Sicher, da hast Du absolut Recht. Und da sehe ich eben den Unterschied. In diesem Fall gehe ich davon aus, daß er Sportschütze oder Jäger ist, sich also mit der Materie auskennt. Da gehe ich auch von Zuverlässigkeit aus. Karle Hupf wird dieses Amt sicher nicht angeboten, weil er so eine schöne rote Nase hat.
Auch was "Konflikte" mit dem Waffengesetz betrifft differenziere ich durchaus. Hat einer in seiner WBK z.B. nur eine Pistole im Kaliber 9mm eingetragen sowie die Munitionserwerbsberechtigung, in seinem Waffenschrank hat er aber, für sich zur Ansicht, eine Patrone .357 und eine Patrone 45ACP, so hat er nach dem Buchstaben des Gesetzes gegen geltendes Waffenrecht verstoßen. Ich käme aber nie auf die Idee, demjenigen nun die Zuverlässigkeit abzusprechen. Das ist ein weites Feld, und auch in den Gesetzestexten stehen oft Dinge, die an der Realität vorbeigehen. Man darf selbst auch nicht päpstlicher sein als der Papst.
Was den hier angesprochenen Fall betrifft...ich kenne ihn nicht, weiß nicht, warum und wie er mit dem Waffenrecht in Konflikt kam, und kann daher auch nichts zur Zuverlässigkeit dieser Person sagen.
So etwas ist immer fallabhängig. Und wäre er in meinem Verein, so würde ich bei der eventuellen Wahl dieser Person zum Schützenmeister eben Details wissen wollen und meine Entscheidung davon abhängig machen. Und wenn es eine Geschichte wäre, die in der Öffentlichkeit Unmut hervorrufen würde und bekannt wäre, so würde ich ihm nahelegen, aus Rücksicht auf den Verein von diesem Amt Abstand zu nehmen, Zuverlässigkeit hin oder her.
Es gibt bei uns in der Nähe einen Fall, da kamen 4 LG-Schützen auf dem Rückweg von einem Wettkampf in eine Polizeikontrolle, im Kofferraum fanden sie eben die 4 Gewehre. Die Polizisten waren noch jung und etwas unerfahren, stellten den ganzen Wagen auf den Kopf und fanden im Handschuhfach einen Schlagring.....verbotener Gegenstand.....alle 4 Waffen wurden eingezogen, dumm gelaufen.
Was ich letztendlich damit ausdrücken möchte: die "Zuverlässigkeit" einer Person rein an einem KWS festzumachen halte ich für Unfug, auch wenn es formaljuristisch so sein mag. Daher bin ich auch gegen den KWS. Sachkunde und Zuverlässigkeit gehen Hand in Hand. Daür muss z.B. ein LG-Schütze nicht unbedingt die Sachkundeprüfung abgelegt haben, nach gewisser Zeit weiß doch jeder Verein, wie er seine Pappenheimer einzuordnen hat. Und bei einem Neuzugang würde ich jemandem, der mir den KWS vorlegt, sagen: "Steck weg das Ding, interessiert mich nicht. Hier musst Du Dich anders beweisen."
Ich sähe es lieber, daß jemand, der eine Signalwaffe führen will, auch die Sachkunde sowie ein Bedürfnis nachweist. Das wäre konsequenter. So wie es jetzt gehandhabt wird kann man sich den KWS nämlich auch sparen. Er sagt nichts aus bzw. nicht genug. Er bringt nur Geld in die entsprechenden Kassen.
Ich denke auch, in der Realität wird das in Vereinen nie ein Thema sein, Entscheidungen am KWS festzumachen. Beim Antrag einer WBK wird von Amts wegen nämlich sowieso noch mal nachgeprüft.
Gruß Michel