Hier mal die Erfahrungen aus NRW, Raum Neuss: auch wir hatten Vereinsintern diese Diskussion und sind zu dem Schluss gekommen, dass wenn man das Waffenrecht streng auslegt, die Waffe nicht transportieren darf, solange die WBK nicht vorhanden ist.
Die schriftliche Aussage meines SB war dann: "Das ist kein Problem. Bei einer Kontrolle vor Ort können die kontrollierenden Beamten alle Informationen digital abrufen".
Ich empfehle jeden seinen Sachbearbeiter ein kurzes Statement aus den Rippen zu leiern. Auch ich habe vor kurzem eine KW erworben und nun liegt meine WBK bei der Behörde. Durch das neue Waffengesetz rechne ich aber mit einer erheblich längeren Bearbeitungsszeit als beim Erstantrag der WBK.
Als Nächstes kläre ich mit meinem SB die Frage nach dem Munitionserwerb. Als ich die KW erworben habe und bei einem Händler in der Nähe von Düren Munition erwerben wollte, wurde mir der Kauf verweigert, da die Waffe noch nicht eingetragen ist.
Man teilte mir mit, dass man das nicht durfte. Später stellte sich heraus, dass die zuständige Waffenbehörde für diesen Kreis der Meinung ist, dass das Siegel in der Erwerbsberechtigung nicht ausreicht, um Munition zu erwerben, solange die Waffe nicht eingetragen ist.
Antwort steht noch aus.