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Smithy

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Beiträge von Smithy

  1. Wie lief denn bei Euch der Vorgang ab, die Mitglieder zu befragen,

    ob sie dafür bezahlen wollen?

    Erstverein:

    Hauptversammlung, Abstimmung, 90 % dafür, Verein bezahlt.

    Zweitverein:

    Hauptversammlung, Abstimmung, grad noch dafür (lauter Hobbyschützen die wie die meisten Schreiber hier gar nicht kapiert haben um was es geht), Beitrag zahlen wir selbst.

    Was die anderen GK-Verbände wie BDMP, DSU & Co. mit einer weitgehend auf ISSF-Disziplinen ausgelegten Anlage sollen (etwa keine Mehrdistanzen begehbar), weiß ich wirklich nicht.

    So ist es :icon14: Nur die Mauler und Besserwisser wären mehr.

    Und wer dem BSSB die Fähigkeit zur Durchführung von internationalen Wettkämpfen abspricht, sollte seinen Allerwertesten mal zu den Großveranstaltungen das ganze Jahr über nach Hochbrück bewegen. Der Internationale Wettkampf jeden Januar etwa hat Weltniveau, jetzt Ende Mai findet in Hochbrück der Weltcup mit 65 Nationen statt, ausgerichtet vom BSSB

    Und nicht nur wem der Durchblick fehlt ;) . JEDER Schiessport-Interessierte für den die Anfahrt nicht zu weit ist sollte dort mal einen Tag verbringen. Auf einer wunderschönen Anlage, mit Weizenbier am See, beim Trap-Skeet mit Blick auf den Hintergrund oder einfach nur eine kostenlose Brillenanpassung, Griffauffütterung oder Ersatzteilbeschaffung machen.

    Edit:

    Um das hier geht es:

    http://cgi.hotel-restaurant-olympia.de/schiess.htm ;)

  2. Allerdings eins ist klar: Wenn kein Schießsportverband die kauft, wird dort in ein paar Jahren Champions gezüchtet.

    Wenn der Vereinsfunk richtig gehört hat hätte die Stadt München einen Käufer für gewerbliche Hallen gehabt.

    Wer die Anlage kennt, der Teich, den Flintenstand mit seiner Umgebung, dem hätte das Herz geblutet.

    Zum BSSB/DSB: OK, da geb ich Dir Recht. Anscheinend kann man nicht alles haben.

    Zum BDS: Vergiss es. Das passt hinten und vorne nicht zusammen. Wir haben eine BDS Gruppe von 2 Handvoll Leuten im 400 Mann Verein. Das wir uns richtig verstehen, ich bin selbst dabei. ;)

    Aber die Kollegen wollen von 365 Tagen/Jahr GENAU DANN Mehrdistanz schiessen wenn wir einen DSB-Rundenwettkampf haben (2 mal/Jahr).

    Auch wenn ich mir den Verbändekrieg in vielen Threads hier ansehe finde ich es besser wenn ein Verband alleine das macht.

  3. Die zwofuffzig die die Anlage pro Mitglied gekostet hat (bei uns hat´s der Verein gezahlt :P ) ist ein Schnäppchenpreis der wohl auch unter der mehrjährigen Miete einer solchen Anlage liegt.

    (Vgl. Fehler Borussia Dortmund).

    Mir ist es das Geld schon wert dafür zweimal im Jahr zur Bayerischen und Deutschen auf "meine" Anlage fahren zu können.

    Irgendwelche Mauler gibts zwar immer, versteh ich aber bei DEM Preis ehrlich nicht.

  4. und da benötige ich eine waffe mit kimme und korn welche dann meine dritte waffe wäre.

    Ob es die dritte oder zehnte ist spielt keine Rolle wenn Du für die passende Disziplin (2.53 DSB-Sportordnung) keine geeignete Waffe hast.

    Kannst ja so begründen wie hier, mit der Visierung. Müsste hinhauen.

    unser verein hatte fast 1 1/2 jahre keinen GK-schießbetrieb wg umbaumaßnahmen der ablüftung und es geht erst wieder seit november 2005. wie sieht es dann mit der regelmäßigkeit aus von wg 18x in 12 monaten

    Du musst kein Grosskaliber geschossen haben sondern im letzten Jahr eine erlaubnispflichtige waffe der Art die Du erwerben willst; sprich Kurzwaffe.

    (Art ist weder Revolver, Pistole, Repetierer noch sonstwas; einfach KW oder LW)

    Hast Du denn in den letzten 12 Monaten Sportpistole oder so geschossen?

    Oder GAR NICHT??

  5. Zu 1: Ja geht.

    Mit dem "Grundbedürfnis" hatte ich nach dem alten WaffG und habe ich nach dem neuen WaffG nichts am Hut.

    Beim DSB beantrage ich Waffen nach Disziplinen und nicht nach "Grundbedürfnis" (das Grundbedürfnis soll ja nur eine Erleichterung sein). Da Du mit den genannten Waffen beim DSB nicht schiessen kannst hast Du ein "Bedürfnis" für Waffen der von Dir zitierten Disziplinen.

    Zu 2

    Nein, Waffen gleichen Kalibers und gleicher Art gibt es beim DSB (fast) nicht.

    Nur wenn Du INTERNATIONAL tätig bist könnte es als "Ersatzwaffe" durchgehen.

  6. Wenn Du mir eine Schablone machst und nicht unbedingt eine High-End-Ausführung erwartest, könnte ich vielleicht helfen.

    Hi SigFan.

    Wende Dich an Hermes ;) . Die obige Aussage ist leicht untertrieben. Ich hab schon Koffer von ihm gesehen ;)

  7. Bevor ich so´n Quatsch über Böschungen u.s.w. verbreiten würde, tät ich mich mal mit dem Widmungsrecht nach den Straßengesetzen der Länder(hier wohl Bayern?), Straßenbaulastträgern und Straßenkategorien beschäftigen.

    Sonst bleibts gewöhnlicher Stammtisch. :bb1:

    Was redest Du eigentlich immer von Bayern? AWO wird wohl kaum aus Sachsen nach Bayern zum Schiessen fahren. Und dass er aus Sachsen ist steht in seinem Profil?

    Oder stinkt Dir immer noch dass Du das Thema verfehlt hast?

    PS: Das mit den Böschungen war Spass und interessiert daher AUCH NICHT.

    Eben nicht, es wurde seitenlang über Fakten spekuliert.

    Es wurde nicht spekuliert. Ich hab Dir ja gesagt dass ich Strassen- und Wegerecht gemacht habe und mir kein Fall nach dem Krieg bekannt ist in dem in einem solchen Fall kein Wegerecht bestehen würde. Deshalb war ich mir auch ABSOLUT SICHER.

  8. nächste frage wäre dann, ob mil. sicherheitsbereich oder nur mil. bereich.

    was sagen denn die entspr. warntafeln ?

    Fragen wir mal AWO.

    Nach meiner Auffassung spielt das aber keine Rolle. Wie ich oben versucht habe zu erklären ist die Strasse da durch Grunddienstbarkeit ausgenommen, selbst kein Sicherheitsbereich; egal welcher. Die Strasse FÜHRT nur durch denselben zu einem Privatgrundstück dass selbstverständlich ebenfalls kein Sicherheitsbereich ist.

    Auf gut Deutsch heisst das Du darfst nicht neben die Strasse zum Pinkeln oder in den Wald zum Pilze suchen gehen. DANN wärst Du in einem Sicherheitsbereich und die oben zitierten Aufsätze würden das Thema treffen.

    Die Strasse als "dienendes Grundstück" (heisst halt nun mal so) hat m.E. den Status als Sichheitsbereich eh verloren (für den Zweck der Grunddienstbarkeit).

    Wenn ich bei meinem Beispiel mit MEINEM Privatweg bleibe ist es so dass ich also gegenüber JEDERMANN auf mein Grundstücksrecht pochen kann; nicht jedoch gegenüber Abwasserzweckverband und Telekom.

    In AWO´s Fall kommt dann der Begriff "Anlieger" in´sSpiel der jedoch weit gefasst ist und auch "Besucher" des Schützenheims umfasst. Auch die dürfen also die Strasse befahren wenn sie sie nicht verlassen.

  9. Ach so, warum nun ICH erklären soll, wie das Schützenhaus da hin gekommen ist, wirst Du sicher auch noch erläutern.

    Ne, tu ich nicht.

    Tatsache ist dass es da steht und dass es irgendwann genehmigt worden ist.

    Und ich halte es dann mit SB (weil wir es so gelernt haben) dass "man" kein analoges Recht sucht (Dein Wehrrechtsaufsatz) wenn es SPEZIALrecht gibt.

    Und das ist dann entweder wie bei uns in Bayern das Strassen- und Wegerecht und/oder (in anderen Bundesländern) auch das Baurecht.

    Dein Aufsatz ist eine Anweisung/Ausarbeitung über Kontrollbefugnisse ( WENN welche bestehen) und hat nix damit zu tun OB welche (immer noch Kontrollbefugnisse) bestehen.

    Ich hab z.b. selber einen Privatweg der nur zu meiner Garage führt. Grunddienstbarkeiten bestehen für die Gemeinde dass sie ihren Kanal (der drunter liegt) sauber machen dürfen und für die Telekom (damals Post) weil das Telefonkabel drunter liegt.

    Nun interessiert Aufsatz über Polizeikontrollen ÜBERHAUPT NICHT wenn sie dies vor meiner Garage stehend tun wollen.

    Weisst jetzt was ich meine?

  10. Klasse, dass dieser Tröt nach wie vor von möglicherweise, dann, evtl. , sollte pp. durchzogen wird.

    So geht zumindest der Stoff nicht aus. :gutidee:

    Weil Du genauso weiter spekulierst.

    Denn das

    .... der Weg selbst aber wohl mit einer Grunddienstbarkeit belastet zugunsten des Schützengrundstücks aus dem Bereich wohl ausgenommen ist.

    Du warst doch gegen weiteres spekulieren.

    ist halt nun mal so dass zumindest seit dem Krieg hier anständige Verfahren gelaufen sind und auch Unterlagen vorhanden sind.

    Nur in Fällen Vorher ist immer alles verbrannt ;)

    Wie das Schützenhaus INS Sperrgebiet kam wenn der Weg nicht ausgenommen/belastet ist kannst Du ja auch nicht erklären (zumindest nicht mit Aufsätzen über Sperrgebiete. Deine Aufsätze behandeln ja nur den Fall wo personen in freier Flur im Sperrgebiet angetroffen werden.)

  11. Insofern sollte vor weiteren Spekulationen erstmal genau der Charakter des Gebietes, des Weges und ggf. getroffener Absprachen/Vereinbarungen geklärt werden.

    Genau meine Meinung und Rede.

    Was mir aber auffällt: Nach MEINER Theorie kommen wir nicht zusammen da der Weg zwar in einen Militärischen ****Bereich führt oder auch DURCH den *** Bereich führt, der Weg selbst aber wohl mit einer Grunddienstbarkeit belastet zugunsten des Schützengrundstücks aus dem Bereich wohl ausgenommen ist. Sonst bin ich nach wie vor der Meinung dass nicht gebaut werden durfte.

    Aber was anderes: Belastete Wege sind i.d. R. "öffentlich" nutzbar das heisst wenn man wüsste ob unter dem Weg irgendwelche Kabel, Kanäle ect. verlegt sind wäre das auch ein Hinweis auf eine Belastung. Die Bundeswehr baut keinen Kanal, auch nicht im *****Bereich.

    (Ist nur als Hinweis für AWO gedacht falls ihm das weiter hilft)

  12. @smithy: Ich sehe ja auch, dass eine Verlagerung des Schildes bzw. eine Einschränkung des Zugangsverbotes die sinnvollste Lösung wäre. Sowas wird normalerweise auch die übliche Lösung sein. Aber das muss man halt angehen, so einfach BW- Gebiet betreten, auch mit dem Glauben an ein Wegerecht, ist halt nicht zulässig. Stell Dir mal vor Dein Nachbar geht ständig durch Dein Grundstück, ohne jede Absprache, nur weil gerade vor seinem Haus eine Baustelle ist. Das muss halt vorher ausgehandelt werden, dann gibts auch keinen Ärger.

    Ich denke das Beispiel passt nicht. Weil ich (immer noch) GANZ FEST der Meinung bin dass ein verbrieftes Wegerecht (sei es durch Grundbuchamt oder Baurecht) BESTEHT. Sonst hätte das Schützenheim nie und nimmer dort gebaut werden dürfen.

    Glaub ich ganz fest

    ;)

    Im übrigen wars bei unserem Schild auch so. Das haben die ja nicht verlegt weil sie so nett sind. Es war so dass das im Baurechtsverfahren für das Schützenheim schon zugunsten des Heims geregelt war. Die Bundeswehr hat nur nix gemacht. Erst als sich die Schützen (hauptsächlich die Auswärtigen) nicht hineinfahren trauten und sich gemeldet haben wurde das verlegt. Um noch eins draufzulegen ist das jetzt sogar ein "Leistungszentrum", da kommen also Leute hunderte Kilometer weit her und dann durften sie die letzten Meter nicht befahren.

    PS: Ich hab ja wie oben gesagt mal lange Zeit Wegerecht gemacht. Ich kann mich an keinen Fall erinnern wo nicht irgendwo ein "Recht" bestand.

    Probleme kenne ich von (Privat-) Wegebesitzern die im Laufe der Jahre die Wege "verlegt" haben und auf dem (verbrieften) Originalweg mittlerweile grosse Bäume standen. Waren die Bäume gross genug hat der Grossgrundbesitzer "seinen" Weg gesperrt und auf den verbrieften (nicht mehr vorhandenen) Weg verwiesen :D .

    Aber wie gesagt, dass für ein bebautes Grundstück seit Kriegsende GAR NIX geregelt ist wüsste ich jetzt nicht.

  13. ja ? wo steht das ?

    ja, und ZUSÄTZLICH:

    Du (Tabs) hast schon gelesen dass es sich um eine ehemalige Kaserne handelt und wir mit unserem Gauschützenheim (da wo das Schild verlegt wurde)GENAU DENSELBEN Fall hatten ?

  14. Die Sache mit dem Wegerecht hatte ich auch so im Hinterkopf.

    MfG

    AWO425

    Der Beitrag von Stefan17 und meiner haben sich überschnitten. (Nicht dass es so aussieht als hätte ich abgeschrieben :D ).

    Es ist so: (Ich hab mal als Beamter Wegerecht gemacht). Die "neueren" Angelegenheiten sind alle durch Grundbuchamt geregelt. Ich bin mir zu 99,9 % sicher dass da ein Wegerecht mit Lageplan ect. eingetragen ist. Damit hättest Du was auf der Hand.

    Das "Notwegerecht" greift in den seltensten Fällen bei "Gewohnheitsrecht" (kommt aber nicht in Betracht da wohl kaum über fast 100 Jahre ausgeübt) oder in Fällen wo keine Regelung möglich war/ist (Erdrutsch, wasweisich).

    Jedenfalls liegt sogar unser Gauschützenheim so wie von Dir beschrieben. Nachdem wir nun 2 Jahre durch die "gesperrte Strasse" gefahren sind haben sie das Schild nach hinten verlegt.

    Warum? Sicher nicht freiwillig sondern aufgrund des eingetragenen Wegerechts.

  15. Er kriegt eh nur "eins".

    Das zur "Vorlage bei einer Behörde". Ich weiss zwar jetzt keine Anlagennummer oder sowas aber MEINE Gemeinde frägt für was ich das brauche und dann passt das.

    Und das zur Vorlage für meinen Arbeitgeber ist ein anderes obwohl auch Behörde :o

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