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Michael_He

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Beiträge von Michael_He

  1. vor 1 Stunde schrieb ASE:

    Korrekt

     

     

    Doch, siehe Wettkampfschießbuch. Schließlich bestätigt dein Verein gegenüber dem Verband die Nutzung der Waffe, dafür benötigt es eine Grundlage. Ich rate dringend zur Führung eines Wettkampfschießbuches genau in diesen Fällen, wo die Zuordnung der Waffe aufgrund Kalibergleichheit nicht zweifelsfrei möglich ist. Ist natürlich jeder für sein eigenes Bedürfnis verantwortlich, aber ich mache es so. 

     

    Nein gerade nicht, es sei denn deine ÜK 9mm hat eine Ausstattung für Wettkämpfe, in denen deine Andere nicht einsetzbar wäre und umgekehrt (Optics vs offene etc)

     

     

     

    Ich kenne kein Wettkampfbuch. Habe ich noch nie gesehen auf Wettkämpfen. Hat der BDS von uns bei der Einreichung von VM, oder IPSC Sanktionierung nie verlangt.

    Und wenn es für die Behörde wichtig wäre, dann würde man ja der Behörde vorlegen müssen, für welche Disziplin die jeweilige Waffe genehmigt wurde.

    Oder in den Nachweisen müsste Seriennummer vermerkt werden.

    Wird alles nicht gefordert. 

    Daher verstehe ich nicht, wie die Behörden da durchblicken wollen.

     

     

     

  2. Ich fasse nochmal 2-3 Dinge zusammen.  ......

     

    Das Ganze gilt für Waffen, die über das Grund Kontingent beantragt und gekauft wurden.

    Für diese Waffen und nur für diese Waffen, muß ich min 2 Wettkämpfe innerhalb 2 Jahren nachweisen.

    Ich kann zwar Wettkämpfe per Urkunde, Ergebnisliste nachweisen, aber ein Nachweis einer bestimmten Waffe ist eigentlich nicht möglich.

     

    Für mich im Klartext, habe ich eine 9mm über Kontingent,  dann mit ich mit Ergebnislisten, für 9mm Disziplinen, schinmal im grünen Bereich. Sanktionierte IPSC Matches, VM z.B. innerhalb des Vereines wären ausreichend .

  3. Wie ist es denn mit 2 Kalibergleichen Waffen ?

    Waffe 1 , 9mm im Grundkontingent. Waffe 2. über Grundkontingent, auch 9mm.

    Wie wird festgestellt, mit welcher ich die Wettkämpfe schieße ???

    Die Behörde weiß nicht, welche Disziplin ich die jeweiligen Waffen beantragt habe.

    Alle wurden bei mir z.B. auf 0815 Disziplinen beantragt, laufen aber inzwischen alle im IPSC...... ausschließlich

     

    Und die andere 9mm muß nicht benützt werden ?

    Was ist mit Pumpflinte in der grünen WBK ? Zählt die als 3. Kontingent Waffe, oder ist die außen vor ?

  4. Ich habe hier 2x  10 schüssige Magazine von Promag.

    Diese sind, waren neu.

    Gingen in meiner Taurus PT1911 so schwer rein, dass ich sie nicht benutzen kann.

    Auch ein wenig entgraten und Schweißnaht flach schleifen mit dem Dremel hat nicht geholfen.

    Also für ne Taurus würde ich die nicht  holen.

    Wer also für ne  andere 1911er sein Glück versuchen will.

     

    Neu kosten die 34€ pro Stück + Porto von Brownells.

     

    Ich gebe sie nun für 50€ + Porto ab. Polsterumschlag, wenn Gewicht paßt, oder DHL Paket versichert.

     

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  5. vor 1 Stunde schrieb PetMan:

    Bei uns im Verein steht jeder der Schiesst in der Schieskladde . Was passiert wenn die mal weg kommt???? Was spricht dagegen das jeder "für sich " ein pers. Schiessbuch führt ???? Ich benutze alte Bundeswehschiessbücher. Dort trage ich das Datum , die Kaliber und den Ort ein wo ich Schiesse. Neuerdings auch ob LW oder KW .Stempel hole ich mir wenn welche da sind, wenn nicht dann nicht. Unterschriften von Aufsichten/ Schiessleitern sind da keine drin. Beantrage ich eine Waffe muss mein Sportwart nicht das Schiessbuch durchforsten. Er glaubt mir meine Termine bzw weiß er das ich genug Schiesse. Kopien meines Schiessbuches schicke ich mit an den Verband. Hat bisher auch für Waffen über Kontingent immer gereicht und ICH habe den wenigstens Aufwand die Unterschrift vom Sportwart/ vom Verband zu bekommen. Sowohl beim BDS LV 9 als auch beim saarländischen DSB Ableger hat das bisher gut Funktioniert. Meine 1. WBK ist deutlich älter als 10 Jahre, ich könnte das entspannter sehen. Ich führe mein Schiessbuch aber weiter, einfach für mich oder wenn ich noch eine Waffe brauche.

    Die Leute die sich hier darüber mokieren, das man kein eigenes Schiessbuch führen MUSS, sonder das der Verein/Verband das für sie macht wünsche ich viel Spaß mit ihrer Einstellung, wenn sie den Nachweis denn dann mal brauchen..................................................

     

    Vorsicht, dünnes Eis.

    Wenn z.B. neue Gesetze in Kraft treten, werden diese ja im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind ab da gültig.

    Wie ist das bei Verbänden?  Zumal ja die meisten Vereine bereits im Verband waren, bevor diese Regelungen in Kraft treten.

    Insofern haben die Vereine, Vorstände sich vermutlich nicht verpflichtet........

     

    Dann wäre auch noch zu klären ob es diesbezüglich eine hol- oder eine Bringschuld gibt.  Und ich gehe dabei fast von zweitem aus.  Zumindest wenn ich die Rechten und Pflichten der Privatwirtschaft zugrunde legen. 

     

    Und zurück zur Buchführung. 1. Macht es der Verein, wird es nie komplett und korrekt sein. Beispiele was z.B. nicht funktionieren kann, habe ich ja bereits genannt.

    Weiterhin ist solche Listen führen aber ganz tief in der Datenschutz-Grundverordnung drin. 

    Ich hoffe Vereine die das so haben, haben ein entsprechendes Regelwerk und die Mitglieder haben dem schriftlich zugestimmt. 

    Und dann natürlich auch der Übermittlung der Daten.........

    Und erst wenn nach 10Jahren Aufbewahrungsfrist das mit Entsorgungsnachweis korrekt vernichtet werden muß......

     

     

    Wir halten uns an das eigene Schießbuch, aber grübeln noch wie man damit Datentechnisch umgeht.

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  6. Am 29.1.2022 um 11:17 schrieb MAHRS:

    Cooler Typ.

     

    Im Prinzip bin ich für den geringsten Aufwand und vor allem dafür, dass hinten raus kommt, was gewünscht ist: die Bedürfnisbescheinigung.

     

    Deshalb führen wir seit der WaffG Änderung beim Training die Kladde. Ich gehe davon aus, dass das der BDS so auf uns delegiert. Was soll er auch mit kleinem Aufwand bescheinigen? Abgesehen davon rate ich jedem Schützen (zumindest bei uns ...) ein einfachstes Schießbuch zu führen: Datum, KW/LW, Ort, ab und an Fremdunterschrift.

    Muss ich dann etwas bestätigen - egal ob Erwerb oder Bestand - mach ich das über "sein" Schießbuch. So gabs noch nie wo auch immer ein Problem und der Aufwand ist klein.

     

    Am 28.1.2022 um 22:28 schrieb Rene2109:

    Genau, und es ist auch nicht meine Aufgabe und auch nicht gesetzlich gefordert, das ich ein Schießbuch führe. Der Verein, bzw. Verband hat jedoch gesetzlich dafür Sorge zu tragen mir die Termine bestätigen zu können, z.B. durch das Führen eines Standbuchs in analoger oder digitaler Form.

     

    Und da drehen wir uns im Kreis und kommen in Bereiche die so nicht umsetzbar sind.

     

    Ein Schießbuch, kann nur persönlich geführt werden. Das kann imho ein Verein nicht leisten.

    Was ist  mit Disziplinen, welche nicht auf dem eigenen Stand geschossen werden, sondern bei benachbarten Vereinen ?

    IPSC, Fallscheiben, evtl. Langwaffe ?

    Wenn das der Fall ist, dann kann es eben der Schütze nur selber.

     

    Bei uns zeichnet der Standbetreiber ab, da er immer anwesend ist und sieht wer da war.

    Da hat z.B. der Verein, oder sagen wir besser Verantwortliche des Vereines keine Möglichkeit dies zu dokumentieren.

    Zumal dann noch die Frage wäre, darf er das überhaupt nach Datenschutzverordnung. Denn er muß die Daten ja auch speichern.

    Also bewegen wir uns immer mehr auf eine Option zu, wo der Schütze selber den Nachweis bringen muß und diesen beim Verein erst bei Bedarf vorlegt.

     

    Wenn er nun sagt, ich muß doch kein Schießbuch führen, da ist der Verein doch für verantwortlich. gut, dann übersieht er einerseits, das er ja was haben will und andererseits das scheinbar den Vereinen keine Handlungsweise dafür bekannt ist.

    Ich hatte ja bereits erwähnt....

    Zitat

    im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet

     

    Mir ist weder ein entsprechendes Verfahren bekannt, noch haben wir uns zu so einem Verpflichtet.

    Also ist eben die Frage, wie sieht das Verfahren aus und wie sollen wir das handhaben ? Und auch beim Verband würde ich die obigen Sonderfälle  dann mal ansprechen, mit der Frage wie ist da zu verfahren ?

     

    Letztlich  ist die sinnvollste Regelung zur Zeit, sich ein Schießbuch  zeigen zu lassen und dann ein entsprechendes Dokument dem Schützen zukommen zu lassen.

    In 3 Jahren werden wir ja sehen, wie es die Verbände handhaben. Denn dann sind die ja in der Pflicht.

     

  7. vor 53 Minuten schrieb pulvernase:

    Ich schon. Oder wie interpretierst du diesen Satz?

     

    "Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der [...] im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese [...] einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen [...]"

     

    Ich verstehe darunter , dass ich mich an das festgelegte Verfahren  halte. 

    Wo finde ich dazu Infos ? 

    Was ist das festgelegte Verfahren ?

    Sicher nicht, dass der Verein Papierlisten aller Mitglieder und ALLER Termine, auch außerhalb pflegt und diese 10 Jahre aufbewahrt.......

     

     

  8. vor 7 Minuten schrieb pulvernase:

    WaffG lesen. §15 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe b.

    Der Verein ist verpflichtet die Schießtermine seiner Mitglieder zu dokumentieren.

     

    Wenn ihr das bisher nicht getan habt, dann habt ihr spätestens jetzt ein Problem mit eurem Verband. Der ist nämlich wiederum verpflichtet zu überprüfen, dass ihr euren Dokumentationspflichten auch nachkommt. Tut er das nicht, dann kann er laut der Bestimmung des §15 kein anerkannter Schießsportverband sein - mit allen entsprechenden Folgen, wenn so ein Fall vor Gericht gehen sollte. Und da der Verband sich da natürlich aus Selbstschutz entsprechend absichert, seid ihr als lokaler Verein erstmal dran.

     

    Wenn es nicht genug Termine für die Bescheinigung beim Verein selber gibt, dann kann man eine Kopie des Schießbuchs beim Verband einreichen und den das bestätigen lassen.

     

    Das wird ab dem Stichtag der Verband ja machen. Indem er sich eben das Schießbuch des jeweiligen Mitgliedes zeigen läßt, bei Beantragung eines Bedürfnisnachweises.

    Ich glaube kaum, dass eine lückenlose Kontrolle eines jeden Mitgliedes über jeden Termin damit gemeint ist. Noch das sowas möglich wäre.

    Ich lese  da nicht raus, dass ich zu jeder Zeit, als Verein, einen Nachweis  über jedes Mitglied führen muß.

    Auch ohne Anlass, wie die Regelüberprüfung.

     

     

  9. vor 8 Minuten schrieb Cannon Balls:

    Kann nicht sein, die Führung der Schießkladde ist Aufgabe des Vereins. 

     

    Zeig mir mal die Bestimmung ????

    Und wie könnte ein Verein feststellen, wenn das Mitglied  auf einem anderen Stand (zusätzlich) trainiert ??

    Dafür hat doch jeder sein Schießbuch und läßt es von der Aufsicht, oder dem Standbetreiber abstempeln.........

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  10. Gerade eben schrieb icegregor:

    Hätte gesagt das passt grundsätzlich:
    vgl Waffg Paragraph 14 Abs 4.

    Zusätzlich gilt aber auch:

    (21) Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 kann das Bedürfnis nach § 14 Absatz 4 Satz 1 auch durch eine Bescheinigung des dem Schießsportverband angehörenden Vereins glaubhaft gemacht werden
    Abschnitt 6, Satz 21.

     

    Ja, wir als Verein  "bekunden" das ja auch  bisher für unsere Mitglieder.

    Allerding haben wir keine Übersicht wer wann und was schießt. Für die Schießbücher ist jeder selbst verantwortlich.

    Hat aber im Prinzip die Behörde nichts an zu gehen..... so zumindest mein Kenntnisstand. 

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  11. Heute hat ein Vereinskollege dieses Anschreiben der Polizeibehörde bekommen.

    Wir haben dafür auch einen Vordruck den ich dann immer ausfülle und an die Behörden schicke.

    Allerdings bestätigen wir als Verein ja nur, dass er Mitglied ist und regelmäßig trainiert.

    Sehe ich das richtig, dass die Behörde hier plötzlich, wie ja so viele, über das Ziel hinaus schießt ?

    Ich würde erstmal den normalen Standardvordruck  hin senden und schauen, ob da ne Beschwerde kommt. Ganz ohne Kommentar , oder irgendwas..

     

    roderanschreiben01_2257k21.jpg

  12. Ich finde den BCM  nicht schön zu greifen.  Zumindest den M LOK

    Hab nen Samson, den finde ich sehr angenehm.

    Der BCM ist mir zu klobig und wie ich finde zu groß für meine Hände.

     

    Über nen Bravo Alpha, können wir aber gerne mal reden.

     

  13. vor 22 Stunden schrieb _peti:

    Mal eben schnell laden:

     

     

    Disclaimer: keine Ahnung, wie es dazu kam.

    Ein ähnliches Problem gab es ja auch, wo die Buschbrände in Kalifornien waren und der Strom tlw. abgestellt werden mußte. 

    Wobei das eben  ein Problem der Infrastruktur ist und nicht des E Autos.

     

    Wenn die Tankstellen ausverkauft gewesen wären, hätte es nicht anders ausgesehen.

     

    und gerade bei Tesla muß man schon eingestehen, dass sie verdammt nah an einem vollwertigen Ersatz für den Verbrenner sind.

    Nen Tesla 3 würde ich mir glatt selber holen, wenn der eben nicht  über 60k€ kostet in Langstreckenvariante.

     

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  14. Jetzt will man es wohl mit Gewalt durchsetzen.

    Das wäre natürlich eine Katastrophe für die ganzen Leuten  die mit dem Auto zur Arbeit müßten, Und vermutlich ein immenser gesamtwirtschaftlicher Schaden, da es unzählige Preissteigerungen  nach sich zieht.

     

    https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/diesel-soll-70-cent-teurer-werden-klimaplan-des-umweltbundesamts-66482398.bild.html?wtmc=fb.shr&fbclid=IwAR1gBjR3EcxpnVhHeLXvc8jwrehPq7MLfnQHOU22DZahD9afBRncaAR3qrU

     

    https://www.n-tv.de/politik/Behoerde-fordert-massive-Spritpreiserhoehung-article21439050.html

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