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Giraffe

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  1. Könntet ihr mir vielleicht in einer privaten Nachricht zukommen lassen, wer eure Kurse ausgerichtet/organisiert hat? So könnte ich dann vielleicht vermeiden die gleichen schlechten Erfahrungen zu sammeln.
  2. Was steht denn im internationalen Regelwerk im Abschnitt 5.4.XYZ? Aber vermutlich sind ausschließlich die Deutschen dafür verantwortlich, dass dieser Abschnitt ins Regelwerk aufgenommen worden ist ... Aus der Empfehlung in 5.4.1 lässt sich natürlich keine Pflicht für Helfer ableiten. Genau diese Stellen meinte ich bei:
  3. Am vergangenen Wochenende war ich das erste Mal in Polen bei einem IPSC-Match. 40 Stages an zwei Tagen waren schon anstrengend und herausfordernd, aber ich hatte viel Spaß und war das erste Mal mit in Deutschland nicht erlaubten Stage-Aufbauten, wie einem verschlossenen Fenster, Türen und einem Coopertunnel konfrontriert. Kein DQ, daher habe ich mein gesetztes Ziel erreicht. Vorab hatte ich ein wenig Sorge wegen der verkleinerten oder vergrößerten Sicherheitswinkeln, bislang war ich nur 90 Grad gewohnt. Diese Sorge legte sich aber schnell. Der Regen war nicht optimal, aber aus meiner Sicht besser, als wenn es heiß gewesen wäre. Vielleicht war ja noch jemand aus dem Forum dort? Wie hat es euch gefallen? Was hat mir nicht gefallen? Neben den ROs gab es viele Helfer, hauptsächlich im jugendlichen Alter, ab und zu gefühlt auch jünger. Dagegen habe ich nichts einzuwenden. Ich war tatsächlich aber schockiert, dass einige von diesen jungen Helfer keinen Gehörschutz getragen haben ... und Finger in die Ohren stecken, wenn in der eigenen Bay gerade jemand schießt, halte ich auch nicht für praktikabel ... naja, immerhin trugen alle eine Schutzbrille ... An einigen Stellen fand ich es trotz Gehörschutz teilweise unangenehm laut. Vielleicht nehmen die jungen Helfer die Lautstärke bzw. den Lärm auch weniger war, Gesund für den Gehörsinn sind die Schussgeräusche ohne Gehörschutz aber sicherlich nicht. Daneben gab es dann erwachsenen ROs, die selbst Gehörschutz trugen, dann aber den Zustand laufen ließen bzw. die das nicht zu interessieren schien: Fürsorgepflicht? Scheinbar nicht vorhanden. Aber vielleicht bin ich auch zu sicherheitsorientiert ... tut mir leid, ich musste meine Gedanken einfach mal loswerden. Achja ... vielleicht sollte man dem Fahrer des Fahrzeuges, welches Gegenstände für die Stages transportiert hat (Kofferraum nicht vollständig geschlossen), mal die Fahrerlaubnis entziehen und ihn darüber aufklären, dass der Parkbereich für die Teilnehmer (getrennt durch den Zaun), keine Rennstrecke ist, wo man mit gefühlt mehr als 100 Kilometer pro Stunde langrast, wenn dort Erwachsene UND AUCH KLEINE KINDER, die mal spontan loslaufen könnten, ihre Sachen einpacken.
  4. Siehe: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/waffenrecht-im-vergleich-warum-ist-es-in-oesterreich-lockerer,UnujoZA Wer hilft mir die genaue Anzahl der Fehler und Ungenaugkeiten im Artikel zu ermitteln?
  5. Über die eigene Darstellung kann ja jede Person selbst entscheiden, aber dann sollte man mögliche waffenrechtliche Verstöße doch nicht so offen präsentieren bzw. zugeben. Der Autor hätte ja auch sagen/lügen können, dass er sich die SP5 vor Ort geliehen hat. Wenn man einen Blick auf die Inhalte bei Facebook und Instagram wirft, dann könnte man schon eher einen militärischen als einen sportlichen Hintergrund annehmen. Über Ergebnislisten ist es auch recht einfach den vollen Namen des Autors zu ermitteln. Man stelle sich vor, dass eine Person aus dem persönlichen Umfeld ihm nicht wohlgesonnen ist und das ganze dann mal der zuständigen Waffenbehörde zuträgt ... Aber vielleicht hat der Autor das ja auch mit seiner Waffenbehörde abgesprochen. Ich würde mich nicht einmal trauen meinen Sachbearbeiter danach zu fragen ... Zwischen IPSC-Matches im Ausland und diesen Brutality-Matches sehe ich dann aber doch schon große Unterschiede. Was sind die großen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem internationalen IPSC-Regelwerk? Keine Tunnel, Türen, keine Hindernisse nach der ersten Schussabgabe überwinden, kein Deutschießen, kein Schießen im deutlich erkennbaren Laufen, eingeschränkte Magazingrößen.
  6. Ist es waffenrechtlich erlaubt mit seinen eigenen Schusswaffen, welche über ein sportliches Bedürfnis erworben word sind, an Wettkämpfen, wie Lynx Brutality teilzunehmen? Ändert sich die Antwort, wenn eine eigene Schusswaffe verwendet wird, die aufgrund eines jagdlichen Bedürfnisses erworben wurde? Ich hatte dieses Video gesehen: https://www.youtube.com/watch?v=nuAa7FXZSZM In den Kommentaren erwähnte der Autor, dass er eine SP5 verwendet hat, welche über einen Jagdschein erworben wurde.
  7. Ich habe mir auf YouTube einige Videos vom 2025 IPSC PCC World Shoot angesehen. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Fallrichtung von Poppern erwähnt wurde, zum Beispiel an dieser Stelle. Nun meine Frage: Warum ist die Fallrichtung wichtig?
  8. Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. ;)
  9. Für unwissende Personen (wie mich ...): Was ist ein E-Popper?
  10. How common is it to borrow mags in poland for pcc/rifle matches?
  11. Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage soll das erlaubt sein? https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__38.html
  12. Im Schießbuch die Waffe inkl. Seriennummer eintragen und die Aufsicht unterschreiben lassen?
  13. Ein Artikel über Castor-Transporte: https://www.antennemuenster.de/artikel/castor-transport-soll-nach-bayern-rollen-2286104.html Meine Fragen: 1. Ist das eine private Sicherheitskraft auf dem Bild? 2. Was für eine Schusswaffe ist dort zu sehen?
  14. Und die Wettkämpfe erfolgen dann mit Vereinswaffen? Wo die Kimme jede Woche anders steht, weil jemand anderes die Position für sich verändert hat. Dazu hätte ich persönlich keine Lust.
  15. Auf welcher rechtlichen Grundlage kann/könnte/muss eine Behörde die Vorlage von Schießnachweisen einfordern, wie einem Schießbuch oder einer Schießkladde eines Vereins, einer Person, die (nur) ein sportliches Bedürfnis hat? Beispielhaft bei der Beantragung eines Voreintrages auf Grundlage einer Bedürfnisbescheinigung vom zuständigen Schießsportverband oder der Eintragung einer weiteren erlaubnispflichtigen Waffe.
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