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Handgunner

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Beiträge von Handgunner

  1. hi german,

     

    die sachkunde für waffenträger ist also "höherwertig" - DAS ist ja mal ne tolle und vor allem fundierte aussage - DANKE !

     

    2/3 der sachkundeausbildung sind bei den meisten gewerblichen ausbildern absolut  identisch  ( die ersten 2 tage sind alle teilnehmer zusammen und konsumieren die gleichen inhalte ) - bei der "höherwertigen" ausbildung kommen halt im bereich des schusswaffeneinsatzes und notwehr  am 3. tag noch weitere punkte hinzu.

     

    wenn ich mir die in den letzten 20 jahren bei uns stattgefundenen schulungen im gewerblichen bereich und die bei uns erschienenen fachleute mit der höherwertigen sachkunde dann so ansehe, dann müssen die meisten teilnehmer die identischen 2/3 wohl im wach-koma oder delirium mitbekommen haben ! 

     

     

  2. moin,

    der einfachste weg als sportschütze zur wbk zu kommen, geht über  die reguläre mitgliedschaft in einem verein . wenn dein gewählter verein auch im bereich der dynamischen disziplinen aktiv ist, sollte das training auch nicht unbedingt "langweilig" verlaufen. du musst dir halt einen verein mit geeignetem dachverband aussuchen - ich würde hier ( völlig neutral.... ) den BBS / BDS empfehlen.

     

    klar,  kannst auch als "ungebundener"schütze trainieren und dann einen wbk antrag stellen  - dazu bedarf es aber umfangreicher kenntnisse der rechtslage - hast du die und  traust dir das  prozedere zu ?

     

    see you on stage !

     

    handgunner

     

  3. moin männers, 

    ich wil NIEMANDEM eine bekleidungsvorschift machen, weder der air - softern, noch den ar15 - tactical ´n, noch irgend jemand anderem.

     

    es ging hier nur darum, das es eine MESSE FÜR FACHBESUCHER sein soll - eigentlich nur sein darf.......

     

    und aus diesem grund könnte man sich hier entsprechend verhalten - präsentieren - anziehen......

     

    die jenigen, die den inhalt meines beitrags  verstehen wollen, haben das auch getan - DANKE ! 

     

    die jenigen, die das aus prinzio nicht wollen, dürfen das selbstverständlich auch so tun.......... aber dann bitte auch nicht lamentieren, dass die aussteller eben kein privatpublikum wollen !

  4. moin, 

    die sache mit dem fachpublikum  bzw. dem nicht - rein - dürfen für otto normalverbvraucher ist mit sicherheit nicht in 5 minuten auzudiskutieren......ich persönlich fände einen "offenen tag für alle" nicht schlecht - blos den hat man ja mal ausprobiert und es war NICHT erfolgreich.

     

    über die freizeitbesucher würde mit sicherheit nicht so viel geredet, wenn die leute nicht so auffallen würden, wie bunte hunde......... wenn ich schon als "privatmann" irgendwie reinkomme, um die airsoft anbieter abzuklappern, geht das doch auch in jeans und t shirt - muss ich dann aufgebrezelt sein, wie die ksk oder die army ranger in kabul ?

     

     

  5. vor 36 Minuten schrieb LTB:

    Leute,

     

    das sind die Fragen des Threaderstellers:

     

     

    Rechtliche Fragen, technische Fragen. Er fragt NICHT, ob das Sinn macht. Könnt ihr euch Kommentare in diese Richtung nicht einfach sparen? Warum er etwas haben will? Warum denn nicht?

     @LTB,

     

    die frage des ts basiert auf einer "tätigkeit" als sportschütze und dem damit begründeten bedürfnis. das bedürfnis ist schiessport in der von ihm gewünscht auslegung  - von gelegentlichem breitensport bis zu wettkampf - fan. das bestimmt er selbst und da redet ihm auch keiner rein.

     

    das bedürfnis "schiessport" begründet den erwerb von geeigneten waffen zur ausübung desselben - bei der gelben wbk auch für geeignete waffen bzw. disziplinen anderer verbände -es  ist aber meiner meinung nach nicht dazu da, um irgendwelchen krempel / müll zusammenzukaufen, der dann nicht sinnvoll einsetzbar ist und im regelfall auch nie zum schiessport zur anwendung kommt !

     

    und aus diesem grund wurde dem ts mehrfach und von verschiedenen personen erklärt, dass seine kaufwünsche eben keinen sinn machen  - und das finde ich auch gut und sinnvoll so !

     

    für reine haben wollen, bietet sich eine sammler- oder sachverständigen wbk an - da kann sich jedermann dann in seinem fachgebiet austoben.......

     

    see you on stage !

  6. vor 2 Minuten schrieb Sarastro69:

    Pereira: 

    Hsbe daraufhin alle Regelwerke durchgeguckt und nichts gefunden wo man den Carbine Conversion schießen kann außer im IPSC.

    IPSC Disziplin darf bei uns aber nur schießen wer sich den SURT hat.

     

    Was bitte ist SURT ?

     

    surt = Sicherheits Und Regel Test  - brauchst du um bei western oder ipsc an wettkämpfen teilnehmen zu dürfen und um die für die disziplin notwendigen waffen zu beantragen.

     

     

  7. moin männers,

     

    wenn ich eine disziplin mit kurzwaffen und einem anschlagschaft beim bds suche, wäre es nicht eine hammergeile idee beim bds einfach in der kurzwaffen - disziplin - liste den begriff anschlagschaft zu suchen ?

     

    so nach max. 5 minuten stösst man dann z.b. bei den 25 speed disziplinen auf seite 21 auf die disziplinen 1421 und 1422  - erledigt !

     

    ich bin viilleicht im moment nicht gut drauf, aber ist es heutzutage schon zuviel verlangt, dass ein schütze zur "deckelung" seiner EIGENEN bedürfnisse / wunschwaffen / waffenkombinationen / usw.  mal kurz das scheiss smartphone weglegt und für max.10 minuten einen text liesst ... ?

  8. moin männers,

     

    im bezug auf BLEI - staub gibt es nichts schlechteres als einen lamellenkugelfang !!!!

    direkt nach einer wartung und neuem vorsatz ( gummiplane ) sieht das super aus - sobald der kuegelfang etwas genutzt wurde und der vorsatz - gummi löcher hat, wird der bleistaub seien weg nach aussen finden - DEFINITIV !

     

    recht brauchbar  und in vielen anlagen mit erfolg im einsatz sind trichterkugelfänge mit absaugung im geschoss - sammelbereich - da wird der staub sauber weggeschafft - aber heutzutage nur noch mit abluftfilter erlaubt  und entsprechender / regelmässiger wartung.

     

    bezahlbar  und  leicht einzurichten sind  die varianten mit gummi i / kunststoffgranulat - nur minimalster staub, leicht zu handeln und  das granulat  und die bleigeschosse  ( KEINE mini - fetzen und staub ) sind in eigenregie zu trennen. ( ohne blöcke einschmelzen usw....... )

     

    handgunner

     

    • Wichtig 1
  9. moin creeper45,

     

    wer sich hier schämen sollte ist nicht ganz raus......

     

    der alte "anscheinsparagraph" ( waffengesetz vor 2003 ) ist hinfällig - stimmt.

    der begriiff "anschein einer vollautomatischen........." ist weiterhin aktuell und bezieht sich u.a. auf den ausschluss vom schiessport.

     

    was hier gemeint ist und konform zu aktuellen gesetzen ist die anscheinswaffe, als z.b. die plastikplempe die wie eine "echte" waffe aussieht - DAS hat mit der definition von vor 2003 NICHTS zu tun. auch ein plastik colt 1873 in originaloptik ist nach der definition eine anscheinswaffe, die in der öffentlichkeit nicht getragen werden darf.

     

    DARUM gehts !

     

    handgunner 

  10. schwerer reither,

     

    DU brauchst mir absolut nichts glauben und DU kannst auch gerne alles anders sehen - das ist DEIN gutes recht.

     

    ich habe auch keine ahnung von den ganzen vereins und verbandsangelegeheiten - hatte ich noch nie mit was zu tun .....

     

    frage doch bitte einfach fritz - deinen landesververbandsvorsitzenden - DEM dürftest du dann ja eher glauben.

     

  11. hi schwerer reuter,

    ich gebe dir recht : im zusammenhang lesen, denn da steht im gesetz:

     

    ......der VEREIN muss mitglied in einem übergeordneten VERBAND sein......

     

    im gesetzestext werden 12 monate im verein gefordert - ICH sehe im gestzestext nichts von 12 monaten im verband - du ?

     

    und wenn man sich so eine bescheinigung zum bedürfnis  GENAU ansieht, wer bestätigt da die 12 monate ? verein oder verband ?

     

    die verbände fordern bei "vor - mitgliedschaft" in einem anderen verband ( das ist nicht so selten, wie mancher zu glauben scheint )  in der regel  auch entsprechende bestätigungen, dass die geforderten 12 monate insgesamt erreicht wurden. blos wenn da der vereins -  vorstand genau so lügt und betrügt wie  anscheinend bei der sachkunde........ ?

     

    raiden hat es zu 100% erfasst und beschrieben !

     

    see you on stage

  12. moin männers,

    zu dem thema mit der jahrefrist im zusammenhang mit dem bedürfnis hier ein wörtlicher auszug aus dem waffengesetz:

     

    1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt

     

    von 12 monaten im verband steht im gestz nichts - auch wenn es im endeffekt darauf hinaus läuft.

    aber diese 12 monaten können ja auch in mehreren verbänden ( weil man z.b. erst mal den falschen erwischt hat ) erbracht werden.

     

    wenn dann ein vorstand eh schon bescheisst..........

  13. rüdiger 4000,

     

    es geht hier nicht um gefährlich oder ungefährlich- es geht ausschliesslich darum, dass das bka die pfeffer - version als tierabwehrgerät deklariert  und deren mitführen "freigestellt" hat. für die version gibts einen entsprechenden bescheid, aber auch nur für die !

     

    die wasser version hat diese freistellung nicht und das "gerät" ähnelt halt einer kurzwaffe - damit ist das ding nicht freigestellt. darauf weisst der händler ausdrücklich hin - TRAININGSMAGAZIN......

     

    wer die erklärung verstehen will, tut das - wer nicht will. lässt´s einfach bleiben......

     

    handgunner

     

  14. hallo,

    direkt vor den von dir zitierten zeilen steht folgendes:

     

    Rechtliche Einstufung zum Trainingsmagazin: 

     

    ich würde das mal so deuten: mit dem normalen pfeffer -  magazin ist das ein tierabwehregerät - lt. bka bescheid und damit keine anscheinswaffe........

     

    mit wasserkartusche ist das ein gegenstand zum verschiessen von flüssigen "geschossen".........und eben KEIN tierabwehrgerät......!

     

    handgunner.

     

     

     

  15. hallo p22,

     

    .... einfach mal einen neuen voreintrag beantragen.....

     

    also, eine person verkauft so wie es aussieht alle waffen, weil sie die waffen aus welchem grund auch immer nicht mehr braucht oder evtl. nicht mehr haben darf.

     

    jetzt geht diese person ( die anscheinend keine waffen mehr braucht ) in ihren verein ( oder sucht sich wieder einen verein ) , schiesst wieder regelmässig und beantragt dann über den dachverband  ( ist sie da überhaupt drin, ..... ) eine bedürfnisbescheinigung um sich einen voreintrag in einer aktuell leeren wbk zu holen ( leer, weil ja alle waffen weg, da nicht mehr "gebraucht".... ) einen voreintrag, der übrigens gut geld kostet und nach 1 jahr auch wieder automatisch  verfällt.........

     

    bitte erkläre uns doch kurz mal wozu der quark gut sein soll ... ?

    handgunner

  16. hi bautz,

     

    ohne die zustimmung des standbetreibers darf keiner aufsicht führen - stimmt das ?

     

    wenn ja, dann bestimmt einzig und alleine der standbetreiber wer bei ihm aufsicht führen darf !

     

    es darf selbstverständlich keine ungeeignete person hierzu beauftragen - aber NIEMAND ANDERES kann ihn zwingen eine von ihm nicht gewollte person als aufsicht einzusetzen  ! also bestimmt er alleine wer bei ihm aufsicht machen darf !

     

    see you on stage

     

    handgunner

     

  17. moin,

     

    herrlich wie hier über die begriffe "berechtigt";  "befähigt" usw. diskutiert wird.....

     

    geil... aber mit der tatsache, wer letztendlichich auf einem bestimmten schiesstand ( wenn´s nicht der eigene -  ich bin der BESITZER - stand ist ! )  aufsicht  führen darf hat das im wirklichen leben NICHTS zu tun !

     

    wer aufsicht führen darf / muss ( oder alleine selber schiessen darf ) bestimmt  nämlich einzig und alleine der standbetreiber !

     

    selbstverständlich muss der die befähigung ( ist die person hierfür geeignet  )  im vorfeld beachten  - aber auch ein  ipsc weltmeister oder schiesstandsachverständiger DARF keine aufsicht zu führen, wenn ihn der standbetreiber ( oder dessen beauftragter ) hierzu  nicht berechtigt ( "beauftragt" ) hat.

     

    der standbetreiber muss selbstverständlich im vorfeld abwägen welche qualifikation er von den von ihm beautragten aufsichten fordern will - klar geben ihm hierzu die gesetzte die  rahmenbedingungen vor, aber kein gesetzt alleine, keine wie auch immer geartete qualifikation  gibt der person X das recht auf dem stand Y von sich aus ( ohne zustimmung oder beautragung durch den betreiber / besitzer )  aufsicht zu führen !

     

    oder ist das so nicht richtig ?

     

    see you on stage

     

    handgunner

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