Zum Inhalt springen

Hypnodoc

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    499
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

Leistungen von Hypnodoc

Mitglied +250

Mitglied +250 (5/12)

572

Reputation in der Community

  1. Was ist eigentlich mit der einst renommierten Firma Defence Technology GmbH aus Frankfurt/Main passiert? Weiß da jemand mehr zu den Hintergründe der Liquidation?
  2. Thema wurde soeben vom ISB-D bestätigt: Antwort vom BKA: kostet alle 3 Jahre 60,- Euro.
  3. Noch was OT: Jetzt hat es mich selbst erwischt: Betreff: Sachstandsauskunft/-anfrage - Antrag vom XX.11.2024, Voreinträge WBKxxxx Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf meinen Antrag vom XX.11.2024, Voreinträge WBKxxxx. In der oben genannten Angelegenheit bitte ich um Mitteilung zum Sachstand. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen ------ Antwort: Sehr geehrter Herr xxxx, aufgrund der hohen Rückstände und der Waffenrechtsänderung im November 2024, kann ein Bearbeitungsdatum momentan nicht genannt werden. Sobald Ihr Antrag fertig bearbeitet wurde, wernden Sie unaufgefordert kontaktiert. Wir bitten von weiteren Sachstandsanfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen ------ Alleine der letzte Satz lässt mir nach jetzt 10 Wochen warten auf Huldigung bezüglich eines Voreintrags die Hutschnur platzen. Komischerweise geht es in allen angrenzenden Landkreisen schon binnen einer Woche. Von daher kommt jetzt nächste Woche das verschärfte Schreiben zum Einsatz. Von wegen Absehen von weiteren Sachstandsanfragen. Es grüßt ganz herzlich: § 99 VwGO - Auskunftspflicht der Ämter Oder war das jetzt schon eine Auskunft? lol #BACKTOTOPIC
  4. Sachstandsanfrage/-auskunft; WBK XX/XXXX Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf meinen Antrag vom XX.XX.XXXX Trotz mehrfacher Nachfragen habe ich bislang keine Antwort zu meinem Anliegen erhalten. Bitte erteilen Sie mir umgehend eine Auskunft zum Sachstand in der Sache: XXXXXXXX Sollte es Gründe für eine Verzögerung bei der Bearbeitung meines Antrags geben, so teilen Sie mir bitte die Gründe hierfür umgehend mit. Dies insbesondere falls eine Überschreitung der Sperrfrist von 3 Monaten aus § 75 VwGO zu erwarten ist. Wenn derartige Gründe nicht Vorliegen sollten bitte ich um alsbaldige Bearbeitung bzw. Bescheidung meines ursprünglichen Antrags. Anderenfalls muss ich ggf. eine Untätigkeitsklage erheben, welche auf die Bescheidung des gestellten Antrags gerichtet sein wird. Mit freundlichen Grüßen,
  5. Korrigiert!
  6. Sorry, natürlich § 99 VwGO - Auskunftspflichten von Behörden Das andere war - wie schon bemerkt - für Österreich!
  7. Das Gericht muss zunächst die Akten anfordern und dem Amt Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Eine solche Klage schiebt die Sachentscheidung noch weiter hinaus. Ob dem Kläger mit der Untätigkeitskläge damit stets gedient ist, ist mehr als zweifelhaft. Im Moment wäre ich aufgrund der aktuellen Änderungen im WaffG und der damit einhergehenden noch nicht gänzlich geklärten Abfrage- und Auskunftsmechanismen der Ämter untereinander mit einer Untätigkeitsklage recht vorsichtig. Der Schuss kann nach hinten losgehen. Eine wirkliche Alternative zur „Motivation“ fürs Amt wäre die Sachstandsanfrage. Wünscht man sich tatsächlich eine schnelle Entscheidung über seinen Antrag oder Widerspruch, kann man sich besser stellen, wenn man den Sachstand unter Hinweis auf Art. 20 Abs. 4 B-VG erfragt.
  8. Dann ruht die Entscheidung bis zum Abschluss des Verfahrens was möglicherweise - keine Seltenheit - länger als ein Jahr dauern kann. Will man das? Nein!
  9. Dann würd ich mal Widerspruch einlegen und freundlich darauf hinweisen, was DU damals unterschrieben hast. Du kannst nicht für Formfehler belangt werden. Genau das Selbe gilt auch für die ersten Anträge für die gewerbliche Corona-Soforthilfe. Da wurde auch kein expliziter Ausschluss bezüglich der Deckelung von Umsatzeinbußen benannt. Ein paar Tage später war das ruckzuck geändert und man durfte mit dem Zuschuss grundsätzlich nur noch und ausschließlich betriebliche Kosten zahlen- bzw. damit betriebliche Verbindlichkeiten (Mieten, Lieferantenforderungen) bedienen. Bestellt wie geliefert, geliefert wie bestellt.
  10. Man kann auch vom Stöckchen aufs Hölzchen. Ist mir Wurst wie Du dokumentierst - Du kannst es meinetwegen auch in Stein meißeln. Ein vorgedrucktes Schießbuch für kleines Geld taugt allerdings besser. Braucht man für den Antrag zumindest keinen LKW quer durch Deutschland zu schicken.
  11. Bitte! Gerne! Die darin enthaltenen Schießnachweise müssen anhand des persönlichen Schießbuches des Antragstellers und den bei den einzelnen Veranstaltungen geführten Anwesenheitslisten jederzeit nachvollziehbar sein. Quelle: Seite 3 https://www.reservistenverband.de/wp-content/uploads/2019/04/Beduerfnisrichtlinie.pdf Noch einen? Kopie des Schiessbuches, oder ... Quelle: https://bbs-bayern.de/downloads/Formulare/Allgemein/Richtlinie_Beduerfnisbescheinigung.pdf Noch einen? "Hier bestätigt der Antragsteller durch den Nachweis der notwendigen Schießen bzw. Wettkämpfe, dass er im Sinne des § 14 (3) oder (5) WaffG die Sportschützeneigenschaft besitzt. Dies wird vom Vereins- oder Kreisschießwart bzw. anderer Stelle der angeschlossenen Verbände geprüft. Die Kopien der Schießnachweise sind hier trotzdem beizulegen." Quelle: http://bkv-ev.de/wp-content/uploads/2024/09/Ausfuellhinweise-Beduerfnis.pdf Also - nochmal zum mitschreiben: Rechtlich mag es nirgendwo stehen, aber wer was von seinem Verein oder Verband möchte (egal ob Bedürfnisbescheinigung oder Bedürfniserhalt), der muss auch liefern (können)! So einfach läuft der Hase! Ist - wie Du geschrieben hast - auch einfacher für alle Beteiligten.
  12. Theoretisch braucht auch keiner eine eigene Waffe. Reicht ja wenn der Verein die Waffen besitzt! (Ironie off) Natürlich musst Du ein "Schießbuch" führen - wie Du das Schießbuch auszugestalten hast bestimmt in der Regel Dein Verband. Wenn nicht, dann gibt es halt weder ein Bedürfnis noch eine Bestätigung für einen Erhalt. Doppelte Buchführung ist nunmal besser als einfache - logisch muss es der Verein dokumentieren, aber es ist doch um ein Vielfaches besser, wenn die Dokumentation deckungsgleich ist.
  13. ... und wenn, dann wäre es mir mit meiner Dokumentation völlig gleichgültig. Sollen sie!
  14. Ich muss nicht jede Waffe und jeden Wechsellauf schießen! Es reicht im Grundkontingent eine eigene Waffe pro Art. Im Grundkontingent: § 14 WaffG (4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe 1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder 2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat. Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen. Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.
  15. Das ist nicht nur sicher, sondern Fakt! Rein rechtlich muss ich das Training mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe einer Art nachweisen. Bei 2 KW und 3 LW auf grüner WBK noch im Kontingent können 1 KW und 2 LW fabrikneu eingelagert werden. Ich muss nur mit einer eigenen KW und einer eigenen LW den regelmäßigen Schießsport nachweisen. Welche ist egal. Es zählt sehr wohl - Training ist Training. Bis auf Trockentraining natürlich. Wo kommen wir hin, wenn aus einer 12/76er Flinte keine 12/70er mehr geschossen werden dürfen, weil es nicht zählen soll?!?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.