01. April und der JS wurde noch nicht von der Behörde verlängert obwohl sich dieser in Bearbeitung dort befindet .

     

    Nicht jede Behörde trägt zusätzlich den Munitionserwerb (Jagd-Langwaffen) im Zusammenhang mit Jagdschein ein .

    • Gefällt mir 1
  5. Am 29.4.2021 um 16:16 schrieb Sgt.Tackleberry:

    ... Ich habe vor vier Wochen bestellt und bezahlt, die Zahlung wurde bestätigt, seitdem kein Lebenszeichen, ...

     

    Das Jahr ist noch nicht ganz um , was wurde aus der Bestellung (März 2021) ?

    • Gefällt mir 1
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.