

Alema Thomsen
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Leistungen von Alema Thomsen

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Waffenschrank und Hilfestellung zu den Abmessung
Alema Thomsen antwortete auf Winghead's Thema in Allgemein
Na ja, dann schau mer doch mal wie das in 1 bis 2 Jahren aussieht, mit seinen Erfahrungen mit dem zur Verfügung stehenden Raum, dem Schloßmechanismus (Selbstverst. incl. des mechanicschen (Schlüssel) Notschlosses, wo war bzw. ist dieser Schlüssel doch gleich waffenrechtskonform untergebracht?). Und zu klein wird das Teil dann mittlerweile erfahrungsgemäß auch sein. Aber, schau mer mal dan se mer scho. Alema -
Alema
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Hallo JFrey, es ist sehr erfrischend aber eben auch vollkommen ungewohnt hier in WO Beiträge zu lesen die ganz offensichtlich ordentlich recherchiert wurden und von Fakten getragen werden. Diesen Anspruch hatte ich auch mal, mit fast identischem beruflichen Hintergrund wie du ihn angegeben hast, aber auch du wirst schnell merken was auch ich erfahren sollte, Fakten spielen hier eine absolut untergeordnete Rolle, da kannst du dir noch so viel Mühe geben, und DU gibst dir (noch!) erkennbar VIEL Mühe, Fakten sind aber hier nicht´s wert, der Pöbel bestimmt die Seiten, bestimmt was geschrieben werden darf. Ich könnte dir noch weit mehr Zahlenmaterial zu den Ländern weltweit liefern um deine Argumentation der Waffendichte pro Einwohner bezogen auf die Gewaltkriminalität zu unterstützen, nur, es wäre völlig sinnlos, denn schon allein deine beruflich bedingte Herangehensweise, Auswertung der Fakten und vor allem Präsentation der Ergebnisse ist "Way toooo much" für den Leser hier. Du meinst doch nicht im Ernst, daß Leute die Videos von Winkelsdorf im Pool parat haben, und z.B. damit glänzen wollen als "ICH war der Erste der Täterfotos (mit und ohnen Katze)!" verlinken konnte, oder Fotos des Wohnhauses des Täters, oder gar damit glänzen können "ICH kann euch mitteilen wie der Nachname des Täters (angeblich) ist, ICH, ICH war der Erste!", daß die sich für die von dir erarbeiteten Fakten interessieren. Gesperrt werden aber DU und ich, nicht etwa der Pöbel, obwohl, DU noch nicht sooooo schnell wie ich. Laß die Aufklärung sein, laß die Mühe sein, es lohnt sich nicht. Perlen vor die ... Alema
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Waffenschrank und Hilfestellung zu den Abmessung
Alema Thomsen antwortete auf Winghead's Thema in Allgemein
So so, du legst dir einen Tresor zu? Wo bekommst du den denn her, aus der Auflösung einer Bankfiliale? Was DU dir zulegst ist sehr sicher nur ein Wertschutzschrank, in diesem Falle eben für Waffen. Ja, es geht auch darum Begrifflichkeiten und technische Therme korrekt zu verwenden, denn das wird dir beim Umgang mit Waffen und Munition und all den gesetzlichen Vorschriftenen (den Gesetzen) die damit verbunden sind andauernd begegnen, und wenn du dann nen Fehler machst bist du ganz schnell aus dem Spiel "Du gehst nicht noch mal über Los". Du hast recht, die baulichen Unterschiede sind marginal, kommt aber eh alles aus "zusammengeschweist in Polen", ist aber egal solange die geforderte Norm erfüllt wird und die Lackierung O.K. ist. Unterschiede die für dich offensichtlich wichtig sind sind die Öffnungsmechnismen und vor allem Öffungswinkel und Öffnungsweiten, der Platz für die Tür. Auf die Maßangaben würde ich mich nicht verlassen, die sind nicht garantiert! Was willst du denn machen wenn der angelieferte Schank (nach dem auspacken und aufstellen) 1cm oder 2cm zu breit oder zu tief ist - abholen lassen? Türfächer sind nützlich, aber sie nehmen dir in der Tiefe Platz weg und wenn sie fest verbaut sind hast DU ein Problem. Lieber hinterher selbst reinschrauben oder gar nur reinkleben. Ausreichend? Kein Schrank dieser Welt ist ausreichend bzw. wird je ausreichend sein - aber bei 1/2 Jahr Sportschütze sieht man dir das noch nach, und in welchenem Vereinen (Ständen und Möglichkeiten!) und Verbänden du in 5 oder gar 10 Jahren sein wirst, davon hast du heute noch keine blassen Schimmer. Der Appetit kommt auch hier erst mit dem Essen, und zwar ganz schnell. @Andor Wichtig ist, sich frühzeitig Gedanken über die Schließmethode zu machen. Gibt hier etliche Threads zu. Lass dir keinen Tresor mit Schlüssel andrehen sondern nimm einem mit (gutem) elektrischen oder mechanischen Zahlenschloss. Komisch, die Welt ist bisher Jahrhunderte mit Schlüsselschlössern recht gut gefahren, und MIR fehlt bisher die schlüssige und nachvollziehbare Erklärung von Foristen wie "Andor", wo erklärt wird, was denn ein gutes elektrisches oder mechanischens Zahlenschloß ausmacht, bzw. was ein schlechtes ist, und wie der Laie (der Schütze von nebenan) das beurteilen kann oder soll. Aber "Andor" wird es uns hier im Forum sicherlich in Kürze darüber aufklären. Im übrigen werden die allermeisten Wertschutzschränke mit elektronischem oder mechanischem Zahlenschloß mit einem Notschlüssel (somit mit einem Notschloß der von der Norm geforderten Zulassung) geliefert - warum wohl? Die Katz steht dann auch auf die alten Füß, denn schon wieder hast du dann einen Schlüssel der den Schrank öffnet. Auch den Zettel mit der "Erinnerung" an die Kombination musst du übrigens irgendwo sicher unterbringen, SICHER im Sinne des WaffG, denn die Person die den "Erinnerungszettlel" mit der Öffnungskombi hat, die hat Zugriff auf alles im Schrank. Wohin also mit dem Zettel, ist ja nix anderes als ein Zweitschlüssel aus Papier - oder? Alema -
Erwerb einer sportlich nicht zugelassenen Waffe als Sportschütze
Alema Thomsen antwortete auf BlackFly's Thema in Waffenrecht
Die Argumentation von "BF" ist für mich zwar etwa verwirrend, ich versteh sie nicht wirklich, ich bin schlicht zu dumm, aber meine Sorge und mein Hinwies bleibt bestehen: Außerdem: Es ist in unser aller Interesse wenig zweckdienlich wenn jetzt hier "alle die glauben was zu wissen" diverse Möglichkeiten, Ausnahmen, und fraglichen aber eventuell gangbaren Möglichkeiten irgendwas zu erwerben und eingetragen zu bekommen, in einem Forum posten, nur um damit allen Gegnern einen Leitfaden "So machen die das" an die Hand zu geben. Ich sehe heute schon die Schlagzeile in diversen "Medien": "Das sind die Tricks der Waffenfreaks die unser aller Leben bedrohen!" Wir müssen nun doch wirklich nicht alle fleissig Argumente für unsere Gegner liefern? Alema -
Erwerb einer sportlich nicht zugelassenen Waffe als Sportschütze
Alema Thomsen antwortete auf BlackFly's Thema in Waffenrecht
Eine interessante Diskussion, wenn auch mal wieder fleissig "Argumente" ausgetauscht werden die an der gestellten Frage weit vorbei gehen und/oder schlicht und einfach falsch sind, nur um irgendwelche gefälligen Positionen vermeintlich zu bestätigen oder als falsch zu erklären. Trotzdem, das für mich einzig wirklich Interessante ist wieder mal das was tunlichst NICHt erklärt oder veröffentlicht wird - nämlich das was wirklich hinter der Frage des Threadstarters (immerhin WO Gold mit 3600 Beiträgen und einer gewissen Reputation) wirklich steckt, was verborgen ist, denn die "Basics" kennen wir schließlich alle zur Genüge, auch wie man sie ausnützt und quält bis zum ....". Denn es glaubt doch nicht wirklich auch nur Einer das "BlackFly" mit der "Problematik" persönlich ein Problem hätte, der würde das wie die meisten von uns schlicht pragmatisch lösen, und zwar "ohne die schlafenden Hunde zu wecken", noch dazu in einem Forum. Es kommt ja mittlerweile auch immer ein klein Stückchen mehr hinter der Frage an´s Licht - das wird noch interessant. Was also steckt wirklich hinter der Frage? Welchen "Bekannten" von BlackFly hat es denn wegen was? (exakt was?) erwischt, so das er dem mittels Forum helfen will weil er selbst auch nicht mehr effektiv, und vor allem rechtssicher!, weiter weiß? Außerdem: Es ist in unser aller Interesse wenig zweckdienlich wenn jetzt hier "alle die glauben was zu wissen" diverse Möglichkeiten, Ausnahmen, und fraglichen aber eventuell gangbaren Möglichkeiten irgendwas zu erwerben und eingetragen zu bekommen, in einem Forum posten, nur um damit allen Gegnern einen Leitfaden "So machen die das" an die Hand zu geben. Ich sehe heute schon die Schlagzeile in diversen "Medien": "Das sind die Tricks der Waffenfreaks die unser aller Leben bedrohen!" Alema -
Jetzt ist es passiert, Uniformzwang im Verein!
Alema Thomsen antwortete auf Hasenklage's Thema in Allgemein
Das Vereinsheim bzw. die Lokalität des Vereinsheims, so ein solches existiert, spielt dabei absolut keine Rolle, denn für den Verein, um ihn zu begründen bzw. "für den Verein", genügt eine gültige Postadresse, das kann auch die Post-Adresse deiner Großmutter sein. Auch kann ein Verein, der VEREIN, nicht etwa seine Mitglieder, oder ein Teil seiner Mitglieder, nicht "Diener zweier Herren" sein. Als Vereinsmitglied, als Schütze, kannst du ja aber auch Mitglied aller möglichen Verbändes sein, und meist ist das auch so, bei mir z.B., allein schon um bei Veranstaltungen des DSB, des BDS, des BDMP, der DSU und etlicher anderer Verbände die hier kaum einer kennt ein Startrecht zu haben, aber, ich MUSS mich dann jeweils nach der Satzung des jeweiligen Verbandes richten. Zum Teil bedingt das dann eben auch die Mitgliedschaft in mehreren Vereinen, bei mir z.B. 2-stellig. Der Schütze ist dann eben, so wie "whaco" schreibt, Mitglied in der "SG-Hase IPSC e.V." im BDS, und in der "SLG-Hase e.V." des BDMP, und im Verein "DSB-Hase e.V." im DSB bzw. BSSB, und im Verein "DSU-Hase e.V." der DSU, usw. usw. usw.. Trotzdem hat keiner der genannten Vereine (der Vereine!) mehr als eine Satzung, nur der Schütze muss ich halt nach allem möglichen richten, dies aber je nach Training und Wettbewerb - und hat auch alle die Möglichkeiten die ihm die jeweiligen Verbände bieten, auch was Befürwortungen angeht. Denn was für die Einen "ganz Pfui" sein mag, ist bei den Anderen ganz normaler offiziell ZUGELASSENER Wettbewewerb mit Bedürfnis. Was uns aber hier vom Pfad abbringt, weil es nichts damit zu tun hat das "Has.." ganz offensichtlich kein Problem damit hat durchs Leben zu gehen und Schriftstücke, wie z.B. Satzungen, blind zu unterschreiben, und dann Foristen, auch solchen von denen er "Hilfe" erwartete weil seine Ignoranz halt Problem mit sich bringt, zu unterstellen: "Es mag Dich ja aufgeilen sowas zu lesen, ich hoffe Du machst das mit allen Dingen im Leben. Dann braucht Du aber viel Zeil und verbringst vermutlich die meißte Zeit damit anstatt es zu leben". Es beruhigt mich ja aber doch irgendwie daß meine Ansicht daß Fakten, wie z.B. eine Satzung, die "Has.." ja auch freiwillig unterschrieben hat, sowohl für den BDHS Verein, als auch für die BDS-Gruppe, gibt es da überhaupt ne Satzung?, essentiell werden, erst recht wenn es zu "Differenzen" kommt, und daß das krampfhafte Verschweigen der Fakten keineswegs von allen als positiv gesehen wird. Ansonsten, immer noch alles nur Kaffeesatzleserei. Alema -
Jetzt ist es passiert, Uniformzwang im Verein!
Alema Thomsen antwortete auf Hasenklage's Thema in Allgemein
Eigentlich war ich ja "Over and Out", und zwar weil der "Threadstarter" bisher NIE erklärt hat was die Satzung des (seines) Vereins zur Themaik denn nun aussagt, und auch weil die Verbandzugehörigkeiten für mit UNKLAR sind, "Informationen dünn sind", wie ein anderer Forist das korrket bezeichnet hat - sehr dünn. So ganz nebenbei, die Grundthematik war hier mal "Uniformzwang" und Zwangsauftritt in dieser Uniform mindestens 3 x pro Kalenderjahr. Dennoch springen hier weiter Foristen auf einen Vereins-Zug auf von dem nicht mal die Befördungsbedingungen bekannt sind, und auch der "Threadstarter" sich immer noch in schwammigen Formuliereungen windet und von "Kleingedrucktem" in einer Satzung fasselt, ebenso wie von der für die Foristen völlig ungeklärten Stellung der BDS-Gruppe in dem Verein. Thamiel: Es sollte mich wundern, falls es in einer Satzung "Kleingedrucktes" geben würde. Allenfalls gibt es Ordnungen neben der Satzung zu Abgaben, Arbeitsstunden etc. die separat geführt werden, damit nicht jede Änderung teuer über den Notar und das Vereinsregister laufen muss. Der Threadstarter "Hasenklage" hat sich von Anfang an geweigert den Foristen die grundlegenden Rechtsverhältnisse (vor allem die Satzung) in dem angesprochen Verein zu offenbaren, trotzdem aber deren Unterstützung (Für was ??) hier im Forum zu bekommen, und versucht auch jetzt noch sich mit schwammigen Formulierungen über z.B. "Kleingedrucktes" herauszuwinden. Ich behaupte jetzt hier mal, der kennt die Satzung gar nicht, kannte die Satzung auch nie, und hat selbst niemals effektive Schritte unternommen um die Satzung "zu bekommen" - oder er weiß ganz genau daß die Satzung, die auch er schriftlich anerkannt hat als er "Für Glaube, Sitte und Heimat!" völlig freiwillig beigetreten ist, andere Gesichtspunkte und Standpunkte vertritt als er. Und ich behaupte, von den gesetzlich Vorschriften zum Vereinsrecht und Satzung und Satzungsänderungen, auch Anträge dazu, hat er keinen blassen Schimmer. Die Intention um das Thema "Uniformpflicht" hier zu posten war nur, "Ich hab keine Ahnung ob das mit dem VORSCHLAG (oder ANTRAG ??) für Verein und BDS-Gruppe rechtmässig ist, aber ich will das nicht, poste das hier aber mal, und warte dann hier den hoffentlich kommenden "Shitstorm gegen den Verein" ab, wobei völlig unklar ist was das mir oder dem UNBEKANNTEN Verein bringen soll - und selbstverständlich offenbare ich keinem daß ich von den Rechtsverhältnissen im Verein und der BDS-Gruppe der ich (angeblich) angehöre auch nicht den blassesten Schimmer habe." @Sal-Peter Ich habs so verstanden, aus dem Historischen austreten und in beiden sportlichen Verbänden innerhalb des Vereins bleiben. Das macht schon Sinn. Eine Einzelmitgliedschaft (also ohne Verein) ist im RSB (Ofiiziell, laut Satzung) nicht möglich, im BDS nur in bestimmten LV (nicht in allen). @Sal-Peter Wie es in anderen Vereinen, deinem oder meinem, geregelt ist und was einer von uns beiden als "normal" ansieht, ist absolut nicht von Bedeutung. Nein, ist es nicht, denn das ist nicht Sache des Vereins sondern der Verbände, auch der LV. @Sal-Peter Du bist vielleicht der richtige Mann im falschen Verein? Positiv, vielleich ist er das, auch hier im Forum, siehe auch sein Post und sein Anspruch hier im Forum - für was eigentlich, mit welchem Ziel. vor allem hier im Forum? Alema -
Jetzt ist es passiert, Uniformzwang im Verein!
Alema Thomsen antwortete auf Hasenklage's Thema in Allgemein
@Hasenklage Bitte sehr, das mit den Ausführungen hab ich doch gern gemacht. Mittlerweile habe ich erfahren das man austreten kann und bleibt dann nur im RSB und der BDS Gruppe wenn man denn da drin ist. Wenn du das erst mittlerweile erfahren hast, so bestärkt mich das im Verdacht daß du nicht mal eure eigene Satzung kennst bzw. zur Hand hast !?! Nur aus dem Verein austreten und dann aber trotzdem in den beiden Verbänden (RSB u. BDS) bleiben, als Einzelmitglied, ist ist waffenrechtlich Unsinn und nicht zielführend, schon gar nicht mit der von dir implizierten Zielrichtung "Neumitglieder Gewinnung". So nebenbei: "Neumitglieder Gewinnung" für was? Für den Trachtenverein oder für richtiges schießen (Z.B. im BDS oder BDMP)? Außedem ist eine Einzelmitgliedschaft gar nicht in allen Verbänden möglich, beim RSB bin ich unsicher, der RSB ist nicht meine Spielwiese. Außerdem, einen Verein mit GK brauchst du doch zum Training und "ihr für euch in der BDS Gruppe" sowieso? Was ihr da in einer Trachtengruppe mit Trainingsmöglichkeit 25m 1 x die Woche wollt, 50m nur KK, erschließt sich mir auch nicht so recht. Wir trainieren derzeit auf der Schießstätte eines DSB-Vereins auf 2 (Zwei) 25m Ständen, je 5 Bahnen, Indoor, fahrbar, geheizt, 2500 J, und + 1 (Ein) 50m Stand, 8 Bahnen, Indoor, fahrbar, geheizt, 7000 J, und das , wenn wir wollen, 7d/w, 24h/d, für ca. EURO 150.00 pro Schütze pro Jahr, ALS GASTSCHÜTZEN DES BDS IN EINEM DSB-VEREIN, dem wir allerdings geschlossen beigetreten sind damit die DSB-Seele ihre Ruhe hat - und unterstützen deren GK-Mannschaften sehr aktiv und erfolgreich. Also: DSB-Verein EURO 120.00/y + BDS-Verein EURO 150.00/y (inklusive aller Trainingstermine). Zum Training mit Schrot und Slugs müssen wir zu einem anderen Verein der Gegend, aber auch 2 x 25m (Begehbar) und 1x 50m (Begehbar), alles Indoor, allerdings nur 2 x pro Woche (Abends), kostet uns EURO 350.00/insgesamt pro Jahr. Das geht alles, so man wirlich will und sucht, und als Verein auch ein entsprechendes "Standing" hat. @whaco Wenn ich es "whaco" zugegebenermaßen auch sehr ungern zugebe, er hat in allem was er ausgeführt hat völlig recht. Er, "whaco", und auch ich, wissen gar nicht was ihr dort in diesem "T..Verein" überhaupt sucht und wollt, zumal wenn weder dir noch "Neumitgliedern" die Satzungen bekannt sind oder ausgehändigt werden, BZW. VON DEN MITGLIEDERN HINTERFRAGT UND ANGEFORDERT WERDEN !! Auch von "Hasenklage" offensichtlich bisher nicht. Hasenklage hat uns noch immer nicht darüber informiert ob er überhaupt (jemals) eine Satzung seines Vereins und/oder seiner BDS Gruppe hatte oder (an)gefordert hatte. Auch das mit der "Hompage" ist unterirdisch, wobei uns "Hasenklage" ja bisher weder offenbart hat von welchem Verein wir hier schreiben oder was er überhaupt mit deren Homepage zu tun hat oder haben sollte. MIt anderen Worten, "Hasenklage" verschweig uns ganz gezielt und ganz bewusst (weil wiederholt!) all das was zur realistischen Beurteilung auch nur ansatzweise notwendig wäre. Deswegen, I am over and out, und wünsche Hasenklage ansonsten viel Erfolg. Alema -
Jetzt ist es passiert, Uniformzwang im Verein!
Alema Thomsen antwortete auf Hasenklage's Thema in Allgemein
@Hasenklage Ich kann deine Verärgerung verstehen, nicht aber warum das ein Problem für dich sein sollte. Du bist "Für Glaube, Sitte und Heimat!" doch sicher freiwillig beigetreten? Deiner Zuschrift ist zu entnehmen, "Ich wollte eigentlich ein Thema einbringen mit der Überschrift "wie neue junge Mitglieder gewinnen", und für dich sind die BHDS-Mitglieder "Trachtenheinis", und die BDS Gruppe wird wohl von vielen nur geduldet, was für mich alles schon ein "gewisses" Problembewusstsein, Bild und Selbstverständnis von dir ergibt - und mir durchaus sehr sympathisch ist, aber ..... es zeigt doch wohl auch auf daß du dich da nicht wirklich wohl fühlst und Vorschläge, schreibst du selbst, sparst du dir wohl besser? Andererseits kennst du offensichtlich nicht mal die Satzung wirklich, sowas sollte man zur Hand haben, und auch den Status der BDS Gruppe (der du vermutlich angehörst?) kennst du nicht wirklich - oder? Nun wurde eine Ankündigung zur Satzungsänderung angekündigt, unter anderem zur Uniformpflicht, war das wirklich alles? Wenn es denn schon eine solche Ankündigung gibt, weil der Vorstand sowas nicht in freiem Ermessen entscheiden darf, dann ist davon auszugehen, daß es einer Satzungsänderung bedürfte, und dann müsste ein diesbezüglicher bisheriger Satzungstext, zusammen mit dem gewünschten "Vorschlag", im exakten Wortlaut vor der HV angekündigt werden, zumindest wenn in der HV darüber abgestimmt werden soll. Außerdem sind bestimmte Bestimmungen eines Vereins nach dem Gesetz der Satzung vorbehalten, und auch und besonders Mitgliederpflichten (Uniformpflicht!) müssen in der Satzung erfolgen. Auch Mitgliederrechte können in einer anderen "Vorgabe", z.B. Geschäftsordnung weder geschaffen noch beschränkt werden, hierzu ist ebenfalls eine Satzungsbestimmung erforderlich. Bezüglich Thekendienst, mit oder ohne Uniform: Mitgliedsbeiträge müssen per Satzung geregelt werden und geregelt sein. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören alle Pflichten, die ein Mitglied zur Förderung des Vereinszwecks erfüllen muss. Grundsätzlich kann ein Verein deshalb von seinen Mitglieder neben oder statt Beiträgen in Geldform auch Arbeitsleistungen verlangen – selbst Sachleistungen sind denkbar. Aber sie müssen klar und eindeutig geregelt sein! Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, § 58a) verlangt, dass die Satzung regelt, ob und welche Beiträge die Mitglieder leisten müssen. Ein Beschluss des Vorstands oder auch der Mitgliederversammlung (egal mit welcher Mehrheit) genügt also nicht. Die Satzung muss die genaue Art der Beiträge festlegen. Der Beschlussfassung durch die Organe kann nur überlassen werden, wie hoch die Beiträge sind. Die Mitgliederversammlung könnte also die Zahl der Arbeitsstunden und Thekendienst festlegen – aber nur, wenn die Satzung eindeutig bestimmt, dass Arbeitsleistungen zu erbringen sind. Sind laut Satzung lediglich Geldbeiträge zu zahlen, kann von keinem Mitglied zusätzlich oder alternativ eine Arbeitsleistung verlangt werden. Da du überhaupt nicht erwähnt hast was exakt dieser "Thekendienst" sein soll, eventuell auch der Umgang mit Nahrungsmitteln, ...... ?? Bezüglich BDS, und auch da schweigst du dich ja aus: Bestehen im Verein weitere Untergliederungen, etwa Abteilungen für die einzelne Disziplinenen oder z.B. eine Jugendgruppe, kann die Vereinssatzung auch bestimmen, dass die Beiträge für jede dieser Untergliederungen, auch neben einem Beitrag für den Verein, von diesen Abteilungen selbstständig festzulegen sind, etwa durch eine Abteilungsversammlung oder durch den Abteilungsvorstand. Aber es muss in der Satzung klar und eindeutig geregelt sein! Satzungsänderungen: Satzungsänderungen können jederzeit durch die Mitgliederversammlung mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Wichtig ist jedoch, dass diese Änderungen dann auch dem Vereinsregister in öffentlich beglaubigter Form, also über einen Notar, angemeldet werden, denn die Änderungen werden erst mit Eintragung in das Vereinsregister wirksam. Zusätzlich muss die Einladung zur HV sowohl bei der Satzungsänderung als auch bei der Neufassung der Satzung einen Hinweis enthalten, wo die Mitglieder die alte und die neue Form der Satzung einsehen können, sofern die Mitglieder die alte und die neue Fassung nicht mit der Einladung zur HV erhalten haben. Dies muss so gestaltet sein, dass es jedem Mitglied zugänglich ist. Bei einer Neufassung der Satzung muss die komplette neue Satzung vorgestellt werden. Die Neufassung der Satzung kann in einem Beschluss gefasst werden. Der neue Text der Satzung ist vor der Beschlussfassung zu verlesen. Hat der Versammlungsleiter den Mitgliedern bereits mit der Einladung zur Versammlung den Text zugeschickt, kann auf die Verlesung verzichtet werden, aber: Vor der Beschlussfassung muss der Versammlungsleiter auf diese Möglichkeit hinweisen: Jedes Mitglied kann verlangen, dass über die einzelnen Punkte eine Aussprache stattfindet und /oder über jeden einzelnen Punkt der Satzungsänderung gesondert abgestimmt wird. Macht ein Mitglied von seinen Rechten Gebrauch und verlangt die gesonderte Beschlussfassung über die einzelnen zu ändernden Punkte, kann die Satzung nicht mehr insgesamt zur Abstimmung gestellt werden. Die Mitgliederversammlung hat dann über jede einzelne Regelung, die geändert werden soll, einen eigenständigen Beschluss zu fassen. Ganz wichtig, denn ich kenne weder die Mehreitsverhältnisse bei euch im Verein noch dein "Standing" als Mitglied: Beschlüsse über Satzungsänderungen müssen grundsätzlich mit der Mehrheit der bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder gefasst werden. Die Satzung kann aber die notwendigen Mehrheitsverhältnisse abweichend vom Gesetz regeln. Derartige Bestimmungen gehen dann den gesetzlichen Mehrheitsverhältnissen vor. Enthält Ihre Satzung keine eigenständigen Regelungen, mit welchen Mehrheiten Beschlüsse über Satzungsänderungen zu fassen sind, oder verweist sie auf § 33 BGB, dann gelten folgende Mehrheitsverhältnisse: Sind drei Viertel der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder dafür, dass die vorgeschlagenen Satzungsänderungen vorgenommen werden, dann ist die Satzungsänderung beschlossen, sofern es sich nicht um Regelungen handelt, die den Zweck des Vereins betreffen. Bei Zweckänderungen müssen alle Mitglieder des Vereins (nicht nur der Anwesenden in der Versammlung) der Zweckänderung zustimmen. Es muss also ein einstimmiger Beschluss vorliegen. Eine solche Änderung kostet also sehr viel Aufwand und Geld und eine solche Ausgabe wegen einer Uniformpflicht muss der Initiator der Änderung den Mtgliedern erst mal vermitteln können. Ansonsten kann ich zwar deine Verärgerung verstehen, nicht aber warum das ein Problem für dich sein sollte, denn entweder findet du Mitstreiter oder wechselst endlich von den Trachtenheinis zu einem vernünftigen BDS-Schützenverein. Es stellt sich also auch immer wieder die Frage ob ein Mitglied genügend Mitstreiter hat und sich außerdem für andere aufreibt, oder überhaupt die Eier in der Hose hat um etwas abzuwehren oder seine Meinung und Anträge durchzusetzten, oder nicht besser einfach den Verein wechselt. Alema -
Wenn ICH, der "Böse", die gleiche Frage hier in diesem Forum gestellt hätte, mich aber nicht als Neumitglied "TB76" getarnt hätte, sondern ich als "Ich such ein paar Dumme die antworten um sich und den anderen maximal zu schaden", ob das dann auch so durchgegangen wäre? Das ist auch völlig unabhängig davon ob die Antworten juristisch, also nach WaffG und nach Sportordnung, zu 100% korrekt sind, denn das interessiert die "Nutznießer" nicht, denn die Schlagzeile in "XX.." wird sein, "Öffentlich zugängliches Forum gibt "Anweisung" um unrechtmässig zuviel Mordgeräte zu erhalten!". Alema
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So was hatte ich in den letzten zig-Jahren nicht nur ein Mal, angekauft "ohne Serien-Nummer", war früher nicht unüblich, gerade bei WS. Aber der SB, und auch ich, hätten halt gern ne Nummer. Beim aller ersten Mal, lange her, hatte ich das System dabei, auf dem Amt, beim SB, der hat sich das angeschaut, mir dann SEHR BESTIMMT UND TIEF in die Augen geblickt, dann, "Da lese ich doch deutlich "CIENER", und hier, neben dem Beschußzeichen, da lese ich "010782", das ist doch sicher die Seriennummer - ODER, ODER?" Ich hab mich einfach nicht getraut ihm zu widersprechen. Und schon hatte ich ne Seriennummer. Ganz ohne BüMa, ganz ohne mechanische Bearbeitung, und ganz ohne Neubeschuß. Do I sound like a pleasant individual to you - really? Alema
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Kann ich auf diese primitve Art auch Werbung für meine Unternehmen machen? Ich, bzw. wir, haben auch DM und Weltmeister, na ja - zumindest schon mal gesehen. Echt jetzt? So ganz ohne Prüfungen und Gebühren oder Kosten? Das ist das Paradies!, und meine Jungs und Mädels sitzen schon dran das hier umzusetzen. See you soon. Alema