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  1. Hallo zusammen. Ich habe eine Schmeisser AR15 in 16,75" und möchte gerne auf 14,5" wechseln. Variante 1: Ich kaufe einfach ein Wechselsystem. - Nachteil: Der 16,75" Upper würde einfach im Tresor verstauben. Meine, Idee - Variante 2: Ich bringe die Waffe zum BüMa, ihm gebe ich den aktuellen 16,75" Upper in Zahlung, er setzt einen 14,5" Upper drauf und macht daraus "eine neue Waffe". Konkreter: Ich möchte am Ende in meiner WBK nicht ein AR15 (ohne Upper) + ein 14,5" Wechselsystem in meiner WBK stehen haben, sondern eine "komplette AR15 in 14,5"", statt wie bisher eine AR15 in 16,75". Frage: Geht das so einfach wie ich mir das vorstelle? Und wie wäre der konkrete Ablauf bei der Waffenbehörde? Kann es ggf. dazu kommen dass ich eine neue Bedürfdnisbescheinigung benötige, da "neue Waffe"? Wer hat Erfahrung? Viele Grüße
  2. Bei mir sind es 20 Jahre. Auch damals war es noch so. Aber in den letzten 10-15 Jahren hat sich tatsächlich sehr viel geändert.
  3. Genau so ist es ja auch. Das sollte nun wirklich kein Streitpunkt sein. Stell dir vor der Transporteur verliert die Waffe. Wäre dem so, dass Du sie schon mit Versand an dich erworben hättest, hättest Du ein ziemliches Problem. Darüber hinaus, wie schon von jemand anderem erläutert, Auftraggeber des Transporteurs ist der Versender. Der Empfänger hat keinen Vertrag irgendeiner Art mit dem Transporteur. Kaufdatum, das Datum des Überlassens durch den Verkäufer und das Erwerbsdatum durch den Käufer können jeweils komplett verschiedene Daten sein. Alles andere wäre in keiner Weise mit dem Waffenrecht kompatibel.
  4. Über die Notwendigkeit auf einem Weihnachtsmarkt Waffen zu tragen kann man sicher streiten. Sofern das weihnachtliche Auftreten jedoch im dienstlichen Rahmen geschah (Öffentlichkeitsarbeit), ist das Führen der Waffen rechtlich einwandfrei. Grundsätzlich verstehe ich die Aufregung nicht. Weder von dir, noch von der Polizei bzw. den Bürgern welche die Polizei darauf aufmerksam gemacht haben. Bundeswehrsoldaten sind Berufswaffenträger. Was unterscheidet Waffen tragende Polizisten, die ja ebenfalls auf dem Weihnachtsmarkt vor Ort waren, von Waffen tragenden Soldaten? Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass "normale" Soldaten außerhalb der Wache und beim angesetzten Schießen gar keinen Zugriff auf Waffen haben. Es kann daher mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass es sich um Feldjäger handelt - sprich Militärpolizei. Und diese sind tagtäglich mit geladenen Schusswaffen im öffentlichen Raum unterwegs. Und ob die nun irgendwo an der Straße stehen und Verkehrskontrollen durchführen, oder auf einem Weihnachtsmarkt Öffentlichkeitsarbeit leisten - wo ist der Unterschied? Und wo ist insbesondere der Unterschied zur Anwesenheit der ebenfalls bewaffneten regulären Polizei? Letztere bewegt sich übrigens regelmäßig auch mit Maschinenpistolen über Weihnachtsmärkte.
  5. Zitat aus jedem Truppenausweis: Diese Erlaubnis hat keine Einschränkungen außer einer dienstlichen Tätigkeit. Da in dem Artikel von einem "Bundeswehrstand" gesprochen wird, ist davon auszugehen, dass die Soldaten dienstlich vor Ort waren. Das Führen der Waffen ist somit nicht zu beanstanden.
  6. Danke für eure moralischen Zeigefinger, die mich nochmal zum Nachdenken gebracht haben. Ich werde von meiner Idee Abstand nehmen und die Waffe regulär erwerben. Ergänzend werde ich mit dem Händler ins Gespräch gehen und aufgrund des anderen Angebotes einen nachträglichen Preisnachlass erfragen. Sollte es den nicht geben, habe ich eben Pech gehabt. Viele Grüße
  7. Hallo Forum, ich bin gerade etwas in der Zwickmühle. Ich habe online eine neue Waffe bestellt, auf Voreintrag WBK Grün. Aktuell befindet sich die Waffe noch bei DHL. Das heißt ich habe die Waffe zwar gekauft und bezahlt, aber waffenrechtlich noch nicht erworben. Zufällig habe ich jetzt aber ein Angebot entdeckt, wo die gleiche Waffe 400,- Euro günstiger ist. Und natürlich ist es verlockend das günstigere Angebot wahrzunehmen. Problem: Sobald ich die Waffe in Empfang nehme, also waffenrechtlich erwerbe, muss ich den Erwerb bei meiner Behörde anzeigen und sie eintragen lassen. Das heißt auch wenn ich dann beim Händler von meinem Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz gebrauch mache, muss ich die Waffe erst eintragen, dann wieder austragen lassen, mir vom Verband ein neues Bedürfnis bescheinigen lassen und wieder einen neuen Voreintrag beantragen. Also ein riesiger Rattenschwanz. Meine Idee: Ich nehme die Waffe einfach nicht entgegen bzw. lasse sie bei DHL liegen bis sie aufgrund der Lagerfrist automatisch wieder an den Händler zurückgeht. Somit habe ich die Waffe zu keinem Zeitpunkt waffenrechtlich erworben und der Voreintrag bleibt bestehen, so dass ich direkt das günstigere Angebot wahrnehmen kann, ohne den ganzen geschilderten Rattenschwanz. Dem Händler gegenüber wäre das zwar nicht nett, aber 400,- Euro sind eben 400,- Euro... Meine Frage: Hat jemand von euch Erfahrungen bei so etwas? Kann ich das so machen wie ich es mir denke, oder gibt es irgendwelche Fallstricke die ich nicht im Blick habe? Viele Grüße BallistikPro
  8. Das ist tatsächlich ein sehr guter Punkt.
  9. Ich danke euch für eure Antworten. Der Parkplatz gehört leider nicht zum befriedeten Grund des Schießstandes. Somit habe ich mir dann also kein Problem zurecht gesponnen, sondern darf mal wieder unser tollen Waffengesetz lobpreisen. Der Bollerwagen ist eine nette Idee, aber den muss ich ja auch irgendwie dahin bekommen. Sicher ist es extrem unwahrscheinlich, dass man auf diesen 30 Metern kontrolliert wird, aber möchte ich das wirklich riskieren? Nein! Somit wird es dann zwei Termine geben. Grundsätzlich kann man ja sowieso nicht oft genug schießen gehen
  10. Hallo Forum, mein erster Beitrag und direkt eine Frage: Wie wahrscheinlich die meisten hier, bin ich Besitzer mehrerer Kurz- und Langwaffen. Wenn ich alleine schießen gehe, habe ich immer nur 1-2 Waffen dabei, welche ich alleine tragen kann, oder ich bin mit Erlaubnisinhabern unterwegs, bei denen sich das nachfolgende Problem nicht stellt: Ich möchte gerne mit einem Freund als Gastschützen auf den Schießstand fahren und ihn einmal "das gesamte Repertoire" schießen lassen. Also mehrere Kurz- und mehrere Langwaffen. Also mehrere Waffen, die ich alleine nicht vom Auto zum Schießstand tragen kann. Die Frage über die ich mir nun den Kopf zerbreche ist, wie ich das in der Praxis rechtskonform handhaben kann. Die pragmatische Lösung wäre: Wir fahren zum Schießstand, er trägt 5 Waffen vom Auto zum Stand und ich trage 5 Waffen vom Auto zum Stand. Fertig. Aber überlasse ich hierbei dann nicht außerhalb vom Schießstand (öffentlicher Parkplatz) die Waffen an eine Person ohne Berechtigung, selbst wenn es nur 30 Meter vom Parkplatz bis zum Schießstand sind und ich die ganze Zeit dabei bin? Dass ich erst die ersten 5 Waffen zum Schießstand trage und dann zurückgehe und die nächsten 5 Waffen hole ist auch keine wirklich Option, da es eine größere Anlage ist wo ich alleine meine Box miete und die ersten 5 Waffen da nicht unbeaufsichtigt liegen lassen kann während ich die anderen 5 Waffen hole. Ebenso kann ich die "zweite Charge" Waffen nicht im Auto lassen während wir die "erste Charge" schießen. Lange Rede, kurzer Sinn: Wie kann ich das rechtskonform lösen? Meine Vermutung ist fast, dass unser Waffenrecht keine Option lässt, außer dass wir 2x zum Schießstand fahren, mit jeweils nur 5 Waffen die ich auch alleine tragen kann. Aber vielleicht übersehe ich ja etwas oder ich erfinde hier gerade ein Problem das gar keins ist?! Ich freue mich auf euren Input und bedanke mich im Voraus. Viele Grüße BallistikPro
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