Hallo Forum,
ich bin gerade etwas in der Zwickmühle. Ich habe online eine neue Waffe bestellt, auf Voreintrag WBK Grün.
Aktuell befindet sich die Waffe noch bei DHL. Das heißt ich habe die Waffe zwar gekauft und bezahlt, aber waffenrechtlich noch nicht erworben.
Zufällig habe ich jetzt aber ein Angebot entdeckt, wo die gleiche Waffe 400,- Euro günstiger ist.
Und natürlich ist es verlockend das günstigere Angebot wahrzunehmen.
Problem:
Sobald ich die Waffe in Empfang nehme, also waffenrechtlich erwerbe, muss ich den Erwerb bei meiner Behörde anzeigen und sie eintragen lassen.
Das heißt auch wenn ich dann beim Händler von meinem Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz gebrauch mache, muss ich die Waffe erst eintragen, dann wieder austragen lassen, mir vom Verband ein neues Bedürfnis bescheinigen lassen und wieder einen neuen Voreintrag beantragen.
Also ein riesiger Rattenschwanz.
Meine Idee:
Ich nehme die Waffe einfach nicht entgegen bzw. lasse sie bei DHL liegen bis sie aufgrund der Lagerfrist automatisch wieder an den Händler zurückgeht.
Somit habe ich die Waffe zu keinem Zeitpunkt waffenrechtlich erworben und der Voreintrag bleibt bestehen, so dass ich direkt das günstigere Angebot wahrnehmen kann, ohne den ganzen geschilderten Rattenschwanz.
Dem Händler gegenüber wäre das zwar nicht nett, aber 400,- Euro sind eben 400,- Euro...
Meine Frage:
Hat jemand von euch Erfahrungen bei so etwas? Kann ich das so machen wie ich es mir denke, oder gibt es irgendwelche Fallstricke die ich nicht im Blick habe?
Viele Grüße
BallistikPro