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Hypnodoc

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  1. 😂 Das was Du hier an Argumenten bringst ist ein Witz! Wie viele Sportschützen waren nochmal Messerangreifer? Sportschützen sind wohl die engmaschig bestüberprüftesten Einwohner Deutschlands. Also bitte!
  2. Bei Verlaub: das ist hanebüchener Schwachsinn! Mutmaßung ohne entsprechender Beweise. Genauso könnte man sich gegen Schalldämpfer aussprechen - weil damit ja mehr Menschen getötet werden.
  3. Darum geht es im Grunde genommen auch nicht, sondern um die falsche Auslegung der WaffG von Amtswegen. Gesetze sind von Haus aus nicht starr wie ein Stahlträger - aber halt auch kein Kuchenteig.
  4. Dann noch viel Spaß mit den Verwaltungsvorschriften von 07-2023 und 07-2024. Bin gespannt was 07-2025 einfällt.
  5. In den zwei hier geposteten Verwaltungsvorschriften?
  6. Normal ist dass sie - aus welchen Gründen auch immer - auf die grüne WBK muss. Abseits der Norm ist, dass sie darauf automatisch als ÜK-LW geführt werden. Warum? Weil sie nicht vom GK erfasst ist.
  7. Ändert nichts an der Tatsachen dass es so ist. Klagen kannst Du nur als Betroffener. Und da muss sich erst jemand finden, der sich dagegen aufbäumt.
  8. Woran sich die Waffenbehörden in BW verpflichtend halten müssen. Das ist keine Empfehlung, das ist eine Verwaltungsvorschrift. Wohnst Du in BW?
  9. Ich auch nicht. Nur weil eine Repetier-Flinte auf die grüne WBK muss, ist sie noch lange kein Bestandteil des (halbautomatischen) LW-Grundkontingent und kann somit auch automatisch kein Überkontingent darstellen. Es ist und bleibt ein Sonderfall auf der grünen WBK - abseits vom Grundkontingent. Ähnlich wie bei meinem 4mm Flobert-Revolver mit F im Fünfeck. Muss auf grüne WBK ist aber bedürfnisfrei und unterliegt nicht dem Grundkontingent.
  10. Ganz klar definiert! Auch die VSR-Flinte mit glattem Lauf! Quelle: siehe aktuelles Dokument vom Juli 2024 eine Seite zurück:
  11. Hätte, müsste, sollte & grüne Landesregierung.
  12. Moment! In BW sind wir damit schon heute. VR-Flinte ist per Definition keine Kontingentwaffe auf grüner WBK und zählen somit automatisch als ÜK-Waffe! So steht es geschrieben! Im BW!
  13. Das ist wirklich eine gute Frage. Ulm/Neu-Ulm trennt ja nur die Donau. Was ist aber wenn wirklich zwischen den Bundesländern mal > 20 km liegen?!?
  14. Tröste Dich - bei mir tut sich seit November auch noch nix! 23.01. war ja eine Sachstandsanfrage - bis jetzt das Schweigen im Walde!
  15. Morgen werden es 15 Wochen - mit der Bitte von weiteren Sachstandsanfragen abzusehen.
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