Zum Inhalt springen

Shannon

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    87
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

Leistungen von Shannon

Mitglied +50

Mitglied +50 (3/12)

31

Reputation in der Community

  1. Positiv, so ist das. Ohne Zertifizierung oder "Bestätigung der Gleichwertigkeit" ist Nothing. Jack
  2. Was wollt ihr denn, worüber beschwert ihr euch, vor allem die Foristen aus Österrreich? Sowohl die beteiligten Parteien, deren Politik, als die "Politiker", wurden von einer Mehrheit des Volkes, und damit wohl auch der AT-Foristen, in freiheitlichen demokratischen Wahlen ermächtigt - oder? Oder, wie "Varminter" schon erwähnt hat: Wie bestellt, so geliefert. Shannon
  3. DU überlegst also ob?, und sicher ist noch gar nix, und außerdem willst du ja auch nur dort wohnen, zumindest aktuell, denn arbeiten (oder was tust du beruflich?) willst du weiter in Deutschland, und der Freund will dann auch mit einziehen, und der hat Waffen, und was der dann dort (in Fr.) treibt, als beruflich, denn der verlegt damit ja auch seinen Wohnsitz, ist auch irgendwie "ein bischen"unklar, so wie deine Tätigkeit auch?! Und der Freund hat Waffen und die will er mit nach FR nehmen um dann dort, ja, damit WAS zun tun? Alles klar. Ähh, warum fragt der Freund eigentlich nicht selbst, sondern DU meldest dich hier an um zu fragen? Stöckchen hüpf. Shannon
  4. Oh, is ja geil, das wusste ich bisher gar nicht nicht sicher, wenn ich es auch vermutet hatte, aber gibt es für die MOD´s tatsächlicn eine Preistabelle? Shannon
  5. Ich muss mich bei Alfred entschuldigen, denn soviel Tiefgang und Finesse hätte ich ihm auf Grund meiner langjährigen Erfahrung in WO, mit ihm (seinem Alias) und seinem Auftreten und seiner Argumentation in dieser Zeit, gar nicht zugetraut. Alfred, du bist ein verdammt gewiefter, und wohl zumeist stark unterschätzter, Brandstifter mit sehr starkem und sehr ernstem Hintergrundwissen, und vor allem dem Wissen wo und wie man die Brände effektiv legt - bitte mehr davon, MEINE Unterstützung hättest bzw. hast du du, wobei ich allerdings glaube daß dir DAS dann mehr schaden als nutzen würde. Shannon
  6. Ja, ist ja nicht schlimm, da musst du dir keine Gedanken machen, überall in der Medizin, auch in der Psychatrie, gibt es Non-Responder, aber sie haben dich ja wieder frei gelaasen, dich ja trotzdem laufen lassen. Shannon
  7. ICH finde es völlig logisch und korrekt wenn bei der Schlüsselaufbewahrung eines Wertschutzschrankes für Waffen mindestens der selbe Wertschutzgrad für den "Schlüsselschrank" gefordert wird wie für den "Waffenschrank" selbst, in Folge also für die Aufbewahrung aller Schlüssel (= für alle Waffen) mindestens der Schutzgrad I (Eins). Dementsprechend war das auch vom Gesetzgeber so geplant, und das hat das Urteil vom Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Urteil vom 30.08.2023 (Az. 20 A 2384/20) auch noch mal klar gestellt. Diverse Bundesländer haben beschlossen dieses Urteil nicht umzusetzen, zumindest teilweise nicht, dies aus verschiedensten Gründen. Dies ist einerseits sehr problematisch für die Rechtssicherheit in einem Staatsgebilde, ich such mir aus was mir an Urteilen gerade in den Kram passt, andererseits notwendig wenn allgemein und in größerem Maße Zweifel an dem Urteil bestehen, "diesen Mist machen wir so nicht mit". Dennoch seien all diejenigen die jetzt freudespringend frohlocken daran erinnert, das Urteil besteht, und es kann (und wird) in Prozessen darauf zurück gegriffen werden, und es steht auch jedem Bundesland zu, im Zuge der weiten Forderungen des Pö... nach mehr Restriktionen für Waffenbesitzer (LWB), dies schlicht und einfach umzusetzen (es schlicht anzuerkennen). Also Vorsicht, die Auslegung des Bundeslandes kann vor Gericht Pro oder Kontra ausgelegt werden, welcher LWB geht heldenhaft voran? Nun BEISPIELHAFT zu der Ansage von Schleswig Holstein. Ich gebe den Kritikern insofern Recht als das natürlich wieder mal eine der typische Amtsausssagen ist die vor Definitionsfehlern strotzt aber trotzdem die Intetion erkennen lässt (so man will). "Grundsätzlich ist der Schlüssel als ein Teil der Waffenaufbewahrung anzusehen. Nach hiesiger Auffassung kommen auch andere Aufbewahrungsformen für eine ordnungsmäßige Aufbewahrung von Schrankschlüsseln in Betracht. Das Sicherheitsbehältnis für den Schlüssel sollte in jedem Fall weitere Mechanismen aufweisen, die den Zugriff durch Unbefugte auf diesen zumindest deutlich erschweren und erhöhte kriminelle Energie erforderlich machen. Das heißt, der Schlüssel sollte z.B. in einem Tresor, welcher durch ein Zahlen- oder Fingerabdruckschloss gesichert ist, oder in einem vergleichbar gesicherten Behältnis aufbewahrt werden. Der Tresor sollte auch eine gewisse Massivität aufweisen und nicht in unmittelbarer Nähe zum dazugehörigen Waffenschrank aufgestellt sein; er muss jedoch nicht zwingend dasselbe Sicherheitsniveau wie der Waffenschrank aufweisen." Die Intention und was da steht: Die Intention ist klar, es soll so schwer (und teuer) wie möglich gemacht werden, auch für LWB, an (die) Waffen zu kommen. Ein Schlüsselschloß für das Sicherheitsbehältnis in dem die Waffen oder die Munition aufbewahrt werden ist erlaubt. Grundsätzlich ist der Schlüssel als ein Teil der Waffenaufbewahrung anzusehen (also Teil der Sicherheitskette!!). "... sollte in jedem Fall weitere Mechanismen aufweisen" ist Wisch-Waschi denn denn "sollte" impliziert eben gerade KEINE Pflicht, und "weitere" Mechanismen impliziert ja zusätzliche, eben weitere, Mechanismen zu bereits vorhandenen - welche? Auch der nächste Satz, der eigentlich der Präzisierung dienen sollte (Das heißt ..), ist ein Wisch-Waschi, denn auch er wird mit "sollte" eingeleitet, außerdem mit "z.B.", er legt also absolut gar nichts fest, am Ende steht da auch "vergleichbar gesichert", ohne Spezifikation was vergleichbar bedeuten soll - alles nur Beispiele. Erwähnt ist ein Tresor, wir wissen alle was gemeint ist, aber ein Tresor ist etwas völlig anderes als ein Wertschutzschrank, auch wenn genutzt als Waffenschrank, und alle amtliche Meldungen sollten sich einer korrekten Wortwahl bedienen, so einfach ist das. Das Zahlenschloß ist nicht weiter definiert, ob mechanisch oder elektronisch, noch die NORM die angezogen werden soll, analog das Fingerabdruckschloß, es ist aber impliziert daß das Schloß die NORM des Wertschutzschranks bedienen muss. Die Intention ist trotzdem klar, es soll (so die Vorstellungen des Landes) ein Schloß sein welches eben keinen Schlüssel erfordert, daher Zahlenschloß oder biometrisch, es wurde halt nur wieder mal Wischi-Waschi ausgedrückt, lässt damit auch viel Raum zur "Interpretation" - vor Gericht. Aber Vorsicht, die Auslegung der "Intention" kann vor Gericht Pro oder Kontra ausgelegt werden, welcher LWB geht heldenhaft voran? Dann kommt der Hammer: "Der Tresor sollte auch eine gewisse Massivität aufweisen und nicht in unmittelbarer Nähe zum dazugehörigen Waffenschrank aufgestellt sein; er muss jedoch nicht zwingend dasselbe Sicherheitsniveau wie der Waffenschrank aufweisen." Vom "Tresor" mal abgesehen, was ist denn bitte eine "gewisse Massivität", wie ist das denn definiert, wie will ein Amt oder ein Gericht das den RECHTSSICHER beurteilen? Was ist denn bitte eine "unmittelbare Nähe", wie ist das denn definiert, wie will ein Amt oder ein Gericht das den RECHTSSICHER beurteilen? Das "nicht zwingend selbe Sicherheitsniveau" weist auch auch die berühmte "Müslischachtel im Kinderzimmer" auf oder die Keksdose auf dem TV. Die Ansagen anderer Bundesländer lassen sich ähnlich analysieren, dazu bin ich aber zu faul, und die Forumsmitglieder, vor allem die die jetzt frohlocken, wollen es auch nicht lesen. All die die jetzt frohlocken haben einen Pyrrussieg errungen, denn sie hängen für die nächst Zukunft in der Luft, denn jedes Amt kann trotzdem anders urteilen, Pro oder Kontra - und wird "anders" urteilen. Aber es bleibt ja immer der Klageweg, viel Spaß dabei. Ob wir von den Prozessen und Urteilen dann aber Meldunge hier bekommen wage ich zu bezweifeln. @Proud NRA Member "Security through Obscurity bezüglich des Aufbewahrungsorts des Schlüssels und/oder Aufwanderhöhung durch Distanz." Positiv, und es ging und geht hier um den ZWEITschlüssel - also ab zum berechtigten Schieß-Buddy, oder mit Kopien auch zu mehreren, denn es könnte ja einer (ohne dich?) auf den Malediven sein. @444 marlin "Jetzt macht ihr die "alten Säcke", mit euren Fremdwörtern, aber völlig orientierungslos." Ja , wie gewohnt von dir, aber vielleich hilft die Volkshochschule, es gibt aber auch so Grundlagenkurse für "Neummitbewohner". Shannon
  8. Oh, sorry, das hatte ich jetzt ganz vergessen, und es gilt auch nur abgestuft. Bei den Laufhäusern des Typs "A" und "B" wird jeder Besuch gemeldet, bei Laufhaus Stufe "0" nur ab 5 x pro Woche, und Laufhaus "I" ist (noch) "ungemeldet". Nein, für Typ "A" und "B" gibt es hier keine Art von Bestandschutz, Pech gehabt. Shannon
  9. Also bei der Prüfung der "Records" aus dem Kindergarten und der Schule sind wir noch am arbeiten, aber das wird schon noch, aber das Internet haben wir schon in den "Records", wenn du da also mal irgendwelche "Pfui-Movies" geklickt hast, oder gar nach "Gummischnalzern" oder "Erbsenpistolen" gesucht hast dann wirds schwierig mit der Zuverlässigkeit Wird jetzt aber auch alles abgefragt bevor du heiraten willst - also vorsicht! Shannon
  10. @ASE Es macht keinen Sinn für dich sich in "Auseinandersetzungen" mit denjenigen WO-Foristen einzulassen, deren Weisheit ist, "Das haben wir schon vor 50 Jahren so gemacht", "der Egon hat doch in WO ganz klar geschrieben ....!", natürlich mit Nick und VOR ALLEM ohne jede belastbare Quelle, und die dann auch meilenweit vom Thema abkommen. "Was ich nicht verstehe, was ich nicht will, das nicht sein darf!", ist das Credo, und zwar völlig jenseits jeglicher Gesetze und Normen, das Forum WO ist die Bibel und die Norm - die Namen und Nicks?, müssig sie aufzuzählen. Die Typen mit: "Ich hab meine Waffen im ZERTIFIZIERTEN Schrank den schon Opa hatte, und der Schlüssel hängt ganz sicher an der Garderobe!" sind auch so ein Beispiel. Eben auch so Foristen mit beispielsweise: "MEINE höchste Sicherheitsstufe! Wer das nicht lesen kann und interpretieren kann ....", usw. usw. Dann werden wir Querulanten entweder beleidigend, oder es kommt gar nix mehr, oder es kommt irgendwann ganz kleinlaut und ganz versteckt, "hauptsächlich geht es um 0 er", also völlig ungeeignet zur Aufbewahrung VON ALLEM ZUSAMMEN. Reaktion von WO? Der böse Frager und Querulant wird gemaßregelt und bedroht. Selbst du, der du das Schlüsselproblem (die sichere Aufbewahrung) ziemlich sicher erkannt und gekannt hast, flüchtest dich mit deiner Argumentation in Nebenkriegsschauplätze eines X-stelligen Nummerschlosses mit oder ohne Revision. Die deutlichen Unterschiede in der Zuverlässigkeit und vor allem der AUSFALLWAHRSCHEINLICHKEIT, dem eigentlichen Grund der Notschlösser, versucht du mit der Behauptung "mZKS ist zuverlässig" zu entfliehen, Vergleichszahlen zur "Zuverlässigkeitg", was das sein soll? - fehlen. Wobei, positiv, zuverlässig ist es, im Sinne der Verhinderung des des Zugriffs, DEM Kriterieum der Norm und Zulassung. Zur Ausfallwahrscheinlichkeit, also DEM Praxis-Kriterium für den Schranknutzer - kein Wort. Gleiches gilt für die elektronischen Nummernschlösser, deren Ausfallwahrscheinlichkeit wesentlich höher liegt als die eines mechanischen Nummern- oder Schlüsselschlosses. @ThomasMueller Der Urlaub oder oder die Abwesenheit des berechtigten Kumpel ist nicht schlimmer als die der Zugangszeiten zum Bankschließfach, außerdem kannst du eine Schlüsselkopie ja auch andere "Kollegen" geben, oder ebentuell sogar nen Schlüssel auf der Wache deponieren. Du schreibst: "Die Mehrheit in diesem Land ist leider nicht wir Waffenbesitzer, sondern die anderen 98% der Bevölkerung". ??? Also ich wohne derzeit in Deutschland, und hier hat ca. 11% der Bevölkerung Waffen (sind LWB), also nicht etwa nur 2% ??, und von allen legalen Waffen entfallen sogar 20% auf Bayern, weit mehr als der Durchschnitt. Shannon
  11. @wenemar Ach ja? Meine Frage war: "Wer kennt einen Schrankhersteller der ein normals Schlüsselschloß mit einem zweiten Schlüsselschloß auch nur anbietet?" Klär mich bitte auf. Welcher Wertschutzschrankhersteller (der Waffenschränke auf dem deutschen Markt anbietet!?!, ist aber keine Bedingung!) bietet derzeit (oder bot auch in Vergangengheit?, denn ich bin offen für jede Info!, einen Wertschutzschrank an der ein SCHLÜSSELSCHLOSS (Doppelbartschloß) besitzt, aber zusätzlich zum Schlüselschloß ein zweites NOT-Schlüsselschloss, was ja auch als "sicherheit" für den Verlust des Normalschlüssels oder einen Defekt des NORMALschlosses nur dann Sinn machen würde wenn es technisch "parallel" funktionieren würde (ODER Verknüpfung). Zwei (2), oder gar mehr, SCHLÜSSELschlösser kenne ich nur aus bestimmten Bereichen der hohen Zugriffssicherheit (z.B. MIL, für z.B. Abschußvorrichtungen) wo sichergestellt werden soll (muss), daß ....... ja nun. Diese funktionieren dann allerdings immer nur IN REIHE (UND Verknüpfung). Notschlüsselschlösser (als Zweitschlösser) werden nach meiner Kenntnis NUR für Schränke mit "Elektronischem Tastenschloß mit Revision", oder für Wertschutschränke für mit "Mechanischem Zahlenkombinationsschloß" (ZKS), angeboten - und das hat seine Gründe. Klar, einbauen kann man in die Standardtüren alles was der Kunde wünscht, solange die Zulassung damit erfüllt ist, auch zwei Schlüsselschlösser. Ist aber derzeit nirgends angeboten - oder wo? Hingewiesen wird dabei immer auf die Ordnungsgemäße Aufbewahrung des Notschlüssels, und somit "steht die Katz diesbezüglich auf die alten Füß". Shannon
  12. Ach ja? Klär mich bitte auf. Welcher Wertschrankhersteller (der Waffenschränke auf dem deutschen Markt anbietet!?!, ist aber keine Bedingung!) bietet derzeit (oder auch in Vergangengheit?, denn ich bin offen für jede Info!) einen Wertschutzschrank der Se ne witt) n ) euaf dem ceursche Markt anbietet(ist aber keien -bdingung!9 bakhersteller
  13. Oh, du wirst dir doch jetzt nicht Ungemach zuziehen wollen und zugeben wollen daß du meine Meinung gar nicht sooooo falsch findest? Bei dem "berechtigten Kumpel und seinem Urlaub hat du natürlich grundsätzlich recht, aber das gilt für nen plötzlichen Herzschlag ebenso, und wann der Kumpel plötzlich seine Haft antreten muss teilt er mir das gewöhnlich rechtzeitig vorher mit, im Zweifel hat den Schlüssel dann der Betreuer oder der Bewährungshelfer in Verwahrung. Außerdem "in der Gang"?, da ist doch normal daß ich mehrere Kopien des Schlüssels an mehrere jeweils zuverlässige Personen zur Verwahrung weitergebe - oder etwa nicht? Wenn die Mehrheit in deinem Land nicht deiner Meinung ist hast du Pech gehabt, solltest deine Meinung überdenken, die Meinung der anderen ändern, oder du lebst im falschen Land. Eine "sichere Waffenaufbewahrung selbst ohne Gesetz für mich selbstverständlich" ist tatsächlich eine Selbstverständlichkeit, aber die Details, vernünftige Details, sind eben zu klären. "Wie ich schon sagte, 1-er Schrank (mit Zahlenschloss) und man hat ein gutes Gefühl, fertig!" Völlig korrekt, bis auf das Zahlenschloss, aber meinetwegen, wer es soll haben will, wo also ist das Problem? Zahlenschloss natürlich OHNE zweites Schlüsselschloss als Back-Up, denn sonst steht die Kuh ja auf die alten Füß, dann mit dem NOTSchlüssel. Shannon
  14. @444 marlin "Alles ist in einem Waffenschrank mit Zertifiziert Widerstandsgrad 0/N nach .... Teilweise Ersatzschlüssel in einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0/N nach ....." Das sind also schon mal MEHRERE Schlüssel für mehrere Schränke?! Da haben wir es doch schon: In einem Wertschutzschrank mit Widerstandsgrad N/0 (NICHT I !!) darfst du nur die Schlüssel gesammelt unterbringen die zusammen nicht mehr Waffen ergibt als die Zulassung deines N/0, also keinesfalls beliebig viele gesammelt wie beim Ier. @ASE "9 stellufes Zahlenschloss? Die meisten Modelle haben 6, die sind VDS zertifiziert." Negativ, ist aber müssig DARÜBER zu diskutieren, denn die Wahrscheinlichkeit von 1:1 Mill bei 6-stellig würde schon völlig ausreichen, schon weil nach 3 Versuchen eh erst mal Schluß ist, und ob du da das Geburtsdatum von dir, deiner Holden, deines Kindes oder deines Dackels gewählt hast weiß ja eh keiner, und auch nicht in welchem Format. Selbst für unsere Bankkarten reicht ein 4-stelliger Code, schon weil nach 3 Fehleingaben erst mal Schluß ist. @ThomasMueller Natürlich beschweren wir (alle) uns, völlig zu recht, und dies ist alles nicht mehr Verhältnismässig, das ändert aber gar nichts daran daß es aktuell nun mal laut Gesetz so ist, und an diese Gesetze, auch wenn WIR ALLE sie bescheuert finden, müssen wir uns wohl oder übel halten. "Ein Zahlenschloss und der Schlüssel ist sicher. Wer der Elektronik nicht traut kann den Notschlüssel auch in einem Bankschließfach unterbringen." Da musst du kein Bankfach bemühen, den Schlüssel darf jeder andere Befugte ebenfalls für dich verwahren, so wie du seine Notschlüssel. Das ist auch viel vernünftiger und billiger, denn der BERECHTIGTE Kumpel ist im Fall der Fälle normalerweise viel schneller zu erreichen als der Zugang zu einem Bankschließfach. Außerdem zeigt ja schon das Angebot zum Notschlüsselschloß zusätzlich zum Elektronikschloß daß selbst die Anbieter ihre Zweifel haben, oder wer kennt einen Schrankhersteller der ein normals Schlüsselschloß mit einem zweiten Schlüsselschloß auch nur anbietet? @karlyman Nicht WIR (nicht Du und ICH) betreiben die Regelungswut, mit Normen, Schlössern, Verfahren und, und, und, sondern all die Damen und Herren die von der Mehrheit in freien Wahlen erkoren wurden dies zu tun - aber das ist ein ganz anderes Thema. All dies hat die Mehrheit aber erkoren und die haben ALLE somit nur bekommen was sie verdient haben. @gipflzipfla " ... brauchst Du zwingend das Kollektiv ?" "Die zwingend zu befolgende Defintion gibt uns der Gesetzgeber... Wenn es im Anlassfall nicht ausreicht, so muss der Jenige die Konsequenzen selber tragen." So ist es - so sollte es wohl sein, aber im Fall der Fälle sind wir alle, alle LWB, eben wieder mal "die Bösen". Das Kolletiv ist dann "böse" und gehört reglementiert, wenn nicht gar verboten - DAS KOLLEKTIV! Shannon
  15. Nein, reicht nicht, zumindest nicht wenn du auch nur einigermaßen glaubwürdig sein und bleiben willst. Also zumindest ich, und ich vermute noch ein paar andere, warte immer noch auf die Antwort darauf was diese, deine "meine höchsten Sicherheitsstufe" denn nun sein soll. Ist es jetzt ein 1er, und wenn es ein 1er mit Schlüssel ist, mit oder ohne zusätzliches Nummernschloß, wo wird dann der Schlüssel aufbewahrt. Leute die so was "ganz zufällig" nicht mitteilen, etwas verschweigen, dies auch noch auf Nachfrage, haben meistens einen guten Grund dafür und sind schlicht nicht glaubwürdig. Shannon
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.