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Götterbote

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Beiträge von Götterbote

  1. vor 16 Minuten schrieb Empty8sh:
     
    Ein neuer Angriff auf den Schießsport und die Jagd. Betroffen sind diesmal wirklich alle, vom Luftgewehrschützen zum Vorderlader, vom Jäger zum IPSC-Schützen.
     

    Können die in Brüssel nicht alle Waffen verbieten, dann wird einfach die dazugehörige Munition verboten. Kann man nicht schießen, dann entfällt auch bei uns das Bedürfnis. Am Ende bleiben nur noch die Sammler übrig. Aber für die findet Brüssel auch noch das passende Allheilmittel.:bad:

  2. vor 13 Stunden schrieb heletz:

     

     

     Als das G36 geordert wurde, war klar, daß deutsche Soldaten niemals die deutsche Grenze überschreiten würden.

     

    Das kann man so nicht stehen lassen. Als das G36 bestellt wurde, nahm die Bundeswehr schon ein paar Jahre an "Auslandseinsätzen" teil. Nur das diese nicht so genannt wurden und erst mit dem Einsatz auf dem Balkan offiziell wurden. 

  3. Am 26.5.2016 um 01:19 schrieb Iggy:

    Ein sehr guter Freund hat sich nach'm Maschinenbaustudium, eigentlich schon davor:chrisgrinst:, für einen Einstig in die Waffenbranche interessiert.

    Er hat aber allenthalben die Erfahrung gemacht, daß man Bewerber favorisiert, die hobbymäßig und auch sonst möglichst gar kein Interesse an Waffen haben. 

    Das lief bei mir genauso. Vor dem Studium war ich SaZ12, Waffeninstandsetzer und Feuerwerker EOD bei der Bundeswehr. Dazu bin ich seit über 25 Jahren Sportschütze und seit 16 Jahren Wiederlader. Ich bin davon ausgegangen, dass ich mit meinem Fachwissen im Bereich Waffen und Munition bei den großen Rüstungsbetrieben und Waffenherstellern punkten kann. Fehlanzeige! Fachwissen interessiert die nicht!

    Bei den großen Munitionsherstellern ist man an promovierten Mathematikern und Physikern interessiert. Bei den Handfeuerwaffenherstellern sind Konstrukteure mit Studium beliebt. Besonders die mit Berufserfahrung in der Fachrichtung kunststoffgerechtes Konstruieren von Spritzgusswerkzeugen. Die Plastikgriffstücke und -gehäuse sollen sich ja nicht nach dem Ausstoßen aus der Form verziehen. Was heute anscheinend immer noch ein großes Problem darstellt. Daher werden die Teile krumm gespritzt, damit sie sich beim Erkalten gerade ziehen.

    Mit Fachwissen kann man auch anecken. Bei einem Bewerbungsgespräch wurde ich von einem Abteilungsleiter, der auch Sportschütze war, über das WaffG ausgefragt. Oh Mann, war dieser Typ peinlich. Nachdem er mir mit den Paragraphen kein Bein stellen konnte, versuchte er mich mit Grundlagenwissen in der Produktentwicklung auf's Kreuz zu legen. Pech für ihn, dass es meine Vertiefungsrichtung Produktentwicklung im Maschinenbaustudium war. Er meinte, dass ich alles falsch beantwortet hätte. Ich war nach diesem Vorstellungsgespräch froh, dass ich in diesem Rüstungsunternehmen keine Anstellung gefunden habe.

    Für Büchsenmacher interessiert sich auch keiner. Es reicht denen ein einziger pro Schicht aus, damit wenigstens ein Mensch mit einer Waffenherstellungslizenz anwesend ist. Wenn man sich bei zivilen Jagdwaffenherstellern bewirbt, kann man überhaupt froh sein, wenn eine man eine Antwort auf ein Bewerbungsschreiben erhält.

    Am Ende bin ich doch sehr froh eine Anstellung als Abteilungsleiter in der Automobilbranche erhalten zu haben.

    • Wichtig 1
  4. Es gibt beim "Monaco Franze" (1983, glaub' ich) eine Folge "Herr der Sieben Meere", da geht die Michaela May im Fasching als Orientalin, Haremsdame oder sowas.

    Auch sonst sind viele Kostüme zu sehen, die "arabischen" Ursprung haben.

    So gesehen, ist das schon dokumentarisch.

    Damals waren diese Kostüme ein freiwilliger Spaß. Wenn wir nicht aufpassen, könnte uns diese Anzugordnung bald schon vorgeschrieben werden.

  5. Im "normalen" Handel, bei Auktionshäusern und -portalen ist der Nachweis des Kaufs hingegen kein Problem (bei eGun z.B. dürfte sich ein Ausdruck des Handelsvorgangs empfehlen, damit nach Jahren ggf. noch etwas "bei der Hand" ist).

    Richtig. Aber hier kann man aber auch lesen was passiert, wenn man über eGun Deko's kauft.

  6. das auseinanderbauen nennt man delaborieren, und ein wiederlader darf auch nichteigene munition delaboreiren.

    Es sei denn, es ist dem Wiederlader ausdrücklich verboten. Bei mir in der Erlaubnis nach §27 wurde dieses Verbot von der Behörde eingetragen. Ist mir aber auch erst vor ein paar Tagen aufgefallen.

  7. Wer hat dir das denn erzählt oder ist das deine eigene Auslegung?

    Das wiedergewinnen ist Bestandteil des Umgangs mit dem Pulver. Und dein Vergleich mit der Munition kaufen? Ohne EWB? Oder doch EWB? Wo ist dann hier der Verstoß?

    Es ist in der Tat meine Auslegung von SprengG und SprengVwV, die auch durch Erfahrungen mit den Behörden anderer §27 Inhaber, mit denen ich persönlichen Kontakt hatte, in den gut letzten 15 Jahren immer wieder bestätigt wurde.

    Ich habe aber nichts von "Wiedergewinnung" geschrieben, sondern von "Pulvergewinnung". Ein gutes Beispiel dafür ist m.E. das übliche Sylvesterfeuerwerk. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen mit 18 Jahren erlaubnisfrei erworben werden. Das Öffnen der Feuerwerkskörper zur "(Schwarz)Pulvergewinnung" ist jedoch verboten, wenn man nicht über die entsprechende Erlaubnis verfügt. Welcher Normalbürger hat diese denn wirklich?

    Wenn ich mit meinen WBK's in einem Waffengeschäft Fabrikmunition erwerbe, dann erwerbe ich kein Treibladungspulver für das ich eine Erlaubnis nach §27 SprengG benötige, sondern ein Endprodukt, dass zum heißen Delaborieren vorgesehen und nicht zur Pulvergewinnung bestimmt ist. Ich kenne jedenfalls keinen Passus in den Gesetzen, die es mir mit einer Erlaubnis nach §27 SprengG erlauben, Pulver aus Fabrikpatronen zu gewinnen.

  8. Hi,

    könntest du bitte da mal eine Quellenangabe posten? Das habe ich, wenn ich mich recht erinnere, damals im Lehrgang anders beigebracht bekommen.

    Sorry, dass ich dir heute erst antworte.

    Auf dem Fachkundelehrgang hast du ja bestimmt auch gelernt, dass du nur Treibladungspulver (NC-, Schwarzpulver, Pyrodex usw.) erwerben darfst, für die du auch in deine Erlaubnis eingetragen bekommen hast. Zudem darfst du das (zugelassene) Pulver nur in den zugelassenen und nach aktuellstem Stand der Vorschriften entsprechend beschrifteten Gebinden erwerben. Zuletzt muss der Erwerb der Treibladungspulver vom Händler oder anderen Berechtigten in deiner Erlaubnis eingetragen sein.

    Wenn du also Fabrikmunition delaborierst verstößt du mindestens gegen den letzten Punkt. Bei gewerbsmäßigen Wiederladern kann das schon wieder anders aussehen.

    Du denkst vielleicht, dass ich SprengG und SprengVwV zu streng auslege, aber in der jetzigen Situation in Deutschland, gehe ich davon aus, das nicht automatisch alles erlaubt ist, was nicht wortwörtlich untersagt ist.

  9. wenn du keine solche findest, schreibst du bitte öffentlich, dass du das nächste Mal Denkst bevor du Schreibst.. Danke.

    Für jemanden, der im Vergleich zu anderen Usern hier erst sehr wenige Beiträge geschrieben hat, vergreifst du dich aber sehr schnell im Umgangston. Wenn du besser informiert bist als meine Wenigkeit, dann zitiere doch selbst mal ein paar Rechtsgrundlagen.

    Ansonsten kannst du dir mal in 27.13 SprengVwV anschauen.

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