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swiss-shooter

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Alle Inhalte von swiss-shooter

  1. Meiner kommt in den Plasticksack. Und wenn der Plasticksack voll ist, stell ich ihn vors Haus. Und wenn die Müllabfuhr kommt, nimmt sie ihn mit. Da staunst Du, was? Fremde Länder, fremde Sitten! @ verbrenner: Danke für Deine PN. Sag mal, verlierst Du immer so schnell die Nerven? Sei doch so gut und stell Deinen PN Text hier rein!
  2. Geil! Und diese 50% US Cops haben händeringend nach der Glock geschrien! Ich habe nicht gesagt die Glock sei Müll. Ich habe geschrieben sie sei für die Tonne! Natürlich meine rein subjektiv Meinung, wie immer. Also Plastefan, erhol Dich wieder.
  3. Schön wie Du Dich für die Glock reinkniest! Beeindruckend! Ist trotzdem für die Tonne!
  4. Volldepp! Den Spitzenschützen kannst Du alles in die Hände drücken was einigermassen funzt. Die sind nicht alleine wegen der Waffe vorne, sondern weil sie es können!
  5. Ich hatte mal 4 Glock Pistolen. Waren alle 4 für die Tonne. Zu leicht, Scheiss Abzug und erst noch Plastik. Aber gottseidank gibt's noch massenhaft bessere Pistolen auf dieser Welt.
  6. Bei meiner X-FIVE, bleibt der Verschluss bei leergeschossenem Magazin mit der S&B aus der "Schütte" nicht offen. Geco und Thuner geht problemlos. Hattest Du dieses Problem mit Deiner X-FIVE Allround auch schon?
  7. also die Kettner filiale in der schweiz (Malters/LU) finde ich gut. habe dort viele waffen und mun. gekauft. in sachen preis/leistung etwas vom besten in ch. die filiale gehört aber meines wissens der firma G&E (Grünig&Elmiger, auch bekannt als Grünel), die im gleichen gebäude untergebracht ist. was manchmal stört, ist die elend lange wartezeit wenn etwas nicht vorrätig ist.
  8. swiss-shooter

    waffenkoffer

    such dir ein original!
  9. ein thema das mich interessieren würde: Colt Gold Cup National Match, geschichte, entstehung und ihre disziplinen in der NRA. leider kann ich kein englisch und somit im www nicht nachlesen was darüber alles geschrieben steht.
  10. Hallo zusammen Also, wenn Er/Sie über 18 Jahre alt ist, weder vorbestraft...etc....etc....etc... Besitzen dürfen wir Lang und Kurzwaffen - ohne Bedürfnissnachweis - so viele wir wollen. Ausnahme Vollautomaten, Schalldämpfer, Laser etc. dafür braucht es eine Kantonale Sonderbewilligung (i. d. R einfach zu bekommen, wenigstens dort wo ich wohne). Erwerb beim Waffenhändler ist Erwerbscheinpflichtig. Kauf und Verkauf unter Privaten ist grundsätzlich frei, jedoch wird eine einfache Schriftlichkeit zwischen den Vertragsparteien verlangt. Dies in groben Zügen das CH-Waffengesetz. Hört sich sehr liberal an. In einem Land mit Wehrpflicht, wo jeder 20-40 jähriger AdA (Angehöriger der Armee) verpflichtet ist auf ein vollautomatisches Sturmgewehr aufzupassen, würde ein strenges Waffengesetz eh nicht verstanden! Gruss swiss-shooter
  11. Hallo zusammen @Mike Brauer: "RUHE IM GLIED" ? Na hör mal, wie sag ich das meiner Frau? ;-) Gruss swiss-shooter
  12. Hallo zusammen Georg hat absolut recht! Was ist denn der Unterschied zwischen einem Stgw 90 PE (PE = Privat Einzelschuss) und einem SL 8 ? Während beide nur Einzelschuss schiessen, sieht mein 90er wenigstens noch wie das Original aus! Den § 37 habt Ihr wirklich nicht verdient! Gruss swiss-shooter
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