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Götterbote

WO Silber
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Beiträge von Götterbote

  1. wollte euch ja nur Informieren, wenn ich so mir einige Angebote anschaue gibt es z zt viele inaktive......

    Ist mir auch schon aufgefallen. Aber bei vielen Angeboten finde ich einfach keinen Grund für eine Sperrung.

    Auch viele der großen Händler sind immer mal wieder kurzzeitig gesperrt.

  2. Systemmeldung

    Ihr Benutzerkonto wurde am 01.01.2015 um 18:04:11 gesperrt.

    Begründung: Datenvergleich. Bitte Ausweis -beide Seiten- per E-Mail schicken.

    passiert sicherlich dem einen oder anderen die Tage auch, Routine ? :lol:

    Das muss bei dir anlassbezogen sein. Ich bin nicht gesperrt. :teu38:

  3. Datum - Uhrzeit - Stand - Bahn - Waffe - Kaliber - Waffennummer - Geschoss - Ladung - Scheibe - Treffersitz - Unterschrift des Schützen - Unterschrift der Aufsicht - Unterschrift zweier amtlich bestellter Zeugen ...

    Du hast noch die Fahrtroute vergessen, die vorher von der Behörde genehmigt werden muss. :sla:

  4. mein Verein soll ein Schießbuch führen? ich schiesse auf einem gewerblichen Stand, da hat niemand die Zeit für soetwas, und nun?

    Wenn du eine Standgebühr abdrückst, dann bekommst du ja auch eine Quittung, die als Versicherungsnachweis gilt. Die Quittung sollte bei der Behörde auch als Trainingsnachweis anerkannt werden.

  5. .. eine Schießkladde kann aber z.B. auch bei Versicherungs- bzw. Haftungsfragen sehr hilfreich sein....

    Ich war bisher noch in keinem Verein Mitglied, in dem es nicht Pflicht war, sich vor dem Schießtraining in die Standkladde einzutragen und zu unterschreiben. Es ging in allen Fällen nur um den Versicherungsschutz.

  6. Der DSB wirie Politiker nichtd sich nicht ernsthaft widersetzen und die anderen Verbände interessieren die Politiker nicht.

    Bisher reichte, was meine Person angeht, der Behörde immer eine Bescheinigung des Vereins, dass ich regelmäßig mit meinen Waffen trainiere als Bedürfnisnachweis aus. Nur die Vereine bestanden immer auf die nachweisbaren 12/18 Termine. Leider finde ich in den Vereinen mehr vorauseilenden Gehorsam vor als bei den Sachbearbeitern...natürlich gab es bisher auch ein paar Ausnahmen, die aber nichts mit der persönlichen Einstellung der Sachbearbeiter gegenüber dem Legalwaffenbesitz zu tun hatte.

  7. @ Götterbote:

    Das stimmt so nicht. Als Anfang zum Einlesen in die Materie ist dieser Wikiartikel nicht schlecht: https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvorschrift

    Kurz gesagt, die WaffVwV gibt dem SB genau vor wie er das WaffG auszulegen hat. Bundeseinheitlich. Von Behörde zu Behörde abweichende Auslegungen kann es nur dann geben, wenn Sachverhalte dort nicht geregelt sind.

    Es sollte natürlich so sein, wie du es formuliert hast. Aber es klappt halt nicht überall so. Sonst würden Anwälte keine Artikel darüber schreiben.

    Darin hat man in NRW seit langem einschlägige Erfahrungen.

    Es sei hier nur mal an den unseeligen "Stegner-Erlass" erinnert, mit dem die nachgeordneten Ordnungsbehörden zu eindeutig rechtswidrigem Handeln angewiesen wurden.

    Das Problem dabei ist, dass es kaum mal gelingt eine solche ministerielle Anweisung in Papierform in die Hand zu bekommen und wenn es doch mal gelingt, niemand genug A**** in der Hose hat gegen diese Form der Behördenwillkür rechtlich vorzugehen.

    CM

    Zum Glück wohne ich seit dem Frühjahr diesen Jahres nicht mehr in NRW. In Bayern ticken die Uhren in den Amtsstuben noch ganz anders. Ich war total positiv überrascht wie die jungen SBinen im Landratsamt Erding drauf sind.

    Was diesen Erlass in NRW angeht, wollte man mir diesen auch nicht zur Einsicht aushändigen. Mir wurde damals gesagt, dass diese die verbindliche Handlungsanweisung für die Sachbearbeiter sei und als Verwaltungsvorschrift über dem Bundesdeutschen WaffG stünde. Außerdem hätten nur Bedienstete des öffentlichen Dienstes in NRW das Recht auf Einsicht, das gemeine Volk nicht.

    Komischerweise konnte sich die Kreispolizeibehörde damals bei meiner Verwaltungsklage vor Gericht nicht darauf beziehen. Da musste auf einmal das WaffG wieder für deren Argumentation herhalten.

  8. Ich meinte mit letzterem die WaffVwV auf die sich der, die, das Sachbearbeiter bezog.

    Die WaffVwV ist auch so eine Geschichte für sich. Ich glaube, es war ein älterer Artikel im DWJ, in dem stand, dass die WaffVwV eine Arbeitshilfe für den Sachbearbeiter sein soll, aber das du als Erlaubnisinhaber kein Anrecht auf die Befolgung der WaffVwV hast.

  9. Zum Thema NRW: Eine Schützenkollegin bekam vor kurzem ihr erstes Kind. Prompt fragte die Behörde nach ihrem Bedürfnis. Zufall? :rolleyes:

    An Zufälle glaube ich auch nicht. Wie hat denn die Behörde davon erfahren?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Behörde automatisch von der Geburt erfährt, wenn Mutter und/oder Vater mit der Geburtsurkunde zum Rathaus rennen.

  10. Immer wieder etwas Neues, um die "Kunden" damit zu schikanieren.

    Ich brauchte mich noch nicht einmal zu wehren. Es war nur ein Tipp meines Anwalts, den Brief so formulieren zu lassen. Ich war schon auf Krawall gebürstet und wollte einen Widerspruch dagegen einlegen. Aber mein Anwalt meinte nur dazu, dass man bei Peanuts den Weg des geringsten Widerstandes gehen sollte. Hätte meine damalige Behörde den Brief nicht akzeptiert, wäre es zur Klage gekommen, da das Sprengstoffgesetz damals keine weitere Bedürfnisprüfung für die Verlängerung des Scheines vorgesehen hat.

  11. NRW

    Das ist halt typisch für NRW. Leider liegt das nicht an vermeintlich dummen oder unwissenden Sachbearbeitern! Es liegt an der Landesregierung, die die Sachbearbeiter anhält so zu verfahren, wie es in weiten Teilen NRW's momentan so üblich ist.

    Solche Prüfungen finden erstmalig drei Jahre nach Ersterteilung der WBK, DANACH anlassbezogen (z.B. Umzug, Vereinsaustritt, Schwangerschaft, längerer Auslandsaufenthalt, längere Krankheit, Jagdschein nicht mehr gelöst o.ä.) statt.

    Nur so ins Blaue hinein gefragt ist nicht zulässig ! Dafür gibts die Meldepflicht der Vereine nach § 15 Abs. 5 WaffG.

    Genauso so ist es. Bei mir, damals noch in NRW, lief es folgendermaßen ab. Es gab bei mir eine anlassbezogene Bedürfnisüberprüfung, weil von seiten BDMP mein Austritt aus diesem Verband an die Behörde gemeldet wurde. Meine Behörde wußte natürlich nichts davon, dass ich zu dieser Zeit auch Mitglied im RSB war. Warum auch, wenn nur Austritte zu melden sind. Müssten die Dachverbände Eintritte melden, gäbe es deutlich weniger anlassbedingte Bedürfnisüberprüfungen.

    Meine zuständige Behörde (Kreispolizeibehörde) hat jedenfalls vom Vereinsvorstand einen entsprechenden Wisch über meine regelmäßige Teilnahme am Trainigsschießen bekommen und es war gut.

    Zwei oder drei Wochen später wollte das Ordnungsamt von mir einen Nachweis haben, dass ich mit jeder einzelnen meiner Waffen 12 bis 18 mal im Jahr schieße. Es ging um die Pulverscheinverlängerung. Man wollte damit einen Verbrauchsnachweis führen, dass ich mein SP und NC-Pulver auch wirklich verschieße.

    Daraufhin habe ich meinen Anwalt angerufen und ihn um Rat gefragt. Das Ordnungsamt bekam darauf hin einen Brief mit dem schlanken Satz, dass "Ich mit meinen Waffen regelmäßig trainiere." Danach war Ruhe.

    Man muss noch dazu sagen, dass die Kreispolizeibehörde und das Ordnungsamt in diesem Landratsamt von den gleichen Sachbearbeitern besetzt sind.

    Solche Prüfungen finden erstmalig drei Jahre nach Ersterteilung der WBK, DANACH anlassbezogen (z.B. Umzug, Vereinsaustritt, Schwangerschaft, längerer Auslandsaufenthalt, längere Krankheit, Jagdschein nicht mehr gelöst o.ä.) statt.

    Nur so ins Blaue hinein gefragt ist nicht zulässig ! Dafür gibts die Meldepflicht der Vereine nach § 15 Abs. 5 WaffG.

  12. Leg der Behörde nur eine Bescheinigung deines Vereins/Verbands vor, niemals das Schießbuch selbst. Sonst kommen die nachher noch auf die Idee und sagen, du hast zwar insgesamt >18 mal trainiert, davon mit Waffe XY aber nur <18 mal und wollen dann für diese Waffe die Erlaubnis widerrufen.

    Das kann ich nur bestätigen. Meine Behörde wollte auch schon mal Schießnachweise mit jeder Waffe von mir haben. Ich habe damals sofort mit meinem Anwalt telefoniert. Er gab mir den Tipp, den Trainingsnachweis in folgender Form vom Verein schreiben zu lassen:

    "Herr XY nimmt regelmäßig mit seinen Waffen an den Trainingseinheiten teil."

    Wichtig ist nur, das nicht "mit allen seinen Waffen" oder ähnliches drinsteht.

  13. Aber Frankonia hat ja die Zeichen der Zeit erkannt und bietet mittlerweile viele/alle? Artikel im Internetshop an. Nur scheint ihnen noch nicht aufgefallen zu sein, dass ein Preisvergleich heute deutlich einfacher und schneller ist

    Ich habe irgendwie den Eindruck, das Frankonia versucht, auf dem Gebiet Waffen und Munition alleiniger Deutschlandimporteur zu werden. Nur so kann es sich diese Firma erlauben, die Katalogpreise so hoch anzusetzen. Wenn ich mir den aktuellen Katalog so anschaue, dann wird mir schwindelig.

  14. Gestern Abend lief beim WDR eine interessante Reportage über WW2 Reenactements in England. Dort wurden Platzpatronen aus MP40, MG34, Browning M2 usw und aus diversen Repetierern verschossen. Sind diese Waffen alle von scharf auf Filmwaffen umgebaut worden und sind diese Waffe in England erlaubt?

  15. @7,62x54R

    Danke für den Hinweis. Ich meinte natürlich den Geschossmantel aus Tombak. Leider kommen öfters Schreibfehler bei mir vor, wenn ich nebenher in der Uni dieses Forum besuche. So multitaskingfähig bin ich leider noch nicht.

    Gruß

    Jens

  16. Hallo Götterbote,

    sorry, aber jetzt muß ich lachen. Der Vo entnehme ich das Klaiber .308 Win, nicht .300 WinMag.

    Ich habe doch geschrieben, das ich eine Waffe im Kaliber .308 Winchester verwendet habe und keine .300 WinMag. Wenn eine .308 Win. VM Durchschüsse durch die VA Stahlbleche schafft, dann die .300 WinMag erst recht.

    Die Bretter habe ich von hinten mit Sand aufgeschüttet, damit wenigstens die meiste Geschossenergie in die Bleche ging und nicht in ein Drehmoment, welches das Brett wegkatapultiert hätte.

    Du musst mir aber nicht glauben, das ich die Bleche durchschossen habe. Aber Du kannst mich gerne mal besuchen, bist herzlich eingeladen, und ein paar verschieden starke Bleche mitbringen, dich ich mit meiner .308 Win. durchlöchere.

    Gruß

    Jens

    PS: Bilder von den durchschossenen Blechen kann ich leider keine mehr machen, da diese als Pokale weggegangen sind.

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