Hallo zusammen
Also, wenn Er/Sie über 18 Jahre alt ist, weder vorbestraft...etc....etc....etc...
Besitzen dürfen wir Lang und Kurzwaffen - ohne Bedürfnissnachweis - so viele wir wollen. Ausnahme Vollautomaten, Schalldämpfer, Laser etc. dafür braucht es eine Kantonale Sonderbewilligung (i. d. R einfach zu bekommen, wenigstens dort wo ich wohne).
Erwerb beim Waffenhändler ist Erwerbscheinpflichtig. Kauf und Verkauf unter Privaten ist grundsätzlich frei, jedoch wird eine einfache Schriftlichkeit zwischen den Vertragsparteien verlangt.
Dies in groben Zügen das CH-Waffengesetz. Hört sich sehr liberal an. In einem Land mit Wehrpflicht, wo jeder 20-40 jähriger AdA (Angehöriger der Armee) verpflichtet ist auf ein vollautomatisches Sturmgewehr aufzupassen, würde ein strenges Waffengesetz eh nicht verstanden!
Gruss
swiss-shooter