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http://www.anwaltnotar-lindner.de/ in Lampertheim/Südhessen
- Waffenrecht,
- Sprengstoffrecht
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Verursachen eigentlich Geschosse aus Tombak umhüllten Flussstahl (z.B. Surplus Muni in .308) auch einen größeren Verschleiß am Stahllamellen-Geschossfang? In meinem Verein war der relativ neue Geschossfang (Hardox-Stahlplatte im 45° Winkel) auch stark beschädigt, den Jägern im Verein wurde daraufhin untersagt, mit bleifreier Munition zu üben. Sind Flussstahl-Projektile ähnlich schädlich? Hat jemand von Euch Erfahrungswerte?
Gruß
Karlheinz
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Die Gegner arbeiten nicht mit Argumenten, sondern mit Emotionen und Ängsten. Und sie werden sich nicht finanziell verzocken, da sie immer wieder staatlich unterstützt werden. Der "Gegenwind" dafür von unserer Seite muss wesentlich professioneller und härter werden.Ohne die vielen Gelder williger Spender und aus staatlicher Unterstützung würden die also gnadenlos untergehen.
Die werden sich also langfristig total verzocken!
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Ich finde es sehr befremdlich, daß das Bundesverfassungsgericht sich die Zeit nimmt, über die Besoldung von Professoren zu entscheiden, aber keine Zeit findet, wenigstens mal zu begründen, warum ein Anliegen abgelehnt wird, das die vom Grundgesetz geschützte Unversehrtheit der Wohnung betrifft.
Gruß
Karlheinz
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mein vorschlag wäre das auch die verbände mal was in die kasse hauen - 50cent bis ein euro je mitglied dürfte doch machbar sein denke ich
ist ja auch in derem interesse
Wenn die das wirklich machen würden, dann niemals ohne Mitspracherecht. Und ob das dann noch in unserem Interesse wäre?
Ich fühle mich von der FvLW gut vertreten und meine gespendete Kohle ist am richtigen Platz.
Danke für die bisher geleistete Arbeit!
Gruß
Karlheinz
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@Lobo-s und Schwarzwälder: Klasse Statements, kann ich nur unterschreiben!
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Eine aktuelle parallele Maßnahme ist, dass unsere Anwälte gegen die Äußerungen des BDK Vorsitzenden Jansen
nach dem Presserecht vorgehen werden. Und dies ist der erste Schritt in Richtung Plan --B-- und folgende!
Das alleine schon gefällt mir so gut, daß ich auf meine erste erfolgte Spende noch mal was nachschiebe!
Gruß
Karlheinz
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Wo ist da das Problem, wenn eine Amtsperson dies 1x im Jahr in den meisten Fälle eher alle paar Jahre in Augenschein nimmt, wobei dies viele diskutieren als käme es einer Hausdurchsuchung gleich obwohl es damit gar nichts zu tun hat, dazu kommt noch die Wahrscheinlichkeit überhaupt kontrolliert zu werden, vorausgesetzt man gibt dem Amt durch unverantwortliches Verhalten keinen Anlass dafür.
Bernhard, meine Waffen verschliesse ich Gesetzeskonform, diese Kontrolle ist nicht verfassungskonform. Man will mir meine Grundrechte nehmen und dafür soll ich anschliessend noch eine Gebühr zahlen?! Wie geil ist das denn! Und wo wird das dann aufhören, wenn wir uns jetzt noch nicht mal wehren?
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Jeder einzelne Spender hier zeigt der Politik, daß er nicht mehr gewillt ist, alles einfach hinzunehmen. Jeder einzelne Spender hier ist bei der nächsten Wahl ein Multiplikator, der den Grundrechte-Einschränkern wichtige Wähler-Stimmen entzieht! Diese Politiker werden merken, daß nach der nächsten Wahl der Futtertrog plötzlich ein ganzes Stück höher hängen kann und dass Politiker, die populistisch aus Breitensportlern Waffennarren machen, bei diesen länger in Erinnerung bleiben werden, als eine kurzfristige "Verbesserung" bei Umfrageergebnissen und an Stammtischen. Wir bekommen Respekt, auch wenn wir vor dem Verfassungsgericht vielleicht unterliegen, aber an dieser demonstrierten Einigkeit kommt kein Politiker mehr so einfach vorbei. Die Medien können versuchen uns totzuschweigen, auch was unser Wahlverhalten betrifft. Wer aber eine Wahl gewinnen will, der muss uns künftig beachten.
Und ich danke Schwarzwälder für seine "Intitialzündung" dieser Klage!
Gruß
Karlheinz
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Aber im Ernst, was ich gemeint habe, ist der öfter zwischen den Zeilen lesbare Unterton betreffend Waffen zu führen. In einem Beitrag hier wurde unter anderem erwähnt, Waffen zum Selbstschutz aüf dem Weg zum Schießstand führen zu dürfen. Wenn ich zum Training fahre, sieht man mir doch nicht an, daß der Kofferraum voll Waffen und Munition ist, ergo bin ich nicht mehr oder weniger gefährdet als jeder Andere, Jäger mal außen vor.
D.h. ich würde mich nicht unbedingt sicherer fühlen, wenn ich bewaffnet rumlaufen DÜRFTE und genau weiß, daß der Kerl, dem ich gerade den Parkplatz weggeschnappt habe, das vielleicht auch ist und weniger Hemmungen hat als ich, auch Gebrauch davon zu machen.
Bezüglich Selbstverteidigung/Selbtschutz mit oder ohne spezielle Ausbildung ist hier ja schon genug geschrieben worden.
mfg
Ralf
Hallo Ralf,
woher weisst Du denn, daß der Kerl, dem Du gerade den Parkplatz weggeschnappt hast, keine Waffe dabei hat? Von einigen Usern, die hier posten, höre ich den Unterton raus "Ich will nicht in einem Land leben, in dem jeder Depp eine Waffe haben kann". Aber wir leben schon in einem Land, in dem jeder Depp sich eine Schusswaffe besorgen kann, der das unbedingt will. Und welche Hemmungen diese "D****n" haben, diese zu benutzen, wissen wir auch nicht.
Wenn Du zum Training fährst, kann Dir sicherlich niemand ansehen, welche Hardware in Deinem Auto verstaut ist, aber auf dem Rückweg vom ausserhalb und einsam gelegenen Vereinsheim weiss man das dann schon eher. Und im Schutze der Dämmerung bist Du dann (staatlich gewollt) wehrlos, während wenigstens Jäger sich noch zu ihrem Schutz bewaffnen dürfen.
Uns Sportschützen ist das Training zum Selbstschutz verboten, wenn jemand aber sich schützen möchte, wird das dann aber wieder blockiert mit dem Argument, daß Sportschützen ja dazu nicht ausgebildet sind...
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Zum Thema Erbenprivileg hat Gregor Wensing schon mal etwas geschrieben. Darüber sollte man unbedingt mal nachdenken.
Zur Bewältigung von gegenwärtigen und zukünftigen gesellschaftlichen Problemen wird oftmals die Forderung erhoben, das "Erbenprivileg" für Schusswaffen aufzuheben. Abgesehen von der Tatsache, dass dies ein völlig ungeeignetes Mittel ist, um Schusswaffenmissbrauch zu verhindern, wiegt ein zweiter Grund für die rigorose Ablehnung derartiger Ambitionen nicht minder schwer: es wird der Boden vorbereitet und der Weg gebahnt für einen generellen Abbau des Gundrechtes nach Artikel 14 GG, seinen Nachkommen etwas hinterlassen zu können..Die Frage
`Was braucht die Witwe den Revolver des verstorbenen Ehemannes?` ist vom freiheitlich-demokratischen Verständnis völlig falsch gestellt. Richtig muss es heissen: `Was schadet es, wenn die Witwe den Revolver ihres verstorbenen Ehemannes erbt?`! Somit demaskiert sich das Ziel, welches mit der Abschaffung des "Erbenprivilegs" anpeilt wird nicht in der Verhinderung des Missbrauches, sondern lediglich in der Verhinderung des Legalbesitzes.
Wenn sich jedoch politische Kreise bzw. Behörden mehr darum sorgen, den Legalbesitz zu verhindern als den Missbrauch zu bekämpfen, muss die Frage nach dem Demokratieverständnis dieser Kreise energisch gestellt werden. Die o.g. Definitionen von "Privileg", "Recht" und "Pflicht" sollten daher von diesen Kreisen aufmerksam studiert werden.
Die "Abschaffung des Erbenprivilegs" stellt de facto immer eine Form der Enteignung dar - wie immer man diesen Vorgang auch mit schönen Worten zu umschreiben und mit Pseudoargumenten zu rechtfertigen versucht. Am Beispiel eines Sammler, welcher verstorben ist, lässt sich die Problematik transparent machen. Wenn Erben gezwungen werden, Gegenstände jeglicher Art innerhalb einer bestimmten vorgegebenen Frist zu veräussern oder unbrauchbar zu machen, ergeben sich zwei folgenschwere Konsequenzen:
1) werden sie gezwungen, ihr Verfügungsrecht über ihr Eigentum aufzugeben und
2) müssen sie dies innerhalb einer definierten Zeitspanne tun, da sie sonst entschädigungslos enteignet werden in der Folge, dass die ererbten Gegenstände unter Zeitdruck - und dadurch bedingt unter Wert - verkauft werden.
"(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig."
(Artikel 14, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland).
Und wer mag dafür die Hand ins Feuer legen, dass der Griff nach geerbten Schusswaffen die einzige Begierlichkeit bleiben wird?
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
(Artikel 3, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)
- was liegt also näher, als die alsbaldige Gleichbehandlung aller Erben zu fordern?
Wenn Waffengegnern die sachlichen Argumente ausgehen - und das ist relativ bald der Fall - wird als letztes und abschließendes Argument so etwas angeführt wie: "Wenn durch ein Verbot von privaten Waffen auch nur ein Leben gerettet werden könnte, ist eine solche Gesetzgebung gerechtfertigt!"
Das heißt aber nicht mehr und nicht weniger, daß jedes Gesetz und jede gesetzliche Einschränkung von persönlichen Freiheiten gerechtfertigt ist, wenn auch nur ein Mißbrauchsfall denkbar wäre.
Wer also bürgerliche Freiheiten und Menschenrechte wie Eigentum, Freizügigkeit, Persönlichkeitsentfaltung, aber auch Selbstverteidigung einschränken möchte, mit der Begründung, daß alle diese Freiheiten nichts sind, gegen nur einen möglichen Mißbrauchsfall, bewegt sich meiner Meinung nach - ohne es vielleicht wahrhaben zu wollen - auf einer gedanklichen Ebene mit Ideologen wie Lenin und Trotzki oder Politikern wie Hitler und Stalin.
Wenn Sachbearbeiter(in) uns erklären will, daß Schusswaffen auch in legalem Besitz einer Privatperson in einer freiheitlichen Demokratie zum Tode von Menschen führen können, so ist dies eine bekannte Selbstverständlichkeit, die allerdings für eine ganze Reihe anderer Gegenstände ebenfalls gilt, ohne daß auch nur ansatzweise ernsthaft darüber nachgedacht wird, diese Gegenstände aus der Wirklichkeit gewissermaßen "verschwinden" zu lassen. Denkt an Kraftfahrzeuge, Alkohol oder Zigaretten. Dem Zigarettenrauchen beispielsweise fallen täglich weitweit etwa 10.000 Menschen zum Opfer. Niemand denkt jedoch über das Verbot oder Kontrollen beim Besitz und Erwerb von Kraftfahrzeugen, Zigaretten oder Spirituosen nach.
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Antwort auf:Meine bisherigen Erfahrungen zu diesem Thema zeigen, dass die Überlassung im Regelfall angezeigt wird.
Und wie ist es dann bei einem Verkauf von Privat an einen anderen privaten Berechtigten?
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Antwort auf:...denn es besteht sowieso "doppelte" meldepflicht,sprich, der händler hat, genau wie du eigentlich, beim waffenerwerb, die 14 tage einzuhalten.solltest du also dein WS nicht eintragen lassen,wird es automatisch durch den händler an die zuständige behörde weiter geleitet und dort in deiner akte vermerkt.
Sollte das wirklich so der Fall sein, und ich erwerbe ein WS, lasse es nicht eintragen, was ich ja auch nicht muss, und verkaufe es einige Zeit wieder an einen anderen Berechtigten, der auch nicht eintragen lässt. Dann müßte ja ich der Behörde den Verkauf melden, wofür ich aber nirgends eine Verpflichtung dazu erkennen kann.
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"When they come for my gun...they can have it bullets first!!!"
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«Langjährige Beziehungen basieren nun mal auf Zermürbung und der Unterdrückung von Mordlust»
Susanne Fröhlich
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Hallo Zusammen,
es war wieder einmal Klasse!!
Angefangen vom Schießen mit sehr interessanten Waffen, das Plaudern mit Gleichgesinnten, bis Sharps' Catering (Schwenker etc.), BigBlocks Kartoffelsalat und diverse andere gespendete Salat-Leckereien, der Samstag war ein Genuß.
Grüße
Karlheinz
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Hallo Triceratops,
als ich das letzte Mal gegen die Erdäpfel mitkämpfen durfte (die übrigens aus Bayern anreisen ), gab es im Saarland schon Messer und Gabeln, sogar für die Gäste.
In Antwort auf:Erlaupte Waffen ( Messer, Gabel, Löffel) sind selbst mitzubringenGruß
Karlheinz
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Moin Sharps,
Dirk Borchard und ich kommen auch, aber am Samstag den 2. August !
Für alle, die einen Routenplaner nutzen möchten, hier noch mal die Postleitzahl 54451 Irsch
Gruß
Karlheinz
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Dazu fällt mir der nachfolgende (schon etwas ältere) Text wieder ein, der aber nun offenbar langsam in die Realität übergeht .....
Sehr geehrter Herr Innenminister
Mit Freuden habe ich festgestellt, dass Sie nunmehr, auch gegen den
Widerstand von den sogenannten Datenschützern, Pläne zur Bekämpfung der
Cyber-Kriminalität durchsetzen möchten.
Ich befürworte Ihre Maßnahmen, bedauere aber, dass Sie nicht weit genug
gehen, da ja auch außerhalb des Netzes durch Medien wie die Post, das
Telefon etc. Kriminalität geplant und verübt wird.
Um als gutes Beispiel voran zu gehen, übersende ich Ihnen hiermit Einen
Satz Schlüssel für meine Haustür, mein Postfach sowie auch für mein
Auto.
Die in dem beiliegenden Schreiben angegebenen Informationen sollten
Ihnen helfen, mich als gesetzestreuen Bürger anzusehen.
Neben den persönlichen Informationen über mich erhalten Sie Daten
meiner Freunde und Verwandten, deren Rufnummern etc.
Außerdem habe ich Ihnen schriftlich fixiert, wie Sie rund um die Uhr
durch die von mir installierten Kameras und Mikrofone feststellen
können, wo ich mich aufhalte, mit wem ich mich dort aufhalte etc.
Besuche werden von mir nur noch von Personen geduldet, welche einen
einwandfreien Leumund sowie ein polizeiliches Führungszeugnis ohne
Einträge vorweigen. Ich selbst werde niemanden mehr besuchen.
Selbstverständlich habe ich entsprende Kameras auch stets bei mir, so
dass es auch auf dem Weg zur Arbeit etc. nicht zu irgendwelchen
kriminellen Tätigkeiten kommen kann.
Ich hoffe, Ihnen durch meine Initiative gedient zu haben und ein
Vorbild für alle gesetzestreuen Bürger zu werden.
Mit Dank für Ihre lobenswerte Intiative
PS: Vielleicht könnten Sie, um eine noch optimiertere Kontrolle zu
gewährleisten, die Scheidung von meiner Frau ein wenig beschleunigen
und mir eine entsprechende Partnerin im Dienste des Verfassungsschutzes
zuteilen?
**************************************************************
Der Bundesminister des Inneren
Staatssicherheitsdienst II
Abt. Bürgerkontakt
Sehr geehrter *****,
vielen Dank für die Übersendung Ihrer Unterlagen, die wir allerdings
kurzfristig sowieso bei Ihnen abgefordert hätten. Bei einer ersten
Durchsicht sind uns folgende Ungenauigkeiten aufgefallen, deren
Korrektur bzw. Nachtrag wir kurzfristig erbitten:
a) im Schlüsseldsatz fehlt der vorgeschriebene Drittschlüssel zu Ihrem
Banksafe bei der Filiale der Stadtsparkasse in *
B) Am xx.11.00 hatten Sie beim Dromarkt * neben 1 Tube Zahnpasta, 1
Dose Handcreme, 2 Stück Seife und Duschgel eine Packung Kondome
erworben, deren Verbleib und derzeit unklar ist. Hierzu bitten wir um
Aufklärung, insbesondere auch zur Frequenz Ihrer disbezüglichen
Aktivitäten sowie Namen, Anschrift und Geschlecht der betreffenden
Partner. Bei mehr als zwei pro Tag: Name des Veranstalters der Orgie
nebst Gewerbescheinkopie. Zudem wünschen wir zu erfahren, für welchen
zweck Sie die Zahnbürste zu verwenden gedenken, da zwei Tage vorher
Ihre eingetragene Lebensabscnittsgefährtin ihrerseits zwei Zahnbürsten
erworben hat.
c) Die uns überlassene Liste der Accounts und Paßworte für
informationstechnische Systeme zu denen Sie Zugang haben ist bezüglich
Ihres Mobiltelefons leider unvollständig. Bitte tragen Sie sämtliche
Zugangskennungen in Ihrem Besitz in die beigefügte Liste ein.
d) Für die ungenehmigte Verwendung eines Pseudos in einem Forum des
*-Verlages erteilen wir Ihnen in der beigefügten Anlage eine
kostenpflichtige Verwarnung. Bitte beachten Sie, daß ein Widerspruch
gegen diesen Bescheid zu kostenintensiven Nachforschungen führen
könnte, die wir im Falle der Ablehnung von Ihnen einfordern müßten.
Ihrem Antrag auf beschleunigte Scheidung von Ihrer o. g. Partnerin
können wir bedaulicherweise so nicht entsprechen. Wie haben daher Ihre
Partnerin zu einer Schulung zum Thema "IM im privaten Umfeld"
einbestellt. Wir hoffen, daß dies Ihren Intentionen entspricht und
sind sicher, daß sich so die wesentlichen Lücken in der Kontrolle Ihrer
Aktivitäten schliessen lassen. Sollten sich Fragen ergeben, so werden
wir diese ggf. mittels eines kostenpflichtigen SEK/MEK-Einsatzes vorort
klären.
In Verbindung mit den von Ihnen bei der zuständigen Polizeidienststelle
ab sofort zu hinterlegenden täglichen Reports, deren Wahrheitstreue wir
anhand anderer Quellen sicher zu prüfen wissen, können wir Ihnen Ihre
Gesetzestreue stets garantieren. Für diese Dienstleistung erlauben wir
uns, Ihnen den nachfolgenden Gebührenbescheid zu übersenden, den Sie
stets mit sich führen und sollten und dessen Begleichung wir bis zum
*.03.02 erbitten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatssicherheitsdienst
PS: beachten Sie bitte auch unsere beiliegende Anwerbung als IM. Wir
würden usn freuen, Sie - nach Klärung der Voraussetzungen - als
aufrechten Demokaten und guten Staassbürger in unserer Mitte begüssen
zu dürfen.
Schlittenfräsung für Doctersight
in Allgemein
Geschrieben
Für das Leupold Delta Point Reflex Sight gibt es für einige Waffentypen (auch für Glock) eine Adapterplatte, die an Stelle der Kimme in den Schwalbenschwanz geklemmt werden soll. Somit könnte man auf eine Ausfräsung verzichten und irgendwann auch wieder die Originalkimme einsetzen. CALIBER hat in einer Ausgabe mal darüber berichtet. Leider habe ich diese Konstruktion nie life sehen können, aber dadurch, dass keine Änderung am Verschluss der Waffe nötig ist, spiele ich auch mit dem Gedanken.
Hier kann man mal einige Userberichte lesen: http://www.amazon.com/ss/customer-reviews/B003IT9CG8/ref=/192-4681245-5317442?_encoding=UTF8&*Version*=1&*entries*=0
Gruß
Karlheinz