Ich zitiere hier mal meinen SB: Das ist schlichtweg ein Mythos. Solche Regelungen gibt es nicht.
Mein SB hat mir schriftlich das OK gegeben, dass ich auch ohne die originale WBK die Waffe zum Schießstand mitnehmen darf. Bei Bedarf können die Kollegen vor Ort ja prüfen, ob eine waffenrechtliche Erlaubnis vorhanden ist oder nicht.
Ich meine, das ergibt auch Sinn. Wozu gibt es sonst die NWR-ID? Ich habe immer eine frische Kopie der WBK dabei, sollte sie mal auf dem Amt liegen.
Thema Wartezeiten und zu all jenen, die nicht monatelang auf ihre WBK warten: Bei uns ist es so, dass die Kreispolizei diese Anträge bearbeitet und das in einer Großstadt. Man erklärte mir das so, dass die Mitarbeiter, die sowas bearbeiten, ja nicht nur sowas machen, sondern reguläre Polizisten sind, die auch Polizeiarbeit tätigen, also zu Gerichten gehen, Berichte schreiben, auf Streife sind, Berichte schreiben und weitere Fälle auf den Tischen haben. Die können sich nicht nur um WBKs kümmern.