abo
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hi
mein beitrag wird dir wenig helfen fuerchte ich
trotzdem dazu ein paar zeilen
ich bin haendler in oesterreich
mein wissenstand ist dass waffenhandel mit der schweiz nur und ausschliesslich ueber schweizer handler moeglich ist
an oder von privat geht nicht
mag sein dass das wieder pro kanton etwas unterschiedlich gehandelt wird
und eventuell war es auch "frueher" anders
aber wir versenden generell nix mehr in die schweiz und kaufen auch nix von dort
ist zu riskant weil vorher nie feststellbar ist ob der versand jetzt moeglich sein wirds oder nicht
wir mussten in einem einzelfall auch schon mal waremit dem flieger schicken lassen weil fuer die durchfahrt in irgendeinem kanton die noetigen papierln nicht zu beschaffen waren bevor die importerlaubnis wieder abgelaufen war
das ist aber schon ein paar jahre her
betreffend transport:
ja, das ist zutreffend
gilt aich fuer oesterreich
"klassische" botendienste wie DPD, DHL, GLS, EMS, post & CO haben heir bei uns in oesterreich allesamt den internationalen versand von waffen und waffenteilen (auch schreckschuss) in ihrem AGB ausgeschlossen, weil sie nicht fuer die sicherheit der ware am transport (diebstahl) garantieren koennen und wollen.
waffentransport AT -> DE ist nur mit spedition oder speziellen transportdienstleistern fuer €€€ moeglich .. (kurioserweise setzen die dann - zumindestens teilweise - die vorher angefuehrten botendienste dafuer ein...)
es wuerde mich nicht ueberraschen wenn das in der schweiz ebenfalls daran scheitert
edit:
Wenn das so wäre, dann müßte ja jeder Händler, der aus der Schweiz importiert, für jeden Importvorgang, für jede Waffe eine schweizer Erwerbserlaubnis benötigen.
ja logisch, es gibt keine dauerimportgenehmigungen aus oder in die schweiz, wir brauchen fuer jede de**erte knarre den vollen papierkram ....
mir waeren jedenfalls keine dauerbewilligungen bekannt, haben usn aber da auch nie drum gekuemmert wegen der paar stueck die das frauher waren
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jop
und selbst ersteres ist wahnsinnig schwer wenn es schon ein unternehmen gibt welches den markt besetzt
wenn der marktfuehrer keine schweren fehler macht kannst selbst mit einem gewaltigen aufwand (werbung, innovation usw) als mitbewerber keine ernsthaften marktanteile zurueckgewinnen
gibt unzaehlige bespiele dafuer
vor allem im medienbereich
aber auch bei den markenartiklern ..
red bull
coca cola
mcdonalds
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hi
wie schon angemerkt
du findest das nirgendst
es gibt dazu kein gesetz, keine verordnung und keinen erlass
es handelt sich um bescheide zwischen einem antragsteller und einem amt
diese sind nicht oeffentlich
in der praxis wurde es bis oktober 2012 so gehandhabt das aufgrund des kriegsmaterialgesetzes kein waffenteil einer zivil zulaessigen waffe mit den teilen einer kriegswaffe austauschbar sein darf ( auch nicht umgekehrt)
daher ist die verrueckte warzen anschleiferei und bolzensetzer noetig
und zusaetzlich hat man "typische militaerische merkmale" festgelegt die ebenfalls nicht vorhanden sein duerfen ( bajonettwarze, muendungsfeuerdaempfer...... frueher zaehlte auch noch das zweibein dazu, das wird aber schon seit jahren nicht mehr angewendet)
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Österreich:
Strenge Aufbewahrungspflichten Tresore nach Stufe xxx
naaah
es ist lediglich eine "ordnungsgemaesse verwahrung" vorgeschrieben, die alle fuenf jahre kontrolliert wird
im wesentlichen reicht bei ueblichen waffenanzahlen ein versperrter (massiver) kasten (schwedische leichtbaumoebel werden dafuer ungern akzeptiert)
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hi
der vollstaendigheit halber:
teilmantel hohlspitz munition ist in oesterreich seit 1996 reglementiert, dabei wurde festgelegt dass sie kriegsmaterial ist und nicht besessen werden darf
mit einem "reparaturerlass" 1997 (?) wurde dann aber nachtragelich klargestellt das "nicht besessen werden" nicht so verstanden werden darf, dass man sie nicht besitzen darf
;-)
sondern der besitz (innehabung, kauf, abgabe an) personen mit WBK oder WP ist dann zulaessig ist wenn diese jaeger oder sportschuetzen sind udn das nachweisen
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So, wie erste Recherchen ergeben haben, scheint es wohl eher nicht möglich zu sein, einfach Österreich-konforme Wechselsysteme auf ein "normales" Griffstück zu setzen, da die Österreich-konformen Waffen ein speziell markiertes Griffstück / Lower haben (müssen?), auf dem "Durch BMI zum Verkauf in Österreich freigegeben" steht. Oder?
hi
das ist so nicht richtig
der BMI-schriftzug ist nicht teil der zulassung
es ist im prinzip schon moeglich einen AR-15 klon nachtragelich auf AT-version umzuruesten
eigentlich ist es auch nicht teuer
das problem ist dass du es nirgendst schwarz auf weiss bekommst ob es ausreicht oder nicht
weil die bescheide mit denen die waffen zugelassen wurden - im gegensatz zu DE - NICHT oeffentlich sind
es sind "privatverfahren" zwischen den antragstellern (meist dem importeur der waffe) und der behoerde
falls du es glauben willst, die allgemein bekannten (aber nicht belegbaren) abaenderungen sind:
- eine warze am verschlosskopf abfraesen (einfacher: bei HERA einen verschlusskopf oesterreich version kaufen und montieren)
- einen bolzen an die korrespondierende stelle der barrel extension einbauen ( einfacher: bei HERA eine barrel extention oesterreich version kaufen und montieren)
- sear cut (falls offen) mittels adapterplatte und 2K-kleber dauerhaft und ordentlich erkennbar verkleben (adapterplatten kannst von mir bekommen bei bedarf, kosten weniger als die portogebuehr dafuer)
- bajonettwarze verstuemmeln (sie muss nicht komplett entfernt werden, aber ein bajonett darf daran nicht mehr verriegeln
- muendungsfeuerdaepfer entfernen (sind auf selbstladern in AT verboten). aber: alles was eine kalibergrosse prallplatte enthaelt ist ein kompensator, der ist erlaubt, nur "echte" MFD sind verboten
in summe sind es sieben punkte die ueberprueft gehoeren, aber nur die obigen fuenf sind tatsaechlich erforderlich, der rest ist fuer die in europa erhaeltlichen modelle gegenstandslos
wichtig ist fuer den fall der faelle (anhaltung und abnahme der waffe) dass die obigen aenderungen erfolgt sind, denn dann ist die waffe nicht mehr kompatibel zu waffen die der kriegsmaterialverordnung unterliegen, und sie spielt auch nicht rock-n-roll wenn man einen fullauto lower drunter schiebt
wellen machen wird so eine abnahme trotzdem, aber wenn nach der pruefung durch den bundesachverstaendigen rauskommt dass die abaenderungen verbaut sind sollte sich das mehr oder weniger in wohlgefallen aufloesen (anders gesagt: du hast um WELTEN weniger aerger am hals als wenn du mit nicht abgeaenderten ARs durch oestereich faehrst ..)
die abaenderung von SIG 550 hiendlmayer kaempf zivil match ist wesentlich komplizierter
AUG-Z ist wahrscheinlich tatsaechlich zwischen DE und AT ident, muesste man sich aber mal ansehen, bin aber fast sicher
AK-47 klone sind in AT nicht modifizierbar, es gibt keine zugelassenen, daher ist eine mitnahme oder durchfuhr von arsenal und wie auch immer die anderen AK-47 kastrate heissen nicht zulaessig
PS:
lauflaengen sind frei
anscheinsparagraphen oder so gibt es auch keinen ...
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Hmmm,
war doch damals mit den Soft-Air Waffen genauso, Deutschland sagte bis 0,08 Joule und EU bis 0,5 Joule. Die deutschen Gerichte sagten damals was geht uns EU Recht an, oder so ähnlich.
Wurde dann aber später doch korrigiert.
hi
ist doch auch dzt mit der pyrotechnik BAM regulierung daselbe
BAM ist EU-trechtlich nicht vorgesehen und die einzelnen staaten haben eigentlich NICHT die freiheit hier EU-regelungen nochmal einzuschraenken oder durch bedingungen zu reglementieren
da hat ja auch schon wer geklagt und recht bekommen glaub ich, oder?
wenn das so ist ist BAM tot ...
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hmmm
er hat die gesetzliche gewaehrleistung nicht ausgeschlossen ...
d.h. wenn das nicht klappt mit den vampieren kann ichs zurueckgeben oder?
sachmangelhaftung, fehlen bedungener eigenschaften ....
;-)
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das mit der re-stocking gebuehr ist aber interessant
ich habe jetzt mehrfach den gesetzestext gelesen
hier steht nirgendst was davon dass entstehender zusaetzlicher aufwand nicht verrechnet werden darf
wenn der haendler in seinen AGB eine solche (angemessene, nicht ueberzogene) restocking gebuehr vorsieht und den kaeufer davon vor kaufabschluss nachweislich informiert ....
kann das nicht trotzdem legal sein?
steht ja nirgendst dass das verboten ist ...
DE bzw AT gesetzeslage meine ich ...
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Und wenn ich nach einem Wettkampf anstatt zu Wandern nach Wien fahre und dort ein paar nette Tage verbringe? Muss ich die Waffe dann immer im Rucksack bei mir haben (angenommen das Hotel hat keinen adäquaten Safe)?
nein
verwahrung im hotelzimmer ist ok
alle zur verfuegung stehenden sicherungsmoeglichkeiten muessen genuetzt werden
wennst den zimmersafe mieten kannst musst ihn mieten, auch wenns 2,- am tag extra kostet
wenn kein safe dann in einen kasten sperren
wenn kein versperrbarer kasten dann so gut wie moeglich in abwesenheit sichern
mindestanforderung ist ein eigener versperrbarer raum
damit faellt also folgendes fuer ordnungsgemaesse verwahrung aus:
- zelt am campingplatz
- matratzenlager auf einer berghuette
oder aehnliches
wie schon mehrfach geschrieben wurde:
verwahrung von kat B waffen im auto ist IMMER unzulaessig, egal wie kurz ...
quelle:
".....
9.Welche Vorkehrungen muss einInhaber einer genehmigungspflichtigeSchusswaffe hinsichtlich der Verwahrung bei Reisen treffen?9.1.Unter welchen Umständen kann ein Urkundeninhaber seinegenehmigungspflichtige Schusswaffe beispielshaft zum Bezahlen an derTankstelle im Fahrzeug zurück lassen?Der VwGH hat judiziert (vgl. Erkenntnis vom 5.6.1996, Zl. 95/20/0156), dassBehältnisse in die der Besitzer eineFaustfeuerwaffe einschließt, wenn sieallgemein zugänglich sind, je nach Artdes Behältnisses einer entsprechendenBewachung bedürfen, umUnbefugten die Möglichkeit zu nehmen, dieseBehältnisse aufzubrechen und sich die Waffe anzueignen. In einem solchen Fallkann der Besitzer der Faustfeuerwaffezwar die Bewachung auch anderenPersonen, und zwar auch solchen, dieüber keine waffenrechtliche Urkundeverfügen (Bewacher eines Parkplatzes, Safeim Büro), überlassen, wobei aber die notwendige Intensität der Bewachung von der Sicherheit des Behältnisses abhängt. Ausgehend von dieser Judikatur erscheint es vertretbar, dass derUrkundeninhaberdie entladenegenehmigungspflichtige Schusswaffe kurzfristigim Fahrzeug zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrtenTransportbehälter(z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine erwachsene Person(z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitspersonist (z.B. Autostopper), sich imFahrzeugbefindet.9.2.Unter welchen Umständen kann eine genehmigungspflichtigeSchusswaffe als sorgfältig verwahrt betrachtet werden, wenn beispielshaftwährend des Besuches einer Raststätteder Urkundeninhaber kurzfristigden Tisch verlassen muss?Es scheint vertretbar, dassder Urkundeninhaber die entladeneSchusswaffe derKategorie B kurzfristigim Lokal zurücklässt, wenn sie in einem massivenversperrten Transportbehälter(z.B. Pistolenkoffer)verwahrt ist und eineerwachsene Person(z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitspersonist (z.B.Kellnerin), die Aufsichtüber den Pistolenkoffer übernimmt.9.3.Wie muss eine genehmigungspflichtige Schusswaffe im Hotel oder ineiner Privatpension verwahrt werden?In diesem Zusammenhang wirdauf die Ausführungen zu §3 Pkt. 1 (siehe oben)verwiesen, wonach es der Lebenserfahrung entspricht, dass es keine absolutsichere Verwahrung von Gegenständen gibt,die verhindert, dass sich Unbefugte– bei entsprechendem Aufwand – dieserGegenstände bemächtigen können. Eswird daher sinnvoller weise nur auf einen zumutbarenAufwand abzustellen sein,wenngleich dieser an objektivenKriterien zu messen sein wird.Insb. eineVerwahrung in einem Hotelsafe oder ineinem vom Hotel zur Verfügung gestelltenRaum, der nur dem Urkundeninhaber fürdie Dauer der Verwahrung zugänglich......" -
Ich hänge mich hier mal dran:
Im August ist Western-Europameisterschaft in Italien. Da muß ich irgendwie hin, und da mir der Umweg über die Deutsch-Italienische Grenze zu weit ist , werde ich wohl über Österreich fahren müssen.
Dort darf man als Sportschütze mit dem Europäischen Feuerwaffenpass 3 Waffen mitnehmen, sofern man über eine Bewilligung verfügt.
Meine Probleme: Ich brauche als Western-Schütze vier Waffen, und wo bekomme ich diese Bewilligung her? Ist es möglich für die reine Durchfahrt auch eine Bewilligung für eine Pumpflinte zu bekommen? Ich habe in Österreich selbst ja gar nichts vor, ich muß nur durch.
hi
durchfahrt mit 3 im EUFWP eingetragenen waffen ist kein problem
vier ist eigentlich in AT nicht vorgesehen
es muss aber wohl eine loesung geben
dein ansprechpartner ist die waffenbehoerde jener bezirkshauptmannschaft in der du vor hast die grenze nach oesterreich zu ueberqueren
ruf dort an und frag was zu tun ist
du kannst dort selbetverstandlich auch eine verbringungserlaubnis (unabhaengig vomn EUFWP) zur durchfuhr beantragen
das geht jedenfalls, kostet aber geld ...
evt geht es ja auch einfacher
pumpgun ..?
dazu traue ich mir nix zu sagen
ich weiss dass es fallweise von auslaedischen schuetzen praktiziert wird
meine info seitens der behoerde ist aber dass die einfuhr einer pumpgun (oder eines nicht auf austria version umgebauten selbstladers) NICHT zulaessig ist, auch dann nicht wenn er in EUFWP eingetragen ist
ist wohl ein aehnliches thema wie 9x19 in italien ..
aber auch das kann dir die BH des grenzuebertrittsortes beantworten
WICHTIG:
schreib dir auf mit wem du gesprochen hast und mach dir ein ungefaehren mitschrieb vom gespraech!
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Für uns infrage kämen "Remington 1100 Tac 4" mit 22"-Lauf und "Benelli M4 Super 90" mit Lauflänge 470 mm (18.5 in).
Sind diese Modelle in Österreich erlaubt?
Wir haben nämlich gerüchteweise gehört, es gäbe noch mehr Verbotskriterien für Flinten in Österreich. :-(((
hallo
flinten generell:
- vorderschaftrepetierer (pumpguns) verboten
- mindestgesamtlaenge in der kuerzestmoeglichen form 90cm oder mehr
- mindestlauflaenge 45cm
- nicht zur besonders schnellen zerlegbarkeit eingerichtet
alles was mit handelueblichem werkzeug abmontiert werden kann gilt nicht zur laenge dazu (muendungsbremse, gummischaftkappe ect)
die 1100remy kenn ich ned
aber die benelli M4 super 90 wird bei uns verkauft
wenn es sich aber um die version mit teleskopschaft handelt (TS) muss der teleskopschaft so modifiziert werden dass er sich nicht zur gaenze zusammenschieben laesst (denn dann ist die waffe nur mehr 88cm lang), da reicht zb eine huelse die ueber die schubachse geschoben wird und die die letzten 3cm blockiert ...
und ja es gibt schon noch besondere bestimmungen:
die flinte darf keine bestandteile enthalten die bauteilident oder kompatibel mit kriegsmaterial sind
daher ist zb die molot vepr bei uns verboten, denn sie hat das selbe system wie die (bei uns verbotene) kalashnikov
ebenso verboten sie alle jene saiga modelle welche den abzug in der mitte des systems sitzen haben (denn auch dort wir das o.a. system verwendet)
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...Allerdings reicht schon ein einfaches Eisen wie eine Schrotflinte oder ein alter Nagant, um sich besser als der arme Tropf gegen die alltäglichen Vollirren wehren zu können.
Das macht dann den Unterschied.
hi
denk ich auch
hier bei uns in wien gibts dzt 91/30iger naganten im sehr guten zustand mit bajonet, riemen, werkzeugset, dem oelerflaeschchen und den doppeltscherln fuer den guertel zusammen mit 100schuss 7,62x54r surplus um 199,-
kostet als quasi "nix"
im fall des falles kann man ihn brauchen
oder gegen nuetzliches eintauschen
dann wenn der eine oder andere landwirt draufkommt dass er keinen polizisten vor die tuere gestellt bekommt ...
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Auszug aus den gundoo-Impressum:
Daten-Erhebung durch Nutzung von Google-Analytics
Wird das bei eGun auch so gehandhabt?
hi
mein scriptblocker schreit bei egun.de nicht
daher scheint egun.de google analytics nicht zu nutzen ...
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Und wenn es stimmen würde, wäre es dir nicht recht? Warum nicht???
Kannst du das mal kurz erläutern?
hi
wird kompliziert das zu schaffen ohne dass meion posting wieder entfernt oder der thread gesperrt wird
die ganzen ausseinandersetzungen die es betreffend der deIigIerten vor monaten gab hat doch einiges gezeigt
einerseits dass es auf beiden seiten offenbar ziemliche mimosen einerseits und andereseits leute mit einem ego wie godzilla gibt die ned in derlage sind sich vernuenftig an einen tisch zu setzen
seisdrum, ist halt so
andererseits war aber auch fuer voellig unbeteiligte dritte wie mich durchaus herauslesbar dass "geld zu verdienen" offenbar ein zentzraler streitpunkt war.
der versuch bzw die plaene die gesellschaftsform zu wechseln ect
das alles sind massnahmen die nur dann sinn machen wenn man ernsthaft ertrag abschoepfen moechte
solange man das geld das erwirtschaftet wird fuer den vereinszweck verwenden will sind da kaum steuerliche vorteile zu lukrieren durch eine andere gesellschaftsform.
erst bei entnahmen ergibt sich ein gap ..
ich denke aber dass eine legalwaffenbesitzer vertretung geld nicht "abschoepfen" sondern geld verdienen sollte um damit massnahmen fuer den legalwaffenbesitz finanzieren zu koennen
wuerde nun eine legalwaffenvereinigung ein internetauktionspoprtal betreiben obwohl es ja offenbar massiv an manpower fehlt um wichtige lobbingmasnahmen zu setzen, man es aber sehr wohl schafft eine komplette versteigerungsplattform mit allen administrativen aufgaben ins netz zu stellen und zu betreiben dann waere das fuer mich ein weiteres zeichen mehr das es mit dem willen des setzens von vertretungs- und lobbyingmassnahmen ned weit her sein kann...
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Auch wenn ich nicht offiziell für WO spreche: es ist kein Projekt von WO, gundoo ist bei WO ebenso Bannerkunde und Werbepartner wie bei anderen Websites auch (etwa VISIER, CO2AIR, caliber und SWM). Zitat aus der Infomail:
"Hier der Informationstext von gundoo.de mit Bitte um Beachtung:"
hallo
ok, dann sorry
ist aber wirklich missverstaendlich formuliert das mail ...
als betreff:
"WO Infomail 04/2012 | Forenupdate, Hinweis gundoo.de ( WAFFEN-online Foren )"
und dann alls zu der plattform im normalen textfluss wie die infos zu WO
aber was solls...
solange es ned stimmt soll es mir recht sein ...
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Kriegen die die E-Mailadresse von WO
hi
das ding scheint ein projekt von WO zu sein wenn ich das email neulich recht verstanden habe
verstehe nur ned warum man das nicht offen sagt
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mit wem willst du einen größeren Feuerkampf führen? Mit der Polizei oder der Bundeswehr? Die würden Aufstände der Bevölkerung innerhalb kürzester Zeit beenden.. sollte es zu einem Bürgerkrieg kommen würden UN und Nato-Truppen die Ordnung wider herstellen...
hi
die historie zeigt aber anderes
die von dir genannten "ordnungshueter" beschraenken sich in aller regel darauf amts- und regierungsgebaeude (und -traeger) zu schuetzen und die "eliten" in sicherheit zu bringen
soferne du zu denen gehoerst: prima, gratuliere, du brauchst dir nur um die selbstverteidigung bis zum eintreffen des dingo oder blackhawk der dich und deine familie abholen kommt gedanken machen
fuer den rest geht es erst nachher los
schau dir doch mal die anzahl der behoerdenmitarbeiter unter waffen an
zieh davon jene ab die die behoerden und deren vertreter schuetzen muss
der rest ist zahlenmaessig lachhaft im vergleich zur menge der aufgebrachten menschen die nix zu verlieren haben
und da red ich noch garned davon dass sich auch die bevoelkerung bewaffenen koennte ..
ich red mal nur von der anzahl, vermutlich 1: 100 oder so ... egal ob auf nationalstaatsebene oder auf EU ebene
und wenn man noch gewisse deatisl beachtet..
wie zb hier bei uns in wien wo laut offiziellen angaben 39% der bevoelkerung migrationshintergrund hat und nach angaben der EU die etwas "ordentlicher" zaehlt ca 50% ...
das sind fast ausschliesslich menschen aus den ehemaligen oststaaten
die waren zum grossteil noch vor kurzem "im krieg"
und wissen auf was es ankommt
die schliessen sich vermutlich zusammen
weil sie wissen dass sie nur gemeinsam durchkommen
absurd, anzunehmen dass regulaere polizei- oder militaerkraefte sich auf auseinandersetzungen einlassen
die schuetzen nur mehr "den staat"
fuer sich selber und seine familie muss wohl im fall des falles jeder selber sorgen
und damit es nicht off topic wird:
geeignete SHTF-waffe ohne jede ruecksichtnahme auf waffenrechtliche bestimmungen (die ja in jedem land anders sind) einfach nur so dahingedacht:
kurzwaffe 9mm
glock 19 oder so evt mit leichtem schaftsystem mit BIOS
langwaffe .22lr
mit SD
langwaffe .223 (AUG)
langwaffe 7,62x34 (AK-clon)
jeweils mit SD und "jagdliche" TM muni, FMJ muni und eben subsonic
langwaffe .308
bei den langwaffen ist es eigentlich egal ob HA oder repetierer
schnelle schussfolgen sollten ned das thema sein
wenns ein HA ist ist es, ist aber halt anfaelliger auf fehlfunktionen
wenn ich es mir aussuchen koennte
.22lr und .223 und 7,62x34 in HA, den .308 als repetierer
fuer eine mehrkoepfige familie waer das schon eine nette ausruestung
ist aber wie gesagt eh alles hirnw..erei
weder lassen sich die waffen legal bereithalten noch ist die wahrscheinlichkeit gegeben dass ein solches szenario jemals eintritt
theoretische eroerterungen darueber sind aber durchaus reizvoll ...
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Es ist zu Winnenden aber ein wesentlicher Unterschied und gar nicht zu vergleichen!
Dass gegen den Vater kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde heißt aber noch nicht, dass disziplinarisch nicht ermittelt wird!
hallo
weiss ich nicht
tatsache ist dass du in deinem obigen posting nicht recht hast
im falle eines polizeibeamten und einer offenbar nicht sorgfaeltig verwahrten dienstwaffe die zu einem mord verwendet wird (der in ablauf und auswirkung sehr wohl vergelichbar mit W. ist - auf die anzahl der opfer kommt es ja wohl nur sekundaer an, denn jedes leben zaehlt!) geht die justiz mit dem thema offenbar voellig anders um
von den medien mal ganz zu schweigen ...
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Vorsicht!!!
Auch beim Auto besteht eine Sicherungspflicht, auch wenn es nicht in einer Sicherheitsgarage verwahrt werden muß. Auch da kann es passieren, dass der Halter wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und verurteilt wird. ...
hallo
sicherungspflicht gegen wegrollen evt ...
aber sicherungspflicht der schluessel?
bitte um eine quellenangabe, den paragraphen kenn ich nicht
oder ein paar einschlaegige urteile, aktenzahl wuerde reichen, den rest such ich mir raus ...
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Für Haftung mußt Du ein Verschulden nachweisen - mache das und verklage den Staat!
hallo
ein verschulden sehe ich schon:
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Wo ist jetzt das Problem beim Schadensersatz? Er hat S******e gebaut. Was nun daraus für Schaden erwachsen ist und was davon schadensersatzpflichtig, kann uns doch vollkommen egal sein. Das streitet man vor Gericht aus.
Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Er hat nicht gemrodet und kann deshalb auch nicht dafür belangt werden. Eine schuldhafte Tatbegünstigung liegt vor. Soll er zahlen.
hallo
stuss
haette der flegel das auto genommen und waere volle kanne bei schulschluss in die kindermenge vor der schule gerast haette es mehr tote und verletzte gegeben als so
von daher ist sowohl der schuldspruch chuzpe als auch die ersatzforderungen
aber wird eh ganz nett die sache jetzt
ich warte auf die ersten verfahren von geschaedigten anderer vorgaenge bei denen ebenfalls das tatmittel nicht da sein haette duerfen
wenn mir ein besoffener minderjaehriger jugendlicher in deutschland mal einen schaden - zb am auto - verursacht verklage ich den supermarkt wo er die spirituosen bekommen hat
ist doch alles absurd...
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Ne Repetier AK hat irgendwie was von "Ich möchte aber kann nicht". Ne, da muss ich mal einen 98iger genauer unter die Lupe nehmen.
hallo
so verkehrt ist der kastrat aber fuer den zweck nicht
halb so schwer wie ein k98 und mit klappschaft halb so kurz
und 6x soviele murmeln im tank
aber ok
man(n) muss das teil moegen
ist mehr kult als waffe eigentlich ...
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Wie siehts eigentlich mit der 7,62X39 aus? Ich mein das Kaliber an sich wär ja durchaus was brauchbares, und billiger als 9mm Mun. Ein Scout Rifle Repetierer in dem Kaliber, gefüttert aus Kaschi Magazinen oder so wär vielleicht auch was ziemlich feines. Muss mal der Sache mehr nachgehn.
hallo
den gibts eh´
die interordnance R94
;-)
Waffenverkauf/export nach D - Import aus der Schweiz
in Schweiz
Geschrieben
hi
es geht nicht im den inlandsversand
der geht ueberall
INNerhalb der schweiz kein problem
INNerhalb von deutschland kein problem
INNerhalb von oesterreich kein problem
aber grenzueberschreitend machen es die botendienste inkl. post nicht
weil sie fuer diese verbringung verantwortlich waeren und pruefen muessten ob alle genehmigungen dafuer vorliegen
das wollen und koennen sie sich nicht antun