Ich bin kein Anwalt
Schütze allein, nicht aufsichtsberechtigt: Wie kommt er überhaupt auf den Stand? Entweder hat der Betreiber den Zugang ermöglicht oder zumindest nicht verhindert. Primär hängt es am Betreiber, aber der Schütze schießt ohne Rechtsgrundlage.
Schütze ist selbst aufsichtsberechtigt: Er trägt die volle Verantwortung, kennt die Zulassung und handelt vorsätzlich dagegen.
Aufsicht ist anwesend: Die Aufsicht sieht den Verstoß, greift nicht ein und macht sich damit selbst angreifbar. Der Schütze handelt mit Billigung der Aufsicht.
Schütze verschafft sich unerlaubt Zutritt: Der eindeutigste Fall. Hier kommt zum waffenrechtlichen Verstoß noch unbefugtes Betreten hinzu.
Ich schätze das nur als Ordnungswidrigkeiten nach § 53 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 11, Nr. 23 ein.
Unabhängig von der OWi/Straftat-Frage:
Die vorsätzliche Missachtung der Standzulassung ist ein handfestes Argument gegen die Zuverlässigkeit. Die Behörde kann und sollte das zum Anlass nehmen, die erteilten Erlaubnisse zu überprüfen, im schlimmsten Fall mit Widerruf.
Als Standaufsicht / Betreiber: sofortiger Platzverweis, dauerhaftes Hausverbot.