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abo

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Beiträge von abo

  1. .....Als ob in der Schweiz keine Waffen versendet werden würden ...

    hi

    es geht nicht im den inlandsversand

    der geht ueberall

    INNerhalb der schweiz kein problem

    INNerhalb von deutschland kein problem

    INNerhalb von oesterreich kein problem

    aber grenzueberschreitend machen es die botendienste inkl. post nicht

    weil sie fuer diese verbringung verantwortlich waeren und pruefen muessten ob alle genehmigungen dafuer vorliegen

    das wollen und koennen sie sich nicht antun

  2. hi

    mein beitrag wird dir wenig helfen fuerchte ich

    trotzdem dazu ein paar zeilen

    ich bin haendler in oesterreich

    mein wissenstand ist dass waffenhandel mit der schweiz nur und ausschliesslich ueber schweizer handler moeglich ist

    an oder von privat geht nicht

    mag sein dass das wieder pro kanton etwas unterschiedlich gehandelt wird

    und eventuell war es auch "frueher" anders

    aber wir versenden generell nix mehr in die schweiz und kaufen auch nix von dort

    ist zu riskant weil vorher nie feststellbar ist ob der versand jetzt moeglich sein wirds oder nicht

    wir mussten in einem einzelfall auch schon mal waremit dem flieger schicken lassen weil fuer die durchfahrt in irgendeinem kanton die noetigen papierln nicht zu beschaffen waren bevor die importerlaubnis wieder abgelaufen war

    das ist aber schon ein paar jahre her

    betreffend transport:

    ja, das ist zutreffend

    gilt aich fuer oesterreich

    "klassische" botendienste wie DPD, DHL, GLS, EMS, post & CO haben heir bei uns in oesterreich allesamt den internationalen versand von waffen und waffenteilen (auch schreckschuss) in ihrem AGB ausgeschlossen, weil sie nicht fuer die sicherheit der ware am transport (diebstahl) garantieren koennen und wollen.

    waffentransport AT -> DE ist nur mit spedition oder speziellen transportdienstleistern fuer €€€ moeglich .. (kurioserweise setzen die dann - zumindestens teilweise - die vorher angefuehrten botendienste dafuer ein...)

    es wuerde mich nicht ueberraschen wenn das in der schweiz ebenfalls daran scheitert

    edit:

    Wenn das so wäre, dann müßte ja jeder Händler, der aus der Schweiz importiert, für jeden Importvorgang, für jede Waffe eine schweizer Erwerbserlaubnis benötigen.

    ja logisch, es gibt keine dauerimportgenehmigungen aus oder in die schweiz, wir brauchen fuer jede de**erte knarre den vollen papierkram ....

    mir waeren jedenfalls keine dauerbewilligungen bekannt, haben usn aber da auch nie drum gekuemmert wegen der paar stueck die das frauher waren

  3. jop

    und selbst ersteres ist wahnsinnig schwer wenn es schon ein unternehmen gibt welches den markt besetzt

    wenn der marktfuehrer keine schweren fehler macht kannst selbst mit einem gewaltigen aufwand (werbung, innovation usw) als mitbewerber keine ernsthaften marktanteile zurueckgewinnen

    gibt unzaehlige bespiele dafuer

    vor allem im medienbereich

    aber auch bei den markenartiklern ..

    red bull

    coca cola

    mcdonalds

  4. hi

    wie schon angemerkt

    du findest das nirgendst

    es gibt dazu kein gesetz, keine verordnung und keinen erlass

    es handelt sich um bescheide zwischen einem antragsteller und einem amt

    diese sind nicht oeffentlich

    in der praxis wurde es bis oktober 2012 so gehandhabt das aufgrund des kriegsmaterialgesetzes kein waffenteil einer zivil zulaessigen waffe mit den teilen einer kriegswaffe austauschbar sein darf ( auch nicht umgekehrt)

    daher ist die verrueckte warzen anschleiferei und bolzensetzer noetig

    und zusaetzlich hat man "typische militaerische merkmale" festgelegt die ebenfalls nicht vorhanden sein duerfen ( bajonettwarze, muendungsfeuerdaempfer...... frueher zaehlte auch noch das zweibein dazu, das wird aber schon seit jahren nicht mehr angewendet)

  5. hi

    der vollstaendigheit halber:

    teilmantel hohlspitz munition ist in oesterreich seit 1996 reglementiert, dabei wurde festgelegt dass sie kriegsmaterial ist und nicht besessen werden darf

    mit einem "reparaturerlass" 1997 (?) wurde dann aber nachtragelich klargestellt das "nicht besessen werden" nicht so verstanden werden darf, dass man sie nicht besitzen darf

    ;-)

    sondern der besitz (innehabung, kauf, abgabe an) personen mit WBK oder WP ist dann zulaessig ist wenn diese jaeger oder sportschuetzen sind udn das nachweisen

  6. So, wie erste Recherchen ergeben haben, scheint es wohl eher nicht möglich zu sein, einfach Österreich-konforme Wechselsysteme auf ein "normales" Griffstück zu setzen, da die Österreich-konformen Waffen ein speziell markiertes Griffstück / Lower haben (müssen?), auf dem "Durch BMI zum Verkauf in Österreich freigegeben" steht. Oder?

    hi

    das ist so nicht richtig

    der BMI-schriftzug ist nicht teil der zulassung

    es ist im prinzip schon moeglich einen AR-15 klon nachtragelich auf AT-version umzuruesten

    eigentlich ist es auch nicht teuer

    das problem ist dass du es nirgendst schwarz auf weiss bekommst ob es ausreicht oder nicht

    weil die bescheide mit denen die waffen zugelassen wurden - im gegensatz zu DE - NICHT oeffentlich sind

    es sind "privatverfahren" zwischen den antragstellern (meist dem importeur der waffe) und der behoerde

    falls du es glauben willst, die allgemein bekannten (aber nicht belegbaren) abaenderungen sind:

    - eine warze am verschlosskopf abfraesen (einfacher: bei HERA einen verschlusskopf oesterreich version kaufen und montieren)

    - einen bolzen an die korrespondierende stelle der barrel extension einbauen ( einfacher: bei HERA eine barrel extention oesterreich version kaufen und montieren)

    - sear cut (falls offen) mittels adapterplatte und 2K-kleber dauerhaft und ordentlich erkennbar verkleben (adapterplatten kannst von mir bekommen bei bedarf, kosten weniger als die portogebuehr dafuer)

    - bajonettwarze verstuemmeln (sie muss nicht komplett entfernt werden, aber ein bajonett darf daran nicht mehr verriegeln

    - muendungsfeuerdaepfer entfernen (sind auf selbstladern in AT verboten). aber: alles was eine kalibergrosse prallplatte enthaelt ist ein kompensator, der ist erlaubt, nur "echte" MFD sind verboten

    in summe sind es sieben punkte die ueberprueft gehoeren, aber nur die obigen fuenf sind tatsaechlich erforderlich, der rest ist fuer die in europa erhaeltlichen modelle gegenstandslos

    wichtig ist fuer den fall der faelle (anhaltung und abnahme der waffe) dass die obigen aenderungen erfolgt sind, denn dann ist die waffe nicht mehr kompatibel zu waffen die der kriegsmaterialverordnung unterliegen, und sie spielt auch nicht rock-n-roll wenn man einen fullauto lower drunter schiebt

    wellen machen wird so eine abnahme trotzdem, aber wenn nach der pruefung durch den bundesachverstaendigen rauskommt dass die abaenderungen verbaut sind sollte sich das mehr oder weniger in wohlgefallen aufloesen (anders gesagt: du hast um WELTEN weniger aerger am hals als wenn du mit nicht abgeaenderten ARs durch oestereich faehrst ..)

    die abaenderung von SIG 550 hiendlmayer kaempf zivil match ist wesentlich komplizierter

    AUG-Z ist wahrscheinlich tatsaechlich zwischen DE und AT ident, muesste man sich aber mal ansehen, bin aber fast sicher

    AK-47 klone sind in AT nicht modifizierbar, es gibt keine zugelassenen, daher ist eine mitnahme oder durchfuhr von arsenal und wie auch immer die anderen AK-47 kastrate heissen nicht zulaessig

    PS:

    lauflaengen sind frei

    anscheinsparagraphen oder so gibt es auch keinen ...

  7. Hmmm,

    war doch damals mit den Soft-Air Waffen genauso, Deutschland sagte bis 0,08 Joule und EU bis 0,5 Joule. Die deutschen Gerichte sagten damals was geht uns EU Recht an, oder so ähnlich.

    Wurde dann aber später doch korrigiert.

    hi

    ist doch auch dzt mit der pyrotechnik BAM regulierung daselbe

    BAM ist EU-trechtlich nicht vorgesehen und die einzelnen staaten haben eigentlich NICHT die freiheit hier EU-regelungen nochmal einzuschraenken oder durch bedingungen zu reglementieren

    da hat ja auch schon wer geklagt und recht bekommen glaub ich, oder?

    wenn das so ist ist BAM tot ...

  8. das mit der re-stocking gebuehr ist aber interessant

    ich habe jetzt mehrfach den gesetzestext gelesen

    hier steht nirgendst was davon dass entstehender zusaetzlicher aufwand nicht verrechnet werden darf

    wenn der haendler in seinen AGB eine solche (angemessene, nicht ueberzogene) restocking gebuehr vorsieht und den kaeufer davon vor kaufabschluss nachweislich informiert ....

    kann das nicht trotzdem legal sein?

    steht ja nirgendst dass das verboten ist ...

    DE bzw AT gesetzeslage meine ich ...

  9. Und wenn ich nach einem Wettkampf anstatt zu Wandern nach Wien fahre und dort ein paar nette Tage verbringe? Muss ich die Waffe dann immer im Rucksack bei mir haben (angenommen das Hotel hat keinen adäquaten Safe)?

    nein

    verwahrung im hotelzimmer ist ok

    alle zur verfuegung stehenden sicherungsmoeglichkeiten muessen genuetzt werden

    wennst den zimmersafe mieten kannst musst ihn mieten, auch wenns 2,- am tag extra kostet

    wenn kein safe dann in einen kasten sperren

    wenn kein versperrbarer kasten dann so gut wie moeglich in abwesenheit sichern

    mindestanforderung ist ein eigener versperrbarer raum

    damit faellt also folgendes fuer ordnungsgemaesse verwahrung aus:

    - zelt am campingplatz

    - matratzenlager auf einer berghuette

    oder aehnliches

    wie schon mehrfach geschrieben wurde:

    verwahrung von kat B waffen im auto ist IMMER unzulaessig, egal wie kurz ...

    quelle:

    ".....

    9.Welche Vorkehrungen muss ein
    Inhaber einer genehmigungspflichtige
    Schusswaffe hinsichtlich der Verwahrung bei Reisen treffen?
    9.1.Unter welchen Umständen ka
    nn ein Urkundeninhaber seine
    genehmigungspflichtige Schusswaffe be
    ispielshaft zum Bezahlen an der
    Tankstelle im Fahrzeug zurück lassen?
    Der VwGH hat judiziert (vgl. Erkennt
    nis vom 5.6.1996, Zl. 95/20/0156), dass
    Behältnisse in die der Besitzer eine
    Faustfeuerwaffe einschließt, wenn sie
    allgemein zugänglich sind, je nach Art
    des Behältnisses einer entsprechenden
    Bewachung bedürfen, um
    Unbefugten die Möglichkeit zu nehmen, diese
    Behältnisse aufzubrechen und sich die Wa
    ffe anzueignen. In einem solchen Fall
    kann der Besitzer der Faustfeuerwaffe
    zwar die Bewachung auch anderen
    Personen, und zwar auch solchen, die
    über keine waffenrechtliche Urkunde
    verfügen (Bewacher eines Parkplatzes, Safe
    im Büro), überlassen, wobei aber die notwendige Intensität der Bewachung von der Sicherheit des Behältnisses abhängt. Ausgehend von dieser Judikatur er
    scheint es vertretbar, dass der
    Urkundeninhaber
    die entladene
    genehmigungspflichtige Schusswaffe kurzfristig
    im Fahrzeug zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrten
    Transportbehälter
    (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt is
    t und eine erwachsene Person
    (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson
    ist (z.B. Autostopper), sich im
    Fahrzeug
    befindet.
    9.2.Unter welchen Umständen ka
    nn eine genehmigungspflichtige
    Schusswaffe als sorgfältig verwahrt be
    trachtet werden, wenn beispielshaft
    während des Besuches einer Raststätte
    der Urkundeninhaber kurzfristig
    den Tisch verlassen muss?
    Es scheint vertretbar, dass
    der Urkundeninhaber die entladene
    Schusswaffe der
    Kategorie B kurzfristig
    im Lokal zurücklässt, w
    enn sie in einem massiven
    versperrten Transportbehälter
    (z.B. Pistolenkoffer)
    verwahrt ist und eine
    erwachsene Person
    (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson
    ist (z.B.
    Kellnerin), die Aufsicht
    über den Pistolenkoffer übernimmt
    .
    9.3.Wie muss eine genehmigungspflicht
    ige Schusswaffe im Hotel oder in
    einer Privatpension verwahrt werden?
    In diesem Zusammenhang wird
    auf die Ausführungen zu §
    3 Pkt. 1 (siehe oben)
    verwiesen, wonach es der Lebenserfahr
    ung entspricht, dass es keine absolut
    sichere Verwahrung von Gegenständen gibt,
    die verhindert, dass sich Unbefugte
    – bei entsprechendem Aufwand – dieser
    Gegenstände bemächtigen können. Es
    wird daher sinnvoller weis
    e nur auf einen zumutbaren
    Aufwand abzustellen sein,
    wenngleich dieser an objektiven
    Kriterien zu me
    ssen sein wird.
    Insb. eine
    Verwahrung in einem Hotelsafe oder in
    einem vom Hotel zur Verfügung gestellten
    Raum, der nur dem Urkundeninhaber für
    die Dauer der Verwahrung zugänglich......"
  10. Ich hänge mich hier mal dran:

    Im August ist Western-Europameisterschaft in Italien. Da muß ich irgendwie hin, und da mir der Umweg über die Deutsch-Italienische Grenze zu weit ist ;), werde ich wohl über Österreich fahren müssen.

    Dort darf man als Sportschütze mit dem Europäischen Feuerwaffenpass 3 Waffen mitnehmen, sofern man über eine Bewilligung verfügt.

    Meine Probleme: Ich brauche als Western-Schütze vier Waffen, und wo bekomme ich diese Bewilligung her? Ist es möglich für die reine Durchfahrt auch eine Bewilligung für eine Pumpflinte zu bekommen? Ich habe in Österreich selbst ja gar nichts vor, ich muß nur durch.

    hi

    durchfahrt mit 3 im EUFWP eingetragenen waffen ist kein problem

    vier ist eigentlich in AT nicht vorgesehen

    es muss aber wohl eine loesung geben

    dein ansprechpartner ist die waffenbehoerde jener bezirkshauptmannschaft in der du vor hast die grenze nach oesterreich zu ueberqueren

    ruf dort an und frag was zu tun ist

    du kannst dort selbetverstandlich auch eine verbringungserlaubnis (unabhaengig vomn EUFWP) zur durchfuhr beantragen

    das geht jedenfalls, kostet aber geld ...

    evt geht es ja auch einfacher

    pumpgun ..?

    dazu traue ich mir nix zu sagen

    ich weiss dass es fallweise von auslaedischen schuetzen praktiziert wird

    meine info seitens der behoerde ist aber dass die einfuhr einer pumpgun (oder eines nicht auf austria version umgebauten selbstladers) NICHT zulaessig ist, auch dann nicht wenn er in EUFWP eingetragen ist

    ist wohl ein aehnliches thema wie 9x19 in italien ..

    aber auch das kann dir die BH des grenzuebertrittsortes beantworten

    WICHTIG:

    schreib dir auf mit wem du gesprochen hast und mach dir ein ungefaehren mitschrieb vom gespraech!

  11. Für uns infrage kämen "Remington 1100 Tac 4" mit 22"-Lauf und "Benelli M4 Super 90" mit Lauflänge 470 mm (18.5 in).


    Sind diese Modelle in Österreich erlaubt?

    Wir haben nämlich gerüchteweise gehört, es gäbe noch mehr Verbotskriterien für Flinten in Österreich. :-(((

    hallo

    flinten generell:

    - vorderschaftrepetierer (pumpguns) verboten

    - mindestgesamtlaenge in der kuerzestmoeglichen form 90cm oder mehr

    - mindestlauflaenge 45cm

    - nicht zur besonders schnellen zerlegbarkeit eingerichtet

    alles was mit handelueblichem werkzeug abmontiert werden kann gilt nicht zur laenge dazu (muendungsbremse, gummischaftkappe ect)

    die 1100remy kenn ich ned

    aber die benelli M4 super 90 wird bei uns verkauft

    wenn es sich aber um die version mit teleskopschaft handelt (TS) muss der teleskopschaft so modifiziert werden dass er sich nicht zur gaenze zusammenschieben laesst (denn dann ist die waffe nur mehr 88cm lang), da reicht zb eine huelse die ueber die schubachse geschoben wird und die die letzten 3cm blockiert ...

    und ja es gibt schon noch besondere bestimmungen:

    die flinte darf keine bestandteile enthalten die bauteilident oder kompatibel mit kriegsmaterial sind

    daher ist zb die molot vepr bei uns verboten, denn sie hat das selbe system wie die (bei uns verbotene) kalashnikov

    ebenso verboten sie alle jene saiga modelle welche den abzug in der mitte des systems sitzen haben (denn auch dort wir das o.a. system verwendet)

  12. ...Allerdings reicht schon ein einfaches Eisen wie eine Schrotflinte oder ein alter Nagant, um sich besser als der arme Tropf gegen die alltäglichen Vollirren wehren zu können.

    Das macht dann den Unterschied.

    hi

    denk ich auch

    hier bei uns in wien gibts dzt 91/30iger naganten im sehr guten zustand mit bajonet, riemen, werkzeugset, dem oelerflaeschchen und den doppeltscherln fuer den guertel zusammen mit 100schuss 7,62x54r surplus um 199,-

    kostet als quasi "nix"

    im fall des falles kann man ihn brauchen

    oder gegen nuetzliches eintauschen

    dann wenn der eine oder andere landwirt draufkommt dass er keinen polizisten vor die tuere gestellt bekommt ...

  13. Und wenn es stimmen würde, wäre es dir nicht recht? Warum nicht???

    Kannst du das mal kurz erläutern?

    hi

    wird kompliziert das zu schaffen ohne dass meion posting wieder entfernt oder der thread gesperrt wird

    die ganzen ausseinandersetzungen die es betreffend der deIigIerten vor monaten gab hat doch einiges gezeigt

    einerseits dass es auf beiden seiten offenbar ziemliche mimosen einerseits und andereseits leute mit einem ego wie godzilla gibt die ned in derlage sind sich vernuenftig an einen tisch zu setzen

    seisdrum, ist halt so

    andererseits war aber auch fuer voellig unbeteiligte dritte wie mich durchaus herauslesbar dass "geld zu verdienen" offenbar ein zentzraler streitpunkt war.

    der versuch bzw die plaene die gesellschaftsform zu wechseln ect

    das alles sind massnahmen die nur dann sinn machen wenn man ernsthaft ertrag abschoepfen moechte

    solange man das geld das erwirtschaftet wird fuer den vereinszweck verwenden will sind da kaum steuerliche vorteile zu lukrieren durch eine andere gesellschaftsform.

    erst bei entnahmen ergibt sich ein gap ..

    ich denke aber dass eine legalwaffenbesitzer vertretung geld nicht "abschoepfen" sondern geld verdienen sollte um damit massnahmen fuer den legalwaffenbesitz finanzieren zu koennen

    wuerde nun eine legalwaffenvereinigung ein internetauktionspoprtal betreiben obwohl es ja offenbar massiv an manpower fehlt um wichtige lobbingmasnahmen zu setzen, man es aber sehr wohl schafft eine komplette versteigerungsplattform mit allen administrativen aufgaben ins netz zu stellen und zu betreiben dann waere das fuer mich ein weiteres zeichen mehr das es mit dem willen des setzens von vertretungs- und lobbyingmassnahmen ned weit her sein kann...

  14. Auch wenn ich nicht offiziell für WO spreche: es ist kein Projekt von WO, gundoo ist bei WO ebenso Bannerkunde und Werbepartner wie bei anderen Websites auch (etwa VISIER, CO2AIR, caliber und SWM). Zitat aus der Infomail:

    "Hier der Informationstext von gundoo.de mit Bitte um Beachtung:"

    hallo

    ok, dann sorry

    ist aber wirklich missverstaendlich formuliert das mail ...

    als betreff:

    "WO Infomail 04/2012 | Forenupdate, Hinweis gundoo.de ( WAFFEN-online Foren )"

    und dann alls zu der plattform im normalen textfluss wie die infos zu WO

    aber was solls...

    solange es ned stimmt soll es mir recht sein ...

  15. :rolleyes: mit wem willst du einen größeren Feuerkampf führen? Mit der Polizei oder der Bundeswehr? Die würden Aufstände der Bevölkerung innerhalb kürzester Zeit beenden.. sollte es zu einem Bürgerkrieg kommen würden UN und Nato-Truppen die Ordnung wider herstellen...

    hi

    die historie zeigt aber anderes

    die von dir genannten "ordnungshueter" beschraenken sich in aller regel darauf amts- und regierungsgebaeude (und -traeger) zu schuetzen und die "eliten" in sicherheit zu bringen

    soferne du zu denen gehoerst: prima, gratuliere, du brauchst dir nur um die selbstverteidigung bis zum eintreffen des dingo oder blackhawk der dich und deine familie abholen kommt gedanken machen

    fuer den rest geht es erst nachher los

    schau dir doch mal die anzahl der behoerdenmitarbeiter unter waffen an

    zieh davon jene ab die die behoerden und deren vertreter schuetzen muss

    der rest ist zahlenmaessig lachhaft im vergleich zur menge der aufgebrachten menschen die nix zu verlieren haben

    und da red ich noch garned davon dass sich auch die bevoelkerung bewaffenen koennte ..

    ich red mal nur von der anzahl, vermutlich 1: 100 oder so ... egal ob auf nationalstaatsebene oder auf EU ebene

    und wenn man noch gewisse deatisl beachtet..

    wie zb hier bei uns in wien wo laut offiziellen angaben 39% der bevoelkerung migrationshintergrund hat und nach angaben der EU die etwas "ordentlicher" zaehlt ca 50% ...

    das sind fast ausschliesslich menschen aus den ehemaligen oststaaten

    die waren zum grossteil noch vor kurzem "im krieg"

    und wissen auf was es ankommt

    die schliessen sich vermutlich zusammen

    weil sie wissen dass sie nur gemeinsam durchkommen

    absurd, anzunehmen dass regulaere polizei- oder militaerkraefte sich auf auseinandersetzungen einlassen

    die schuetzen nur mehr "den staat"

    fuer sich selber und seine familie muss wohl im fall des falles jeder selber sorgen

    und damit es nicht off topic wird:

    geeignete SHTF-waffe ohne jede ruecksichtnahme auf waffenrechtliche bestimmungen (die ja in jedem land anders sind) einfach nur so dahingedacht:

    kurzwaffe 9mm

    glock 19 oder so evt mit leichtem schaftsystem mit BIOS

    langwaffe .22lr

    mit SD

    langwaffe .223 (AUG)

    langwaffe 7,62x34 (AK-clon)

    jeweils mit SD und "jagdliche" TM muni, FMJ muni und eben subsonic

    langwaffe .308

    bei den langwaffen ist es eigentlich egal ob HA oder repetierer

    schnelle schussfolgen sollten ned das thema sein

    wenns ein HA ist ist es, ist aber halt anfaelliger auf fehlfunktionen

    wenn ich es mir aussuchen koennte

    .22lr und .223 und 7,62x34 in HA, den .308 als repetierer

    fuer eine mehrkoepfige familie waer das schon eine nette ausruestung

    ist aber wie gesagt eh alles hirnw..erei

    weder lassen sich die waffen legal bereithalten noch ist die wahrscheinlichkeit gegeben dass ein solches szenario jemals eintritt

    theoretische eroerterungen darueber sind aber durchaus reizvoll ...

  16. Es ist zu Winnenden aber ein wesentlicher Unterschied und gar nicht zu vergleichen!

    Dass gegen den Vater kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde heißt aber noch nicht, dass disziplinarisch nicht ermittelt wird!

    hallo

    weiss ich nicht

    tatsache ist dass du in deinem obigen posting nicht recht hast

    im falle eines polizeibeamten und einer offenbar nicht sorgfaeltig verwahrten dienstwaffe die zu einem mord verwendet wird (der in ablauf und auswirkung sehr wohl vergelichbar mit W. ist - auf die anzahl der opfer kommt es ja wohl nur sekundaer an, denn jedes leben zaehlt!) geht die justiz mit dem thema offenbar voellig anders um

    von den medien mal ganz zu schweigen ...

  17. Vorsicht!!! :shok:

    Auch beim Auto besteht eine Sicherungspflicht, auch wenn es nicht in einer Sicherheitsgarage verwahrt werden muß. Auch da kann es passieren, dass der Halter wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und verurteilt wird. ...

    hallo

    sicherungspflicht gegen wegrollen evt ...

    aber sicherungspflicht der schluessel?

    bitte um eine quellenangabe, den paragraphen kenn ich nicht

    oder ein paar einschlaegige urteile, aktenzahl wuerde reichen, den rest such ich mir raus ...

  18. Wo ist jetzt das Problem beim Schadensersatz? Er hat S******e gebaut. Was nun daraus für Schaden erwachsen ist und was davon schadensersatzpflichtig, kann uns doch vollkommen egal sein. Das streitet man vor Gericht aus.

    Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Er hat nicht gemrodet und kann deshalb auch nicht dafür belangt werden. Eine schuldhafte Tatbegünstigung liegt vor. Soll er zahlen.

    hallo

    stuss

    haette der flegel das auto genommen und waere volle kanne bei schulschluss in die kindermenge vor der schule gerast haette es mehr tote und verletzte gegeben als so

    von daher ist sowohl der schuldspruch chuzpe als auch die ersatzforderungen

    aber wird eh ganz nett die sache jetzt

    ich warte auf die ersten verfahren von geschaedigten anderer vorgaenge bei denen ebenfalls das tatmittel nicht da sein haette duerfen

    wenn mir ein besoffener minderjaehriger jugendlicher in deutschland mal einen schaden - zb am auto - verursacht verklage ich den supermarkt wo er die spirituosen bekommen hat

    ist doch alles absurd...

  19. Ne Repetier AK hat irgendwie was von "Ich möchte aber kann nicht". Ne, da muss ich mal einen 98iger genauer unter die Lupe nehmen.

    hallo

    so verkehrt ist der kastrat aber fuer den zweck nicht

    halb so schwer wie ein k98 und mit klappschaft halb so kurz

    und 6x soviele murmeln im tank

    aber ok

    man(n) muss das teil moegen

    ist mehr kult als waffe eigentlich ...

  20. Wie siehts eigentlich mit der 7,62X39 aus? Ich mein das Kaliber an sich wär ja durchaus was brauchbares, und billiger als 9mm Mun. Ein Scout Rifle Repetierer in dem Kaliber, gefüttert aus Kaschi Magazinen oder so wär vielleicht auch was ziemlich feines. Muss mal der Sache mehr nachgehn. ^_^

    hallo

    den gibts eh´

    die interordnance R94

    ;-)

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