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Alema Thomsen

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  1. @Hasenklage Ich kann deine Verärgerung verstehen, nicht aber warum das ein Problem für dich sein sollte. Du bist "Für Glaube, Sitte und Heimat!" doch sicher freiwillig beigetreten? Deiner Zuschrift ist zu entnehmen, "Ich wollte eigentlich ein Thema einbringen mit der Überschrift "wie neue junge Mitglieder gewinnen", und für dich sind die BHDS-Mitglieder "Trachtenheinis", und die BDS Gruppe wird wohl von vielen nur geduldet, was für mich alles schon ein "gewisses" Problembewusstsein, Bild und Selbstverständnis von dir ergibt - und mir durchaus sehr sympathisch ist, aber ..... es zeigt doch wohl auch auf daß du dich da nicht wirklich wohl fühlst und Vorschläge, schreibst du selbst, sparst du dir wohl besser? Andererseits kennst du offensichtlich nicht mal die Satzung wirklich, sowas sollte man zur Hand haben, und auch den Status der BDS Gruppe (der du vermutlich angehörst?) kennst du nicht wirklich - oder? Nun wurde eine Ankündigung zur Satzungsänderung angekündigt, unter anderem zur Uniformpflicht, war das wirklich alles? Wenn es denn schon eine solche Ankündigung gibt, weil der Vorstand sowas nicht in freiem Ermessen entscheiden darf, dann ist davon auszugehen, daß es einer Satzungsänderung bedürfte, und dann müsste ein diesbezüglicher bisheriger Satzungstext, zusammen mit dem gewünschten "Vorschlag", im exakten Wortlaut vor der HV angekündigt werden, zumindest wenn in der HV darüber abgestimmt werden soll. Außerdem sind bestimmte Bestimmungen eines Vereins nach dem Gesetz der Satzung vorbehalten, und auch und besonders Mitgliederpflichten (Uniformpflicht!) müssen in der Satzung erfolgen. Auch Mitgliederrechte können in einer anderen "Vorgabe", z.B. Geschäftsordnung weder geschaffen noch beschränkt werden, hierzu ist ebenfalls eine Satzungsbestimmung erforderlich. Bezüglich Thekendienst, mit oder ohne Uniform: Mitgliedsbeiträge müssen per Satzung geregelt werden und geregelt sein. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören alle Pflichten, die ein Mitglied zur Förderung des Vereinszwecks erfüllen muss. Grundsätzlich kann ein Verein deshalb von seinen Mitglieder neben oder statt Beiträgen in Geldform auch Arbeitsleistungen verlangen – selbst Sachleistungen sind denkbar. Aber sie müssen klar und eindeutig geregelt sein! Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, § 58a) verlangt, dass die Satzung regelt, ob und welche Beiträge die Mitglieder leisten müssen. Ein Beschluss des Vorstands oder auch der Mitgliederversammlung (egal mit welcher Mehrheit) genügt also nicht. Die Satzung muss die genaue Art der Beiträge festlegen. Der Beschlussfassung durch die Organe kann nur überlassen werden, wie hoch die Beiträge sind. Die Mitgliederversammlung könnte also die Zahl der Arbeitsstunden und Thekendienst festlegen – aber nur, wenn die Satzung eindeutig bestimmt, dass Arbeitsleistungen zu erbringen sind. Sind laut Satzung lediglich Geldbeiträge zu zahlen, kann von keinem Mitglied zusätzlich oder alternativ eine Arbeitsleistung verlangt werden. Da du überhaupt nicht erwähnt hast was exakt dieser "Thekendienst" sein soll, eventuell auch der Umgang mit Nahrungsmitteln, ...... ?? Bezüglich BDS, und auch da schweigst du dich ja aus: Bestehen im Verein weitere Untergliederungen, etwa Abteilungen für die einzelne Disziplinenen oder z.B. eine Jugendgruppe, kann die Vereinssatzung auch bestimmen, dass die Beiträge für jede dieser Untergliederungen, auch neben einem Beitrag für den Verein, von diesen Abteilungen selbstständig festzulegen sind, etwa durch eine Abteilungsversammlung oder durch den Abteilungsvorstand. Aber es muss in der Satzung klar und eindeutig geregelt sein! Satzungsänderungen: Satzungsänderungen können jederzeit durch die Mitgliederversammlung mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Wichtig ist jedoch, dass diese Änderungen dann auch dem Vereinsregister in öffentlich beglaubigter Form, also über einen Notar, angemeldet werden, denn die Änderungen werden erst mit Eintragung in das Vereinsregister wirksam. Zusätzlich muss die Einladung zur HV sowohl bei der Satzungsänderung als auch bei der Neufassung der Satzung einen Hinweis enthalten, wo die Mitglieder die alte und die neue Form der Satzung einsehen können, sofern die Mitglieder die alte und die neue Fassung nicht mit der Einladung zur HV erhalten haben. Dies muss so gestaltet sein, dass es jedem Mitglied zugänglich ist. Bei einer Neufassung der Satzung muss die komplette neue Satzung vorgestellt werden. Die Neufassung der Satzung kann in einem Beschluss gefasst werden. Der neue Text der Satzung ist vor der Beschlussfassung zu verlesen. Hat der Versammlungsleiter den Mitgliedern bereits mit der Einladung zur Versammlung den Text zugeschickt, kann auf die Verlesung verzichtet werden, aber: Vor der Beschlussfassung muss der Versammlungsleiter auf diese Möglichkeit hinweisen: Jedes Mitglied kann verlangen, dass über die einzelnen Punkte eine Aussprache stattfindet und /oder über jeden einzelnen Punkt der Satzungsänderung gesondert abgestimmt wird. Macht ein Mitglied von seinen Rechten Gebrauch und verlangt die gesonderte Beschlussfassung über die einzelnen zu ändernden Punkte, kann die Satzung nicht mehr insgesamt zur Abstimmung gestellt werden. Die Mitgliederversammlung hat dann über jede einzelne Regelung, die geändert werden soll, einen eigenständigen Beschluss zu fassen. Ganz wichtig, denn ich kenne weder die Mehreitsverhältnisse bei euch im Verein noch dein "Standing" als Mitglied: Beschlüsse über Satzungsänderungen müssen grundsätzlich mit der Mehrheit der bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder gefasst werden. Die Satzung kann aber die notwendigen Mehrheitsverhältnisse abweichend vom Gesetz regeln. Derartige Bestimmungen gehen dann den gesetzlichen Mehrheitsverhältnissen vor. Enthält Ihre Satzung keine eigenständigen Regelungen, mit welchen Mehrheiten Beschlüsse über Satzungsänderungen zu fassen sind, oder verweist sie auf § 33 BGB, dann gelten folgende Mehrheitsverhältnisse: Sind drei Viertel der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder dafür, dass die vorgeschlagenen Satzungsänderungen vorgenommen werden, dann ist die Satzungsänderung beschlossen, sofern es sich nicht um Regelungen handelt, die den Zweck des Vereins betreffen. Bei Zweckänderungen müssen alle Mitglieder des Vereins (nicht nur der Anwesenden in der Versammlung) der Zweckänderung zustimmen. Es muss also ein einstimmiger Beschluss vorliegen. Eine solche Änderung kostet also sehr viel Aufwand und Geld und eine solche Ausgabe wegen einer Uniformpflicht muss der Initiator der Änderung den Mtgliedern erst mal vermitteln können. Ansonsten kann ich zwar deine Verärgerung verstehen, nicht aber warum das ein Problem für dich sein sollte, denn entweder findet du Mitstreiter oder wechselst endlich von den Trachtenheinis zu einem vernünftigen BDS-Schützenverein. Es stellt sich also auch immer wieder die Frage ob ein Mitglied genügend Mitstreiter hat und sich außerdem für andere aufreibt, oder überhaupt die Eier in der Hose hat um etwas abzuwehren oder seine Meinung und Anträge durchzusetzten, oder nicht besser einfach den Verein wechselt. Alema
  2. Wenn ICH, der "Böse", die gleiche Frage hier in diesem Forum gestellt hätte, mich aber nicht als Neumitglied "TB76" getarnt hätte, sondern ich als "Ich such ein paar Dumme die antworten um sich und den anderen maximal zu schaden", ob das dann auch so durchgegangen wäre? Das ist auch völlig unabhängig davon ob die Antworten juristisch, also nach WaffG und nach Sportordnung, zu 100% korrekt sind, denn das interessiert die "Nutznießer" nicht, denn die Schlagzeile in "XX.." wird sein, "Öffentlich zugängliches Forum gibt "Anweisung" um unrechtmässig zuviel Mordgeräte zu erhalten!". Alema
  3. So was hatte ich in den letzten zig-Jahren nicht nur ein Mal, angekauft "ohne Serien-Nummer", war früher nicht unüblich, gerade bei WS. Aber der SB, und auch ich, hätten halt gern ne Nummer. Beim aller ersten Mal, lange her, hatte ich das System dabei, auf dem Amt, beim SB, der hat sich das angeschaut, mir dann SEHR BESTIMMT UND TIEF in die Augen geblickt, dann, "Da lese ich doch deutlich "CIENER", und hier, neben dem Beschußzeichen, da lese ich "010782", das ist doch sicher die Seriennummer - ODER, ODER?" Ich hab mich einfach nicht getraut ihm zu widersprechen. Und schon hatte ich ne Seriennummer. Ganz ohne BüMa, ganz ohne mechanische Bearbeitung, und ganz ohne Neubeschuß. Do I sound like a pleasant individual to you - really? Alema
  4. Kann ich auf diese primitve Art auch Werbung für meine Unternehmen machen? Ich, bzw. wir, haben auch DM und Weltmeister, na ja - zumindest schon mal gesehen. Echt jetzt? So ganz ohne Prüfungen und Gebühren oder Kosten? Das ist das Paradies!, und meine Jungs und Mädels sitzen schon dran das hier umzusetzen. See you soon. Alema
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