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guerrero1

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Beiträge von guerrero1

  1. ...3.) Es wurde vorher nicht mehr angestellt als nach dem Verbot. Weil das Verbot nichts bringt als den Wechsel von Werkzeugen muss es wirkungslos bleiben. Weil man das nicht zugeben kann, präsentiert man die Verstöße gegen das Verbot als Erfolg und verweist auf die (Ohnehin statistisch) sinkenden Fallzahlen (mit dieser Art Werkzeug). Hätte man nix Verboten, gäbe es keine Verstöße. Also hat man erst durch das Verbot die Kriminalität gesteigert.

    4.) Muss ich dazu noch was sagen ?

    Etwas hast Du noch vergessen: Die selbstgemachte "steigende Kriminalität" dient dazu, weitergehende Verschärfungen vorzubereiten und zu begründen, nach dem Motto: "Leider ist nach wie vor das Messer Tatmittel nummer 1 bei Gewaltverbrechen und leider stellen wir nach dem Verbot bestimmter Messertypen fest, dass die Verbote durch ein Ausweichen auf nach wie vor erlaubte Messertypen umgangen werden. Hier muss nachgebessert werden. Es ist unbedingt erforderlich das Mitführen von sämtlichen Messertypen mit feststehenden oder feststellbaren Klingen sowie überhaupt jedem Gegenstand, welcher als Hieb- oder Stichwaffe benutzt werden kann ohne vernünftigen sozialadäquaten Grund zu verbieten und Zuwiderhandlungen mit drakonischen Strafen zu belegen! Das Verbot soll sich natürlich keinesfalls gegen den Bürger richten, sondern nur gegen gewaltbereite Personen. Die Polizei wird ja schon wissen, was darunter zu verstehen ist und entsprechend vorgehen..."

    Na, alles klar?

  2. ...Oder anders ausgedrückt, wer sich mit 12 Zentimeter Klingenlänge, warum auch immer, nicht effektiv genug wehren kann, der schafft das mit 18 Zentimeter auch nicht....

    Sag doch sowas nicht! Ein Opa hat mit einem 80 cm langen Degen oder einem Hirschfänger als Abstandshalter und "Deeskalationshilfsmittel" doch schon eine deutlich bessere Position gegen jugendliche Rabauken, die ihn mit ihren "Butterflymessern" kitzeln wollen als mit einem 12 cm langen Messerchen.

    :D

  3. Was ich irgendwie nicht verstehe, sind zwei Dinge :

    1. Warum man dem normalen Bürger das Mitführen eines Messers mit über 12 Zentimeter Klingenlänge verbietet....

    Ist doch klar: Um sagen zu können, man hätte etwas für die öffentliche Sicherheit und gegen die Kriminalität getan.

    ...2. Warum ein normaler Bürger für irgend etwas überhaupt ein Messer mit über 12 Zentimeter mitführen sollte.

    ...

    Mir fallen da leicht ein paar Gründe ein:

    Zur Selbstverteidigung, als Hauwerkzeug zum Abhacken von Unterholz und Aufspalten/Zerspanen von Astmaterial als Brennholz, weil man mit einem langen Messer besser hebeln oder graben kann, wenn man es dafür behelfsmäßig "missbraucht" u. s. w.

    Wenn man sich natürlich auf den Standpunkt stellt, dass man nur das mitnehmen darf, was unabdingbar zum Überleben gebraucht wird und Selbstverteidigung dabei nicht akzeptiert wird, dann sieht es natürlich schlecht aus mit der Rechtfertigung zum Führen.

  4. Zumindest
    braucht man an sich gar keine Schußwaffe. Die Jagd, im Stile wie sie derzeit betrieben wird, ist eher Sport und Hobby als effektive Nahrungsbeschaffung. Im agrarisch geprägten Kontext Mitteleuropas geht es bei der Jagd um das Schließen der Eiweiß- und Fettlücke. Trotzdem möchte man nicht unnötig Kohlenhydrate verbrauchen, um vor allem an tierisches Eiweiß zu gelangen. Dies schließt Pirsch und selbst den Ansitz (zeitlicher Aspekt) weitestgehend aus.

    Klar, die Fallenjagd ist eine Option, aber nur dann, wenn man sich längere Zeit im selben Gebiet aufhält. Zeit braucht man dazu aber auch und herumlaufen muss man ebenfalls, da man mehrere Fallen einige Tage lang u. U. mehrmals täglich kontrollieren muss, wenn man nicht will, dass das gefangene Stück verludert ist bis man es findet.

    Ist man aber einige Tage unterwegs von einem Punkt zu einem anderen und will sich unterwegs mit Nahrung versorgen, dann funktioniert das nicht. Da ist es dann eher so, dass das Pirschen am erfolgversprechendsten und der Lage am angemessensten ist. Das mit dem Energieaufwand ist relativ. 1 Reh dürfte z. B. reichen, um Dich 1-2 Wochen zu versorgen.

  5. Gemessen daran, wie sehr man sich in den A... beisst, wenn man einfach nicht nah genug an die Beute rankommt, um mit den KK's und Schrot noch was anzurichten, und wenn's sowieso einschüssig sein darf, nähme ich da lieber eine Baikal in .223.

    Ganz ehrlich halte ich einen Schrotschuß nicht für sehr sinnvoll im Survival. Die Viecher, die es wert sind, überhaupt zubereitet zu werden, lassen sich auch gleich mit einer kleinen Kugel erlegen, und eine 223er-Patrone ist um ein Hauseck leichter als eine Schrotpatrone.

    Was das Gewicht betrifft, hast Du natürlich Recht, was sich aber relativiert, wenn man berücksichtigt, dass eine Flinte meist einiges leichter ist als eine (großkalibrige) Büchse und 10-20 Patronen normalerweise ausreichen dürften, um Wochen- oder gar monatelang damit auszukommen. Bei den Entfernungen kommt es auf die Verhältnisse an. Im offenen Gelände oder v. a. im Hochgebirge ist der Vorteil der größeren Reichweite natürlich bedeutsam, im geschlossenen Wald mit Unterholz kann man aber meist sowieso nicht viel weiter schießen als 50m. Schrot hat v. a. 2 Vorteile: Man kann damit alles vom Kaninchen bis zum Reh oder Frischling problemlos erlegen und die Tiere liegen meist am Ort, während man beim Büchsenschuss oft länger danach suchen muss, manchmal sogar bei guten Schüssen und starken Patronen (was im Dickicht oft gar nicht so einfach ist), außerdem ist eine Optik überflüssig und die Anforderungen an die Zielgenauigkeit sind beim gezielten Schrotschuss viel geringer als beim gezielten Büchsenschuss. Das einzige, was man braucht ist Disziplin bei der Einhaltung der maximalen Schussentfernung.

    Deshalb würde ich sagen, für einen jagdlich wenig geübten Menschen wäre eine leichte, kurze Schrotflinte das Mittel der Wahl. Nicht schlecht sind aber z. B. auch die preiswerten und idiotensicheren spanischen Atlas-Bockbüchsflinten mit Hahnschloss mit Umschaltung im Hahn selbst in kal. 22 und 20-76. Wenn die Läufe 10cm kürzer wären, wäre so was ideal.

  6. Ich glaub mit der Patrone könnte man sich täuschen.

    Klar ist das Geschoss klein, aber ich glaub es hat ein ziemlich gutes Verhältniss zwischen Geschwindigkeit und Geschoßgewicht.

    Joule liegen so bei 420, also in 9mm und .38 Spezial Bereich.

    Geschoss hat auch seine 50grs.

    Ich denke das gibt viel Energie ab, und hat auch gut Eindringtiefe. Nicht zu Vergleichen mit einer .22 lfb mit ihren 170 Joule und 30 grs.

    Ich sag mal für Karnickel bis zur Wildgans reichts. Und Füchse und Dachse werden damit ja auch bejagt. Also könnt ich mir gut vorstellen das ein Reh da auch im Bereich des Möglichen liegt. Natürlich auf geringe Entfernung.

    Was die Eindringtiefe angeht, ist die 22 WMR der 22 lfB nicht wesentlich überlegen, wenn überhaupt! Sie gibt nur deutlich mehr Energie im Ziel ab und hat eine flachere Flugbahn. Da liegt der Vorteil, aber:

    Du erkaufst diesen Vorteil mit dem wesentlichen Nachteil eine Patrone zu haben, die bei weitem nicht so billig, gängig und leicht verfügbar ist wie die 22 lfB und außerdem viel mehr Krach macht. Wenn ich schon davon ausgehen würde, die 22 lfb sei zu schwach und hätte zu wenig Reichweite, dann würde ich tatsächlich gleich zur 5,56x45 greifen. Die wäre im Notfall vielleicht sogar leichter und für weniger Geld zu bekommen als die 22 WMR.

  7. Die Einstufung der Waffe in einem behördeninternen Register dürfte mangels Regelungswirkung nach außen keinen Verwaltungsakt darstellen. Dennoch kann man Berichtigungsansprüche haben, ähnlich wie auch sonst bei behördlicherseits unrichtig gespeicherten Daten. Vorrangige Anspruchsgrundlage für ein solches Begehren dürften datenschutzrechtliche Regelungen sein.

    Carcano

    Ein Grund mehr, regelmäßig Auskunft nach §19 Bundesdatenschutzgesetz zu verlangen und die entsprechende Änderungen fehlerhafter Daten zu fordern.

  8. Was "individuelle Schuld" heist, kann man googeln.

    Das ist die Schuld, nach der jemand, im Strafrecht, quasi "gemessen" wird. Es ist die Schuld, die ein Täter, unmittelbar und ihm zurechenbar, auf sich geladen hat.

    Wir kommen dann genau da hin, wo wir schon immer waren.

    Das sind auch keine "Konstruktionen" sondern die Realität bzw. geltendes Recht. ...

    ...Wenn sich jemand "schuldig" macht, hat das längst nicht immer mit aktivem Tun zu tun.

    Fahrlässig kann auch jemand handeln, der etwas unterlässt.

    Alles schon klar, ich weiss, dass es auch in anderen Bereichen so dubiose Urteile gibt, die Frage ist nur wie weit man es prinzipiell mit der Kausalität treibt. Wenn man die inflationär anwendet haben wir irgendwann einmal die dumme Situation, dass man übertrieben gesagt eigentlich 2/3 der Bevölkerung ins Gefängnis stecken müsste.

    Wenn ich z. B. darauf verzichte mir beim Einkauf eine Quittung geben zu lassen, betreibe ich dann schon Beihilfe zur Steuerhinterziehung? Wenn einer an einer Demonstration teilnimmt, bei der ein paar andere gewalttätig werden oder sonst irgendwie verbotene Dinge tun und nichts dagegen unternimmt, ist das dann gemeinschaftlich begangene Körperverletzung, Sachbeschädigung, Eingriff in den Straßenverkehr, etc? Wenn er diese "Kunpels" nicht anzeigt, ist es dann Strafvereitelung und Begünstigung?

    Das müsste dann eigentlich auch so gesehen werden, oder nicht? Warum sind dann nicht sämtliche Castor-Blockierer und Stuttgart21-Demonstranten strafrechtlich verurteilt oder zumindest angeklagt und v. a. zivilrechtlich belangt worden?

    Wenn man es aber so hält wie derzeit und relativ willkürlich nach Lust und Laune bzw. der gerade aktuellen Mode das Maß der Schuld bemisst und die Frage der Kausalität bewertet, dann ist es vorbei mit dem Rechtsstaat und wir nähern uns der freien Willkür von Straat und Justiz.

  9. Es kommt auf den Grad der individuellen Schuld an, sowohl strafrechtlich, wie auch zivilrechtlich.

    Und da ist es schon ein ganz erheblicher Unterschied, ob etwas einmal, durch eine Unachtsamkeit geschehen ist (fahrlässig), oder ob ganz bewußt gegen Bestimmungen verstoßen wurde (grob fahrlässig).

    ...

    Hätte der Amockläufer also dem Vater den Tresorschlüssel geklaut und sich so der (vorschriftsmäßig verwahrten) Waffe bemächtigt, hätte das am furchtbaren Ergebniss nichts geändert.

    An der individuellen Schuld des Vaters aber sehr viel...

    Was heisst hier schon individuelle Schuld? Schuldig ist er eindeutig im Hinblick auf eine Verletzung waffenrechtlicher Bestimmungen (das war ihm klar und das hat er auch in Kauf genommen). Soviel ist klar.

    Dann wird es aber schon schwieriger. Ob einer die Waffe immer offen herumliegen lässt oder aus Bequemlichkeit nur 1 Mal (wobei das letztendlich auch nicht beweisbar ist) ändert nichts an der Frage inwiefern das jeweilige Fehlverhalten eine bestimmte Kette von Ereignissen ausgelöst hat. Dass der Vater den Amoklauf seines Sohnes wollte oder auch nur billigend in Kauf nahm, hat ja eigentlich keiner behauptet. Er ging davon aus, dass nichts passieren würde (und es ist ja auch jahrelang nichts passiert), ebenso wie der Polizist, der seine Waffe auf dem Schreibtisch liegen lässt und aufs Klo geht.

    Das Problem ist ein ganz anderes: In dem Fall des Vaters wird eben mit einer Kausalität argumentiert. Es ist nur die Frage wie weit man das Spiel mit der Kausalität treiben sollte. Wenn man es auf die Spitze treibt, kann man ja gleich noch die Mutter verurteilen weil sie den Sohn geboren hat, denn hätte sie das nicht, wäre er nicht Amok gelaufen und da theoretisch jeder zum Verbrecher werden kann, hat sie es billigend in Kauf genommen, etc. Dann sind wir wieder bei der Sippenhaftung, wo schon ein Verwandschaftsverhältnis zu einem Täter ausreicht um bestraft zu werden.

    Und wie sieht es mit der Mitschuld der Schule und der Lehrer aus, die vielleicht Zustände geduldet haben, die den Sohn überhaupt erst so weit gebracht haben, dass er durchdrehte? Wurde in diese Richtung überhaupt ermittelt? Das Spiel mit der Kausalität kann man nämlich auch in diese Richtung betreiben.

    Wenn er tatsächlich so wie es die Stadt will belangt werden kann, dann z. B. auch ein Autohändler, der einem bekannten Alkoholiker ein Auto verkauft, wenn der damit einen Unfall baut, oder ebenso ein Gastwirt, der einem Gast Alkohol ausschenkt, obwohl er weiss, dass der Auto fährt, etc.

    Wo kommen wir hin, wenn wir so spitzfindig mit Schuld und Kausalität argumentieren?

    Übrigens: Es ist letztendlich auch gar nicht beweisbar, dass der Sohn nicht an die Waffe gekommen wäre oder gar der Amoklauf verhindert worden wäre, wenn der Vater die Aufbewahrungsvorschriften eingehalten hätte. Die Ursache war ja wohl nicht die Verfügbarkeit der Pistole.

    Daher ist diese Konstruktion sehr fragwürdig.

  10. Ich weiß ja nicht wie lange dieser Vorfall zurückliegt und was damals alles in die Waagschale geworfen wurde, wäre aber schon wichtig

    Ganz sicher könnte man das aber nur beurteilen, wenn 2 verschiedene Personengruppen mit gleichen Voraussetzungen, genau das gleiche Delikt, mit der gleichen Begehungsweise begangen hätten.

    ...Aus meiner persönlichen Erfahrung stimmt die Aussage: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus." schon lange nicht mehr....

    Der angeführte Fall liegt über 20 Jahre zurück und dass es auf die Details ankommt ist auch klar. Ich fand es übrigens auch durchaus in Ordnung von dem Richter, dass er so entschieden hat. Wie auch immer, ich denke schon auch, dass die Protektion der Beamten nachgelassen hat, unterschiedlich Maßstäbe werden aber auf jeden Fall angesetzt, v. a. wenn es nicht Einzelne, sondern die Dienststellen als ganzes betrifft. Nehmen wir mal an, mit einer aus Unachtsamkeit abhanden gekommenen Dienstwaffe wäre einer Amok gelaufen. Hätte dann die Stadt auch verlangt, dass die Polizeidienststelle, in der geschludert wurde, den Umbau der Schule bezahlt?

    Oder ein Bundeswehrsoldat hätte einen nicht ordnungsgemäß gesicherten Panzer geklaut und wäre damit in der Fußgängerzone Amok gefahren, hätte dann auch die Stadt die Innenstadt "panzersicher" gemacht und der Bundeswehr die Rechnung geschickt? :00000733:

    Ich glaube eher nicht.

  11. Ganz ehrlich...wir kennen alle die Art und Weise der Bewachung einer großen Anzahl an Liegenschaften, in/auf denen dienstliche Waffen/Munition gelagert werden. Erst in den letzten Jahren tritt hier eine Besserung ein.

    Nicht umsonst sind ja wärend der letzten 50-60 Jahre mehrere hundertausend Waffen aus Behörden- und Armeebeständen in Deutschland verschwunden.

    Weltweit betrachtet stammt sowieso die große Masse der illegalen Waffen ursprünglich aus eben solchen Armee- und Behördenbeständen.

  12. Es ist zu Winnenden aber ein wesentlicher Unterschied und gar nicht zu vergleichen!

    Dass gegen den Vater kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde heißt aber noch nicht, dass disziplinarisch nicht ermittelt wird!

    Außerdem konnte ich hier nicht lesen, dass die Waffe auf dem Nachtschrank, oder anderweitig ungesichert herumlag.

    Ich möchte jedenfalls mit keinem der Väter tauschen! Beide haben ein herbes Los zu tragen!

    Klar, vergleichbar sind diese Fälle nicht. Abgesehen davon, dass ich in dem Fall bei dem Polizisten auch keine Schuld sehe. Letztlich werden Familienangehörige, die mit Dir in Deinem Haushalt zusammenleben, entsprechende kriminelle Energie und Kreativität vorausgesetzt, immer einen Weg finden an Deine Waffen heran zu kommen. Da kannst Du noch so gesetzeskonform und übervorsichtig vorgehen. Das ist einfach so. Wenn einer ein Masaker monatelang plant, dann wird ihn auch der beste Tresor nicht aufhalten. Alle Sicherungen kann man umgehen. Deshalb bringen verschärfte Aufbewahrungsvorschriften auch keinen wesentlichen Sicherheitsgewinn.

    Aber nehmen wir mal an, der Schüler von Winnenden hätte seinem Vater den Tresorschlüssel geklaut und die Waffe aus dem ordnungsgemäß abgeschlossenen Schrank genommen, was dann? Wäre dann auch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden?

    Hätte er ihm den Autoschlüssel geklaut und wäre in der Fußgängerzone Amok gefahren, hätte man dann den Vater auch wegen Beihilfe zum Mord angeklagt? Würde man ihn dann auch versuchen in Regress zu nehmen? Man weiss es nicht. Ich halte das aber eher für unwahrscheinlich.

    Dass aber oft mit zweierlei Maß gemessen wird und bei Beamten die Gerichte großzügiger sind als bei "Normalbürgern", sehe ich auch so. Ich kannte z. B. persönlich einen Fall, in dem ein Forstbeamter mit seinem Gewehr auf den Liebhaber seiner Frau geschossen hat (allerdings ohne diesen zu verletzen). Der Schütze kam ziemlich ungeschoren davon. Es wurde noch nicht einmal der Jagdschein entzogen! Wenn das ein Sportschütze oder ein Privatjäger gemacht hätte, wäre die WBK weg gewesen, auch schon damals.

  13. du vergisst, dass auch der handelnde Beamte Bürger ist. Insofern gelten für ihn dieselben Rechte und Pflichten. Sprich: ist eine Durchsuchung rechtswidrig, begeht der Beamte einen Hausfriendensbruch. Hat er dabei die Tür eingetreten, begeht er eine Sachbeschädigung.

    Darüber hinaus gibt es bestimmte Straftaten, die nur von einem Beamten begangen werden können und außerdem Straftaten, die eine besondere (in der Regel höhere) Strafandrohung bei der Ausführung im Dienst vorsehen. Hinzu kommen jeweils noch die obligatorischen Disziplinarverfahren. Im Gegensatz zum Bürger wird der Beamte also doppelt bestraft.

    Wie Tyr schon sagte, unser Rechtssystem bietet genügend Möglichkeiten der Sanktionierung von unrechtmäßigen Amtshandlungen.

    Man hört nur sehr wenig davon, weil sie so wenig vorkommen! :P

    Bis auf den letzten Satz gebe ich Dir absolut Recht. Dass man so wenig davon hört weil sie kaum vorkommen, möchte ich hier mal bezweifeln. Es ist wohl eher so, dass man üblicherweise versucht die Sachen zu vertuschen oder totzuschweigen oder aber nachträglich eine Rechtfertigung dafür konstruiert. Daneben tendieren die vorgesetzten Dienststellen und auch die Gerichte meist erst mal dazu, den in staatlichem Auftrag handelnden Beamten zu schützen. Und ein Richter tendiert im Zweifelsfall sowieso dazu seinen Kollegen zu schützen. Es wird da durchaus mit zweierlei Maß gemessen. Ich bin selbst Beamter und habe schon verschiedentlich solche Sachen mitbekommen. Früher (bis vor etwa 20 Jahren) war das ganz offensichtlich, in letzter Zeit hat sich das vielleicht ein Bisschen zu Ungunsten der Beamten geändert, wobei die Richter aber immer noch so gut wie unantastbar sind.

    Ob man so etwas durch Gesetze ändern kann, darüber kann man streiten, ich denke wohl eher nicht, was aber vielleicht weiterhelfen würde, wäre eine wirklich unabhängige Aufsichtsinstanz, die sich ausschließlich mit Verfehlungen von Richtern und Staatsanwälten befasst.

    Wie gesagt, ein Richter, der unzulässigerweise eine Hausdurchsuchung, oder Überwachungsmaßnahme genehmigt, und ein Einsatzleiter, der einen SEK-Einsatz völlig unangemessenerweise anordnet, sollte mit schmerzhaften Konsequenzen rechnen müssen, sonst wird sich an dem Dilemma nichts ändern, ja die Tendenz wird sogar dahin gehen, solche Maßnahmen auszuweiten und inflationär zu gebrauchen.

  14. Den :peinlich: Smiley inflationär zu gebrauchen gibt Dir nicht mehr Recht...

    Der Vorschlag war: wir brauchen mehr und neue Gesetze, die den Staat (Polizei und StA) einschränken und die Verantwortlichen in ihrem Amt persönlich haftbar machen.

    Mein Argument gegen diesen Vorschlag lautet: solche "Schutz-Gesetze" bergen in sich die Gefahr des Mißbrauchs und bringen für die Praxis nur mehr Aufwand in einem ohnehin schon überlasteten Rechts-Apparat. Es ist die Anwendung der schon bestehenden Gesetze, die hier alleine schon Abhilfe schaffen kann, wenn nur endlich wieder der Wille in diesem Rechtsapparat besteht, sich zum Wohle des Bürgers zu betätigen.

    ...

    Das Problem ist aber doch wohl, dass dieser Wille eben oft so nicht besteht oder zumindest sehr fragwürdig ausgelegt wird.

    Übrigens: Was die Überlastung des Rechtsapparates angeht, da könnte man einiges verbessern, wenn man erst mal die einschränkenden Gesetze, die sich degen den Einzelnen wenden, wie z. B. das Waffenrecht, etwas entschlacken und sämtliche Regelungen, die Einschränkungen der Freiheit beinhalten und bürokratischen Aufwand bedeuten, aber eindeutig keinen erkennbaren Sicherheitsgewinn bringen, streichen würde, bevor man sich daran macht Regelungen in Frage zu stellen, die ein willkürliches Handeln der Verwaltung oder der Polizei beschränken sollen.

    ...Genau wie die Bereitschaft des Bürgers sich über "Maschendrahtzaun"-Nickeligkeiten bis zu den höchsten Gerichten durchzuklagen auch unser Rechtssystem mit Nichtigkeiten beschäftigt. ...

    Macht das nicht gerade die Staatsmacht selbst? Illegale Hausdurchsuchungen und illegales Abhören von Telefonanschlüssen sind m. E. keine Nichtigkeiten (und belasten auch den Apparat), Polizisten und Gerichte dagegen beispielsweise mit der Länge von Messerklingen, Genehmigung von Sportordnungen, der Klassifizierung von Waffentresoren und der Beurteilung von Bedürfniskriterien zu "unterhalten", das sind in der Tat Lächerlichkeiten, die absolut nichts bringen, aber hohe Kosten verursachen und personelle Resourcen binden.

    ...Die Einschränkung staatlicher Gewalt und die Korrektive des Rechtsstaats gegen Obrigkeits-Gewalt sind doch tief in unserem Gesetzeswerk verankert. Lass uns erst einmal die Alten Zäune reparieren bevor wir nach neuen, engeren Gesetzesbarrieren schreien. Das ist nämlich genau die Tendenz, die Du auf der einen Seite beklagst, zum Anderen aber selbst forderst. ...

    Ist das so? Ich erkenne darin eher ein Misstrauen gegen den Bürger, als gegen die Staatsmacht und eine Tendenz zum Überwachungsstaat ist klar erkennbar. Es gibt bestimmt 1000 mal mehr Gesetze, die das Handeln des einzelnen Bürgers einschränken, als solche, die die Handlungsfreiheit der Staatsmacht beschränken. Seit den 70er-Jahren werden die von Dir angeführten Einschränkungen staatlichen Handelns konsequent immer weiter ausgehöhlt. Dafür gibt es unzählige Besipiele. Im Grunde hast Du natürlich schon Recht, man bräuchte keine zusätzlichen Gesetze, es mus nur klar sein und sichergestellt werden, dass die Staatsmacht die Gesetze und die Verfassung zu respektieren hat und dass die Vertreter, welche sich darüber hinwegsetzen auch dafür bestraft werden.

  15. ...Aber auch sonst: Damit wäre ein Mechanismus geschaffen, daß z.B. organisierten/intelligenten/vermögenden Verbrechern ein Instrumentarium an die Hand gibt, ihre eigene Strafverfolgung zu ver-/behindern. ...

    D. h. also, wenn der Staat bzw. seine Bediensteten gezwungen werden, sich an die Gesetze zu halten und die Verfassung zu respektieren, dann kann er nicht mehr effizient arbeiten und eine erfolgreiche Strafverfolgung betreiben? :peinlich:

    Ich kann nur den Kopf schütteln über solche Aussagen. Das sind die Anfänge vom Ende des Rechtsstaates. Morgen heisst es dann vielleicht: Wenn es der Polizei verboten ist zu foltern und willkürliche Festnahmen nicht erlaubt sind, dann ist eine effektive Polizeiarbeit nicht mehr gegeben weil die Verbrecher immer unverschämter werden und den Rechtsstaat missbrauchen, etc..."

    Diese Argumentation in ähnlicher Form war übrigens genau die Basis für Hitlers Ermächtigungsgesetz (zum Schutz von Volk und Staat wurde damals gesagt).

    Wenn sich die Staatsmacht nicht an die Verfassung und an die Gesetze zu halten braucht und selbige nur als unverbindliche Empfehlung betrachtet, dann braucht sich der Bürger auch nicht mehr daran zu halten, weil sie auch seine Handlungsfreiheit einschränken.

    Rechtsbruch muss Konsequenzen haben auch für die Vertreter der Staatsmacht! Sie stehen nicht über dem Gesetz, wir leben nicht mehr im Absolutismus, auch wenn es manchen schwer fallen mag, das zu akzeptieren.

    Es gibt übrigens durchaus Länder, in denen dieses Prinzip tatsächlich einigermaßen eingehalten wird, ohne dass der Staat dadurch in Verbrechen und Anarchie versunken wäre. In Deutschland dagegen wurde nach 1945, soviel ich weiss, noch nie ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt, selbst die meisten NS-Richter kamen ungeschoren davon. Eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus...

  16. ...Ich denke einfach, dass bevor ein SEK-Einsatz verboten wird, wird eher der Waffenbesitz verboten.

    Das wäre in diesem Land schon möglich. Aber was dann? Muss dann überhaupt nicht mehr mit bewaffnetem Widerstand gerechnet werden oder angesichts des verbreiteten illegalen Waffenbesitzes automatisch immer und somit aus Fürsorgepflicht den Polizeibeamtebn gegenüber bei jeder Hausdurchsuchund ein SEK mitgenommen werden?

    Jetzt mal Spaß beiseite, das Problem ist doch eher ein anderes, nämlich dass überhaupt unverhältnismäßig leichtfertig Hausdurchsuchungen angeordnet werden und es für die Beteiligten nicht die geringsten Konsequenzen hat, wenn die Aktion illegal war. Hier müsste angesetzt werden und ein klarer Straftatbestand definiert werden. Die Leute sollen die vollen Konsequenzen tragen bis hin zum Schadenersatz, strafrechtlicher Verurteilung und Entlassung aus dem Amt.

  17. Ich vermisse hier bis jetzt auch Angaben von der "Gegenseite" zur jährlichen Anzahl der Durchsuchungen.

    Ich auch! Außerdem hätte ich da noch eine andere Frage: In wievielen der Fälle, in denen nachträglich eine Hausdurchsuchung als verfassungswidrig und illegal eingestuft wurde, hatte das Konsequenzen für die an der Entscheidung beteiligten Beamten, Staatsanwälte oder Richter und wie oft hat man den anordnenden Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt oder auch nur angeklagt?

    Ich würde jede Wette eingehen, dass das in keinem einzigen Fall geschehen ist. Deshalb wird sich an der Praxis der illegalen Hausdurchsuchungen auch nichts ändern. Soviel zu unserem großartigen Rechtsstaat!

  18. ...Mellinghaus ist sicher keine "linke Bazille, die über jeden Polizeieinsatz quietscht", sondern CDU-Mitglied und bei 10 Jahren Verfassungsrichtertätigkeit sicher auch niemand, dem man Stammtischniveau oder Verschwörungstheorien vorwerfen kann. Man muss einfach ausgehen, dass das stimmt: Hausdurchsuchungen werden auch zur Einschüchterung und Disziplinierung vorgenommen. Und wenn diese HD mit SEK-Einsatz "verstärkt" werden, kann man sich gut vorstellen, dass die repressive Wirkung noch weitaus höher ist. ...

    Also doch staatliche Terrormaßnahmen und Missbrauch der Polizeigewalt zur Einschüchterung und das durch einen langjährigen deutschen Verfassungsrichter bestätigt!

    Da soll mir noch einmal einer vorwerfen, ich würde mit meinen Vergleichen zu den Methoden von 3. Welt-Diktaturen übertreiben...

  19. ...Und wenn @uwe hier gegen die Verschwörungstheorien spricht, dann ist das allerhöchstens ein Gegenpol zu Posts, die unsere Polizei mit den Todesschwadronen der südamerikanischen Militärjunta auf eine Stufe setzt. Soll ich mich über solche Posts von @guerrero1 jetzt auch so pikiert und naserümpfend äußern ?

    ...

    Moment, ich stelle hier nichts auf eine Stufe, ich schrieb nur, dass die exzessive Anwendung solcher Methoden eines Staates unwürdig sei, der von sich behauptet ein Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung zu sein.

    Es gibt aber leider Tendenzen in der Politik, die das anders sehen. Selbst das "Verschwindenlassen" von Verdächtigen, Entführungen ins "befreundete Ausland" und Folter sind ja in den letzten Jahren wieder hoffähig geworden. Zumindest wurden seitens der deutschen Staatsmacht beide Augen zugedrückt und die Verwicklung deutscher Geheimdienste in diese Geschichten war auch kein Thema.

    Insofern braucht man sich dann auch nicht zu wundern, wenn entsprechende Vergleiche kommen.

  20. Ganz ernsthaft an alle die Frage:

    Wieviele durch Richter legitimierte Durchsuchungen von Wohnräumen und Kraftfahrzeugen gibt es im Jahr?

    Das würde mich auch mal interessieren, auch interessant wäre die Frage wieviele Hausdurchsuchungen in beschleunigtem Verfahren mit "Gefahr im Verzuge" durchgezogen werden und wie viele genehmeigte Fälle von Telefonüberwachung wir jährlich in Deutschland haben. Interessant wäre auch der Vergleich zu den Nachbarländern.

    Hierzulande ist man seitens der Richter wohl ziemlich großzügig mit solchen Genehmigungen. Ich kann mich noch erinnern, dass irgendwann in den 80er Jahren bekannt wurde, dass alleine Baden-Württemberg in einem Jahr mehr Abhöraktionen genehmigt habe als die ganzen USA! Es wurden auch Zahlen genannt. Genau kann ich mich aber nicht mehr erinnern und auch nicht überprüfen, ob die Information richtig war.

  21. Es geht hier nicht darum dass der Staat jemand ärgern will, sondern warum durchsucht werden soll und nicht um bloße Kontrollen....

    Ich würde unserem Staat derzeit auch nicht unbedingt unterstellen, Terrormaßnahmen bewusst anzuwenden, es ist nur so, dass die exzessive Anwendung der beschriebenen Maßnahmen von den Bürgern als unverhältnismäßig betrachtet und u. U. entsprechend interpretiert wird. Das kann die Staatsmacht vermeiden, indem sie so ein martialisches Auftreten auf wirklich begründete Ausnahmen beschränkt. Schließlich war die Idee der SEKs eigentlich ursprünglich das Vorgehen gegen den Terrorismus. Ich finde es etwas unangemessen, dass sie jetzt als Mädchen für alles hergenommen werden, bloß weil den Politikern scheinbar die Terroristen ausgegangen sind!

    Bloß weil, sagen wir ein Jagdscheininhaber wegen Bedrohung oder Körperverletzung angezeigt wird, wobei ja noch gar nicht erwiesen ist, ob die Beschuldigung der Wahrheit entspricht, oder weil einer eine Frist verschlafen hat, gleich das SEK anrücken zu lassen, ist komplett unverhältnismäßig, sowohl hinsichtlich der Härte des Vorgehens als auch hinsichtlich der Kosten. Vertretbar wäre es z. B. bei einem bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraften Kandidaten, der irgendwo mit einer Waffe herumgefuchtelt und Leute bedroht hat aber das ist wohl eher der Ausnahmefall.

  22. Selten solchen Unsinn gelesen!

    Warum? Stimmt es etwa nicht, dass überzogene polizeiliche Maßnahmen und exzessive Hausdurchsuchungen mit martialisch auftretendem Großaufgebot zum typischen Instrumentarium von Terrorregimen und Diktaturen gehören und diese auch ganz gezielt zur Einschüchterung der Bevölkerung oder gewisser Bevölkerungsgruppen angewandt wurden und werden?

  23. ...Wenn man in seinen vertrauten eigenen 4 Wänden plötzlich überfallen wird und das staatlich abgesegnet wird, dann stellt sich Hilflosigkeit ein, absolute Unsicherheit. Da kann manche/r schon daran zerbrechen. Diesem auch psychischen Leid müsste die Polizeiführung nachgehen, denn sie muss stets die Verhältnismäßigkeit der Mittel bei allen Einsätzen im Auge haben. ....

    Das ist manchmal ja gerade ein beabsichtigter Effekt! Die exzesive Verwendung solcher Methoden auch bei "Lappalien" und gegen Leute, die von der Staatsmacht prinzipiell als gefährlich oder nicht linientreu eingestuft werden, oft unter dem Vorwand irgendwelcher konstruierter Verdachtsmomente und "Gefahr im Verzug", zeichnet von jeher Staaten aus, in denen Terrorregime das Sagen haben. Das war so in der NS-Zeit, in Stalins Sovietunion, in den Militärdiktaturen Lateinamerikas, u. s. w.

    Deshalb sollte man in Staaten, die sich gerne als Rechtsstaaten mit "freiheitlich demokratischer Ordnung" präsentieren, damit vorsichtig umgehen. Paranoia und Sicherheitswahn führen zu nichts Gutem.

  24. Wäre vielleicht noch für Waffensammler und u.U. für einige Jäger gangbar. Bei der häufigen und regelmäßigen Standbenutzung durch Sportschützen, weil sie eben das Bedürfnis des sportlichen Schießens haben, wird das etwas heikler. Soviele abgelegene Sand- und Kiesgruben gibt es auch nicht. :unsure:

    Wieso? Schießen kannst Du doch trotzdem noch, nur eben mit Vereinswaffen und zu Hause mit Softair, wenn das nicht auch noch als Terrorismusausbildung verboten wird - kann natürlich alles noch kommen, so wie unsere Politiker drauf sind- aber derzeit kein Problem.

    Gut, die verfügbare Modellvielfalt wäre dann zunächst halt etwas eingeschränkt und die Vereine müssten ein Bisschen aufrüsten...

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